Erlaubnsifreier Modellflug,Flughöhe und Aufstiegserlaubnis

Hallo!

Wir sind ein eingetragender Verein und haben eine Aufstiegserlaubnis bis 25kg,diese allerdings mit Einschränkungen,denn die erlaubte Flughöhe beträgt nur 100m.Das hängt damit zusammen das sich in einer Entfernung von ca.4 km(Luftlinie)ein Sportflugplatz befindet und deren Platzrunde sich ca.500 m von unseren Modellflugplatz befindet.Diese wird von den Sportfliegern aber nicht immer eingehalten,denn häufig überfliegen diese mit ihren Flugzeugen unseren Flugplatz.
Was ist aber mit Modellen unter 5kg.denn dann spricht man ja von erlaubnisfreien Modellflug?Dürfte man damit auch über 100m fliegen,denn man könnte ja auch theoretisch als Wildflieger außerhalb unseres Flugplatz starten(mit Erlaubnis des Grundstückeigentümers).?
 
Die Frage ist, stehen die 100m nur in eurer AE oder gilt das für euren ganzen Luftraum wegen der Nähe zum Flugplatz?!
 
Kann ich leider nicht sagen.Unser Vorstand ist da auch nicht besonders gesprächsbereit,da er einfach keinen Ärger mit der Behörde haben möchte.Wo kann man sowas erfahren?
Andere Vereine(ohne Beschränkung der Flughöhe) in der Umgebung liegen stellenweise näher zum Sportflugplatz,doch die Platzrunde der Sportflieger liegt wegen der Himmelsrichtung wohl weiter weg.
 
Ein Blick in eine ICAO Karte kann Dir da evtl. weiterhelfen (Manntragende Fliegerei). Grundsätzlich aber, befindet sich der Bereich Oer-Erkenschwick (falls wir darüber reden) in einer sehr komplexen Luftraumsituation, ohne genaue Kenntnis der Lage würde ich keine Einschätzung wagen und kann Dir nur dringend raten Dich an die Vorgaben zu halten.
 
Ja,wir sprechen über den Flugraum Oer-Erkenchwick/Stadtgrenze Recklinghausen.In was für eine ICAO Karte bzw.für welchen Flugraum müßte man denn da einsehen?
 

micbu

User
Für euch maßgebend ist zunächst die AE, die Luftraumbeschränkungen und die Flugplatzordnung. Die AE gilt nur für die aufstiegsgenehmigungspflichtigen Modelle. Die Flugplatzordnung und die Luftraumbeschränkungen für alle Modelle.
Es gibt da aber auch noch das Totschlagargument des §1 der LuftVo. Da dir bekannt ist, dass Flugzeuge ab und zu dicht über eurem Platz fliegen bist du natürlich in besonderem Maße zur Sorgfalt verpflichtet um kein Menschenleben zu gefährden. Alleine aus diesem Grund verbieten sich höhere Flüge schon ganz von alleine.
Die Karten kannst du dir hier ansehen: www.dfs-ais.de

Michael
 
100 Meter ist halt echt ärgerlich.
Da fällt ernst gemeinter Segelflug dann komplett aus..........
 
Natürlich sind 100m Flughöhe für die Seglerpiloten sehr ärgerlich,aber wir halten uns ja an die vorgegebene Flughöhe so gut es geht(man ist halt auf Schätzungen angewiesen da nicht jeder mit Höhenangabe fliegt).
Mich würde es halt interessieren wie es rechtlich mit "wildfliegen" ausschaut und wie hoch man dann fliegen dürfte?In den letzten Jahren gab es einige Wildflieger in der näheren Umgebung,und die wissen sicher nicht wie hoch sie eigentlich fliegen dürfen.
 
Wie hoch darf ich fliegen?

Wie hoch darf ich fliegen?

Im Magazin findest du die Antwort...

http://www.rc-network.de/forum/content.php/376-Modellflug-und-Luftrecht

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass der Modellflug spätestens in FL 100 (FL=Flightlevel, Flugfläche), das ist in ca. 3 km Höhe über Meeresspiegel, sein Ende findet. Oberhalb dieser Grenze ist nur noch Verkehr nach IFR (=Instrument Flight Rules, Instrumentenflugregeln) oder nach VFR (=Visual Flight Rules, Sichtflugregeln) mit Flugplan möglich.
Aber auch darunter ist leider, trotz anders lautender Gerüchte, die Freiheit nicht grenzenlos, sondern sie findet ihre Einschränkungen im Wortlaut des...:

Gruß Rolf
 
Ähem...

Im selben Beitrag steht auch:

Der kontrollierte Luftraum E beginnt entweder in 1000 ft, in 1700 ft oder spätestens in 2500 ft über Grund. Dabei entspricht 1 ft ungefähr 0,3048 m (1000 ft sind demnach ~ 304,8 m, 1700 ft sind also ~ 518 m und 2500 ft sind circa 762 m).

und das dürfte wesentlich richtiger sein, als FL100.

Oliver
 
Ja,wir sprechen über den Flugraum Oer-Erkenchwick/Stadtgrenze Recklinghausen.In was für eine ICAO Karte bzw.für welchen Flugraum müßte man denn da einsehen?

Das ist die ICAO Karte "Hannover" (1:500.000). Es gibt aber auch das Blatt "Rhein/Ruhr", ich hatte mal eines, wenn ich mich recht erinnere ist das 1:250.000. Beziehen kannst Du die z.B. bei Siebert Luftfahrtbedarf Münster (9,90 € plus Versand).

