Diskussion Thread 2 :Versicherung/Betrieb/Konformität im Zusammenhang mit 2,4 GHz

udogigahertz

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Wenn ich mir beim China-Mann eine TH9x kaufe, bekomme ich diese KE mit. Wie kann ich als "Fredi Flieger" beurteilen, ob dies eine in unseren Landen gültige und von unseren Gerichten anerkannte KE darstellt?
DANKE! Thomas

Jetzt bin ich doch etwas verwirrt, ich dachte, der Herr Geiger wäre bei Robbe beschäftigt, nun lese ich in einem chinesischen Dokument, dass er Geschäftsführer einer chinesischen Firma ist? Hat der bei Robbe gekündigt? Oder macht er das sozusagen in seinem Nebenjob? Was sagt denn sein eigentlicher Arbeitgeber dazu? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass er für ein Konkurrenzprodukt seinen guten Namen einfach so hergibt.

Grüße
Udo
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Ich versuche aufzuklären

Ich versuche aufzuklären

Gerhard Geiger ist der Geschäftsführer von robbe.
Ich wäre mit dem Ding zufrieden

Ähm, Frank, MeinJaNur, entschuldige, wir sind schnellebig geworden. Ich wäre mit dem Ding mit den neuen Erkenntnissen nicht mehr zufrieden. Welch ein Wahnsinn. Bin nur darauf gestoßen, weil ich nebenberuflich ohne Lohn hier abends Stunden kloppe:

Bitte lesen, gibt schon einen Thread hier bei RC-Network bei Flugmodellbau Allgemein.
 
Öhm,
in dem Artikel hat die BNA aber doch auch mitgeteilt, daß ein Sender ohne KE eingezogen wird. ( auf Kosten des Betreibers )
Also kein Betrieb ohne gültige KE!



Dirk
 

udogigahertz

User gesperrt
Einige Marktaufsichten versuchen durchzusetzen, dass in der EU eine typbezogene Registrierungspflicht für alle Sendeanlagen nach dem Muster des Verfahrens der FCC eingeführt wird.
Eine solche Regelung würde ich als erstrebenswert ansehen, damit wäre endlich die Sachlage vollkommen klar: Egal, wo die Geräte herkommen, wo man sie gekauft hat, wenn sie dann eine solche Prüfnummer besitzen, also zertifiziert worden sind, darf man sie benutzen, wenn sie keine haben: Verboten!

Die Frage ist, ob es langfristig klug ist, die bisher sehr liberale Regelung zur Inverkehrbringung von Funkanlagen durch Nutzung vermeintlicher Lücken im geltenden Recht zu gefährden und eine restriktivere Regelung zu provozieren, die für den ehrlichen Kunden und den ehrlichen Anbieter die Kosten in die Höhe treibt.
Eine solche verschärfte Regelung halte ich trotzdem für sehr klug, denn zum einen würde dadurch die Sachlage sonnenklar werden und solche Diskussionen wie hier und jetzt wären absolut überflüssig und zum anderen bestünde dann auch kaum noch die Gefahr, dass dem Fernsteuerbereich die Erlaubnis der Benutzung von 2,4 GHz irgendwann mal entzogen werden könnte, weil uneinsichtige Selbstimportierer den illegalen Kram zu Hauf ins Land holen und selbstverständlich dann auch benutzen.

Die laufende Praxis wie auch einige Diksussionsteilnehmer hier zeigen ja eindrucksvoll, dass es wohl nicht anders geht, da kann man noch so viele Hinweise, Erklärungen und Bestimmungen zitieren und auch, wenn dann später mal die Bestimmungen sehr viel eindeutiger formuliert werden würden dann fänden sich wiederum genügend Leute, die auch dagegen dann etwas einzuwenden hätten, ganz davon abgesehen, dass es immer Leute geben wird, denen jegliche gesetzliche Bestimmungen vollkommen egal sind.

Mit so einer Prüfnummer von einer amtlichen Stelle versehen wäre die Sache aber vom Tisch: Da helfen dann auch keine noch so gut ausformulierten Auslegungsdeutungen weiter.

Und noch ein Vorteile sehe ich: Da die Kosten für diese Prüfungen natürlich auf die Stückzahlen verteilt werden, hätte ein Anbieter mit hohen Absatzzahlen einen Vorteil vor den kleinen chinesischen Bastelbuden, die ja als Neulinge erstmal kleine Brötchen, sprich Stückzahlen backen müssten, die könnten ihre Produkte nicht mehr gar so unverschämt billig anbieten und der Preisvorteil gegenüber den offiziellen deutschen Importen wäre ein Stück weit dahin. Allerdings hätten die natürlich die gleiche Chance, per großen Stückzahlen wiederum ihren Verkaufspreis zu senken. Ich sehe da einen Weg in Richtung mehr Chancengleichheit.

