aue
User
Hallo Dieter,
solange es noch keine Neuregelung gibt, gilt nach meinem unmaßgeblichen Rechtsverständnis die bisherige Regelung weiter. Damit ist der Kenntnisnachweis also weiterhin verpflichtend (außer auf zugelassenen Flugplätzen mit Flugleiter).
Der DMFV geht davon aus, dass der Kenntnisnachweis weiterhin Bestand haben wird, weil nicht davon auszugehen ist, dass es zu einer Aufweichung der bisherigen Regeln kommt.
Hallo,
Kenntnisnachweis nicht geklärt.
Damit ist nichts geklärt und es besteht de jure auch keine Pflicht!
solange es noch keine Neuregelung gibt, gilt nach meinem unmaßgeblichen Rechtsverständnis die bisherige Regelung weiter. Damit ist der Kenntnisnachweis also weiterhin verpflichtend (außer auf zugelassenen Flugplätzen mit Flugleiter).
Der DMFV geht davon aus, dass der Kenntnisnachweis weiterhin Bestand haben wird, weil nicht davon auszugehen ist, dass es zu einer Aufweichung der bisherigen Regeln kommt.