Am besten versuchst Du mit Eurem Vorstand in´s Gespräch zu kommen, der sollte die Luftraumsituation genau kennen. Ich könnte mir vorstellen, das es gute Gründe für eine Höhenbeschränkung gibt. Modellflugplätze unter einer Platzrunde sind mir persönlich gar nicht bekannt und das Ihr dafür eine AE habt, ist wohl die große Ausnahme.
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Im zitierten Artikel steht aber auch:
Sofern man sich bei der DFS registriert, hat man online Zugriff auf das VFReBULLETIN und damit auch auf stets aktuelle ICAO-Karten!
Das bedeutet, dass man immer kostenlos an immer aktuelle ICAO-Karten kommt!
 
Seid Ihr denn überhaupt 1500 Meter vom Flugplatz weg ??? Platzrunde ??? Falls nein, hat sich jeglicher erlaubnisfreie Modellflug (Wiese nebenan) ohnehin erledigt.

Wie gesagt, sehr komplexe Situation...
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Seid Ihr denn überhaupt 1500 Meter vom Flugplatz weg ??? Platzrunde ??? Falls nein, hat sich jeglicher erlaubnisfreie Modellflug (Wiese nebenan) ohnehin erledigt. Wie gesagt, sehr komplexe Situation...

Ja, das Luftrecht ist für uns Nichtjuristen nicht einfach. Es sollte aber auch nicht ohne Not noch weiter kompliziert werden, indem neue, allerdings im Gesetz nicht vorkommende Begriffe eingeführt werden. Die Platzrunde ist für den Modellflug meines Wissens ohne Belang, einzig die Mindestentfernung von der Flugplatzbegrenzung (LuftVO § 16d) ist das entscheidende Kriterium.
 
Hallo Eckart,

es führt sicher zu weit hier weiter zu fachsimpeln. Es mag sein, das die "Platzrunde" in keinem Gesetz steht (ich kenne nicht alle ;) ), ich verweise aber auf die NFL II-37/00, Grundsätze des Bundes und der Länder für die Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle. Dort wird die Platzrunde explizit beschrieben und definiert. Weiterhin sind z.B. in Bonn Hangelar seinerzeit Bußgeldbescheide in Höhe von 500 Euro, bei Abweichen von der festgelegten Platzrunde um 200 Meter, ergangen. Bei Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle wird die Platzrunde vom Controller festgelegt und ist verbindlich.

Aber darum ging es mir eigentlich nicht. Die Standard-Motorflugplatzrunde (nach NFL II-37/oo) hat 1500 Meter Abstand zur Landebahn, daher die Frage nach dem Abstand zum Flugplatz. Für mich sieht es so aus als wüsste der Vereinsvorstand sehr wohl warum er die genehmigte Aufstiegshöhe nicht diskutieren mag.

Wie gesagt, eine komplexe Situation, die man aus der Ferne nur begrenzt beurteilen kann.

Ich bin aber kein Jurist, möglich das ich völlig falsch liege ...
 
Die Standard-Motorflugplatzrunde (nach NFL II-37/oo) hat 1500 Meter Abstand zur Landebahn...

Danke für die Info, ich hatte zwar mal einen Schein, aber das war mir jetzt auch nicht mehr geläufig...:confused:

Ein befreundeter Verein liegt etwa 6-7 km querab eines Landeplatzes, schön im Bereich des Gegenanflugs, die haben auch einen Deckel...
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Anmerkung des Moderators!

Anmerkung des Moderators!

Also wenn schon zitiert wird, dann bitteschön auch richtig. Es heißt wörtlich in besagter NfL II-37/00:
2.2.1 Motorflug
Die Standardplatzrunde hat:
– eine Entfernung Startbahnende - Querabflug von ca. 1,5 km;
– einen Abstand Gegenanflug - Landebahn von ca. 1,5 km;
– einen Endanflug von ca.1,5 km;
– eine Platzrundenhöhe von 800 ft GND

Es wird von ca. 1,5 km gesprochen, das kann folglich auch mehr oder weniger sein. Also hat nicht mal die idealisierte Standard-Motorflugplatzrunde (nach NFL II-37/oo) zwingend einen 1500 Meter Abstand zur "Landebahn", von den realen Platzrunden mal ganz abgesehen!
Der Modellflug hat lediglich den Mindestabstand von der Flugplatzbegrenzung, nicht von der "Landebahn", von 1,5 km einzuhalten, sonst nichts.

Und weil die Plazrundenführung nun ganz und gar nichts mit Modellflug zu tun hat, ist diese Diskussion hier total OT (NuR 1.2). Daher braucht das hier auch nicht länger Gegenstand der Diskussion zu sein!

Sollte das dennoch weiterhin Thema sein, werde ich das als Zuwiederhandlung gegen den Moderator entsprechend sanktionieren. :rolleyes:
 
Wie schon gesagt,unser Platz liegt ca. 4km vom Sportflugplatz entfernt.Zumindest 1 weiterer Modellflugplatz in der Umgebung liegt näher am Sportflugplatz als wir,nur die Platzrunde ist weiter entfernt(wegen der Ausrichtung der Himmelrichtung).
 
Vergiß die Platzrunde.
Entscheidend ist der Luftraum, in dem ihr fliegt. Also Luftraumkarte befragen, danach ist alles klar.

Oliver
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten