Thread 1 :Versicherung, Betrieb und Konformität im Zusammenhang mit 2,4 GHz

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PW

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Hallo Julian,

bitte dieses von Dieter Perkuhn lesen; so wie Du es hier hinstellt, hat es Dir Dieter Perkuhn garantiert nicht gesagt !

Kenne etliche seiner Referate; Du verdrehst hier einfach mal wieder Dinge wie sie Dir gefallen; nennst Sätze aus dem Zusammenhang. Was der Fachreferent sagt kannst Du hier nachlesen ! was anderes wird er Dir am Telefon auch nicht gesagt haben. Nur tust Du wieder so, als hätte er Dir was anderes gesagt.

Einfach den gesamten Text lesen und nicht einfach Sätze aus dem Zusammenhang nennen; deswegen sagst Du ja auch "sinngemäß". Ich würde mal hier lesen, da steht es schwarz auf weiss und nicht "sinngemäß = von Dir verdreht"..


http://funk.dmfv.aero/allgemein/2-4-ghz-anlagen-und-konformitaet/


-------------------

In Deutschland darf ein Fernsteuersender, egal ob 2,4 GHz oder 35 MHz, nur eingesetzt werden, wenn er ein CE Zeichen hat und eine Konformitätsbescheinigung existiert. Leider gibt das CE Zeichen keine Garantie für Legalität und Konformität mit den vorgeschriebenen Normen und nicht jede Konformitätsbescheinigung ist korrekt. Der Besitzer einer Anlage hat leider keine Möglichkeit, selber zu überprüfen, ob seine Anlage legal betrieben werden kann oder nicht. Hier kann nur das Vertrauen in die Seriosität des Herstellers oder Importeurs hilfreich sein. Eigenimporte sind zwar finanziell verlockend, aber riskant. Als Beispiel einer formal korrekten Konformitätsbescheinigung sind die Bescheinigungen von LRP/Sanwa, Robbe, Multiplex und Graupner anzusehen. Der Betreiber ist eigenverantwortlich. Daraus folgt, dass im Rahmen des vereinsgebundenen Modellflugbetriebes weder der Vorstand noch der Flugleiter verpflichtet ist, von sich aus zu überprüfen, ob CE Zeichen und Konformitätsbescheinigung vorhanden sind. Bei Eigenimporten fehlen diese Dinge oftmals. Es bleibt unbenommen, im Rahmen des Hausrechtes bei Kenntnis des Nichtvorhandenseins ein Flugverbot auszusprechen. Der Modellflieger, der ein nicht den Vorschriften entsprechendes Gerät einsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Wenn durch den Einsatz eines nicht den Vorschriften entsprechenden Gerätes ein Schaden entsteht, kann er straf-, zivil- und versicherungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Zwischen Gastfliegern und Vereinsmitgliedern besteht in dieser Hinsicht kein Unterschied.

--------------------------

lese einfach mal den ersten Satz "darf nur eingesetzt werden in Deutschland, wenn eine CE Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung vorhanden sind ". Der Satz ist ja wohl eindeutig ! Also wenn Du eigen impotiertst musst DU (!!) nachweisen, dass Dein Import die hier geltenden gesetzlichen Normen einhält ... WIE BITTE MACHST Du DAS ?

Firmen wie Graupner, Robbe etc. bedienen sich dazu offizieller Stellen; unanhängige Institute, die dann ein Zertifikat (= KE) ausstellen. So was kostet eben auch viel Geld.

Nochmals.. wie machst Du dass dann bei Deinen Importen ?

Gruss

PW
 
Hallo Julian,

bitte dieses von Dieter Perkuhn lesen; so wie Du es hier hinstellt, hat es Dir Dieter Perkuhn garantiert nicht gesagt !

Kenne etliche seiner Referate; Du verdrehst hier einfach mal wieder Dinge wie sie Dir gefallen; nennst Sätze aus dem Zusammenhang. Was der Fachreferent sagt kannst Du hier nachlesen ! was anderes wird er Dir am Telefon auch nicht gesagt haben. Nur tust Du wieder so, als hätte er Dir was anderes gesagt.

