Wenn man keine Probleme hat, kann man sich selber welche schaffen .
Och nöööö .... nicht schon wieder diese leidige Selbstausstellerdiskussion! Natürlich kann man das, die andere Frage ist die, ob das Sinn macht, denn dann steht man in der Verantwortung für die Richtigkeit dieser Erklärung, die Einhaltung sämtlicher Normen und Vorschriften. Kann das denn der durchschnittliche Modellflieger?
..Die KE ist ein Instrument des europäischen Handels zur freiwilligen Selbstkontrolle. ..
Das ist genau das was ich versucht habe in Post 234 zu erklären.Das diese Kombination alle Anforderungen der R&TTE Direktive erfüllen muss, ist trivial. Das gilt immer.
Langer Rede kurzer Sinn:
Wenn der Sender selber CE-getestet ist und das Modul CE-getestet ist und es reinpasst, ist das so ok. So will es der Standard.
falsch, wenn es um den Modulaustausch geht. Die neue Kombination ist weiterhin gültig und legal, ganz im Gegensatz zur Kernaussage des hier zitierten Beitrages von micbu.Die KE wird für ein bestimmtes Gerät erstellt. Die CE Prüfungen werden für ein bestimmtes Gerät durchgeführt. Veränderst du dieses Gerät so ist alles was das Originalgerät an Papieren hatte, in Bezug auf das neue Gerät, null und nichtig, da sich die ganzen Prüfungen und Unterlagen nun einmal nicht auf das neu hergestellte Gerät beziehen.
Die Aussage von micbu ist korrekt. Es ist nur die Frage, was eine Veränderung ist. Innerhalb der 300328 (und in anderen Funknormen ebenfalls) gibt es den Konstrukt der Plug-In Modules.Danke für diese Richtigstellung, Frank.
Also ist diese Behauptung von micbu:
falsch, wenn es um den Modulaustausch geht. Die neue Kombination ist weiterhin gültig und legal, ganz im Gegensatz zur Kernaussage des hier zitierten Beitrages von micbu.
Grüße
Udo
Udo, das habe ich dir bereits in einer PM versucht zu erklären. Der NORM ist, wie Frank das geschrieben hat, genüge getan wenn eine Kombination getestet wurde.Es wäre vollkommen absurd, einen Test aller möglichen Kombinationen zwischen USB-Stick und allen möglichen Hostgeräten zu verlangen. Das wären mächtig viele.
Udo, das habe ich dir bereits in einer PM versucht zu erklären. Der NORM ist, wie Frank das geschrieben hat, genüge getan wenn eine Kombination getestet wurde.
Ob speziell in deinem einen Anwendungsfall die RICHTLINIE immer noch erfüllt wird ist dennoch ungewiss. Trotzdem bist du dafür verantwortlich, bei Funkprodukten, daß die Richtlinie immer noch eingehalten wird. Ist das nicht gegeben, dann kannst du dich eben nicht darauf berufen, dass beide Komponenten alleine die Norm und die Richtlinie erfüllen. Diese eine spezielle Anlage darf dann trotzdem nicht betrieben werden, obwohl beide Einzelteile konform sind.
Michael
jetzt doch nicht richtig?Langer Rede kurzer Sinn:
Wenn der Sender selber CE-getestet ist und das Modul CE-getestet ist und es reinpasst, ist das so ok. So will es der Standard.
oder aber dieser:Langer Rede kurzer Sinn:
Wenn der Sender selber CE-getestet ist und das Modul CE-getestet ist und es reinpasst, ist das so ok. So will es der Standard.
beide Aussagen können nicht gleichzeitig stimmig sein.Trotzdem bist du dafür verantwortlich, bei Funkprodukten, daß die Richtlinie immer noch eingehalten wird. Ist das nicht gegeben, dann kannst du dich eben nicht darauf berufen, dass beide Komponenten alleine die Norm und die Richtlinie erfüllen. Diese eine spezielle Anlage darf dann trotzdem nicht betrieben werden, obwohl beide Einzelteile konform sind.
Doch, das ist ja das schlimme. Es wird ja nur VERMUTET, dass ein Gerät die Richtlinie erfüllt wenn der Norm genüge getan wird.beide Aussagen können nicht gleichzeitig stimmig sein.
Kann er nicht, er muß sich auf CE + CE = CE verlassenWoher soll denn der geneigte Kunde wissen, bei welchen Kombinationen es eventuell vielleicht Probleme geben könnte?
Frank und ich schreiben das gleiche! Ich drücke es nur kritischer aus und zeige die Risiken auf.Wenn micbu Recht hat (das glaube ich allerdings nicht, ich neige eher dazu, dem Frank Glauben zu schenken)
Solch ein Sender dürfte nicht betrieben werden.Nehmen wir mal an, ein Kunde kauft sich so ein Universalmodul und baut es ausgerechnet in einen Sender ein, der erstens nicht getestet wurde und bei dem es zweitens doch tatsächlich Probleme gibt ............. gemäß allgemeiner Ansicht wäre auf jeden Fall der Kunde der Dumme, die Hersteller würden sich bedeckt halten?
