Diskussion Thread 2 :Versicherung/Betrieb/Konformität im Zusammenhang mit 2,4 GHz

rubberduck

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Hallo,
das ganze Thema um eine Einführung der Registrierungspflicht von Sendeanlagen ist Historie. Das war Thema innerhalb der EU-Kommission und ist nicht in die Neuordnung der R&TTE Direktive und in das New Legal Framework eingegangen. Das Thema ist abgehandelt.
Von daher ist ein Diskussion um die öffentliche Zugänglichkeit von Prüfberichten, die dann u.U. ein Teil der Registrierungspflicht gewesen wäre, obsolet. Der Zug ist abgefahren.

@ Rubberduck:
Auf die Idee mit den öffentlich zugänglichen Prüfberichten sind andere Leute schon wesentlich früher gekommen. Du bist damit ETWAS spät dran. Das Thema ist durch.

O.K. .. ok ... ihr habt Recht und ich meine Ruhe.

Wer hat den die Diskussion losgetreten ??? (mit einer Meinungsäusserung):
"Der Betrieb dieser Anlagen ist illegal..." (Anm: es geht um Importware)

Dabei stimmt diese Aussage ebensowenig, wie vieles hier im Thread.

Eine solche Aussage kann niemals eine Privatperson treffen.
Alleine die Behörde und die zuständigen Beamten. Basta ..(nach Gerhard Schröder)

jürgen
 
Wer hat den die Diskussion losgetreten ??? (mit einer Meinungsäusserung):
"Der Betrieb dieser Anlagen ist illegal..." (Anm: es geht um Importware)

Dabei stimmt diese Aussage ebensowenig, wie vieles hier im Thread.

DU, Quietscheentchen. Mit Vergleichen von Äpfeln und Birnen gepaart mit wildem Fabulieren, wie jetzt schon wieder.
Wenigstens hast Du erkannt, dass da vieles von Dir in diesem Thread nicht stimmt.;)

Du läufts die ganze Zeit im Kreis und hast Dir selbst einen Fuß am Boden festgenagelt.
Immer schön an die eigene Nase fassen und nicht so viel Gesäßpaste (freiwillige Selbstkontrolle des Handels etc) verbreiten.
Beispiele im Kontext lassen, wo diese auch hingehören und das Brett vorm Kopf zum Brückenbauen benutzen.
 

rubberduck

User gesperrt
DU, Quietscheentchen. Mit Vergleichen von Äpfeln und Birnen gepaart mit wildem Fabulieren, wie jetzt schon wieder.
Wenigstens hast Du erkannt, dass da vieles von Dir in diesem Thread nicht stimmt.;)

Du läufts die ganze Zeit im Kreis und hast Dir selbst einen Fuß am Boden festgenagelt.
Immer schön an die eigene Nase fassen und nicht so viel Gesäßpaste (freiwillige Selbstkontrolle des Handels etc) verbreiten.
Beispiele im Kontext lassen, wo diese auch hingehören und das Brett vorm Kopf zum Brückenbauen benutzen.


O.K. ich ändere meine Signatur:

Die Erde ist seit neuem wieder eine Scheibe ... zumindest solange alle Meinungen dazu konform bleiben
 

Henry Kirsch

Vereinsmitglied
Bitte tragt persönliche Nicklichkeiten per PN aus. Danke.
Streitereien sind hier nicht unbedingt qualitätsfördernd...

Henry
 

rubberduck

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So wie ich das sehe, braucht der Hersteller die KE und CE-Kennzeichnung nur für den Verkauf - der Endbenutzer aber auch für den Betrieb. Und den Betrieb verantwortet er ganz alleine, inkl. aller Konsequenzen.

@Ralf,
und genauso ist es ...

KE und CE-Kennzeichnung nur für den Verkauf.

Und den Betrieb verantwortet der Betreiber ganz alleine.

jürgen
 
und ewig grüsst das Murmeltier...

Der Betreiber ist in dem Moment die Verantwortung für die Konformität des Gerätes los, in der er die KE vorweisen kann. Und da in D ohne KE weder Verkauf noch Betrieb einer Senderserlaubt ist, ist er dafür de fakto nicht verantwortlich. Wers nicht glauben will, solls halt lassen.