Einfach den gesamten Text lesen und nicht einfach Sätze aus dem Zusammenhang nennen; deswegen sagst Du ja auch "sinngemäß". Ich würde mal hier lesen, da steht es schwarz auf weiss und nicht "sinngemäß = von Dir verdreht"..


http://funk.dmfv.aero/allgemein/2-4-ghz-anlagen-und-konformitaet/


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In Deutschland darf ein Fernsteuersender, egal ob 2,4 GHz oder 35 MHz, nur eingesetzt werden, wenn er ein CE Zeichen hat und eine Konformitätsbescheinigung existiert. Leider gibt das CE Zeichen keine Garantie für Legalität und Konformität mit den vorgeschriebenen Normen und nicht jede Konformitätsbescheinigung ist korrekt. Der Besitzer einer Anlage hat leider keine Möglichkeit, selber zu überprüfen, ob seine Anlage legal betrieben werden kann oder nicht. Hier kann nur das Vertrauen in die Seriosität des Herstellers oder Importeurs hilfreich sein. Eigenimporte sind zwar finanziell verlockend, aber riskant. Als Beispiel einer formal korrekten Konformitätsbescheinigung sind die Bescheinigungen von LRP/Sanwa, Robbe, Multiplex und Graupner anzusehen. Der Betreiber ist eigenverantwortlich. Daraus folgt, dass im Rahmen des vereinsgebundenen Modellflugbetriebes weder der Vorstand noch der Flugleiter verpflichtet ist, von sich aus zu überprüfen, ob CE Zeichen und Konformitätsbescheinigung vorhanden sind. Bei Eigenimporten fehlen diese Dinge oftmals. Es bleibt unbenommen, im Rahmen des Hausrechtes bei Kenntnis des Nichtvorhandenseins ein Flugverbot auszusprechen. Der Modellflieger, der ein nicht den Vorschriften entsprechendes Gerät einsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Wenn durch den Einsatz eines nicht den Vorschriften entsprechenden Gerätes ein Schaden entsteht, kann er straf-, zivil- und versicherungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Zwischen Gastfliegern und Vereinsmitgliedern besteht in dieser Hinsicht kein Unterschied.

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lese einfach mal den ersten Satz "darf nur eingesetzt werden in Deutschland, wenn eine CE Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung vorhanden sind ". Der Satz ist ja wohl eindeutig ! Also wenn Du eigen impotiertst musst DU (!!) nachweisen, dass Dein Import die hier geltenden gesetzlichen Normen einhält ... WIE BITTE MACHST Du DAS ?

Firmen wie Graupner, Robbe etc. bedienen sich dazu offizieller Stellen; unanhängige Institute, die dann ein Zertifikat (= KE) ausstellen. So was kostet eben auch viel Geld.

Nochmals.. wie machst Du dass dann bei Deinen Importen ?

Gruss

PW

Hallo PW,

das ist aber eine Intepretation von Dieter (oder von dem Interessenverband), keine gültige Rechtsvorschrift.

Lest euch die Rechtsvorschriften durch (gemäßt FTEG, R&TTE und den BESCHLUSS Nr. 768/2008/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 9. Juli 2008)

Limboxt

ps.

und nein, ich möchte Dieter nicht die Kompetenz absprechen
 
So, ich habe dann mal den Dieter Perkuhn gefragt, und seine Antwort lautet sinngemäß:

In letzter Konsequenz ist stets der Anwender dafür verantwortlich, dass seine Anlage alle vorgeschriebenen Eigenschaften aufweist. Es ist egal, ob eine KE vorhanden ist oder nicht, und ob sie gültig ist oder nicht.

Das heißt für mich ganz klar und deutlich:

Für den Betrieb einer Anlage benötigt man keine Konformitätserklärung!

Dass die Anlage natürlich die gesetzlich vorgegebenen Funkparameter einhalten muss, ist klar, und war es auch immer.

Damit ist für mich diese Diskussion beendet, und falls es einige immer noch nicht einsehen wollen, dass man zum Betrieb keine KE braucht, so kann ich diese Leute stets an den Dieter Perkuhn verweisen.