Dabei wäre die Lösung so einfach. Wenn Anbieter von ausserhalb der EU sich an die geltenden Regeln halten würden,.............
Frank, das ist jetzt nicht Dein Ernst. oder? Du wirst doch kaum daran glauben, dass irgendein Hersteller auf der Welt freiwillig und ohne Not seine Kosten in die Höhe treibt? Denn genau das wäre ja die Folge einer solchen Zertifizierung, man hätte höhere Kosten und sei es auch nur im Centbereich.


Grüße
Udo
 

udogigahertz

User gesperrt
Öhm,
in dem Artikel hat die BNA aber doch auch mitgeteilt, daß ein Sender ohne KE eingezogen wird. ( auf Kosten des Betreibers )
Also kein Betrieb ohne gültige KE!
Dirk
Ach was, ich bin mir sicher, dass einer der nächsten Beiträge aus der Riege der Beratungsresistenten uns genau das Gegenteil versichern wird. Ich glaube fast, dass man gewisse Leute erstmal vor vollendete Tatsachen stellen muss, bevor sie kleinlaut ihren Irrtum zugeben, wenn überhaupt.

Aufgrund dieser für mich neuen Erkenntnisse, dass nämlich Hobbyking einfach mal so auf billigste Weise Dokumente fälscht, erscheinen die kürzlich erfolgten Zurückhaltungen und Überprüfungsaktionen von Sendungen dieses Verkäufers seitens einiger Zollämter in einem ganz neuen Licht.

Grüße
Udo
 
Sorry, Jungs, wenn ich nerve - aber ich wiederhole nochmal meine eigentliche Frage: "Wie kann ich als "Fredi Flieger" beurteilen, ob dies eine in unseren Landen gültige und von unseren Gerichten anerkannte KE darstellt?"

Und zweitens: Eben diese TG9x kommt mit einem steckbaren HF-Modul. Wenn ich dieses nun gegen ein legales austausche ...



Thomas
 

Crizz

User
Sehr interessanter Thread... mit einer gewissen Komplexität.

Zum einen geht es um den Eigenimport, zum anderen um entsprechende Kennzeichnungen und Vorschriften.

Die vielfach zitierten Protokolle sind dabei durchaus strittig auszulegen, wobei dies nicht von Nachteil sein muß, da es den Endanwender zum einen, den Gewerblichen Importuer zum anderen, betrifft. Denn genau dort fußt der Begriff "common market" - es geht um die Absicht des Weiter-Vertriebes. Und dort begintn die m.E. rechtliche Grauzone, da mittlerweile jeder, der etwas aus Nicht.-EU-Staaten einführt, zunächst einmal paushcal als "Hersteller" angesehen werden darf - und dafür reicht die Unterstellung des geplanten Vertriebes, da durch Ebay und Co. bereits mehrfach Fälle verhandelt wurden, wo eine gewerbliche Absicht aufgrund des Angebotes Unterstellt wurde.

Aber davon muß man ja nicht gleich ausgehen - es gibt ja auch viele , die nur den Eigenbedarf decken wollen.

Aber auch hier ist es schwierig, Denn es gibt die entsprchenden Richtlinien und Bestimmungen, und die können so ausgelegt werden, das der "Privatimporteur" verpflichtet ist, sich nach diesen zu richten und sie zu beachten - und im Zweifelsfall zumindest fahrlässig gehandelt hat.

Söderle. und nun fangen wir richtig an :

wenn derjenige, der den Privatbedarf befriedigt, die Regelungen aber außer Acht läßt, einen Gewerbeschein sein eigen nennt, dann ist zwar zum einen die frage nach dem gewerblichen Aspekt im Raum - zum anderen aber auch die Frage nach einer gültigen CE-Zertifizierung vom Tisch : denn er ist nur dazu verpflichtet, das das Produkt eine gültige Konformitätserklärung besitzt, wenn er es weiter " in Verkehr bringt", also weiterverkauft.

Und nun kommt der Ober-Knaller :

Wenn er z.b. eine Sendeanlage durch Einstecken eines anderen Sendemoduls verändert, würde sogar eine vorhandene CE erlöschenl, sofern sie nicht diesen anderen Sendemodul mit berücksichtigt. Und Damit ist der gesamte "Tatbestand" letztlich auch wieder strittig.

Und damit ist das ganze scho wieder dafür anwendbar, wenn sich jemand wegen günstigerer Empfänger einen "kompatiblen" Sendemodul für seine CE-geprüfte Funke holt, der nicht ausdrücklich damit getestet und CE-zertifiziert ist !