Oliver
 

Gregor Toedte

Vereinsmitglied
ich habe mal jede Menge Posts mit Behauptungen, Vermutungen und angeblichen Zitaten ohne Quellenangaben gelöscht. Dazu natürlich auch die Antworten auf diese Beiträge, sind ja somit hinfällig geworden.
Wenn ihr Zitate aus irgendwelchen Erklärungen hier postet um etwas zu begründen, dann benötigen wir eine Quellenangabe, sonst ist das sinnfrei. "Ich wollte den Namen der Firma nicht nennen" ist keine Erklärung für eine fehlende Quellenangabe wenn man mit dem Zitat argumentieren möchte.
Auch Querverweise hier im Forum ("wurde hier im Bereich xxx gesagt") hätten wir gerne in Zitatform, ich gehe da nicht suchen, wo und in welchem Zusammenhabng da was gesagt wurde.

danke für euer Verständnis.
Gregor
 
und genauso ist es ...

KE und CE-Kennzeichnung nur für den Verkauf.

Nein. Die sichergestellte Konformität (KE genannt in schriftlicher Form das Ergebnis des Konformitätsbewertungsprozesses)
und als Folge davon CE (Label am Gerät) ist auch Vorraussetzung für den Betrieb.
Schon mehrfach dargestellt und auch belegt, per Suche findest Du das ganz sicher.
Bau und Besitz ist was anderes, die Voraussetzungen für den Betrieb von SRD in D (und EU) sind eindeutig genug geregelt.

Und den Betrieb verantwortet der Betreiber ganz alleine.
Das ist bei allem Handeln so. Brauchst Du dafür ein Gerät, ist das natürlich auch beim Gebrauch des Gerätes so.

Ansonsten bitte ein einziges Beispiel geben, wo Du keine Verantwortung für den Betrieb eines Gerätes als Privatperson
übernimmst. Ein einziges Beispiel reicht schon. Ich bin sehr gespannt darauf.
Im Arbeitsbereich ist Verantwortung von Anfang an durchaus teilbar und in Teilen auch übertragbar, im Privatbereich nicht.

Mit dem Rechtsverständnis von Otto Normalverbraucher kommst Du hier nicht weiter, weil einfach verschiedene Bereiche der Juristerei
berührt werden und das ganze auch mehrstufig abläuft.
Im Bereich der Gefährdungshaftung hat immer der ausführende Nutzer als erste Adresse die Verantwortung, egal ob Realflieger oder
RC-Flieger.
Tritt dabei eine Schädigung auf, ist der ausführende Nutzer also auch die Ansprechperson der Geschädigten, dehalb auch der
Zwang zum Führen einer Haftpflichtversicherung.

Ansprüche aus fehlerhaftem Verhalten anderer, die aber zu dem herbei geführten Schaden geführt haben, muss der Nutzer dann den
anderen, eigentlichen Verursachern gegenüber
a) belastbar beweisen
b) zur Übernahme der Folgen zwingen.

Im Falle eines Fehlerhaften Gerätes greifen mehre Bereiche und Gesetze ineinander, Kaufvertrag und Verjährung aus BGB, Produkthaftungsgesetz
und die Direktive die DD8D=Frank schon mehrfach nannte, um nur die wichtigsten zu nennen.
Von der Verantwortung kann sich auch keiner der Wertschöpfungskette zum Endnutzer mit AGB´s freisprechen, einer Belastung würden die wohl nicht
standhalten. Interessierte können im BGB 305 - 310 nachlesen. Bitte die Urteile dazu auch mal durchgehen, es gibt es zahllose portierbare Beispiele
mit sehr interessanten Auswirkungen von unzulässigen Teilen in AGB´s auf die AGB als ganzes.

Auch z. B. die Produkthaftung setzt Schäden OHNE das auslösende Gerät von > 500,-€ voraus.
Ist der Schaden drunter, ist das ein Privatproblem des Nutzers und das Gesetz greift eher nicht, andere schon.
Ob die Selbstbeteiligung sinnvoll ist oder nicht, ist dabei egal.
 
Die sichergestellte Konformität (KE genannt in schriftlicher Form das Ergebnis des Konformitätsbewertungsprozesses)
und CE (Label am Gerät) ist Vorraussetzung für den Betrieb einer Fernsteuerung.

können wir diesen Satz dann irgendwo oben drüber schreiben? damit wäre dann doch die Frage einfach für alle beantwortet?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
können wir diesen Satz dann irgendwo oben drüber schreiben? damit wäre dann doch die Frage einfach für alle beantwortet?

vielleicht auch in der offiziellen Version:

Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
FTEG
Ausfertigungsdatum: 31.01.2001

§ 11 Inbetriebnahme und Anschlussrecht
(1) Geräte dürfen nur dann zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck in Betrieb genommen werden, wenn sie die grundlegenden Anforderungen erfüllen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Sie müssen den übrigen Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen.