Ciao,

Julian

Jeder macht sich seine Wahrheit. In solchen Fällen glaube ich einer Interpretation (= sinngemäß) einer Aussage genauso wie einer fremden Statistik.
Wenn schon, denn bitte komplett. Dann kann das jeder auch nachvollziehen. So ist das nur Dein 100fach repetierter Standpunkt angeblich bestätigt.:rolleyes:
"Antwort vom Chef": ich wusste nicht, das Du beim DMFV arbeitest. Da hätte man die Diskutiererei hier doch gewaltig abkürzen können.:D
Ach nee, andere haben ja auch noch was zu sagen.

@limbo: 1. und 2. genau die Quelle und deren Offenlegung war das Ziel meiner Frage. Die kenne ich nämlich noch immer nicht.
Wenn die offiziell in Ordnung ist, kann sie auch offiziell gemacht werden. Muss sie dann sogar für die Bezieher der Ware, die diese in der EU,
jedenfalls in D einsetzen wollen. Wenn sie nicht offiziell gemacht wird, ist die Frage warum nicht.
Aber dann wieder die Frage: gilt die auch für selbstimportierte Waren?
Der Hersteller=Aussteller/sein Repräsentat in der EU kann (und muss) KE für von IHM eingeführte Waren ausstellen.
Ich als Importierender würde schon aus Haftungsgründen Nichtkunden von mir das Teil nicht geben bzw beim Download darauf verweisen,
das die KE ausschliesslich für Ware von mir gilt. Vielleicht die Frage weiter oben damit beantwortet?
Oder eher neue aufgetan?
So mehr in Richtung von Franks Auslegung? Und dem muss man ja wirklich NULL Ahnung von der GANZEN Materie im Zusammenhang unterstellen.:rolleyes:
Was steht auf dem CE-Aufkleber denn drauf?
Die einzuhaltenden Richtlinien, deren Einhaltung DU als der Nutzer (= der Dumme, der) bei Bedarf die Nachweise vorzeigen können muss?
Oder stehen die in der KE? Ich glaube schon. Jedenfalls in denen für meine Geräte. Und für einige in Beipackzetteln die Teile der Normen, wegen der das CE-Zeichen gepappt wurde.
Auch immer so umfangreich, das es auf den Aufkleber einfach nicht raufging.

Thema China Export: Nee, eindeutig nicht. Ist das Thema abkupfern und etwas scheinbar erfüllen. So Schein-KE, nicht der KE-Schein.
http://www.ce-zeichen.de/ce-zeichen-und-faq.html :D
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,

zu 1.

für den kleinen Markt in Deutschland? im rest der EU ist es ja in Ordnung (oder es gibt da noch keine Sheriffs)
Öhm ja, das ist in der EU wohl einer der eher gösseren Märkte

zu 2.

Es ist geprüft, FA Ambotec, Sitz in London. Das haben wir Schriftlich, läst sich im Netz finden.
Bezweifelst du die Kompetenz dieser Fa? Dann leite doch ein Verfahren zur Aberkennung der Zertifikate ein, sollte doch für dich kein Problem sein.

Anbotec kann für ASSAN keine KE ausstellen und hat es auch nicht getan. Die sind ja nicht wahnsinnig. Das Ding von Anbotec ist ein "Certificate of Conformance". Ist nett gemacht und nur ein Werbegag. Anbotec ist ein Notified Body. Nicht der Hersteller und auch kein Prüflabor. Prüflabor war BEIDE. Den Prüfbericht kenne ich und darüber lege ich jetzt lieber den Mantel des Schweigens.

zu 2. Anhang

Meinst du das alte System von Graupner, oder Futaba mit den Temperaturproblem, oder das aktuelle Problem mit DMS-X?

Wieso werden solche Systeme dann nicht vom Markt genommen?
Habt ihr schon von Problemen mit Assan gehört oder Live gesehen?
ich noch nicht, und ich kenne viele die dieses System benutzen.

