Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
eine BE nach Option 2a wird es nicht geben. Das Ministerium hat jetzt die Option 2b gesetzt. Seitens des DAeC liegt dazu ein anerkanntes Operations Manual vor, auf der die BE für den DAEC basieren wird.

Hinsichtlich der Registrierung gibt es noch kein Verfahren, aber die Registrierung ist eigentlich personengebunden, so das ein Verbandswechsel keine Auswirkungen haben sollte.

Falls doch, wird die alte Registrierung eben gelöscht und es gibt eine Neue. Sollte automatisch gehen. In dem Fall müsstest du aber die Aufkleber an den Fliegern wechseln.
 

gufi

User
Hallo,
eine BE nach Option 2a wird es nicht geben. Das Ministerium hat jetzt die Option 2b gesetzt. Seitens des DAeC liegt dazu ein anerkanntes Operations Manual vor, auf der die BE für den DAEC basieren wird.

Der andere Verband hat doch auf 2a gebaut, oder? Aber 2a, sagst du, wird es jetzt nicht geben, denn das Ministerium hat die Option 2b gesetzt. Das wäre also für einen Verband der auf 2a gesetzt hat eine ziemlich schwierige Lage. Oder was übersehe ich da jetzt?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Die Verbände sind aufgefordert, in naher Zukunft einen Antrag auf BE einzureicvhen, der die Inhalte der BE genau beschreibt. Wenn man diese Beschreibung nicht hat, ist das natürlich ein Problem. Und eine solche beschreibung macht sich nicht so "mal eben". Das dauert entweder lange oder wird SEHR! teuer (oder beides).
 

S_a_S

User
Entweder ich steh auf dem Schlauch - oder es gibt noch ein Loch in den Verordnungen.

Die 2019/945 und die 2019/947 verweisen gegenseitig auf sich selber.

In der offenen Kategorie braucht es nach 2019/947 Artikel 3 a) weder eine Betriebsgenehmigung noch eine Betriebserklärung.

Offen ist es dann, wenn es nach 2019/947 Artikel 4 (1) a) privat hergestellt ist (denn 2019/945 Artikel 2 (1) a) nimmt die dort aufgeführten Vorschriften für die privat hergestellten UAS explizit aus. Allerdings klare Einschränkung 2019/945 Artikel 3 22. - kein Fertigbausatz. Wobei für die auch hier 2019/947 Artikel 20 noch eine Übergangsfrist bis 1.7.22 für das Inverkehrbringen besteht).

Damit müsste nach den Verordnungen ein privat hergestelltes Modell nach Kategorie unter 250g nach A1 bzw darüber bis 25kg nach A3 betrieben werden dürfen. Es ist zwar ein Betriebsverfahren auszuarbeiten - aber genehmigungsfrei...
Der Pilot braucht noch einen Nachweis der Theorieprüfung des Online-Lehrgangs und muss nach 2019/947 Artikel 15 entsprechende Verbots-/Erleichterungszonen beachten.

Nationale Kenntnisnachweise sollen nach 2019/947 Artikel 21/22 mit einer Übergangsfrist bleiben. Fragt sich aber, ob einer nach 21e) äquivalent ist (waren das 40 Fragen?). Was sagen denn die Verbände bzw. das LBA dazu???

Klar, der 120m Deckel lässt sich damit auch nicht aufheben. Und im Zweifelsfall könnte nach 2019/947 Artikel 15 (1) a erstmal generell das gesamte Bundesgebiet als Verbotszone ausgewiesen werden, was es jetzt ja auch schon an vielen Stellen durch die LuftVo quasi ist.

Grüße Stefan
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
auch auf die Gefahr, dass ich ne blöde Frage stelle, aber mir ist jetzt nicht richtig klargeworden, wo du das Loch siehst.
 

S_a_S

User
Brauch ich zum Fliegen überhaupt einen Verband und darf ich ab 1.1. mit 24,9kg Eigenbau (offene Kategorie) auf der Wiese starten?

Weil EU-Recht ja über nationales Recht geht. Will jetzt aber keine schlafenden Hunde im BMVI wecken... Das LBA schafft zumindest aktuell auch keine neuen Klarheiten über die neuen Kenntnisnachweise.

Grüße Stefan
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Wenn keine Einschränkungen nach §15 kommen darfst du. Bis 120m und nach den Regeln der Open Category einschliesslich der zutreffenden GM und AMC.
Das LBA schafft akut überhaupt keine Klarheiten, weil es noch nicht zuständig ist. Das kommt erst noch.

In der Specific Category (der Modellflug gehört dazu) werden die Anforderungen an den Kompetenznachweis in der Betriebserlaubnis festgelegt. Für den Modellflug in der BE nach §16. Die Ausgestaltung bleibt also in der Hand der Verbände. Ob der Kompetenznachweis der Open Category anerkannt wird, ist zunächst mal offen. Wahrscheinlich aber eher nicht. Dazu dürften die Inhalte zu verschieden sein.
 
Dieter: "es geht ja nicht darum eine Mailadresse einzurichten, sondern um die Nötigung ein entsprechendes Gerät zum Empfang von eMails bereit zu halten (zu kaufen)."
Es war immer schon so, wenn man etwas will, muss man sich nach dem richten, der es gibt.
...
Ich seh das tatsächlich nicht so eng und den Mitgliedern, die keine E-Mail haben, geben wir vom Verein eine.

Moin!

Würdest Du es auch akzeptieren, wenn zum Betrieb einer Geschirrspülmaschine ein Account bei Facebook vorausgesetzt wäre?

