Thread 1 :Versicherung, Betrieb und Konformität im Zusammenhang mit 2,4 GHz

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DD8ED

Vereinsmitglied
Windmühlenflügel

Windmühlenflügel

Also nochmal,

§11 FTEG:
(1) Geräte dürfen nur dann zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck in Betrieb genommen werden, wenn sie die grundlegenden Anforderungen erfüllen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Sie müssen den übrigen Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen.

In Betrieb genommen wird ein Gerät typischerweise durch den Anwender, nicht den Inverkehrbringer oder Hersteller. (Ich stelle mir gerade vor, wie der Boss einer der grossen Anbieter versucht, gleichzeitig an 1000 neuen Sendern an den Knüppeln zu rühren :D)

Im Gesetz steht: Betrieb nur mit CE
CE nur mit KE
CE nur mit Konformitätsbewertungsverfahren gemäss Annex 1 - 5

Was ist daran jetzt so schwer zu verstehen ?

Gäbe es eine Ausnahme für private Importe, stände das im Gesetz.

Ich warte immer noch auf eine Begründung, warum bei privaten Importen die Anforderungen der R&TTE Direktive nicht gelten sollen. Da konnte mir interessanterweise noch keiner eine Antwort drauf geben.

Mal am Rande: Sogar Funkgeräte für Funkamateure, die ja bekanntlich ihre Sender selber bauen dürfen, unterliegen der R&TTE Direktive, wenn sie im Handel erhältlich sind. Brauchen also CE und KE. Ausgenommen davon sind Eigen- oder Umbauten von Amateurfunkgeräten. Das steht explizit im Gesetz. Bevor einer fragt: FTEG §1 Absatz 3. Diese Ausnahme begründet sich in der persönlichen Lizensierung und der abgelegten staatlichen Prüfung. Bei R/C-Anlagen sind diese Voraussetzungen nicht gegeben.
 

udogigahertz

User gesperrt
Was ist daran jetzt so schwer zu verstehen ?

Gäbe es eine Ausnahme für private Importe, stände das im Gesetz.

Ich warte immer noch auf eine Begründung, warum bei privaten Importen die Anforderungen der R&TTE Direktive nicht gelten sollen. Da konnte mir interessanterweise noch keiner eine Antwort drauf geben.
Ich persönlich glaube, dass der Gesetzgeber/Verordnungsgeber es bei der Ausformulierung der entsprechenden Texte einfach versäumt hat, den privaten Import direkt vom chinesischen Hersteller hiermit einzubeziehen bzw. als diese Texte ausformuliert wurden, hatte man nicht bedacht, dass eines Tages der private Import solche Ausmasse annehmen würde, darum findet sich da nirgendwo explizit ein entsprechender Hinweis.

Für eine der nächsten Sitzungen der Ausschüsse vielleicht ein TOP?

Grüße
Udo
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
Ich persönlich glaube, dass der Gesetzgeber/Verordnungsgeber es bei der Ausformulierung der entsprechenden Texte einfach versäumt hat, den privaten Import direkt vom chinesischen Hersteller hiermit einzubeziehen bzw. als diese Texte ausformuliert wurden, hatte man nicht bedacht, dass eines Tages der private Import solche Ausmasse annehmen würde, darum findet sich da nirgendwo explizit ein entsprechender Hinweis.

Für eine der nächsten Sitzungen der Ausschüsse vielleicht ein TOP?

Grüße
Udo
es hätte sicherlich manches einfacher gemacht, wenn dieser Punkt in dem ganzen Regelwerk klarer ausgedrückt worden wäre.
Das Problem gibt es nicht nur im R/C-Bereich.
Vielleicht wird das ja in der nächsten Version der R&TTE-Direktive klarer gemacht.
 