Limboxt

Ich werde hier definitiv keine Namen nennen und sie wurden vom Markt genommen bzw. haben diesen in der vorliegenden Form garnicht erst erreicht.
 
Hallo PW,

----------------offtopic/DW

Und noch mal, ich habe ein Ce Zeichen und eine KE, und das System wird im Europäische Raum legal verkauft. Ob mir dann aber ein Vorsatz unterstellen kann, mag ich zu bezweifeln. Ich habe meine KE und das Schreiben vom Prüflabor im Senderkoffer immer dabei.

Limboxt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DD8ED

Vereinsmitglied
Tach,
Wenn mir eine Behördliche Stelle das gegenteil beweist, gut. Das kann ich dann Akzeptieren, aber garantiert nicht ein Interessenverband der sein Markt schützen will.
um jetzt hier Missverständnissen vorzubeugen.
Welcher Interessenverband schützt hier welchen Markt ?
 
Öhm ja, das ist in der EU wohl einer der eher gösseren Märkte



Anbotec kann für ASSAN keine KE ausstellen und hat es auch nicht getan. Die sind ja nicht wahnsinnig. Das Ding von Anbotec ist ein "Certificate of Conformance". Ist nett gemacht und nur ein Werbegag. Anbotec ist ein Notified Body. Nicht der Hersteller und auch kein Prüflabor. Prüflabor war BEIDE. Den Prüfbericht kenne ich und darüber lege ich jetzt lieber den Mantel des Schweigens.



Ich werde hier definitiv keine Namen nennen und sie wurden vom Markt genommen bzw. haben diesen in der vorliegenden Form garnicht erst erreicht.


Hallo Frank,

bitte sich richtig Informieren.


Einfach mal Googeln:
Anbotek Einhaltung Laboratory Limited bietet eine schnelle und kosteneffiziente Weg zur Produktzulassung. Anbotek handles all your needs for product certifications; including pre-compliance testing. Anbotek kümmert sich um alle Ihre Bedürfnisse für Produkt-Zertifizierungen, einschließlich Pre-Compliance-Tests. For organizations with global markets and multiple product categories, Anbotek provides a One-Stop-Service for Domestic and International Markets. Für Unternehmen mit globalen Märkten und mehrere Produktkategorien, bietet Anbotek eine One-Stop-Service für nationale und internationale Märkte.

Through our relationships with other testing and certification bodies, such as UL, CSA, TUV, DNV and FM, we can help get your devices certified for both domestic and international markets; Canadian, USA, European Union (CE Marking), as well as 43 countries subscribing to the IEC CB Scheme. Durch unsere Beziehungen mit anderen Prüf-und Zertifizierungsstellen wie UL, CSA, TÜV, DNV und FM, können wir helfen, sich Ihrer Geräte für die inländischen und internationalen Märkten zertifiziert; Kanada, USA, Europäische Union (CE-Zeichen), sowie 43 Ländern abonnieren Sie den IEC CB Scheme. Our expertise extends from consumer goods, to the healthcare, recreational, marine/offshore and industrial products. Unsere Expertise reicht von der Konsumgüter-, der Gesundheits-, Erholungs-, Marine / Offshore und industrielle Produkte.


und wie war das mit dem Beauftragten...., muss nicht der Hersteller oder importeur sein sondern (kann auch) ein beauftragtes Prüflabor sein

Limboxt
 

DD8ED

Vereinsmitglied
So, ich habe dann mal den Dieter Perkuhn gefragt, und seine Antwort lautet sinngemäß:

In letzter Konsequenz ist stets der Anwender dafür verantwortlich, dass seine Anlage alle vorgeschriebenen Eigenschaften aufweist. Es ist egal, ob eine KE vorhanden ist oder nicht, und ob sie gültig ist oder nicht.

Das heißt für mich ganz klar und deutlich:

Für den Betrieb einer Anlage benötigt man keine Konformitätserklärung!

Dass die Anlage natürlich die gesetzlich vorgegebenen Funkparameter einhalten muss, ist klar, und war es auch immer.

