Moin zusammen
Jungs, jetzt kommt mal wieder runter. Könnten wir EINMAL vermeiden, dass ein Thread um 2.4 GHz innerhalb kürzester Zeit eskaliert und damit ein epochales Zeichen setzen ?
Mal ein paar grundsätzliche Gedanken zum Thema:
Wir reden hier über das Verfahren, dass ein Kunde innerhalb der EU ein Produkt bei einem Händler ausserhalb der EU bestellt und von diesem Händler beliefert wird. Das ist die typische Geschäftshandlung Ware gegen Geld. Es ist in jedem Fall ein kommerzielles Geschäft. Es steht unbestreitbar die Intention dahinter, Ware in der EU in der Verkehr zu bringen. Nicht unbedingt durch den Kunden, der das Produkt nicht zwangsläufig weiterverkaufen will, sondern durch den Anbieter. Der will Kohle damit verdienen.
Strittig ist die Frage, ob die diesem Fall die R&TTE anzuwenden ist. Dazu gehört auch eine KE und die Prüfung des Produktes auf Einhaltung der wesentlichen Anforderungen derselben, bzw. der Versicherung, dass diese Forderung erfüllt ist.
Die einen sagen: JA; die anderen sagen:NEIN.
Werfen wir doch mal ein Blick auf die Konsequenzen.
Im Falle JA ergibt sich die Situation, dass ein Anbieter ausserhalb der EU die gleichen Voraussetzungen erfüllen muss, wie ein in der EU ansässiger Anbieter. Genügt er mit seinem produkt der R&TTE und anderen Anforderungen, kann er seine Ware ungehindert verkaufen. Es gibt keine Hindernisse. Als Anmerkung: Versucht mal was in China zu verkaufen !
Nach meine Verständniss ist das die Idee hinter dem New Approach und neuerdings dEs NeW legislative Framework.
Im Fall NEIN ergibt sich die Situation, dass ein Anbieter von ausserhalb der EU die Anforderungen der R&TTE (und wahrscheinlich noch etlicher, anderer Anforderungen) umgehen könnte, wenn er den Endkunden direkt beliefert. In diesem Fall könnte sich jeder innereuropäische Anbieter ein aussereuropäisches Auslieferungslager schaffen, um die lästigen Anforderungen zu umgehen.
Was bedeutet das jetzt für den Kunden ?
In Falle JA ist zumindest theoretisch gewährleistet, dass ein Produkt im EU-Markt einsetzbar ist. Dass das in der Praxis nur begrenzt gut klappt, weiss ich auch. Ferner hat der Kunde die Sicherheit, dass er bei Auffälligkeiten nicht als erster in der Verantwortung steht (korrekte KE UND Greifbarkeit des Inverkehrbringers vorausgesetzt).
Im Fall NEIN muss jeder selber kompetent beurteilen, ob sein System der R&TTE entspricht. Die Kompetenz sollte soweit reichen, um gegen akkreditiertes Labor bestehen zu können Micbu kann dass, ich kann das auch. Damit sind wir dann zu zweit und können weder Skat spielen noch einen Verein gründen. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, steht diese Möglichkeit dem Normalmodellbauer nicht zur Verfügung. Ungeachtet dessen steht er in der vollen Verantwortung, ohne eine Grundlage für eine Konformitätsvermutung zu haben.
Welche Bedeutung eine CE-Kennzeichnung und eine KE haben kann, sieht mal am sog. Burgdorfer Scannerurteil.
Hierbei ging es um einen Scanner, mit dem man z.B. Flugfunk abhören konnte. Ein Journalist hatte über einen solchen Scanner einen Testbericht verfasst und in diesem Bericht die Tatsache des Empfangs von Flugfunk berichtet. Die damalige Fernmeldeheit (REG-TP) war nicht amüsiert, da sie der Ansicht war, dass man Flugfunk nicht abhören und die Tatsache schon garnicht öffentlich rumerzählen darf. Die Sache ist dann vorm Kadi geendet. Das Gericht hat entschieden, dass die Tatsache des Empfangs dem Anwender nicht anzulasten ist, da der Scanner über ein CE-Zeichen und eine korrekte KE verfügte und es keinen Hinweis auf eine Verwendungseinschränkung („Du sollst keinen Flugfunk abhören“) gab. Flugfunk ist eine nichtöffentliche Aussendung, die nur Berechtigte hören dürfen. Der Vorwurf der REG-TP war ein Verstoss gegen das TKG. Der Richter hat aber entschieden, dass dieser Verstoss dem Beklagten nicht anzulasten ist, da er aufgrund von CE und KE und fehlender Anwendungseinschränkung nicht davon ausgehen konnte, das er etwas Verbotenes tut.
Obwohl dieses Beispiel aus einem anderen Bereich kommt, kann man daran ersehen, welchen Wert CE und KE für den Anwender haben kann, wenn es zum Streit kommt. Hätte der Scanner keine CE und KE gehabt, wäre der Betroffene sicherlich zu Lebertran nicht unter drei Portionen verknackt worden.
Wenn durch direkten Verkauf an den Endkunden die Schutz- und Sicherheitsanforderungen umgangen werden könnten, wäre das sicher nicht im Sinne des Erfinders und wir können uns schon mal an den Gedanken gewöhnen, das hier plötzlich aller möglicher Schrott rumfunkt. Wenn ich an das Quanum-Telemetriesystem denke, das ich in den Fingern hatte, läuft es mir heute noch kalt den Rücken rauf und runter.
Die Verpflichtung, dass ein Produkt gewisse Mindestanforderungen erfüllen muss, um betrieben werden zu dürfen, gilt für alle. Ob es dabei um Anbieter von innerhalb der EU oder von ausserhalb geht, ist belanglos.
Im Vergleich zu anderen Teilen der Welt sind die Europäischen Regeln sehr liberal. In den USA ist das Verfahren der FCC schon deutlich restriktiver, in Fernost könnte man es wettbewerbsbehindernd nennen und dann gibt es Gegenden, in denen gezielte finanzielle Zuwendungen das entscheidende Kriterium ist.
Hinzu kommt, dass wir auf die Situation zusteuern, dass Veranstalter eine KE sehen wollen und diese ggf. auch verifizieren lassen. Wenn dann Fredi Flieger bei einem Event mitmachen will und der Flugleiter sagt: „Nix KE, nix fliegen“ ist das schon doof.
Es muss jeder für sich entscheiden, ob er diese Risiken eingeht. Das ist genauso wie mit der roten Ampel. Du fährst 99 mal drüber und nix passiert. Beim 100-sten mal schnappen sie dich und dann gehst du 4 Wochen zu Fuss.