Also nochmal,



In Betrieb genommen wird ein Gerät typischerweise durch den Anwender, nicht den Inverkehrbringer oder Hersteller. (Ich stelle mir gerade vor, wie der Boss einer der grossen Anbieter versucht, gleichzeitig an 1000 neuen Sendern an den Knüppeln zu rühren :D)

Hallo,

eigentlich wollte ich mich ja raushalten,

aber das ist so nicht richtig, siehe

"BESCHLUSS Nr. 768/2008/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 9. Juli 2008
über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des
Beschlusses 93/465/EWG des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)"

Seite 8,
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke [dieses Rechtsakts] gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
1. „Bereitstellung auf dem Markt“: jede entgeltliche oder unentgeltliche
Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur
Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer
Geschäftstätigkeit;
2. „Inverkehrbringen“: die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf
dem Gemeinschaftsmarkt;

Link:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:218:0082:0128:de:PDF


Limboxt
 

udogigahertz

User gesperrt
"BESCHLUSS Nr. 768/2008/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 9. Juli 2008
über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des
Beschlusses 93/465/EWG des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)"

Seite 8,
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke [dieses Rechtsakts] gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
1. „Bereitstellung auf dem Markt“: jede entgeltliche oder unentgeltliche
Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur
Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer
Geschäftstätigkeit;
2. „Inverkehrbringen“: die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf
dem Gemeinschaftsmarkt;

Link:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:218:0082:0128:de:PDF


Limboxt

Limboxt (wäre schön, wenn man Deinen Vornamen kennen würde) was willst Du hier zum Ausdruck bringen? Ich sehe zwischen den Erläuterungen der Begriffsbestimmungen, die Du hier anführst und der Aussage von Frank keinen Widerspruch.


Grüße
Udo
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Moin,

Ich sehe zwischen den Erläuterungen der Begriffsbestimmungen, die Du hier anführst und der Aussage von Frank keinen Widerspruch.
Udo
Das ist einer der Punkte, auf dem mein Standpunkt basiert. Wobei mein Standpunkt und dessen Basis recht belanglos ist, weil ich auf vielen Punkten stehen kann, wenn der Tag lang ist. Was mich allerdings dazu bewegt, auf diesem Standpunkt zu verweilen, ist der Umstand, dass dort immer auf die Marktaufsicht der BnetzA treffe.
Der Passus:
1. „Bereitstellung auf dem Markt“: jede entgeltliche oder unentgeltliche
Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur
Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer
Geschäftstätigkeit;
schliesst von diesem Standpunkt aus gesehen den privaten Import mit ein, selbst wenn es ein Werbegeschenk ist. Damit ist es eine Inverkehrbringung und die R&TTE Direktive mit dem ganzen Zinnober, der da dran hängt, greift dann.
 

Gast_20449

User gesperrt
Moin,
schliesst von diesem Standpunkt aus gesehen den privaten Import mit ein, selbst wenn es ein Werbegeschenk ist. Damit ist es eine Inverkehrbringung und die R&TTE Direktive mit dem ganzen Zinnober, der da dran hängt, greift dann.

Tut mir leid, aber privater Import ist weder:
entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb
noch:
Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit
 
schliesst von diesem Standpunkt aus gesehen den privaten Import mit ein, selbst wenn es ein Werbegeschenk ist. Damit ist es eine Inverkehrbringung und die R&TTE Direktive mit dem ganzen Zinnober, der da dran hängt, greift dann.

Morgen Frank,

das ist dein Standpunkt,

meiner ist der:
wenn ich für mich Privat und ohne weitergabe an Dritte (Verkauf oder "Werbegeschenke") die Sachen selbst Importiere, benötige ich keine KE !!!!
So steht es in den Verordnungen. Was daraus interpretiert wir und von Verschiedenen Interessenverbänden kommuniziert wird ist eine andere Sache. Deswegen werde ich weiter meine selbst Importierten (natürlich nur für den Privaten gebrauch) Sachen weiter verwenden. Deswegen habe ich auch keine Angst davor, das ich vom Platz gestellt werde, wegen der vermeintlichen fehlenden KE.

@Udo

Erik

Gruss

Limboxt
 

PW

User gesperrt
Hallo Limboxt,

wie wäre es denn mal, wenn Du diesbezüglich einfach mal die BNA anschreibst und nachfragst, ob Du - Deiner Meinung nach - keine KE brauchst.....

Auf diese Antwort der BNA wäre ich gespannt.

