Gregor Toedte
Vereinsmitglied
Dieses Thema wird immer wieder sehr kontrovers diskutiert, leider oft mit viel zu wenig Wissen. Dabei sind die Fakten vollkommen klar.
Ich stelle mal die wichtigsten Stellungnahmen der Spezialisten unserer beiden Dachverbände zusammen:
Ebenso gibt es bei einen Magazinbeitrag von Frank Tofahrn, dieser liegt auch noch in einer Version 2 vor.
Als Ergänzung hier noch der dazu gehörende Gesetzestext.
Bitte beachtet dieses in weiteren Diskussionen. Danke.
Gregor
Ich stelle mal die wichtigsten Stellungnahmen der Spezialisten unserer beiden Dachverbände zusammen:
Quelle, noch mehr dazuDieter Perkuhn schrieb:...Das 2,4 GHz Band ist ein allgemein zugeteiltes ISM Band. Der Betrieb von Fernsteueranlagen ist
erlaubt. Es muß eine Konformitätserklärung des Herstellers/Lieferanten vorhanden sein. Bei
Anlagen, die über die Firmen Robbe und Graupner in Verkehr gebracht werden, ist eine Kopie der
Konformitätserklärung am Ende der Betriebsanleitung abgedruckt. Bei 2,4 GHz Anlagen, die im
Eigenimport oder über eigenimportierende Händler beschafft wurden, gibt es in der Regel keine
gültige Konformitätserklärung. Der Betrieb dieser Anlagen ist illegal. Trotzdem ist der
Versicherungsschutz gegeben, wenngleich die Versicherung im Schadensfall überprüfen wird, ob
Regressansprüche geltend gemacht werden können. Dazu muß die Kausalität zwischen
Schadensereignis und illegalem Betrieb der Anlage nachgewiesen werden.....
Ebenso gibt es bei einen Magazinbeitrag von Frank Tofahrn, dieser liegt auch noch in einer Version 2 vor.
Frank Tofahrn schrieb:Beim Kauf einer Anlage sollte man darauf achten, dass Sender, Empfänger und Servos ein CE-Zeichen tragen und dass für die Anlage eine Konformitätserklärung vorliegt. Diese kann entweder in gedruckter Form beiliegen oder im Internet abrufbar sein. Liegt diese Konformitätserklärung vor, ist der Anwender, obwohl persönlich für den Betrieb verantwortlich, eigentlich fein raus. Bei Diskrepanzen kann er immer den Verkäufer in Regress nehmen. Liegt sie nicht vor, Finger weg !
Vor Eigenimporten kann ich allerdings nur DRINGEND warnen.
Für den Betrieb der Anlage ist der Betreiber verantwortlich. Sollte dabei etwas nicht in Ordnung sein, ist der Betreiber (also ihr) in der Verantwortung. Bei einem CE-gekennzeichneten und im Land gekauften Produkt, das dann doch nicht konform war, kann der Anwender aber den Verkäufer für eventuell entstandene Kosten in Regress nehmen.
Bei einem Eigenimport steht man vollkommen alleine, da man dann ausschließlich persönlich die Verantwortung trägt und zur Rechenschaft gezogen werden kann. In GB könnte man dafür theoretisch sogar in den Knast gehen. Die Kosten einer Überprüfung durch die Bundesnetzagentur bei einer berechtigten Beanstandung sind dann selbst zu tragen und dürften wohl auch die überdurchschnittlich gut bestückte Hobbykasse mehr als sprengen.
Als Ergänzung hier noch der dazu gehörende Gesetzestext.
Bitte beachtet dieses in weiteren Diskussionen. Danke.
Gregor
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