Angesichts der Endlosdiskussion um das Thema frage ich mich, was an dieser Gesetzespassage eigentlich so schwer zu verstehen ist.
Oder für die, die es gerne in einfache Worte gefasst hätten:

Nix CE, nix einschalten !
 
können wir diesen Satz dann irgendwo oben drüber schreiben?
damit wäre dann doch die Frage einfach für alle beantwortet?

Hans, genau das ist von Frank Tofahrn = DD8ED schon mehr als ein Mal klar so geschrieben worden.
Ich mache mir jetzt nicht die Mühe, diese jeweils als Zitate hier zu verlinken. Das kann jeder über
die Suche selbst herausbekommen, soviele Threads sind das nicht.
Da es aber immer wieder gebetsmühlenartig gewollt anders ausgelegt wird, hilft auch das nicht.

Frank hat die Verlinkung noch mal vorgenommen. An der Eindeutigkeit ist eigentlich nicht zu rütteln,
für einige ist es aber ein Volkssport geworden, z. B. weil ich bin ja kein Händler/Inverk... usw nur
privater Importeur und für die gilt das alles ja gar nicht.

Es gibt keine Lücke. Es gibt keine Teilbarkeit und Abwälzung der Verantwortung bei der Nutzung.

Alles an negativen Folgen der Nutzung hat der Nutzer zu erst mal selbst zu tragen.
Das ist eine der Eigenarten der Gefährdungshaftung.
DU benutzt, DU bist dran.

Alles andere spielt sich danach in anderen Bereichen ab und auch da muß der erste Verantwortliche,
also der Nutzer, den von ihm vermuteten tatsächlich Verantwortlichen genau diese Verantwortung
des verursachten Schadens nachweisen.
Tägliche Praxis in allen davon betroffenen Bereichen. Gelingt mal mehr, mal weniger.
Haftung ausschließende AGB´s wurden und werden dabei reihenweise kassiert, man muß die Prüfung nur
zäh verfolgen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
was ja für die Konformitätserklärungsselbstaussteller und Beieigeneimportallegesetzlichenregelningnorier eine ganz interessante Info wäre:
Am FTEG klebt ein Preisschild für Verstösse. Da können mal locker 50000€ fällig werden. Wohl dem, dessen Hobbykasse das verträgt.
 
Hallo Uwe und Frank,
gerne auch die nochmalige Aussage von Frank, irgendwo unverrückbar, für jeden ersichtlich...;)
 

rubberduck

User gesperrt
Hallo,
was ja für die Konformitätserklärungsselbstaussteller und Beieigeneimportallegesetzlichenregelningnorier eine ganz interessante Info wäre:
Am FTEG klebt ein Preisschild für Verstösse.


Da können mal locker 50000€ fällig werden.


Wohl dem, dessen Hobbykasse das verträgt.

Wenn für Tierquälerei in übelster Form 1500 Euro Strafe verhängt werden und der oberste Bürger in DE sich alles erlauben kann, dann sind 50.000 für Spielzeugkram gerechtfertigt???
Naja ... wie war das mit der Kirche im Dorf ?
Vieles in dem Thread ist einfach Stimmungsmache. Und wer welchen Nutzen davon hat, frage ich mich bei solchen Dingen auch immer mehr? Also kommt einfach mal wieder runter, auf den Boden der Tatsachen ... sonst brauchen wir uns nicht wundern, wenn auch der Thread im Cafe-Klatsch landet.

jürgen
 
Vieles in dem Thread ist einfach Stimmungsmache. Und wer welchen Nutzen davon hat, frage ich mich bei solchen Dingen auch immer mehr? Also kommt einfach mal wieder runter, auf den Boden der Tatsachen ... sonst brauchen wir uns nicht wundern, wenn auch der Thread im Cafe-Klatsch landet.

WIR sind auf dem Boden der Tatsachen. Stimmung macht man mit Meinungen, die sich auch durch gegenteilige Fakten nicht beirren lassen wollen.
Beiträge wie der zitierte bringen das Niveau in den Cafe Klatsch und zeugen nicht nur von fehlender Bodenhaftung.

Spielzeugkram ist auch so eine bauchnabelschauende Reduzierung auf den eigenen Horizont. Die Dinger die wir als Fernsteuerung benutzen, teilen
sich die Frequenzen mit anderen Geräten. Reduzierung auf den Spielzeugkram zeugt einfach nur von mangelnder Kenntnis, Durchblick und Überblick.
 

rubberduck

User gesperrt
WIR sind auf dem Boden der Tatsachen. Stimmung macht man mit Meinungen, die sich auch durch gegenteilige Fakten nicht beirren lassen wollen.
Beiträge wie der zitierte bringen das Niveau in den Cafe Klatsch und zeugen nicht nur von fehlender Bodenhaftung.