Gruss

PW
 
Hallo Limboxt,

wie wäre es denn mal, wenn Du diesbezüglich einfach mal die BNA anschreibst und nachfragst, ob Du - Deiner Meinung nach - keine KE brauchst.....

Auf diese Antwort der BNA wäre ich gespannt.

Gruss

PW

Hallo PW,

da sehe ich keine veranlassung zu, ich habe die Verordnungen wo es steht (mit der Erklährung der Begriffe)
(und ich habe eine KE für Assan)

Mir muss einer erst das Gegenteil beweisen, und nicht ich dem BNA die Verordnungen erklähren.


Einfach mal lesen (und die Definition "Inverkehrbringen" und "Bereitstellung auf dem Markt" verstehen und begreifen),
und dann überlegen ob ich damit Handeln/Verkaufen will.

Ich will eigentlich nur gut und Sicher Fliegen (was ich mit Assan seit Jahren mache)

Wenn ich hier lese, was man für Probleme mit anderen System haben kann, bin ich eigentlich froh über meine Entscheidung vor Jahren (auch wenn ich seit neustem eine DX8 als Spielzeugsender habe, die aber auch auf Dual mit Assan umgebaut wird)

aber wenn du lange Weile hast, mach du es doch

Limboxt
 

Gast_20449

User gesperrt
Und ich werde demnächst das Corona DSSS Sendemodul mit zugehörigem Empfänger CR8D bestellen und mit der freien Firmware aus dem Nachbarforum http://www.rclineforum.de/forum/board49-zubeh-r-elektronik-usw/board72-elektronik-spezial-eigene-scha/eigenbau-anlage/314009-offenes-2-4ghz-bertragungssyst/ flashen. Auch alles ohne KE.
Im Übrigen finde ich, dass es seit der 2,4GHz-Technik noch nie so sichere Übertragungsverfahren gab und dank des riesigen WLAN-Marktes mit günstigen und ausgereiften Komponenten. Aber irgendwie scheint das nicht jedem zu gefallen.
 
..im Rahmen einer Geschäftstätigkeit[/I]
sehe ich als den aufweichenden Teil bezüglich der privaten Importe mit dem Zwang zur KE an.

Wie der Zwang zur Einhaltung der einschlägigen europäischen Normen und Bestimmungen durch den Inbetriebnehmer=Nutzer zu lösen ist,
kann limbo ja mit Sicherheit leicht erklären. Den Nachweis der Einhaltung müsste er unter Umständen ja sowieso führen,
da ja die Devise "Erst einhalten, dann einschalten" gilt. Oder ist das jetzt auch schon zweifelhaft?

Wie 007 (und andere) den Nachweis der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften mit selbst geflashter Firmware erbringen/führen wird,
werden mit Sicherheit ebenfalls eine Menge Leute gespannt verfolgen.
Wenn eine freie Firmware auf eine bestehende Hardware ohne Zustimmung des ursprünglichen Verantwortlichen angewendet wird,
habe ich anschliessend ein anderes Gerät in Nutzung. Mit Zustimmung behält der andere ja die Verantwortung - falls er die nicht ausschliesst.
Damit habe ich wieder die "Probleme" des Nachweises der Einhaltung der Normen ... usw, usw.

Was den Leuten nicht gefällt, ist das sich einige der benutzten Komponenten (und deren Nutzer) einfach nicht an die Regeln halten
und regelkonforme Systeme dadurch beeinträchtigt werden.
Und das ganze mit schöner Regelmässigkeit, einfach und nur weil die Komponenten billiger sind. Interesse an der Technik usw ist die seltenste Motivation.

Zu den ausgereiften und günstigen Komponenten gehören schliesslich auch 7db Antennen und US-Sendestärke.
Einfach mal gegen so einen Brenner antreten müssen, dann relativiert sich das ganz schnell mit der Einstellung und dem gefallen.

