- Sitzt der Importeur/Hersteller/Inverkehrbringer in Europa und liegt eine KE bei, die das ebenfalls angebrachte CE-Zeichen legalisiert, ist alles in Ordnung, der Endkunde muss nichts befürchten, er kann getrost an den Aussteller der KE verweisen.
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Das ist doch totaler Quatsch ... also wenn dem importierten Gerät von einem europäischen Händler eine KE beigefügt wird, ohne das er irgendetwas an dem Gerät verändert, bekommt es plötzlich Gültigkeit. Wie bitte??? Da sträuben sich doch alle Haare einzeln. Was für ein Unsinn ...
Genau da liegst du falsch .. weil erst die Messprotokolle für die Bundesnetzagerntur eine endgültige Gültigkeit haben. Das kann man gerne telefonisch beim Verbraucherservice der Netzagentur erfragen.
Ich frag mich schon lange, warum man auf reinem Papierkram rumreitet, aber um die Messprotokolle (die tatsächlichen Fakten) einen Riesenbogen macht. Wenn mir jemand etwas verschweigen will, hat er meist etwas zu verbergen .. oder ?
jürgen
Jürgen, der Punkt ist, dass, sollte die BNA Fragen zur Legalität dieses Gerätes haben, sie sich an den betreffenden, in einem europäischen Land ansässigen Händler/Hersteller/Inverkehrbringer wenden kann und das auch tun wird, der Endkunde ist dann erstmal außen vor. Insofern ist das Vorhandensein einer gültigen KE schon wichtig und kein "unnützer Papierkram".
Ganz anders sieht es aus, wenn dieser Händler/Hersteller in einem nicht-EG-Land ansässig ist, bis dahin reicht der Arm der BNA nicht, die Chinesen werden sich weigern, in dieser Sache die deutsche BNA (oder eine andere vergleichbare Institution eines anderen EU-Landes) in ihrer Amtstätigkeit dort zu unterstützen, die werden sich höchstens ins Fäustchen lachen. Darum ist in diesem Fall der Selbstimporteur auch gleichzeitig der Inverkehrbringer, der
selbst, höchstpersönlich für die Einhaltung der Normen dieses von ihm in den Verkehr gebrachten Gerätes geradestehen muss. Und da nützt ihm auch keine noch so schöne aber nutzlose ASSAN-KE oder eine Hobbyking-KE mit gefälschter Unterschrift des Robbe-Prokuristen nichts.
Was übrigens die Messprotokolle, auf denen Du immer so gerne herumreitest betrifft: Die BNA erkennt auch hier nur Protokolle von anerkannten, zertifizierten Laboren an und veranlasst im Zweifelsfall eine für den Inverkehrbringer kostenpflichtige Überprüfung in einem Referenzlabor.
Mir scheint, Du rufst hier verzweifelt nach dem "guten alten" System mit der Prüfung und Zulassung und der Erteilung einer amtlichen Prüfnummer, so, wie das hier früher der Fall war und im Ami-Land immer noch so ist. Ich weiß nicht, ob Dein Begehren sinnvoll ist, jeder ruft doch allenthalben nach dem Abbau staatlicher Gängelung, hier auf diesem sektor haben wir das jetzt, keine Zulassung mehr, keine Prüfung, keine Gebühren mehr für die Nutzung eines Frequenzbandes mehr ....... und dann kommst Du und willst alles zurückdrehen?
Das System scheint doch zu funktionieren, alle europäischen Hersteller/Importeure bemnühen sich um die Einhaltung der Vorschriften und bescheinigen das in der KE ....... bisher ist mir kein Fall bekannt, zumindest nicht auf dem RC-Sektor, dass irgendeine Firma in grober Weise dagegen verstoßen hätte und es zu Rücknahme- oder Verbotsaktionen gekommen wäre. Das Problem sind die Selbstimporte aus Fernost, die Geräte halten oft nicht die Vorschriften ein und könnten so leicht zum Ärgernis werden, wenn nicht sogar zu einer Gefahr für andere.
Grüße
Udo