Damit ist für mich diese Diskussion beendet, und falls es einige immer noch nicht einsehen wollen, dass man zum Betrieb keine KE braucht, so kann ich diese Leute stets an den Dieter Perkuhn verweisen.

Ciao,

Julian
Du hast eine sehr selektive Wahrnehmung.
Dieter hat gesagt, dass der Betreiber Immer für den Betrieb verantwortlich ist. Egal ob KE oder nicht, gültig oder nicht. Das ist zwar unangenehm, aber leider hat er da vollkommen recht.
Wo hat Dieter gesagt, dass keine KE notwendig ist ? Die Stelle finde ich in der Aussage nicht.

Und nebenbei, erklär uns doch mal den §11 FTEG zumThema Inbetriebnahme

(1) Geräte dürfen nur dann zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck in Betrieb genommen
werden, wenn sie die grundlegenden Anforderungen erfüllen und mit dem CE-Kennzeichen
versehen sind. Sie müssen den übrigen Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen.
Es gäbe da schon ein paar Leute, die gespannt auf eine Antwort warten.
Gibt es dazu eine Stellungnahme von dir ?
Wie vereinbart sich das mit deinem Standpunkt ? Das immerhin ein Gesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lest euch die Rechtsvorschriften durch (gemäßt FTEG, R&TTE und den BESCHLUSS Nr. 768/2008/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 9. Juli 2008)

Hast Du mal selbst gelesen? Und Julian?
(20)Da bestimmte Aufgaben nur vom Hersteller wahrgenommen werden können, muss klar zwischen dem Hersteller und den in der Vertriebskette nachgeschalteten Akteuren unterschieden werden. Außerdem muss zwischen Einführer und Händler unterschieden werden, da der Einführer Produkte aus Drittländern auf den Gemeinschaftsmarkt einführt. Der Einführer muss sicherstellen, dass diese Produkte mit den in der Gemeinschaft geltenden Anforderungen übereinstimmen.

(22)Es ist notwendig sicherzustellen, dass Produkte aus Drittländern, die auf den Gemeinschaftsmarkt gelangen, den in der Gemeinschaft geltenden Anforderungen genügen, und insbesondere dass geeignete Bewertungsverfahren vom Hersteller hinsichtlich dieser Produkte durchgeführt wurden. Es sollte deshalb vorgesehen werden, dass die Einführer sicherstellen, dass von ihnen auf den Markt gebrachte Produkte den geltenden Anforderungen genügen, und nicht Produkte auf den Markt bringen, die diesen Anforderungen nicht genügen oder eine Gefahr darstellen. Aus dem gleichen Grund sollte vorgesehen werden, dass die Einführer sicherstellen, dass Konformitätbewertungsverfahren durchgeführt wurden und dass die Produktkennzeichnung und die von den Herstellern erstellten Unterlagen den Überwachungsbehörden zur Überprüfung zur Verfügung stehen.

Quelle: http://beck-online.beck.de/default.aspx?bcid=Y-100-G-EWG_B_2008_768

Nur zwei Punkte von 52. Ein bisschen Trocken der Kram. Hinterher hat man auch mehr Fragen als vorher Antworten. Aber das kennen wir ja.:D
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Salve,

Hallo Frank,

bitte sich richtig Informieren.
ich glaube schon, dass ich in diesem Bereich einigermassen gut informiert bin.
Zu deiner Info: Ich mache auf professioneller Basis CE-Zertifizierungen als Leiter einer Prüfabteilung im Bereich Funk. Daher kenn ich die Situation und weiss auch was in den Normen steht.
Anbotec ist, wie schon früher gesagt kein Prüflabor, sondern eine Benannte Stelle. Würde Anbotec als Beauftragter für einen Hersteller agieren, würden die die Benennung gefährden. Würde ein Prüflabor das tun, gefährdet es seine Akkreditierung (so vorhanden).
Nebenbei, soll ich hier mit dem Werbetext des Labors auftreten, bei dem ich mein karges Salär verdiene ?
Ich bin eigentlich ganz gut informiert und meine Information beruht NICHT auf irgendwelchen Werbeparolen aus dem Internet. Daraus informiere ich mich nicht. Die schreibe ich :cool:
 

Julez

User
PW:

Ich muss keinerlei Nachweis erbringen. Ich bin lediglich verantwortlich dafür, dass die Anlage den Funkregeln entspricht.
Ebenso, wie ich verantwortlich dafür bin, mich auf der Autobahn an die Regeln zu halten. Einen Nachweis darüber muss ich auch nicht erbringen.

