Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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schmie

User
mal mit Staatskunde befassen!

Gesetze bilden den Rahmen und Verordnungen regeln die Umsetzung im Detail (auch Durchführungsverordnung genannt)
Dazu braucht man kein Studium, das wird (zumindest in Bayern) schon in den grundbildenden Schulen beigebracht.
= Luft VO! Dämmerts?
Schönen Sonntag
Ernst
 

koenig

User
Mal eine Frage hier im Forum. Zur Zeit ist ja die Erfassung der Mitglieder für die neue EU Registrierung deri Vereine an die Verbände im Gange. Wie ist das bei einer Einzelmitgliedschaft beim DAEC/MFSD oder beim DMFV. Erfolgt dort die Registrierung mit den hinterlegten Einzelmitglieder Daten automatisch durch die Verbände oder muss das Einzelmitglied selber dort eine Registrierung beantragen.
Danke für eine Rückinformation.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Frank,


wenn das so ist:

3.) Muss ich mich um eine Erneuerung der Aufstiegserlaubnis kümmern und wenn ja wann muss ich das tun und an wen muss ich mich wenden?


Die AE muss erneuert werden, da die Rechtsgrundlage entfällt. Wie das passiert, ist aber noch nicht geregelt.

dann werden etliche Vereine keine AE mehr bekommen.
Das ist das aus für uns!


Beispiel:
Wir wollten eine Änderung der AE nach 23 Jahren, es wurde u. a. von uns ein Gutachten verlangt, da wir in der Nähe eines NSG liegen. Das Gutachten würde einen 4- bis 5-stelligen Betrag kosten. Wir haben auf eine Änderung der AE verzichtet.
Ohne Änderung der AE besteht zur Zeit für uns Bestandsschutz.

So einen Bestandsschutz muss es für alle AE's für den Übergang in die "Europäischen Regeln" geben, da sie ja nach "damaligen" geltenden Recht erteilt wurden.

LG
Jochen
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,


wenn das so ist:



dann werden etliche Vereine keine AE mehr bekommen.
Das ist das aus!


Beispiel:
Wir wollten eine Änderung der AE nach 23 Jahren, es wurde u. a. von uns ein Gutachten verlangt, da wir in der Nähe eines NSG liegen. Das Gutachten würde einen 4- bis 5-stelligen Betrag kosten. Wir haben auf eine Änderung der AE verzichtet.
Ohne Änderung der AE besteht für uns Bestandsschutz.

LG
Jochen

Naja, ganz so schlimm wirds nicht werden.

Die EU-Regeln machen dazu eine Vorgabe:

Artikel 21
Anpassungen von Genehmigungen, Erklärungen und Zeugnissen

(1)UAS-Betreibern erteilte Genehmigungen, Zeugnisse über die Kompetenz von Fernpiloten und Erklärungen von UAS-Betreibern oder gleichwertige Dokumente, die auf der Grundlage nationaler Vorschriften ausgestellt wurden, bleiben bis 1. Juli 2021 gültig.

(2)Bis zum 1. Juli 2021 wandeln die Mitgliedstaaten ihre vorhandenen Zeugnisse über die Kompetenz von Fernpiloten sowie ihre Genehmigungen für UAS-Betreiber oder Erklärungen oder gleichwertige Dokumente, auch solche, die bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, entsprechend dieser Verordnung um.

(3)Unbeschadet des Artikels 14 darf der UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen entsprechend dem nationalen Recht ohne eine Genehmigung nach Artikel 16 bis 1. Juli 2022 fortgeführt werden.


Für vorhandene AE sind das ja keine Neuerteilungen. Umschreibung wäre wohl das bessere Wort gewesen.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
mal mit Staatskunde befassen!


Hallo

Wenn über Gesetze und Verordnungen diskutiert wird, dann besteht selbst unter Juristen selten eine einheitliche Ansicht. Deshalb sehe ich manche getroffene Aussage durchaus differenziert.
An der einen oder anderen Stelle muss man auch die unterschiedlichen Interessenslagen in die Betrachtung einbeziehen.

