Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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aue

User
Hallo Dieter,

Hallo,
Kenntnisnachweis nicht geklärt.
Damit ist nichts geklärt und es besteht de jure auch keine Pflicht!

solange es noch keine Neuregelung gibt, gilt nach meinem unmaßgeblichen Rechtsverständnis die bisherige Regelung weiter. Damit ist der Kenntnisnachweis also weiterhin verpflichtend (außer auf zugelassenen Flugplätzen mit Flugleiter).
Der DMFV geht davon aus, dass der Kenntnisnachweis weiterhin Bestand haben wird, weil nicht davon auszugehen ist, dass es zu einer Aufweichung der bisherigen Regeln kommt.
 

Fliegerass1

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Hallo Andreas,

ich hätte präziser von Registrierungspflicht reden müssen.
Denn nach meinem Verständnis bleibt auch alles beim Alten, solange das Neue nicht "formschlüssig" vorhanden ist.

Das ist bei mir so, wie mit einer Bezahlung von einem Gegenstand. Solange nicht die komplette Summe überwiesen ist, bleibt das Eigentum beim abgebenden.

Also alles Easy sehen.

LG Dieter
 
Hallo Dieter,



solange es noch keine Neuregelung gibt, gilt nach meinem unmaßgeblichen Rechtsverständnis die bisherige Regelung weiter. Damit ist der Kenntnisnachweis also weiterhin verpflichtend (außer auf zugelassenen Flugplätzen mit Flugleiter).
Der DMFV geht davon aus, dass der Kenntnisnachweis weiterhin Bestand haben wird, weil nicht davon auszugehen ist, dass es zu einer Aufweichung der bisherigen Regeln kommt.

Hallo zusammen
Bei allem was bis jetzt bekannt ist und auch hier beschrieben wurde.
Die Regestrierungspflicht ist ab 01.01.2021
Damit darf dan jeder Modellpilot nach den bisherigen Regeln weiter sein Hobby betreiben.
Bis Ende 2022 muss das bestehende Nationale Recht in EU Recht umgewandelt sein.
Das heist spätestens bis dahin müssen die Verbände eine Betriebserlaubnis erhalten haben, ansonsten fliegen wir nur noch 120m hoch......
Für die, die ab 01.01.2021 ohne Regestrierung fliegen kann es teuer werden.
Für den rest der Regelungen bleibt dann bis Ende 2022 Zeit.
Was Verbindlich ist, wenn die Betriebserlaubnisse vor dieser Zeit erteilt werden, vermag ich nicht zu sagen.
Der Kenntnissnachweis ist nach Ende 2022 dann auch keine Einweisung mehr inm Sinne der LuftVo sondern ein Kompetensnachweis, das steht ja auch schon so in den EU Regeln.
Gruß
Martin
 

aue

User
Hallo Martin,

Für die, die ab 01.01.2021 ohne Regestrierung fliegen kann es teuer werden.
das gilt aber nur, wenn rechtzeitig auch die Registrierungsmöglichkeit geschaffen wurde - was ja bisher noch nicht der Fall ist.

Verantwortungsbewusst handeln die Verbände, die sich auf diese Registrierung vorbereiten und ihre Vereine und Einzelmitglieder dazu auffordern, die Daten zu prüfen bzw. zu korrigieren. Und jeder Piloten ist gut beraten, dieses Angebot seines Verbandes auch annehmen. Das ist jedenfalls meine Meinung.
Selbst, wenn die Einführung der Registrierungspflicht nochmals verschoben werden sollte, kommt sie sicher. Insofern können wir uns auch darauf einstellen, dass sie für jetzt gilt.
 

Fliegerass1

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Hallo Martin,

so einfach ist das auch nicht.
Nicht jeder ist in einem Verband. Wenn ich mich nicht ordentlich registrieren kann, fliege ich nach bisherigen Regeln weiter.

So mach ich das - und viele andere auch.

Nicht jeder ist in einem Verein mit Flugplatz und nicht jeder ist in einem Verband.

Ich habe eine Wiese
Ich bin in einem Verein ohne Fluggelände (AMD)
Ich habe eine Versicherung
Ich habe einen Kenntnisnachweis.

Wenn die Registrierung nicht bei der zuständigen Behörde funktioniert - interessiert mich das nicht weiter.

LG Dieter
 

bendh

User
Du hast ein Auto
Du fährst auf öffentlichen Strassen
Du bist im ADAC
Du hast eine Versicherung
Du hast einen Führerschein

Aber auf der Zulassungsstelle warst du schon?
Und die Nummer ist auch auf deinem Fahrzeug?

Es gibt immer wieder neue Regeln und es gibt immer wieder welche die meinen die gelten nicht für sie.
 
Hallo Martin,

so einfach ist das auch nicht.
Nicht jeder ist in einem Verband. Wenn ich mich nicht ordentlich registrieren kann, fliege ich nach bisherigen Regeln weiter.