Auch eine KE ist kein Nachweis für die Einhaltung der Funkregeln. So schreibt mir Dieter Perkuhn beispielsweise, dass der Anwender des Gerätes auch verantwortlich ist, wenn das Gerät einen unbemerkten Defekt erleidet, so dass die Konformität nicht mehr gegeben ist.
Wenn der Anwender sowieso verantwortlich ist, was nützt ihm dann die KE?

Kannst du nachweisen, dass die von dir eingesetzten Anlagen keinen konformitätsschädlichen Defekt haben?
Kannst du nicht.
Und somit stehen wir also an der selben Stelle. Keiner kann nachweisen, dass sein Gerät zum gegenwärtigen Zeitpunkt konform ist, egal ob KE oder nicht. Außer, man hat dauernd ein mobiles Messlabor dabei.

Und jetzt beantworte du die Frage, wieviele Leute schon Probleme hatten aufgrund einer fehlenden KE. Ein paar Fälle wird es doch bestimmt geben, so hoch, wie du das Thema immer aufhängst, oder etwa nicht?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
na Frank,

du solltest das aber wissen,

wer waren die Mitbegründer der EMI............

Ich wollte mich ja nur mal versichern, ob ich nix missverstanden habe.
Dir scheint allerdings der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der EMIG-RC nicht klar zu sein.
Guckst du hier
Marktprotektionismus gehört jedenfalls nicht dazu.
Du solltest mal realisieren, dass innerhalb der EMIG-RC auch die Interessen der Mitglieder der Modellflugverbände vertreten werden. Der Vorstand der EMIG-RC setzt sich immerhin aus Vertretern der User zusammen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Und jetzt beantworte du die Frage, wieviele Leute schon Probleme hatten aufgrund einer fehlenden KE. Ein paar Fälle wird es doch bestimmt geben, so hoch, wie du das Thema immer aufhängst, oder etwa nicht?
Könnte es sein, das es genau darum geht, diese Situation zu vermeiden ?
Schon mal drüber nachgedacht ?
Wenn jemand ein Problem wg. einer fehlenden KE bekommt, stehts du im dann (auch finanziell) bei oder verschwindest du dann wieder in der Versenkung ?

p.s. Wir warten noch auf ein paar fundierte Antworten von dir !
 

Julez

User
Ich sehe es eher so, dass diese Situation noch nie in der Realität aufgetaucht ist, und nur von verschiedenen Interessengruppierungen hier als Schreckgespenst genommen wird.
Diese Ansicht kann gerne durch Nennung realer Fälle widerlegt werden.
 

PW

User gesperrt
Hallo Julian,

und der von Frank genannte § 11 gilt für Dich auch nicht ?

Klar musst Du nachweisen im Falle eines Falles; hat doch D.Perkuhn sogar so geschrieben.... ; Du (!!) bist dafür verantwortlich, dass Deine Funke die hier geltenden Vorschriften einhält.

Mit KE ist man da deutlichst im Vorteil im Falle eines Falles. Und ohne KE kann man Dir sogar das Fliegen verbieten (Hausrecht im Verein); auch dieses steht im Text von Dieter Perkuhn. Warum wohl ?

Nochmals:

Du gehst eben davon aus, dass nie was passiert ? Schon mal was von Flugrecht und " Gefährdungshaftung" gehört = Haftung ohne (!) Verschulden. Du begründest mal einfach damit "ist noch nie passiert, wann passiert mal so was etc." ; aber eine Versicherung im Bereich Modellflug hast Du doch wohl; frage mich dann nur, warum; oder schliesst Du zu 100 % Schäden doch nicht aus ?

Gottlob gab es bis heute wenige dieser gravierenden Schäden... oder dieses ist doch ein sehr schwaches Argument.