Letztendlich werden viele der Fragen wahrheitsgemäß, erst nach der tatsächlichen Umsetzung beantwortet werden können.
 
Hallo Frank,
Für vorhandene AE sind das ja keine Neuerteilungen. Umschreibung wäre wohl das bessere Wort gewesen.

Wenn das "Umschreiben" 1:1 geschieht, das wird aber nicht der Fall sein, da ja

(2)Bis zum 1. Juli 2021 wandeln die Mitgliedstaaten ihre vorhandenen Zeugnisse über die Kompetenz von Fernpiloten sowie ihre Genehmigungen für UAS-Betreiber oder Erklärungen oder gleichwertige Dokumente, auch solche, die bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, entsprechend dieser Verordnung um.

nach neuen Regeln verfahren/genehmigt wird.

LG
Jochen
 
... ja, es gibt ihn noch: Bestandsschutz (aus dem uralten englischen Recht "Grandfathering").

Klar, wird heutzutage auch schon mal ausser Kraft gesetzt, aber ist dann o.k. bei Risiken durch alte Kernkraftwerke oder akuten Situationen wegen Viren.

Ich hoffe, vom Modellflug geht weiterhin praktisch kaum eine Gefahr aus, ausser, er "stört" die automatisierten Drohnen im Luftraum...

Oder, bei einer plötzlichen "Bedrohungslage" im Ort XY wird die künftige Datenbank durchkämmt, ob alle Modellflug-Piloten dort die richtige "Gesinnung" haben und nicht etwas in XY anstellen würden oder gar nach Berlin fahren, um ...
für ihren Hobbysport zu demonstrieren.
Aber das wäre ja eine V...-Theorie.
Gibt es diese "Anhörung" noch für die Privatpiloten? Das zeitlich-zyklische Verfahren sollte eigentlich auf andere Luftfahrtbereiche ausgedehnt werden.

Gruss Dietmar

(Wie hiess es früher... "Nach Diktat verreist")
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,

Wenn das "Umschreiben" 1:1 geschieht, das wird aber nicht der Fall sein, da ja



nach neuen Regeln verfahren/genehmigt wird.

LG
Jochen

Wie das jetzt interpretiert wird, ist die Frage.
Deshalb wäre es ja gut, wenn die Prüfung oder zumindest die Vorprüfung einer AE in die Hand der Verbände gelegt würde.
Ob das tatsächlich so kommt, muss sich zeigen. In einer 2(b) Lösung ist das zumindest grundsätzlich möglich.
 
Hallo Frank,

sorry das ich da nochmals nachfrage.

D.h. die beiden Verbände haben bei ihrer Beantragung (nach den neuen Europäischen Regeln für den Modellflug -> a oder b) nicht explizit die 1:1 Umsetzung bestehender AE‘s im „Vertragswerk“ stehen.

LG
Jochen
 

onki

User
Hallo,

ist denn bei den neuen Regulierung mit neu zu erstellenden bzw. zu aktualisierenden AEs denn auch angedacht die so "genehmigten" Plätze endlich auch mal zentral zu erfassen bzw. in offizielle Kartenwerke Einzug finden zu lassen?

Soweit mir bekannt ist kein Modellflugplatz in Karten verzeichnet, die der manntragenden Fliegerei zur Verfügung gestellt werden.
Ich frage deshalb, weil wir erst vergangenes Wochenende eine unberechtigte Anzeige wegen einer vermeintlichen Flughöhenverletzung eines manntragenden bekommen haben (nach 32 Jahren).
Der Pilot hat halt nur seine Flughöhe über NN und keine Ahnung davon, wie hoch unser Platz liegt mit den sich daraus ergebenden Maximalhöhen.
Nicht einmal die Flugaufsicht hat Informationen darüber (was nach kurzer Kopfrechnerei den Vorgang erledigt hätte) , was wieder zeigt, das es keinerlei Tradition bei uns hat, dass Behörde A mit Behörde B kommuniziert.

