Hallo Hans,
richtig, es handelt sich um diese Siedlung. Sie befindet sich 610 Meter Luftlinie von unserem Flugplatz entfernt.
Nach Studium der Unterlagen handelt es sich, entgegen meiner ersten Angabe, um Mischbebauung.
Laut unserer Aufstiegserlaubnis haben wir dein Lärmgrenze für Verbrenner von 74 db.
Alle unsere Verbrenner, es sind nur noch wenige, haben einen gültigen Lärmpass.
In Bezug auf unseren Verpächter brauchen wir keine Angst zu haben. Das ist sicher!
Wenn keine Nebengeräusche vorhanden sind, ist der Flugbetrieb schon hörbar, insbesondere die Impeller.
Wahrscheinlich sind es auch die, die ihn stören, weil deren Klangbild eben subjektiv unangenehm ist.
Dies ist aber nur eine Vermutung
Die wiegen aber alle keine 5 kg.
Im Falle einer Versagung der Aufstiegserlaubnis, würde sich also dahingehend nichts ändern.
Man würde nur erreichen, dass die Verbrennerflieger und die Elektroflieger über 5 kg (ganze 3) abwandern würden.
Der genehmigungsfreie Modellflug würde weiterhin fortgeführt.
Wir haben schon freiwillig unsere vorgeschriebene Mittagsruhe für Verbrenner an Sonn- und Feiertagen auf die Elektroflieger erweitert.
So dass zu diesen Zeiten kein Flugbetrieb mehr statt findet.
Gruß Marc
richtig, es handelt sich um diese Siedlung. Sie befindet sich 610 Meter Luftlinie von unserem Flugplatz entfernt.
Nach Studium der Unterlagen handelt es sich, entgegen meiner ersten Angabe, um Mischbebauung.
Laut unserer Aufstiegserlaubnis haben wir dein Lärmgrenze für Verbrenner von 74 db.
Alle unsere Verbrenner, es sind nur noch wenige, haben einen gültigen Lärmpass.
In Bezug auf unseren Verpächter brauchen wir keine Angst zu haben. Das ist sicher!
Wenn keine Nebengeräusche vorhanden sind, ist der Flugbetrieb schon hörbar, insbesondere die Impeller.
Wahrscheinlich sind es auch die, die ihn stören, weil deren Klangbild eben subjektiv unangenehm ist.
Dies ist aber nur eine Vermutung
Die wiegen aber alle keine 5 kg.
Im Falle einer Versagung der Aufstiegserlaubnis, würde sich also dahingehend nichts ändern.
Man würde nur erreichen, dass die Verbrennerflieger und die Elektroflieger über 5 kg (ganze 3) abwandern würden.
Der genehmigungsfreie Modellflug würde weiterhin fortgeführt.
Wir haben schon freiwillig unsere vorgeschriebene Mittagsruhe für Verbrenner an Sonn- und Feiertagen auf die Elektroflieger erweitert.
So dass zu diesen Zeiten kein Flugbetrieb mehr statt findet.
Gruß Marc