Mir sind drei Fälle bekannt; da hat man an allen Ecken und Ende versucht, irgendwas zu finden, was man dem Modellflieger zuordnen konnte. Gottlob hatte diese Leute rein gar nichts an den Anlagen geändert usw. Die Anlagen und die Modelle wurden penibelst untersucht. Aber nichts gefunden, weil alles original.

Dass eine Person erst mal im Knast sass, dürfte Dir bekannt sein. Hätte aber nicht diese Situation erleben wollen, wenn dieser Pilot keine KE Erklärung gehabt hätte (seinerzeit flog man noch 35 MHz).


Gruss

PW
 
Ich wollte mich ja nur mal versichern, ob ich nix missverstanden habe.
Dir scheint allerdings der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der EMIG-RC nicht klar zu sein.
Guckst du hier
Marktprotektionismus gehört jedenfalls nicht dazu.
Du solltest mal realisieren, dass innerhalb der EMIG-RC auch die Interessen der Mitglieder der Modellflugverbände vertreten werden. Der Vorstand der EMIG-RC setzt sich immerhin aus Vertretern der User zusammen.


Ok, dann verstehe ich das Falsch

"Die EMIG-RC (European Manufacturer & Importer Group / Radio Control) ist ein Zusammenschluss von nationalen und internationalen Anbietern und Herstellern von Modellfernsteuerungen sowie von europäischen Verbänden im Bereich des ferngesteuerten Modellbaus. Dieser Zusammenschluss dient der Vertretung der gemeinsamen Interessen der Anbieter und Verbände im R/C-Bereich gegenüber nationalen und europäischen Behörden, nationalen und europäischen politischen Instanzen und der Öffentlichkeit."

Wer waren denn die ersten Anbieter ?
 

Julez

User
PW:

Natürlich gilt der §11. Ein CE Zeichen kann da jeder gerne draufmachen, und die grundlegenden Anforderungen werden ebenso erfüllt wie den übrigen Vorschriften des Gesetzes entsprochen wird.

Nur lese ich da nix von einer nötigen KE.
 
Nochmals: Dieser Nachweis wird nirgendwo gefordert.

Wieviele Gerichtsverfahren gab es denn schon, weil ein Modellflieger keine KE hatte?

Stimmt. Ausnahmsweise. DIE EINHALTUNG IST VORAUSSETZUNG FÜR DEN BETRIEB!
Und die Einhaltung musst Du, und niemend sonst, bei Bedarf (=Verlangen der entsprechenden Stellen) erbringen.
So eine KE ist dann einfach Gold wert. Heißt dann nämlich für den Fordernden: "Geh mal zu dem da, von mir kein Kommentar".
Und zwar erstellt=nachgewiesen BEVOR Du das Ding in Betrieb nimmst. Nicht "ich fahr erst mal und mach TÜV dann, wenn es gekracht hat".
Es wird Dir nicht helfen, wenn es denn mal gekracht hat, die Kausalkettenabreiterei, die bei den Juristen eine laaaaange Tradition hat, zu ignorieren.
Deinem Gegner wird das Ignorieren helfen.
Auch dieses Verhalten ist aber ja schon mehrfach von Dir durchgezogen worden.

Der Gegner allgemein könnte dabei schon Interessierte Dritte Stellen sein, die (inzwischen) leicht behaupten können, das die Modellflieger zu nicht unerheblichen Teilen
als experimentierfreudiger Haufen mit der Benutzung nicht konformer Geräte eine Gefahr für die Nutzer konformer Geräte darstellen und Diziplinierung brauchen.
Als Beispiel einfach mal die aktuelle, seit heute gültige Klamotte mit den Hunden in Niedersachsen vor Augen halten.
Einige hat oder wird es da noch kalt erwischen, und das sind mehrheitlich die, die sich vorher auch nicht daneben benahmen.
Die anderen werden es auch weiterhin tun.

@limbo: ist Dir eine gewisse Fluktuation in dem Gremiuim aufgefallen? Nein? Schade. Spricht nämlich gegen Deine These. Der Terminus Anbieter ist auch nur einer von mehren anderen.