Man kann es drehen und wenden, wie man will : letztlich ist man so gut, wie sein Anwalt. Oder wie es der Staatsanwalt eben zuiäßt....
 
Man kann es drehen und wenden, wie man will : letztlich ist man so gut, wie sein Anwalt. Oder wie es der Staatsanwalt eben zuiäßt....

Stimmt, und auch die machen an vieles manchmal eine unerklaerliche wendung.

Doch es kann noch schlimmer kommen: Wie uns ein Vertreter der Bundesnetzagentur auf Anfrage mitteilte, werden Senderanlagen ohne gültige Konformitätserklärung einbehalten und allein der Betreiber - also der Modellpilot - haftet für den Aufwand der Behörde. Wie wir aus sicherer Quelle erfahren konnten, werden ab sofort vermehrt Warenlieferungen aus Fernost durch den deutschen Zoll überprüft

KE hin und her, die ganse sache wird immer komplizierter. :cry:
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Betrug und Urkundenfälschung

Betrug und Urkundenfälschung

Moin,
Gerhard Geiger ist der Geschäftsführer von robbe.
Ich wäre mit dem Ding zufrieden
Jetzt bin ich nicht mehr zufrieden. Sowas ist ja wohl der Hammer.
Ich hoffe, Herr Geiger hat Strafantrag gestellt.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ähm, Frank, MeinJaNur, entschuldige, wir sind schnellebig geworden. Ich wäre mit dem Ding mit den neuen Erkenntnissen nicht mehr zufrieden. Welch ein Wahnsinn. Bin nur darauf gestoßen, weil ich nebenberuflich ohne Lohn hier abends Stunden kloppe:

Bitte lesen, gibt schon einen Thread hier bei RC-Network bei Flugmodellbau Allgemein.
Danke für den Hinweis. Das ist ja wohl nicht zu fassen.
 

PW

User gesperrt
Hallo Frank,

dann hoffe ich mal, dass die entsprechenden rechtlichen Schritte von Herrn Geiger (Robbe/Futaba) etc. gegen HobbyKing eingeleitet wurden.

Ferner entsprechende Hinweise an die BNA, die dann wiederum alle Zollämter informiert und anweist alle (!) Lieferungen von HK zu kontrollieren und ggfs. zu beschlagnahmen.

Ob ich als Endverbraucher die Gültigkeit kontrollieren kann oderr nicht ist unerheblich. Unwissenheit schützt vor Schaden nicht und mittlerweile wissen wir ja wie HobbyKing arbeitet.

Wr sich eine Funke von HK kauft müsste mittlerweile wissen, was Sache ist. Vereinen kann man nur raten, Piloten mit solchen Funken Flugverbot zu erteilen, weil keine gültige KE vorliegt.

Gruss

PW
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,

dann hoffe ich mal, dass die entsprechenden rechtlichen Schritte von Herrn Geiger (Robbe/Futaba) etc. gegen HobbyKing eingeleitet wurden.

Ferner entsprechende Hinweise an die BNA, die dann wiederum alle Zollämter informiert und anweist alle (!) Lieferungen von HK zu kontrollieren und ggfs. zu beschlagnahmen.

Ob ich als Endverbraucher die Gültigkeit kontrollieren kann oderr nicht ist unerheblich. Unwissenheit schützt vor Schaden nicht und mittlerweile wissen wir ja wie HobbyKing arbeitet.

Wr sich eine Funke von HK kauft müsste mittlerweile wissen, was Sache ist. Vereinen kann man nur raten, Piloten mit solchen Funken Flugverbot zu erteilen, weil keine gültige KE vorliegt.

Gruss

PW

Ferner sollte auch mal in den Printmedien über die Geschäftspraktiken berichtet werden.
Interessant wäre ja mal eine Liste aller Vertriebsverbote, Bussgelder, Verfügungen, Strafanträge, Ermittlungsverfahren usw. die gegen den Laden laufen, oder gelaufen sind.
Ich weiss, dass es das nicht geben wird, interessant wär es aber trotzdem
 

Crizz

User
na prost Mahlzeit, das wird noch lustig. Dürfte rechtlich nämlich nicht dauerhaft durchzusetzen sein, da der Besitz von nicht-CE-zertifizierten Geräten und/oder solchen ohne KE m.W. nicht verboten ist, lediglich die Nutzung. Und wenn der Empfänger auch noch ne EORI-Nummer hat besteht schon garkein Grund mehr für eine Beschlagnahme, denn der Zoll kann weder beurteilen ob ein gewerblicher Empfänger die Ware in Eigenverwendung hat, noch ob er sie weiterverarbeitet oder in andere Länder exportiert. Allerdings könnten die sich an der Deklaration der Sendungen sicherlich aufhängen und an dem Punkt strafrechtlich ansetzen, wenn der Warenwert nicht ordnungsgemäß deklariert ist ( Versuch der vorsätzlichen Steuerhinterziehung ) und dann die Einfuhrabwicklung verweigern.( Bin da kein Fachmann, sind nur spontane Gedanken dazu, deshalb nicht auf die Goldwaage legen.)

