Wie schon gesagt,unser Platz liegt ca. 4km vom Sportflugplatz entfernt...
Hatte ich übersehen. Daher, Platzrunde uninteressant, ICAO Karte lesen, richtig interpretieren, fliegen.
Wie schon gesagt,unser Platz liegt ca. 4km vom Sportflugplatz entfernt...
Das ist die ICAO Karte "Hannover" (1:500.000). Es gibt aber auch das Blatt "Rhein/Ruhr", ich hatte mal eines, wenn ich mich recht erinnere ist das 1:250.000. Beziehen kannst Du die z.B. bei Siebert Luftfahrtbedarf Münster (9,90 € plus Versand).
Am besten versuchst Du mit Eurem Vorstand in´s Gespräch zu kommen, der sollte die Luftraumsituation genau kennen. Ich könnte mir vorstellen, das es gute Gründe für eine Höhenbeschränkung gibt. Modellflugplätze unter einer Platzrunde sind mir persönlich gar nicht bekannt und das Ihr dafür eine AE habt, ist wohl die große Ausnahme.
Hallo!
Wir sind ein eingetragender Verein und haben eine Aufstiegserlaubnis bis 25kg,diese allerdings mit Einschränkungen,denn die erlaubte Flughöhe beträgt nur 100m.Das hängt damit zusammen das sich in einer Entfernung von ca.4 km(Luftlinie)ein Sportflugplatz befindet und deren Platzrunde sich ca.500 m von unseren Modellflugplatz befindet.Diese wird von den Sportfliegern aber nicht immer eingehalten,denn häufig überfliegen diese mit ihren Flugzeugen unseren Flugplatz.
Was ist aber mit Modellen unter 5kg.denn dann spricht man ja von erlaubnisfreien Modellflug?Dürfte man damit auch über 100m fliegen,denn man könnte ja auch theoretisch als Wildflieger außerhalb unseres Flugplatz starten(mit Erlaubnis des Grundstückeigentümers).?
Und genau daran wird es dann wohl scheitern,denn ich werde aus diesen Luftkarten nicht schlau,da ich sie einfach nicht verstehe.
Abschließender Hinweis
Für die Beantwortung der Frage, wo sich ein Fluggelände oder Startplatz (Wiese) bezüglich der Luftraumstruktur befindet oder ob es sich eventuell in einer der oben erwähnten Kontrollzonen befindet, wird RCN-Vereinsmitgliedern, aber nicht nur diesen , entsprechende Hilfe durch RCN angeboten.
Dazu bitte eine Mail mit möglichst genauen geographischen Angaben bzw. aussagekräftigem Kartenausschnitt an magazin@rc-network.de senden. Die Anfrage wird so schnell wie möglich beantwortet!
Hallo
Geht es um diesen Flugplatz?
Leider habe ich kein Approach-Chart von dem Platz. Dort sollte die Platzrunde zu sehen sein.
Aber unabhängig davon, wenn die AE 100m schreibt, sind das 100m.
Edit:
Doch noch was gefunden (hoffe der Link funktioniert): http://www.airports.de/component/option,com_mtree/task,viewlink/link_id,262/Itemid,99999999/lang,de/
Wenn die Location passen, ist ziemlich alles klar.
Anhang anzeigen 1318820
Anhang anzeigen 1318821
Auf der Anflugkarte EDLM ist rechts ein Modellfluggelände ausgewiesen (Model FLTs). Das liegt deutlich außerhalb der Platzrunde, der kontrollierte Luftraum E beginnt hier in 2500 ft (762 m) über Grund.
Ähem...
Im selben Beitrag steht auch:
Der kontrollierte Luftraum E beginnt entweder in 1000 ft, in 1700 ft oder spätestens in 2500 ft über Grund. Dabei entspricht 1 ft ungefähr 0,3048 m (1000 ft sind demnach ~ 304,8 m, 1700 ft sind also ~ 518 m und 2500 ft sind circa 762 m).
und das dürfte wesentlich richtiger sein, als FL100.
Oliver
Wir dürften also mit Modellen die unter 5kg liegen höher als 100 m fliegen(auf der Wiese nebenan und auf dem Modellflugplatz),und mit Modellen bis 25kg nur 100m(auf dem Modellflugplatz)?Oder gilt die AE und die Auflage mit den 100m für alle Modelle die wir auf den Flugplatz fliegen?
Wir dürften also mit Modellen die unter 5kg liegen höher als 100 m fliegen(auf der Wiese nebenan und auf dem Modellflugplatz),und mit Modellen bis 25kg nur 100m(auf dem Modellflugplatz)?
Oder gilt die AE und die Auflage mit den 100m für alle Modelle die wir auf den Flugplatz fliegen?
Blöd wäre es wenn der Antrag abgelehnt würde und wir hinterher komplett ohne AE dastehen.
Selbst wenn Eure Flugordnung wirksam ist, dürftet Ihr natürlich selbst gegen sie verstoßen.
Die Flugordnung des Vereins ist vor dem Erlass der AE dem Luftamt vorzulegen und wird dort bestätigt und ist Teil der AE!!!
Der Erlaubnisinhaber hat eine Flugordnung aufzustellen, die den in diesem Bescheid
getroffenen Regelungen, ggf. weiteren gesetzlichen Vorschriften sowie den Erfordernissen
der Unfallverhütung Rechnung trägt.
...
Die Flugordnung ist der Luftfahrtbehörde innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser
Erlaubnis zur Genehmigung vorzulegen. Die Regelungen der mit dem Genehmigungsvermerk
der Landesluftfahrtbehörde versehenen Flugordnung sind Bestandteil dieser Erlaubnis.
Verstöße gegen die Regelungen der Flugordnung können wie Verstöße gegen
Auflagen dieser Erlaubnis behandelt werden.
Die Flugordnung ist der Luftfahrtbehörde innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser
Erlaubnis zur Genehmigung vorzulegen. [...]
Verstöße gegen die Regelungen der Flugordnung können wie Verstöße gegen
Auflagen dieser Erlaubnis behandelt werden.
... dass die Flugordnung defacto Teil der AE wird, oder siehst du das anders?
Weis jemand ob es für ein solches Handeln eine rechtliche Grundlage gibt?
Dafür gibt es in 99,9 % der Fälle keine rechtliche Grundlage.