Das ist Quatsch. Der Hersteller hat seiner Pflicht genüge getan wenn EINE Kombination getestet wurde. ALLE Kombinationen zu testen ist einfach nicht möglich. Es bleibt aber immer das Restrisiko. Wer immer dieses Risiko im Endeffekt auch zu tragen hat.Und die Verkäufer/Hersteller solcher Universalmodule müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, sie würden wissentlich und absichtlich ihre verehrte Kundschaft ins Messer laufen lassen.
Wer im Endeffekt der dumme ist .........naja, solch ein Fall wurde noch nie breitgetreten, also gibt es dafür auch noch keine abschließende Klärung. Meine VERMUTUNG in dieser Richtung: Der VK hat ein Universlmodul angeboten, also muss es diese Eigenschaft auch erfüllen. Tut es dies nicht --> Sachmangel.
Michael
Also zunächst mal ist immer der Betreiber in der Verantwortung. Sollte der Fall eintreten, das die Kombination CE + CE nicht funktioniert, wird man den Betreiber aber nicht gleich am nächsten Baum aufknüpfen. Wie die Hoheit reagiert, wenn sich dieser Fall einstellt, sei mal dahingestellt. Das dürfte stark vom Umfang der potentiellen Störunen abhängen, weil da immer noch die Massgabe der Verhältnissmässigkeit gibt.Also im Klartext für uns normale Kunden:
- Ein Universalmodul ist dann als konform anzusehen, wenn es vom Hersteller für bestimmte Sender geprüft, "zugelassen" und empfohlen wurde, also z. B. mit dem Universalmodul von Multiplex sollte es dann keine Probleme geben, wenn man es in Multiplex-Sender einbaut, richtig?
- Baut man dieses nun in HiTec-Sender ein (ganz davon abgesehen, dass das wohl niemand machen würde, aber es geht ja hier ums Beispiel), sähe die Sachlage schon anders aus, man befindet sich dann in einer rechtlichen Grauzone - es sei denn, der Kunde bekommt auf seinen Wunsch eine Freigabe vom Modulhersteller, dass er das auch in diesen oder jenen Sender einbauen kann/darf, natürlich schriftlich und jederzeit mit sich zu führen.
- Bekommt man so eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht, warum auch immer, dann ist Vorsicht geboten, weil man als Kunde und Nutzer in dem Fall in der Beweispflicht steht, dass das Gesamtequipment auch alle Auflagen und Richtlinien einhält.
Ist das so korrekt jetzt?
Grüße
Udo
Uns als Endkunden kann und soll es völlig egal sein, was die Hersteller messen, und was die Sender senden. Der Hersteller erklärt die Konformität, klebt ein CE-Zeichen drauf, und damit hat es sich. Ich als Endkunde kann und will und soll mich nicht weiter darum kümmern. Das "Überwachungssystem" basiert darauf, daß die Marktteilnehmer, und damit sind vor allem die Mitbewerber gemeint, schon aufpassen, daß da keiner schummelt. Und man kann davon ausgehen, daß die das auch tun.
Da muß niemand "öffentlich" was nachprüfen. Oder machst du das auch bei jedem Handy, jeder Mikrowelle, oder jedem Auto, welches du kaufst? Die nur mal als Beispiele, die Funk- bzw. sicherheitstechnisch sehr viel relevanter sind, als irgendwelche 2.4Ghz-Milliwatt-RC-Spielzeug-Senderchen.
Man kann wirklich alles übertreiben.
Oliver
Das ist doch für Fertiganlagen pauschaler Unsinn.
Wenn der Hersteller die Konfomität erklärt hat, ist der Endkunde aus dem Schneider. Solange du an der Anlage nichts veränderst, und dann jemand was von dir will, verweist du auf die Konformitätserklärung, und damit ist gut. Du bist als Endkunde nicht verpflichtet, dieses zu überprüfen, und das verlangt auch niemand von dir, weil du es nämlich gar nicht kannst. So funktioniert das gesamte Konzept der CE-Zertifizierung, nicht nur bei Funkanlagen.
Ja, du bist als Betreiber verantwortlich, aber nur soweit, daß du die Anlage wie vom Hersteller vorgesehen betreibst, und gegebenenfalls erhälst. Du musst als Endkunde die Verantwortung für die Richtigkeit der KE übernehmen, und du musst dem Hersteller auch nicht eine fehlerhafte KE nachweisen. Ob da eine Anlage auf 2,4Ghz, 27 Ghz, mit 10mW, 100mW, 1000mW, oder ganz anders funkt, kann dir absolut völlig egal sein. Du musst noch nicht einmal wissen, ob das wichtig ist, oder was das überhaupt ist.
Baust du Anlagen um, ist das anders. Aber das wurde hier ja schon ausführlich beleuchtet.
Oliver