Gruß
Onki
 

aue

User
Hallo Frank,

Das sind keine Gesetze.
versuchst du etwa, eine Trennung in "Gesetze" und "Verordnungen" vorzunehmen? Dann lass dir sagen, dass es sich bei Verordnungen um "untergesetzliche Regelungen" handelt - mit Gesetzeskraft. Das Gesetz bildet die allgemeine Grundlage (verfasst und beschlossen vom Souverän), die Verordnung ist die jeweilige und konkrete Ausführungsbestimmung (verfasst und beschlossen von Behörden).

Was soll also deine Aussage bzw. was ist deine Absicht, wenn du behauptest:
Einschlägige nationale Gesetze speziell für den Modellflug gibt es nicht.
Ich vermag daraus nur zu schlussfolgern, dass du dem Bestreben des DMFV mit seinem Ansatz nach §16.2a bestreitest, überhaupt eine rechtliche Grundlage zu haben. Ich bitte dich darum, hier deine Position deutlicher darzulegen.

Du kannst es also nicht
Wenn dir etwas nicht passt, wirst du persönlich wertend? Das ist kein guter Stil, im Übrigen nach den Regeln eines solchen Forums nicht statthaft und ich gestatte dir auch keine wertenden Aussagen über meine Person in einem öffentlichen Forum.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,

ist denn bei den neuen Regulierung mit neu zu erstellenden bzw. zu aktualisierenden AEs denn auch angedacht die so "genehmigten" Plätze endlich auch mal zentral zu erfassen bzw. in offizielle Kartenwerke Einzug finden zu lassen?

Soweit mir bekannt ist kein Modellflugplatz in Karten verzeichnet, die der manntragenden Fliegerei zur Verfügung gestellt werden.
Ich frage deshalb, weil wir erst vergangenes Wochenende eine unberechtigte Anzeige wegen einer vermeintlichen Flughöhenverletzung eines manntragenden bekommen haben (nach 32 Jahren).
Der Pilot hat halt nur seine Flughöhe über NN und keine Ahnung davon, wie hoch unser Platz liegt mit den sich daraus ergebenden Maximalhöhen.
Nicht einmal die Flugaufsicht hat Informationen darüber (was nach kurzer Kopfrechnerei den Vorgang erledigt hätte) , was wieder zeigt, das es keinerlei Tradition bei uns hat, dass Behörde A mit Behörde B kommuniziert.

Gruß
Onki

Nach den in den Standardisierten Regeln vorgeschlagenem Verfahren würde mit der Zeit eine Liste von Plätzen entstehen, die unter diesen Regeln operieren, wenn die Standardisierten Regeln denn implementiert werden.

Ob diese Info ins offizielle Kartenwerk übernommen wird weis ich nicht, wäre aber sicher sinnvoll. Die Info könnte auch in U-Space einfliessen um Plätze als No-Fly-Zones für andere UAV zu definieren.
 
Also bei Verordnungen handelt es sich um "untergesetzliche Regelungen" - mit Gesetzeskraft. Folglich ist eine Verordnung die jeweilige und konkrete Ausführungsbestimmung (verfasst und beschlossen von Behörden) - mit Gesetzeskraft. Das heißt also mit anderen Worten, dass Behörden Texte mit Gesetzeskraft, also Gesetze verfassen und beschließen können, völlig am Parlament vorbei.
Lieber Andreas, kannst Du bestätigen, dass ich das richtig verstanden habe?
 

aue

User
Lieber Siegi,

leider ist deine Zitierfunktion etwas danebengegangen. Der Zusatz "völlig am Parlament vorbei" stammt von dir und nicht von mir.

kannst Du bestätigen, dass ich das richtig verstanden habe?

