Hallo Julian,
bitte dieses von Dieter Perkuhn lesen; so wie Du es hier hinstellt, hat es Dir Dieter Perkuhn garantiert nicht gesagt !
Kenne etliche seiner Referate; Du verdrehst hier einfach mal wieder Dinge wie sie Dir gefallen; nennst Sätze aus dem Zusammenhang. Was der Fachreferent sagt kannst Du hier nachlesen ! was anderes wird er Dir am Telefon auch nicht gesagt haben. Nur tust Du wieder so, als hätte er Dir was anderes gesagt.
Einfach den gesamten Text lesen und nicht einfach Sätze aus dem Zusammenhang nennen; deswegen sagst Du ja auch "sinngemäß". Ich würde mal hier lesen, da steht es schwarz auf weiss und nicht "sinngemäß = von Dir verdreht"..
http://funk.dmfv.aero/allgemein/2-4-ghz-anlagen-und-konformitaet/
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In Deutschland darf ein Fernsteuersender, egal ob 2,4 GHz oder 35 MHz, nur eingesetzt werden, wenn er ein CE Zeichen hat und eine Konformitätsbescheinigung existiert. Leider gibt das CE Zeichen keine Garantie für Legalität und Konformität mit den vorgeschriebenen Normen und nicht jede Konformitätsbescheinigung ist korrekt. Der Besitzer einer Anlage hat leider keine Möglichkeit, selber zu überprüfen, ob seine Anlage legal betrieben werden kann oder nicht. Hier kann nur das Vertrauen in die Seriosität des Herstellers oder Importeurs hilfreich sein. Eigenimporte sind zwar finanziell verlockend, aber riskant. Als Beispiel einer formal korrekten Konformitätsbescheinigung sind die Bescheinigungen von LRP/Sanwa, Robbe, Multiplex und Graupner anzusehen. Der Betreiber ist eigenverantwortlich. Daraus folgt, dass im Rahmen des vereinsgebundenen Modellflugbetriebes weder der Vorstand noch der Flugleiter verpflichtet ist, von sich aus zu überprüfen, ob CE Zeichen und Konformitätsbescheinigung vorhanden sind. Bei Eigenimporten fehlen diese Dinge oftmals. Es bleibt unbenommen, im Rahmen des Hausrechtes bei Kenntnis des Nichtvorhandenseins ein Flugverbot auszusprechen. Der Modellflieger, der ein nicht den Vorschriften entsprechendes Gerät einsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Wenn durch den Einsatz eines nicht den Vorschriften entsprechenden Gerätes ein Schaden entsteht, kann er straf-, zivil- und versicherungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Zwischen Gastfliegern und Vereinsmitgliedern besteht in dieser Hinsicht kein Unterschied.
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lese einfach mal den ersten Satz "darf nur eingesetzt werden in Deutschland, wenn eine CE Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung vorhanden sind ". Der Satz ist ja wohl eindeutig ! Also wenn Du eigen impotiertst musst DU (!!) nachweisen, dass Dein Import die hier geltenden gesetzlichen Normen einhält ... WIE BITTE MACHST Du DAS ?
Firmen wie Graupner, Robbe etc. bedienen sich dazu offizieller Stellen; unanhängige Institute, die dann ein Zertifikat (= KE) ausstellen. So was kostet eben auch viel Geld.
Nochmals.. wie machst Du dass dann bei Deinen Importen ?
Gruss
PW
bitte dieses von Dieter Perkuhn lesen; so wie Du es hier hinstellt, hat es Dir Dieter Perkuhn garantiert nicht gesagt !
Kenne etliche seiner Referate; Du verdrehst hier einfach mal wieder Dinge wie sie Dir gefallen; nennst Sätze aus dem Zusammenhang. Was der Fachreferent sagt kannst Du hier nachlesen ! was anderes wird er Dir am Telefon auch nicht gesagt haben. Nur tust Du wieder so, als hätte er Dir was anderes gesagt.
Einfach den gesamten Text lesen und nicht einfach Sätze aus dem Zusammenhang nennen; deswegen sagst Du ja auch "sinngemäß". Ich würde mal hier lesen, da steht es schwarz auf weiss und nicht "sinngemäß = von Dir verdreht"..
http://funk.dmfv.aero/allgemein/2-4-ghz-anlagen-und-konformitaet/
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In Deutschland darf ein Fernsteuersender, egal ob 2,4 GHz oder 35 MHz, nur eingesetzt werden, wenn er ein CE Zeichen hat und eine Konformitätsbescheinigung existiert. Leider gibt das CE Zeichen keine Garantie für Legalität und Konformität mit den vorgeschriebenen Normen und nicht jede Konformitätsbescheinigung ist korrekt. Der Besitzer einer Anlage hat leider keine Möglichkeit, selber zu überprüfen, ob seine Anlage legal betrieben werden kann oder nicht. Hier kann nur das Vertrauen in die Seriosität des Herstellers oder Importeurs hilfreich sein. Eigenimporte sind zwar finanziell verlockend, aber riskant. Als Beispiel einer formal korrekten Konformitätsbescheinigung sind die Bescheinigungen von LRP/Sanwa, Robbe, Multiplex und Graupner anzusehen. Der Betreiber ist eigenverantwortlich. Daraus folgt, dass im Rahmen des vereinsgebundenen Modellflugbetriebes weder der Vorstand noch der Flugleiter verpflichtet ist, von sich aus zu überprüfen, ob CE Zeichen und Konformitätsbescheinigung vorhanden sind. Bei Eigenimporten fehlen diese Dinge oftmals. Es bleibt unbenommen, im Rahmen des Hausrechtes bei Kenntnis des Nichtvorhandenseins ein Flugverbot auszusprechen. Der Modellflieger, der ein nicht den Vorschriften entsprechendes Gerät einsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Wenn durch den Einsatz eines nicht den Vorschriften entsprechenden Gerätes ein Schaden entsteht, kann er straf-, zivil- und versicherungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Zwischen Gastfliegern und Vereinsmitgliedern besteht in dieser Hinsicht kein Unterschied.
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lese einfach mal den ersten Satz "darf nur eingesetzt werden in Deutschland, wenn eine CE Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung vorhanden sind ". Der Satz ist ja wohl eindeutig ! Also wenn Du eigen impotiertst musst DU (!!) nachweisen, dass Dein Import die hier geltenden gesetzlichen Normen einhält ... WIE BITTE MACHST Du DAS ?
Firmen wie Graupner, Robbe etc. bedienen sich dazu offizieller Stellen; unanhängige Institute, die dann ein Zertifikat (= KE) ausstellen. So was kostet eben auch viel Geld.
Nochmals.. wie machst Du dass dann bei Deinen Importen ?
Gruss
PW