Es gibt viele Modellflieger die nicht Mitglied in einem lokalen Verein sind.

Gruß
Dieter
 

Malmedy

User
Moin!

Würdest Du es auch akzeptieren, wenn zum Betrieb einer Geschirrspülmaschine ein Account bei Facebook vorausgesetzt wäre?

Es gibt viele Modellflieger die nicht Mitglied in einem lokalen Verein sind.

Gruß
Dieter

Du hast offensichtlich einen E-Mail Account, sonst könntest Du hier nicht posten. Du befürchtest, dass DMFV / DAeC / Luftfahrtbundesamt Deine E-Mail an Werbekunden verkaufen? Mal ehrlich - wirklich? Du befürchtest, dass DMFV / DAeC / LBA gehackt werden und so Deine E-Mail unter die Leute kommt? Bitte schön, hier gerade schon passiert!! Ist jetzt eh zu spät.
Wenn es Dir natürlich nur ums Prinzip geht - dann wird es keine Lösung geben.
Zum Verein vs. Facebook: Wenn man ohne Verein auch modellfliegen kann, wird es auch Geschirrspüler ohne Facebook geben. Will heißen, um im Vergleich zu bleiben: Es geht Dir eigentlich nicht um Facebook sondern ums Geschirrspülen 😉
 
Moin

"Verein vs. Facebook" ist eine Erfindung von Ulrich. Ich hingegen habe auf zwei Statements von Dir mit einer polemischen Frage und einer Tatsachenbehauptung geantwortet. Beides besteht jeweils aus zwei unabhängigen Elementen.

Und ja, es geht mir um das Prinzip. Wie kann die EU eine Rechtslage vom Vorhandensein einer Emailadresse abhängig machen?

Gruß
Dieter
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
noch gibt es weder auf nationaler noch auf europäischer Basis ein Registrierungssystem.
Und noch wissen wir nicht, welche Angaben dort verbindlich und welche optional sind.

Bevor hier ein paar Leute jetzt wg. der E-Mail-Adresse einen Herzkasper bekommen, sollten wir erst mal abwarten, was da kommt.
Die europäische Durchführungsverordnung macht nebenbei kein Aussage darüber, welche Angaben verbindlich sind.
 

bendh

User
Um mit meinem Auto fahren zu können muß ich eine Abbuchungsermächtigung akzeptieren, das finde ich viel schlimmer.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Och nu,
wenn du im Biergarten eine Kaltschale trinken willst, musst du auch ne E-Mail angeben.
 
"Verein vs. Facebook" ist eine Erfindung von Ulrich.
Nicht wirklich! Oder ich hab Dich falsch verstanden. Dann erklär bitte was Du gemeint hast.


Ich habe hier
ich wurde heute per Briefpost vom DMFV aufgefordert, meine Daten als Einzelmitglied zwecks Registrierung um meine Telefonnummer und Emailadresse zu ergänzen.

Zitat:
"Ohne Telefonnummer und E-Mail-Adresse keine Registrierung!
Ohne Registrierung kein Modellflug"

D.h., ohne Telefon + PC oder ein Smartphone kein Modellflug.
folgendes Verstanden: Du fühlst Dich gezwungen einem Verein / Verband eine eMail-Adresse zu geben bzw. ein Gerät zum Abruf vor zu halten, damit Du Dich registrieren kannst. Anschließend vergleichst Du diesen Vorgang hier
Würdest Du es auch akzeptieren, wenn zum Betrieb einer Geschirrspülmaschine ein Account bei Facebook vorausgesetzt wäre?

Es gibt viele Modellflieger die nicht Mitglied in einem lokalen Verein sind.
mit einer Registratur bei Facebook.
Klär mich mal bitte auf, was Du hier tatsächlich sagen wolltest!

Danke
Ulrich
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
können wir hier mal beim Thema bleiben?
Solange wir nicht wissen, was das kommende Registrierungssystem wirklich fordert, sind Tel-Nr und E-Mail nicht wirklich das zentrale Problem.
Das ist eher sekundär.
 
Hallo,
können wir hier mal beim Thema bleiben?
Solange wir nicht wissen, was das kommende Registrierungssystem wirklich fordert, sind Tel-Nr und E-Mail nicht wirklich das zentrale Problem.
Das ist eher sekundär.
Also mir wurde es so verkauft dass diese Angaben bereits fix seien - jetzt sagst du das sein nicht so...watt denn nu?;)
Könnten wir uns auf eine Realität einigen? Das wäre schön.
Und ja, auch wenn es einige nicht verstehen wollen, eine Emailadresse hat nicht jeder Modellflieger, ebenso wenig wie das Equipment dazu.
Es widerstrebt meinem Grundsatz jemanden deshalb hinten runter fallen zu lassen.
Ebenso widerstrebt mir das vorab Daten eingefordert werden wenn sie denn noch nicht fix benötigt werden, das wäre sogar entgegen der DSGVO und damit nicht rechtens.

Damit es auch der letzte kapiert - nicht ich habe mit der Email ein Problem, aber Vereinsmitglieder aus meinem Verein.
Mein Problem beginnt da, dass ich nicht will dass diese wegen dieser ****(Selbstzensur!) nicht mehr ihrem Hobby nachgehen dürfen oder ich für sie eine Lösung finden soll. Ich hoffe dass das nun auch dem Letzten hier eingeht.

Und jetzt wäre was mit Substanz wieder schöner zu lesen.:D
 
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