So mach ich das - und viele andere auch.

Nicht jeder ist in einem Verein mit Flugplatz und nicht jeder ist in einem Verband.

Ich habe eine Wiese
Ich bin in einem Verein ohne Fluggelände (AMD)
Ich habe eine Versicherung
Ich habe einen Kenntnisnachweis.

Wenn die Registrierung nicht bei der zuständigen Behörde funktioniert - interessiert mich das nicht weiter.

LG Dieter

Hallo Dieter
ich habe vom bisher bekannten Stand der Sachlage geschrieben.
Die Sachlage hat sich ja bereits schon einmal geändert nach dem Beschluss der EU hätten wir uns schon bis zum 01.07. regestrieren müssen.
Wenn es Herr Scheuer nicht schaft rechtzeitig das LBA als zuständige Behörde zu benennen und die nötige Infrastruktur nicht geschaffen werden kann wird es Witzig.
Möglicher weise sind die anderen Staten dann auch noch nicht so weit und es wird noch einmal verschoben.
Das kann stand jetzt noch keiner sagen. Zumindest giebt es keine Anzeichen dafür. Ich halte es für sehr wahrscheinlich das wir das als Weihnachtsgeschenk bekommen werden.
Die Verbände bereiten sich auf jeden Fall vor das Ihre Mitglieder an Block regestriert werden können.
Die beiden großen Verbände haben den Kontakt zum Ministerium und zum LBA damit sollten sie mehr Infos haben als uns zugänglich sind.
Gruß
Martin
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Du hast ein Auto
Du fährst auf öffentlichen Strassen
Du bist im ADAC
Du hast eine Versicherung
Du hast einen Führerschein

Aber auf der Zulassungsstelle warst du schon?
Und die Nummer ist auch auf deinem Fahrzeug?

Es gibt immer wieder neue Regeln und es gibt immer wieder welche die meinen die gelten nicht für sie.

Hallo bendh,
natürlich gelte die Regeln auch für mich!
Aber wenn die Behörden, wie Martin es schreibt nicht fertig sind, werden die Regeln, wie vorgesehen, nicht von mir angewendet.

LG Dieter
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
als ich würde mit dem sich aufregen ja mal bis Ende des Jahres warten.
Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass bis dahin die Registrierung läuft.
Alle arbeiten daran.

Gruss
Frank
 
Moin,

ich wurde heute per Briefpost vom DMFV aufgefordert, meine Daten als Einzelmitglied zwecks Registrierung um meine Telefonnummer und Emailadresse zu ergänzen.

Zitat:
"Ohne Telefonnummer und E-Mail-Adresse keine Registrierung!
Ohne Registrierung kein Modellflug"

D.h., ohne Telefon + PC oder ein Smartphone kein Modellflug.

Wo da wohl die Rechtsgrundlage her kommt.
Eine ladungsfähige postalische Adresse sollte doch vollkommen ausreichend sein.

Gruß
Dieter
 

Vultra

User
...
Zitat:
"Ohne Telefonnummer und E-Mail-Adresse keine Registrierung!
Ohne Registrierung kein Modellflug"
...

Hallo,
also, wenn das mit dem Zitat derart stimmt (woran ich auch nicht zweifle), dann passt das genau in die -sorry- "kotzüble" Ausdrucksweise, welche ich beim DMFV schon seit längerer Zeit feststelle.

Gruß
Gerhard
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Moin,

ich wurde heute per Briefpost vom DMFV aufgefordert, meine Daten als Einzelmitglied zwecks Registrierung um meine Telefonnummer und Emailadresse zu ergänzen.

Zitat:
"Ohne Telefonnummer und E-Mail-Adresse keine Registrierung!
Ohne Registrierung kein Modellflug"

D.h., ohne Telefon + PC oder ein Smartphone kein Modellflug.

Wo da wohl die Rechtsgrundlage her kommt.
Eine ladungsfähige postalische Adresse sollte doch vollkommen ausreichend sein.

Das ist in unserem Deutschland so traurig. Hier macht jeder was er will. Das schlimme daran ist, dass man immer einen Dr. Sonnenschein 2 braucht um die Damen und Herren auf den Staatsboden zurückzuholen.

Natürlich reicht die postalische Adresse, die im Ausweis steht.

Nichts mehr und auch nichts weniger.

LG Dieter
 
Das ist in unserem Deutschland so traurig. Hier macht jeder was er will. Das schlimme daran ist, dass man immer einen Dr. Sonnenschein 2 braucht um die Damen und Herren auf den Staatsboden zurückzuholen.

Natürlich reicht die postalische Adresse, die im Ausweis steht.

Nichts mehr und auch nichts weniger.

