Hallo!
Wir sind ein eingetragender Verein und haben eine Aufstiegserlaubnis bis 25kg,diese allerdings mit Einschränkungen,denn die erlaubte Flughöhe beträgt nur 100m.Das hängt damit zusammen das sich in einer Entfernung von ca.4 km(Luftlinie)ein Sportflugplatz befindet und deren Platzrunde sich ca.500 m von unseren Modellflugplatz befindet.Diese wird von den Sportfliegern aber nicht immer eingehalten,denn häufig überfliegen diese mit ihren Flugzeugen unseren Flugplatz.
Was ist aber mit Modellen unter 5kg.denn dann spricht man ja von erlaubnisfreien Modellflug?Dürfte man damit auch über 100m fliegen,denn man könnte ja auch theoretisch als Wildflieger außerhalb unseres Flugplatz starten(mit Erlaubnis des Grundstückeigentümers).?
Wir sind ein eingetragender Verein und haben eine Aufstiegserlaubnis bis 25kg,diese allerdings mit Einschränkungen,denn die erlaubte Flughöhe beträgt nur 100m.Das hängt damit zusammen das sich in einer Entfernung von ca.4 km(Luftlinie)ein Sportflugplatz befindet und deren Platzrunde sich ca.500 m von unseren Modellflugplatz befindet.Diese wird von den Sportfliegern aber nicht immer eingehalten,denn häufig überfliegen diese mit ihren Flugzeugen unseren Flugplatz.
Was ist aber mit Modellen unter 5kg.denn dann spricht man ja von erlaubnisfreien Modellflug?Dürfte man damit auch über 100m fliegen,denn man könnte ja auch theoretisch als Wildflieger außerhalb unseres Flugplatz starten(mit Erlaubnis des Grundstückeigentümers).?