Beieigeneimportallegesetzlichenregelningnorier...
Am FTEG klebt ein Preisschild für Verstösse. Da können mal locker 50000€ fällig werden. Wohl dem, dessen Hobbykasse das verträgt.

Es geht doch alleine darum, mit solchen Äusserungen Stimmung gegen den Eigenimport zu machen. Nochmal, es ändert NULL und NICHTS an der Funktionalität einer Anlage, eines Empfängers etc. wenn die Teile eigenimportiert werden. Nichts anderes machen viele Modellbaufirmen und Händler. Unsere Hobbyartikel senden im Low-Range-Bereich und werden als SRD Short-Range-Device eingestuft. Erst wenn man "massiv" Störungen mit seinem Gerät verursacht, werden die entsprechenden Stellen aktiv und mehrmalige Verstöße werden geahndet, bzw. die Geräte werden eingezogen.
Ein RC-Sender hat schon in einigen Metern Entfernung eine deutlich geringere Sendeleistung. Die Sendeleistung bleibt in ihrer Ausbreitung nicht linear, deswegen werden Algorythmen zur Signalprüfung und -Korrektur verwendet.
Und die Beeinflussung von W-Lan, Bluetooth und was sich sonst noch alles im 2,4Ghz-Band tummelt, findet draussen in der Landschaft auf den Modellfluplätzen kaum statt. Soweit zum Thema "Fakten". Das alles erinnert mich an die Diskussionen zu Beginn der CB-Funkzeit, wo jeder auf sein Empfangsmessgerät schaute, mit wieviel Sendeleistung die anderen funken. Im Nachhinein kann man über so ein Verhalten nur schmunzeln.

jürgen
 
Spielzeugkram ist auch so eine bauchnabelschauende Reduzierung auf den eigenen Horizont. Die Dinger die wir als Fernsteuerung benutzen, teilen
sich die Frequenzen mit anderen Geräten. Reduzierung auf den Spielzeugkram zeugt einfach nur von mangelnder Kenntnis, Durchblick und Überblick.

Die Sache mit dem Spielzeug kommt von mir, und bezieht sich auf die Funktionssicherheit und Sicherheit bei der Datenübertragung. Selbstverständlich teilt sich unser RC-Spielzeug die Frequenzbänder mit anderen Anwendungen. Neben dem allgegenwärtigen WLAN auch mit Garagentoröffnern, Funkthermometern, Funkmäusen, und ganz vielen andern Anwendungen. Daher gibt es dafür die einzuhaltenden Normen und Verordnungen, die im wesentlichen darauf abzielen, daß jedes dieser Geräte die anderen nicht unzulässig beeinflusst. Die Einhaltung garantiert der Hersteller mit Ausstellung der KE.

Für die Funktionssicherheit gibt es aber keine Normen, Verordnungen, oder sonstige gesetzlichen Anforderungen. Das gilt nicht nur für die Funkübertragungsstrecke, sondern für jegliches RC-Equipment, und auch für die Flugmodelle (zumindest für die unter 25kg, da drüber schaut dann doch mal jemand genauer hin). Bei Spielzeug wird wenigstens geprüft, ob am Teddy die Augen festsitzen, bei RC-Equipment gibt es nichts dergleichen.

Ob eine Fernsteuerung auch das zuverlässig tut, was man als Modellbauer von ihr erwartet, kann man aus der Konformitätserklärung nicht ableiten.

Oliver
 
Wenn für Tierquälerei in übelster Form 1500 Euro Strafe verhängt werden und der oberste Bürger in DE sich alles erlauben kann,
dann sind 50.000 für Spielzeugkram gerechtfertigt???
Naja ... wie war das mit der Kirche im Dorf ?

Moin Oliver, mein Bezug war der im Zitat, da wurde der Ball aufgenommen.
Wir RC-Nutzer können da ruhig die Kirche im Dorf lassen, interessant das aber nur am Rande. Es gab nicht umsonst den Zusammenschluß zu einer Art
Lobbyvertretung auch für die RC-Nutzung.

Ich denke von der eigenen Ausrichtung und der beruflichen Prägung immer in Systemen und versuche von den im Kontext stehenden möglichst wenig
zu übersehen.

Mit einer KE, es gibt ja deutlich mehr Gerätschaften für die eine ausgestellt werden muß, soll meines Wissens in keinem Fall die Zuverlässigkeit und
Sicherheit der Funktion des Gerätes bescheinigen werden. Wenn, dann kann man nur indirekt auf die Sicherheit schließen.
 
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