LG Dieter

Hallo Dieter
das ist so nicht in Berlin(Bundesregierung) oder Bonn(DMFV) oder (Braunschweig) entschieden worden nein das kommt aus Brüssel.
Es steht in der EU Verordnung das genau diese Dinge bei der Regestrierung gefordert werden.
Frank war so nett und hat uns die orginal Texte der EU Verordnung per Link zugänglich gemacht.
Gruß
Martin
 

47110815

User
Naja, die Bundesregierung hat aber Vertreter in Brüssel und diese haben wohl der Verordnung zugestimmt.
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Hallo,

ja dann ist das so, wie ich schon sagte. Man braucht einen Dr. Sonnenschein 2 um das auf den deutschen Staatsboden zurückzuholen. Das wird dauern, Das kostet Geld.
In empfinde solche Dinge traurig, weil sie von Inkompetenz herrühren.

LG Dieter
 
Hallo,

ja dann ist das so, wie ich schon sagte. Man braucht einen Dr. Sonnenschein 2 um das auf den deutschen Staatsboden zurückzuholen. Das wird dauern, Das kostet Geld.
In empfinde solche Dinge traurig, weil sie von Inkompetenz herrühren.

LG Dieter

Hallo zusammen
hier noch als Ergänzung zu meinem letzten Beitrag und Ausszug aus der EU Verordnung
in Artikel 16 ist zu lesen
Die Mitgliedstaaten können es Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen ermöglichen, ihre Mitglieder in die Registrierungssysteme einzutragen, die nach Artikel 14 in ihrem Namen festgelegt wurden. Ist dies nicht der Fall, registrieren sich die Mitglieder von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen selbst nach Artikel 14.
Der Art. 14 Besagt unter anderem
(2) Die Registrierungssysteme für UAS-Betreiber müssen Felder für die Eingabe und den Austausch folgender Informationen vorsehen:
a. vollständiger Name und Geburtsdatum bei natürlichen Personen und Namen und Identifizierungsnummer bei juristischen Personen,
b. Anschrift des UAS-Betreibers,
c.E-Mail-Adresse und Telefonnummer des UAS-Betreibers,
Wenn jemand glaubt das die EU Verordnung nicht mit den Grundrechten in Deutschland übereinstimmt bleibt nur der Weg der Klage vor einem EU Gericht.
Gruß
Martin
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Hallo Martin,

ja das steht da und ist Wirklichkeitsfremd. Ich denke du hast recht, um das zu ändern bedarf es der Klage.
Und das ist das traurige. Wenn das der DMFV von meinen AMD (Antik Modellflugfreunde) verlangt, können 3/4 der Mitglieder nicht registriert werden, weil die keine E mail haben.
Vielleicht gerade mal ein Telefon.
Ich kann mich lebhaft an die Diskussion auf der Hauptversammlung 2019 erinnern, wo man unser Vereinsheft nur noch elektronisch verschicken wollte.
Das geht bei den Modellfliegern ab 70 Jahren Alter eben nicht.
Der DMFV ist gut beraten, die Email und die Telefonnummer als "Kann" Feld zu definieren. - Auch wenn das so in der Verordnung steht. Dr. Sonnenschein wird da gefordert sein.

LG Dieter
 

VOBO

User
Allerdings, ich denke wer sich mit Modellflug beschäftigt, der ja durchaus technikaffin ist, der kann sich auch mal die Mühe (und den Spaß) machen sich in die Welt der Smartphones einzuarbeiten, so schwer ist das nicht. Und wer anschließend sieht was damit alles möglich ist, fragt sich bestimmt warum er das nicht schon früher gemacht hat.
Bei uns gibt es Piloten die deutlich über 80 sind und sich jüngst ein Smartphone zugelegt haben.

Gruß Volker
 

aue

User
Meine Güte, wie kann man sich nur über die Anforderung einer e-Mail-Adresse so hochziehen ...
Über die Notwendigkeit lässt sich sicherlich trefflich streiten, aber hier ist weder Ort noch Zeit dafür. Worin besteht also das Problem?

Datenschutz: Die Preisgabe persönlicher Daten ist immer ein Problem. Hier werden aber nur Adressdaten erfasst zur persönlichen Identifikation und Erreichbarkeit. Sofern diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, ist dies unproblematisch und ein normaler Vorgang. Dies hat mit der Erfassung persönlicher Daten durch Nutzung von Handy und PC überhaupt nichts gemein und steht hierzu nicht ansatzweise in einem entsprechenden Verhältnis.

technische Voraussetzung: Auch in unserem Verein finden sich ältere Fliegerkollegen, die weder über Smartphone noch über e-Mail verfügen. Aber das lässt sich lösen. Entweder findet sich eine Lösung über deren (Familien-)Angehörige oder eben über Fliegerkollegen. Eine Mail-Adresse ist leicht und kostenlos eingerichtet (es darf halt keine Fake-Adresse sein).

Ich kann also eine Aufregung um eine solche Frage überhaupt nicht nachvollziehen, da fallen mir reichliche Dinge ein, über die ich mich viel mehr ärgern müsste. Da gehe ich doch lieber fliegen.
 
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