Wir dürften also mit Modellen die unter 5kg liegen höher als 100 m fliegen(auf der Wiese nebenan und auf dem Modellflugplatz),und mit Modellen bis 25kg nur 100m(auf dem Modellflugplatz)?Oder gilt die AE und die Auflage mit den 100m für alle Modelle die wir auf den Flugplatz fliegen?
Wie würdet ihr euch an unserer Stelle verhalten?Vielleicht einen Rechtsanwalt(fachspezifisch) nehmen der überprüft was für uns machbar ist,z.B. Neubeantragung der AE?Blöd wäre es wenn der Antrag abgelehnt würde und wir hinterher komplett ohne AE darstehen
Was ihr jetzt habt, ist doch bereits praktisch nichts ............ mit Modellen bis 25 kg nur maximal 100 Meter "niedrig" fliegen? Das kommt einem Flugverbot für alle Modelle gleich, die deutlich über 5 Kg Gewicht haben, wenn man damit nicht nur niedrige Platzrunden fliegen will, wobei man dann auch wieder sämtliche Personen am Boden gefährdet, wenn man mit einem 25 kg-Jet, der schon ein ordentlicher Koffer ist, nur 100 Meter niedrig fliegen darf, solche Fluggeräte sind umso sicherer, je höher man sie fliegt (natürlich immer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Sichtbarkeit), weil man dann sozusagen eine Sicherheitshöhe hat, Platz nach unten.
Meine Vermutung: Da hatte seinerzeit ein Behördenfuzzi vom grünen Tisch aus ohne jegliche Kenntnis der Sachlage einfach aus Lust und Laune diese 100 Meter reingeschrieben, der Verein war froh, endlich eine AE zu haben und man hat das hingenommen, was grundfalsch war.
Mein Rat an den Vereinsvorstand (nur der kann hier Schritte unternehmen): Sich mit dem Fachanwalt des DMFV in Verbindung setzen, Dokumente austauschen, Zielsetzung festlegen (was will der Verein erreichen?) und sodann dem Rat des Verbandsjustitiars folgen und eine neue AE beantragen bzw. die Änderung der alten.
Was kann euch passieren? In der gegenwärtigen Situation: Nichts. Die gültige AE ist de facto nicht nutzbar, weil man mit großen Modellen nicht sachgerecht und sicher in nur maximal 100 Meter Flug"höhe" fliegen kann und für die erlaubnisfreien Modelle benötigt ihr keine AE.
Und wenn ihr dann eventuell eine neue AE beantragt, fertigt auch eine neue Flugordnung, die ja Bestandteil der AE werden wird, fasst die jedoch so ab, dass sie nur den Anforderungen genügt, schreibt da vor allem nichts rein, was euch unnötig selber einschränkt. Die Jahreshauptversammlung bzw. der Vorstand kann ja immer noch Beschränkungen aller Art erlassen, falls erforderlich.
Grüße
Udo