Da diese Aussage ja von dir stammt, kann ich sie dir nicht bestätigen. Aber ich möchte deiner Aussage widersprechen. Die Ausführungsbestimmungen müssen natürlich im Sinne der vorher vom Parlament verabschiedeten Gesetzesgrundlage erfolgen. Eine Überprüfung ist jederzeit rechtlich möglich.
Du hast das gerade in jüngster Vergangenheit in der Corona-Bewältigung erlebt. Die aus den Gesetzen resultierenden Bestimmungen erfolgten vielfach von den Gesundheitsämtern, erfolgen aber sogar bis auf unterster kommunaler Ebene. Natürlich ist längst nicht jede Verfügung durch Abstimmung parlamentarisch abgesegnet. Wenn du das "völlig am Parlament vorbei" bezeichnen möchtest, ist dir das unbenommen. Aber wie kannst dann in diesem Land überhaupt leben?

Vielleicht gehe ich zu weit und tue ich dir Unrecht, dann bitte ich um Entschuldigung.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Ziemlich akademisch die Diskussion.
Vor allem nachdem im Luftverkehrsgesetz Paragraph 1 (2) 9 Flugmodelle als Luftfahrzeuge explizit ausgewiesen werden.

Insofern ist die Behauptung es würde keine Gesetze für Flugmodelle geben, eine interessante Rechtsauffassung. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, für jeden Typen der aufgeführten Luftfahrzeuge müsste es eigene Gesetze geben...
Aber wie gesagt, alles ziemlich akademisch....
 
- Beitrag gelöscht, da bereits darauf geantwortet wurde -
Viele Grüße,
Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:

aue

User
Hallo Claus,

ich finde diese Frage deshalb nicht akademisch, weil Frank mit seiner unbelegten Behauptung letztlich dem Weg des DMFV nach 16.2A die Rechtsgrundlage bestreitet. Das kommt einer Totalabwertung gleich. Weiter oben bezeichnete er diesen Weg ja auch schon als das "Ende des Modellflugs". Ich würde mich freuen, wenn sich Frank dazu näher erklären würde.

Ein ernsthafte Debatte über Opt. A vs. B kann nicht stattfinden, wenn der anderen Position die (rechtliche) Grundlage abgesprochen wird. Das kommt einer Diskreditierung gleich.

Edit (Nachtrag): in der EU-DVO 2019-947 heißt es übrigens unter Art.16.2.a: "einschlägige nationale Vorschriften". Eine Debatte über den Begriff "Gesetze" ist somit unsinnig.
 
Hallo Claus,

ich finde diese Frage deshalb nicht akademisch, weil Frank mit seiner unbelegten Behauptung letztlich dem Weg des DMFV nach 16.2A die Rechtsgrundlage bestreitet. Das kommt einer Totalabwertung gleich.
.....
Ein ernsthafte Debatte über Opt. A vs. B kann nicht stattfinden, wenn der anderen Position die (rechtliche) Grundlage abgesprochen wird. Das kommt einer Diskreditierung gleich.

Hmmmm..... mal wieder alles in einen Topf und umgerührt und dann geschaut, was für wen geniessbares rauskommt.
Es wurde SEHR KLAR BEZUG GENOMMEN AUF UNZUREICHENDE GRUNDLAGEN MIT BEZUG ZUR NEUEN REGELUNG.
Kann man natürlich wahrnehmen, muss man aber nicht. Ist dann halt Ka......
Passt dann aber wieder ins Bild. Einer ist halt gut, einer ist böse.
Dann kann man natürlich ganz leicht Alternativen mit "... sind dann unsinnig.." abwürgen.
Passt auch wieder ins Bild.
Nur einer weiß, was gut für andere ist und früher war alles besser.
Und hat das früher alles schon mal gaaaanz alleine für alle besser geregelt.
Ja ne, is klar.
 
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