@Limboxt: < Ich will eigentlich nur gut und Sicher Fliegen (was ich mit Assan seit Jahren mache)> ich denke und hoffe, das will jeder, oder?
Ich lasse meine Flieger jedenfalls nicht steigen um herauszubekommen, wann wer die runterholt weil er/sie/es sich nicht an die örtlichen Regeln hält.
Genau deshalb der Wechsel auf 2G4. Der hilft mir aber auch nichts, wenn Geräte verwendet werden, die sich nicht an die Regeln halten.
Bei 35Mhz war es die Diziplin der Nutzer, die oft das Problem darstellten. Bei 2G4 ist die Diziplin der Hersteller dazu gekommen.

ASSAN und gültige KE? Da ist mir wohl was entgangen.


Ich habe in einem Betrieb gearbeitet, der zu einer hoch normierten Industrie gehört. Plötzlich bekamen aus dem asiatischen Raum Mustergeräte,
die genau so aussahen, wie sie es sollten und sich auch so einschleifen liessen. CE stand da aber für Chinese Export.
Sie arbeiteten nur anders, nämlich nicht Normenkonform. Statt sieben sowohl optisch und elektrisch genau getrennter und abgeschotteter Bereiche erfüllten
die von der elektrischen Seite her nur drei, optisch gaben sie aber sieben an.
Ohne Filter und Erkennbarkeit, aber in diesen Fällen mit fatalen Folgen für das Verbundsystem.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Moin,
Tut mir leid, aber privater Import ist weder:
entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb
noch:
Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit

mal eine Frage:
Wenn du dem Chinesen Geld gibts und er dir dafür eine Fernsteuerung ist das keine Geschäftstätigkeit ?
Das ist das uralte Geschäft Ware gegen Geld.
 
sehe ich als den aufweichenden Teil bezüglich der privaten Importe mit dem Zwang zur KE an.

Wie der Zwang zur Einhaltung der einschlägigen europäischen Normen und Bestimmungen durch den Inbetriebnehmer=Nutzer zu lösen ist,
kann limbo ja mit Sicherheit leicht erklären. Den Nachweis der Einhaltung müsste er unter Umständen ja sowieso führen,
da ja die Devise "Erst einhalten, dann einschalten" gilt. Oder ist das jetzt auch schon zweifelhaft?

Wie 007 (und andere) den Nachweis der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften mit selbst geflashter Firmware erbringen/führen wird,
werden mit Sicherheit ebenfalls eine Menge Leute gespannt verfolgen.
Wenn eine freie Firmware auf eine bestehende Hardware ohne Zustimmung des ursprünglichen Verantwortlichen angewendet wird,
habe ich anschliessend ein anderes Gerät in Nutzung. Mit Zustimmung behält der andere ja die Verantwortung - falls er die nicht ausschliesst.
Damit habe ich wieder die "Probleme" des Nachweises der Einhaltung der Normen ... usw, usw.

Was den Leuten nicht gefällt, ist das sich einige der benutzten Komponenten (und deren Nutzer) einfach nicht an die Regeln halten
und regelkonforme Systeme dadurch beeinträchtigt werden.
Und das ganze mit schöner Regelmässigkeit, einfach und nur weil die Komponenten billiger sind. Interesse an der Technik usw ist die seltenste Motivation.

Zu den ausgereiften und günstigen Komponenten gehören schliesslich auch 7db Antennen und US-Sendestärke.
Einfach mal gegen so einen Brenner antreten müssen, dann relativiert sich das ganz schnell mit der Einstellung und dem gefallen.

@Limboxt: < Ich will eigentlich nur gut und Sicher Fliegen (was ich mit Assan seit Jahren mache)> ich denke und hoffe, das will jeder, oder?
Ich lasse meine Flieger jedenfalls nicht steigen um herauszubekommen, wann wer die runterholt weil er/sie/es sich nicht an die örtlichen Regeln hält.
Genau deshalb der Wechsel auf 2G4. Der hilft mir aber auch nichts, wenn Geräte verwendet werden, die sich nicht an die Regeln halten.
Bei 35Mhz war es die Diziplin der Nutzer, die oft das Problem darstellten. Bei 2G4 ist die Diziplin der Hersteller dazu gekommen.

ASSAN und gültige KE? Da ist mir wohl was entgangen.