Es ist wie in einem anderen Tread, in dem Neueinsteigern der Kauf und/oder Umbau meherer Komponenten ohne KE empfohlen wird und wurde.
Gesetzgebung und Normen passen sich zwar der Zeit und dem Zeitgeist an, aber ich halte es für ziemlich dämlich nach dem Motto zu verfahren,
wenn es nur genügend machen, werden die Tatsachen schon irgendwann zu angepassten Normen führen. Oder die Normen in meinem Sinne ausgelegt.
Bei ein paar Usern hier bekomme ich den Terminus beratungsresistent nicht aus dem Kopf.
Es hatt deshalb auch keinen Sinn mehr, zu einigem hier weiter etwas zu schreiben.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
PW:

Natürlich gilt der §11. Ein CE Zeichen kann da jeder gerne draufmachen, und die grundlegenden Anforderungen werden ebenso erfüllt wie den übrigen Vorschriften des Gesetzes entsprochen wird.

Nur lese ich da nix von einer nötigen KE.
Die Voraussetzung für die Anbringug eines CE-Zeichens ignorierst du.
Falls du glaubst, dass du einfach selber ein CE-zeichen aufpappen kannst und das legal ist, glaubst du auch daran, das die Erde eine Scheibe ist.
Nebenbei möchte ich dir noch etwas aufs Fahrrad helfen.
Der Status der Anerkennung von R/C-Anlagen im 2.4 GHz Band ist vorläufig. Wenn dieser Bereich negativ, also z.B. durch Betrieb illegalen Equipments auffällt, kann damit ganz schnell Feierabend sein. Ziel ist es, dass R/C auf 2.4 GHz in die REC 70-03 aufgenommen wird, damit der Satus gesichert ist. Eine öffentliche Befürwortung der Umgehung der R&TTE Direktive versaut den Ruf der Innung und das tuts du und einige Andere hier massiv.
Solche beiträge liefern anderen Bandnutzern Argumente, dem R/C-Bereich den Stuhl vor die Tür zu setzen. Der Versuch war schon mal da und ist verhindert worden. Die "IchbrauchkeineKE" Fraktion war daran aber nicht beteiligt.
Julian, du sägst an dem Ast, auf dem 2.4 GHz sitzt !
 
@limbo: ist Dir eine gewisse Fluktuation in dem Gremiuim aufgefallen? Nein? Schade. Spricht nämlich gegen Deine These. Der Terminus Anbieter ist auch nur einer von mehren anderen.
Es ist wie in einem anderen Tread, in dem Neueinsteigern der Kauf und/oder Umbau meherer Komponenten ohne KE empfohlen wird und wurde.
Gesetzgebung und Normen passen sich zwar der Zeit und dem Zeitgeist an, aber ich halte es für ziemlich dämlich nach dem Motto zu verfahren,
wenn es nur genügend machen, werden die Tatsachen schon irgendwann zu angepassten Normen führen. Oder die Normen in meinem Sinne ausgelegt.
Bei ein paar Usern hier bekomme ich den Terminus beratungsresistent nicht aus dem Kopf.
Es hatt deshalb auch keinen Sinn mehr, zu einigem hier weiter etwas zu schreiben.[/QUOTE]


mag sein, steht aber an erster Stelle und nicht wir Nutzer.

und hier zu:

"aber ich halte es für ziemlich dämlich nach dem Motto zu verfahren,
wenn es nur genügend machen, werden die Tatsachen schon irgendwann zu angepassten Normen führen. Oder die Normen in meinem Sinne ausgelegt."

Hatten wir das schon mal, ist aber seit dem letzt Jahr kein Thema mehr (ich sach nur DSM...)
Ist aber nur so ein Gedanke, ich (zumindestens) habe auch nie einen Neueinsteiger so etwas empfohlen.


Melde mich für Heute ab, gehe noch in ruhe ein Bier trinken (eins, ich muss ja noch Fahren, bin ich wieder Bösse, in machen EU-Ländern schon eine Straftat)


Limboxt
 
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