Wird aber wohl noch ganz großes Kino werden...
 

DD8ED

Vereinsmitglied
:mad:
Das ist eine KE des Herstellers, die von einem in der EU ansässigen Beauftragten unterzeichnet ist. Ich gehe mal stark davon aus, dass Herr Geiger (ja, ich weiss wer das ist) in diesem Fall Beauftragter ist. Wenn man jetzt einer Mücke ins A...loch schauen will, gäbe es auch da ne formale Schwäche, aber irgendwo sollte die Kirche im Dorf bleiben.
Mit dem Ding bist du fein raus. Nein, eigentlich bist du feiner rausser :)
Nachdem ich auf den Betrug von Hobbyking reingefallen bin, revidiere ich das.
Dieser Vorfall sollte allerdings Anlass sein, alle anderen Behauptungen von Hobbyking in Frage zu stellen und das eigene Kaufverhalten zu überdenken. Wer weiss, was von dort als Nächstes kommt.
 
Ferner sollte auch mal in den Printmedien über die Geschäftspraktiken berichtet werden.
Interessant wäre ja mal eine Liste aller Vertriebsverbote, Bussgelder, Verfügungen, Strafanträge, Ermittlungsverfahren usw. die gegen den Laden laufen, oder gelaufen sind.
Ich weiss, dass es das nicht geben wird, interessant wär es aber trotzdem

OK, und was jetzt sache ist Frank, ist das die KE Liste von EMIG-RC schnellstens optimalisiert wird.
 
Ein paar einfache Fragen, und bitte auch einfache Antworten (so, dass sie auch juristischen Laien verständlich sind)!

1) Darf ich einen Sender/Empfänger besitzen, der zwar eine CE, aber keine (gültige) KE hat?
2) Darf ich so einen Sender/Empfänger aus einem Nicht-EU-Land importieren (um ihn zu besitzen)?
3) Darf ich so einen Sender/Empfänger aus einem EU-Land importieren (um ihn zu besitzen)?
4) Darf ich so einen Sender betreiben, wenn ich dessen steckbares HF-Modul gegen ein hier zugelassenes tausche (zB. Graupner oder Jeti ...)

Mal bitte keine juristischen Spitzfindiglkeiten, JA oder NEIN.

Und ein dickes DANKE!!! an alle hier in der Runde, die sich redlich mühen!


Thomas
 

Crizz

User
Zu 1-3 würde ich "ja" sagen, aber ich bin kein Jurist und kann nicht sagen, wie der Gesetzgeber es betrachtet.

zu 4. wird es so aussehen, das eine solche Kombi kaum zulässig sein wird, denn die KE für den Sendemodul wird vermutlich nur auf diese Sender ausgestellt werden, mit denen die Einhaltung der Vorschriften auch nachgewiesen wurde. Das könnte also zu nem Stolperstein werden. Der Sender erhält dadurch ja keine KE. Umgekehrt würde ein zugelassener Sender durch die Verwendung eines nicht-abgenommenen Sendemoduls seine KE verlieren. Als Äquivalent könnte man das im KFZ-Bereich betrachten : wenn an einem Fahrzeug Anbauteile sind, für deren Betrieb eine Prüfung erfolrderlich ist ( Einzelabnahme ( EBE ) oder ABE ) und diese keine Abnahme haben, erlischt die ABE des Fahrzeugs, weil der Betrieb in der Kombination eben nicht geprüft ist.

Wäre definitv mal interessant dazu einen Fachjuristen zu befragen, ich glaube alles andere hat zu viel persönlichen Betrachtungsspielraum ( wobei selbst unsere Gesetze zumeist Schlupflöcher haben die sie irgendwo auslegbar machen ).
 
zu 4. wird es so aussehen, das eine solche Kombi kaum zulässig sein wird, denn die KE für den Sendemodul wird vermutlich nur auf diese Sender ausgestellt werden, mit denen die Einhaltung der Vorschriften auch nachgewiesen wurde.

Das Argument allerdings sollte man sich dann doch mal richtig auf der Zunge zergehen lassen, denn denkt man das mal zu Ende, verlieren alle mit Fremdmodulen ausgestatten Sender ihre Zertifizierung.

PW wird da mit seinen Flugverboten auf dem Platz kaum nachkommen, und als Jeti-Nutzer selber schon gar nicht mehr fliegen dürfen.

Tja, alles doch nicht so einfach...

Oliver
 
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