Ich habe in einem Betrieb gearbeitet, der zu einer hoch normierten Industrie gehört. Plötzlich bekamen aus dem asiatischen Raum Mustergeräte,
die genau so aussahen, wie sie es sollten und sich auch so einschleifen liessen. CE stand da aber für Chinese Export.
Sie arbeiteten nur anders, nämlich nicht Normenkonform. Statt sieben sowohl optisch und elektrisch genau getrennter und abgeschotteter Bereiche erfüllten
die von der elektrischen Seite her nur drei, optisch gaben sie aber sieben an.
Ohne Filter und Erkennbarkeit, aber in diesen Fällen mit fatalen Folgen für das Verbundsystem.

Hallo Uwe,

1.
"ASSAN und gültige KE? Da ist mir wohl was entgangen."

-->bitte erkläre mir genau was/warum sie nicht Gültig ist

2.
Eine KE brauche ich nur als Gewerblicher Import. und als Verkäufer, nicht aber als Privatmann zum Eigengebrauch. Ich, als Inbetriebnehmer, muss die Regeln für/zur CE einhalten, das hat Assan
Ich habe eine KE von einer Bevollmächtigten Stelle aus England, Sitz in London (Sollte in der EU liegen). Ein CE Label ist auf den Produkten vorhanden. Soll ich jetzt jedes Label auf allen Produkten anzweifeln? z.B. TÜV, CE, .......

Noch mal, ich brauche als Privatmann nur die CE !
Als Verkäufer brauche ich eine KE !

3.
Das ist Deine Erklärung CE = China Export

--> Gilt das für alle E-Technik die aus China kommt? auch für die Massenware die die Grossen einfach nur Importieren und Umlabeln?

Limboxt

achso,

Assan ist kein Plagiat, sondern eine Eigenentwicklung. Und nein, es gibt Heute auch Günstigere Systeme, ich brauche nicht Sparen. Zu der Zeit wo ich Assan gekauft hatte, war das mit das einzigste System, wo ich 2 Empfänger gleichzeitig Binden und Betreiben konnte, was man für F5B braucht, Kontrollempfänger für die Einschaltzeit.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Irgendwie hatten wir die ganze Dikussion schon mal, und das an mehreren Stellen. Die Erfahrung lehrt, das ein Konsens nicht erreichbar scheint. Mir stellen sich allerdings 2 grundsätzliche Fragen:
Es gibt ein Konformitätsbewertungsverfahren, das Produkte für Vermakrtung in Betrieb in der EU zu durchlaufen haben.

Frage 1: Warum durchlaufen Hersteller, die ihre Produkte hier vermarkten dieses Verfahren nicht genauso, wie es die ehrlichen Anbieter auch tun ?

Frage 2: Wie wollen die Anwender, die ungeprüfte Produkte selber importieren, sicherstellen, dass das Produkt zumindest von der technischen Seite her in Ordnung ist und andere nicht stört ?

Zur Frage 2 eine Anmerkung:
Ich habe schon mehrfach 2.4 GHz R/C-Produkte in die Finger bekommen, die brandgefährliche Mängel und massives Störungspotential hatten. Im ersten Augeschein hat das Zeug funktioniert. Die Störerqualitäten waren erst auf den 2. Blick und mit etwas Messequipment sichtbar, aber trotzdem kritisch.

Ich bin mal gespannt, ob es auf diese Fragen eine Antwort gibt !
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Moin,

Noch mal, ich brauche als Privatmann nur die CE !
Als Verkäufer brauche ich eine KE !

Die Sache hat einen gewaltigen Pferdefuss. Wenn du damit auffällst und die Hoheit keinen zu fassen bekommt, der Konformität erklärt hat, bist du dran. Durch eine KE kannst du die Hoheit unmittelbar an den Aussteller der KE weitervermitteln. Hast du die nicht, könntest du die Erfahrung machen, dass Behörden hin und wieder ein sehr einnehmendes Wesen haben.
Und spätestens dann wird klar, warum du als Privatmann eine KE brauchst.
 

MeiT

User
---------------------------
Hallo,

weis der User aber dass es eine gültige KE gibt, dann muss er sich nicht mehr um die Konformität kümmern.

