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Vereinsmitglied
Windmühlenflügel
Windmühlenflügel
Also nochmal,
In Betrieb genommen wird ein Gerät typischerweise durch den Anwender, nicht den Inverkehrbringer oder Hersteller. (Ich stelle mir gerade vor, wie der Boss einer der grossen Anbieter versucht, gleichzeitig an 1000 neuen Sendern an den Knüppeln zu rühren )
Im Gesetz steht: Betrieb nur mit CE
CE nur mit KE
CE nur mit Konformitätsbewertungsverfahren gemäss Annex 1 - 5
Was ist daran jetzt so schwer zu verstehen ?
Gäbe es eine Ausnahme für private Importe, stände das im Gesetz.
Ich warte immer noch auf eine Begründung, warum bei privaten Importen die Anforderungen der R&TTE Direktive nicht gelten sollen. Da konnte mir interessanterweise noch keiner eine Antwort drauf geben.
Mal am Rande: Sogar Funkgeräte für Funkamateure, die ja bekanntlich ihre Sender selber bauen dürfen, unterliegen der R&TTE Direktive, wenn sie im Handel erhältlich sind. Brauchen also CE und KE. Ausgenommen davon sind Eigen- oder Umbauten von Amateurfunkgeräten. Das steht explizit im Gesetz. Bevor einer fragt: FTEG §1 Absatz 3. Diese Ausnahme begründet sich in der persönlichen Lizensierung und der abgelegten staatlichen Prüfung. Bei R/C-Anlagen sind diese Voraussetzungen nicht gegeben.
Windmühlenflügel
Also nochmal,
§11 FTEG:
(1) Geräte dürfen nur dann zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck in Betrieb genommen werden, wenn sie die grundlegenden Anforderungen erfüllen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Sie müssen den übrigen Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen.
In Betrieb genommen wird ein Gerät typischerweise durch den Anwender, nicht den Inverkehrbringer oder Hersteller. (Ich stelle mir gerade vor, wie der Boss einer der grossen Anbieter versucht, gleichzeitig an 1000 neuen Sendern an den Knüppeln zu rühren )
Im Gesetz steht: Betrieb nur mit CE
CE nur mit KE
CE nur mit Konformitätsbewertungsverfahren gemäss Annex 1 - 5
Was ist daran jetzt so schwer zu verstehen ?
Gäbe es eine Ausnahme für private Importe, stände das im Gesetz.
Ich warte immer noch auf eine Begründung, warum bei privaten Importen die Anforderungen der R&TTE Direktive nicht gelten sollen. Da konnte mir interessanterweise noch keiner eine Antwort drauf geben.
Mal am Rande: Sogar Funkgeräte für Funkamateure, die ja bekanntlich ihre Sender selber bauen dürfen, unterliegen der R&TTE Direktive, wenn sie im Handel erhältlich sind. Brauchen also CE und KE. Ausgenommen davon sind Eigen- oder Umbauten von Amateurfunkgeräten. Das steht explizit im Gesetz. Bevor einer fragt: FTEG §1 Absatz 3. Diese Ausnahme begründet sich in der persönlichen Lizensierung und der abgelegten staatlichen Prüfung. Bei R/C-Anlagen sind diese Voraussetzungen nicht gegeben.