Ansonst, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Gerade wenn man weis, dass es nur Halb Legal ist, weil es irgendwo im Internet steht, aber irgendwo im Internet auch das Gegenteil steht, dann ist das nicht gerade das beste Argument :D

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Gast_20449

User gesperrt
Dass die Anlage natürlich die gesetzlich vorgegebenen Funkparameter einhalten muss, ist klar, und war es auch immer.

Damit ist für mich diese Diskussion beendet, und falls es einige immer noch nicht einsehen wollen, dass man zum Betrieb keine KE braucht, so kann ich diese Leute stets an den Dieter Perkuhn verweisen.

Ciao,

Julian[/QUOTE]
Genau so sehe ich das auch. Natürlich muss ich mich bei jeder Bastelei an geltendes Recht halten. Wie ich das sicherstelle ist meine Sache, denn Zulassungen für Fernsteuerungen, WLAN-Router etc. gibt es nicht! Im übrigen kann das so gescholtene Assan so illegal nicht sein, denn sonst hätte Jamara es als Mitglied der EMIG-RC und somit verantwortungsvoller Importeur sicherlich ausgetauscht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Irgendwie hatten wir die ganze Dikussion schon mal, und das an mehreren Stellen. Die Erfahrung lehrt, das ein Konsens nicht erreichbar scheint. Mir stellen sich allerdings 2 grundsätzliche Fragen:
Es gibt ein Konformitätsbewertungsverfahren, das Produkte für Vermakrtung in Betrieb in der EU zu durchlaufen haben.

Frage 1: Warum durchlaufen Hersteller, die ihre Produkte hier vermarkten dieses Verfahren nicht genauso, wie es die ehrlichen Anbieter auch tun ?

Frage 2: Wie wollen die Anwender, die ungeprüfte Produkte selber importieren, sicherstellen, dass das Produkt zumindest von der technischen Seite her in Ordnung ist und andere nicht stört ?

Zur Frage 2 eine Anmerkung:
Ich habe schon mehrfach 2.4 GHz R/C-Produkte in die Finger bekommen, die brandgefährliche Mängel und massives Störungspotential hatten. Im ersten Augeschein hat das Zeug funktioniert. Die Störerqualitäten waren erst auf den 2. Blick und mit etwas Messequipment sichtbar, aber trotzdem kritisch.

Ich bin mal gespannt, ob es auf diese Fragen eine Antwort gibt !

Hallo Frank,

zu 1.

für den kleinen Markt in Deutschland? im rest der EU ist es ja in Ordnung (oder es gibt da noch keine Sheriffs)

zu 2.

Es ist geprüft, FA Ambotec, Sitz in London. Das haben wir Schriftlich, läst sich im Netz finden.
Bezweifelst du die Kompetenz dieser Fa? Dann leite doch ein Verfahren zur Aberkennung der Zertifikate ein, sollte doch für dich kein Problem sein.

zu 2. Anhang

Meinst du das alte System von Graupner, oder Futaba mit den Temperaturproblem, oder das aktuelle Problem mit DMS-X?

Wieso werden solche Systeme dann nicht vom Markt genommen?
Habt ihr schon von Problemen mit Assan gehört oder Live gesehen?
ich noch nicht, und ich kenne viele die dieses System benutzen.

Limboxt
 
Hallo Julian,

hier hast Du eine etwaige Aussage seitens Dieter Perkuhn wohl Sinngemäß aus dem Zusammenhang gerissen.

Hier ist die Stellungnahme schriftlich dargelegt:


Auszug:
In Deutschland darf ein Fernsteuersender, egal ob 2,4 GHz oder 35 MHz, nur eingesetzt werden, wenn er ein CE Zeichen hat und eine Konformitätsbescheinigung existiert.
Der Modellflieger, der ein nicht den Vorschriften entsprechendes Gerät einsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Wenn durch den Einsatz eines nicht den Vorschriften entsprechenden Gerätes ein Schaden entsteht, kann er straf-, zivil- und versicherungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Gesamter Text:

http://funk.dmfv.aero/allgemein/2-4-ghz-anlagen-und-konformitaet/#more-154


Dieter Perkuhn wird sich da wohl kaum selbst widersprechen.
 
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