Kein Haftpflicht-Versicherungsschutz als Starthelfer?

micbu

User
Kein LKW Fahrer muss persönlich zahlen, wenn er mit dem LKW seiner Spedition einen Unfall verursacht.
Bis auf die Sache mit dem LKW ist alles korrekt. Beim Unfall mit einem Firmenfahrzeug kommt es auf den Grad des Verschuldens an, ob der Fahrer von der Firma in Regress genommen werden kann oder nicht.
 
Beim Unfall mit einem Firmenfahrzeug kommt es auf den Grad des Verschuldens an, ob der Fahrer von der Firma in Regress genommen werden kann oder nicht.
War mir klar, dass du damit kommst:D
Wie die Firma, dass mit ihrem Fahrer regelt, ist doch eine andere Baustelle.
Da gibt es in der Regel interne Regelungen per Arbeitsvertrag.
 

micbu

User
Natürlich, aber du hast das halt als Beispiel angebracht. Wie die Firma das intern regelt hat aber nicht mit den gesetzlichen Regelungen zu tun. Bei uns werden Schadenverursacher durchaus in Regress genommen. Kommt aber auf den einzelnen Fall an.
 
Hätte das beim LKW Fahrer auch als Kasko Schaden oder Fremdschaden deutlicher darstellen können, sorry:)
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Meine Allianz PHV hat die Regulierung des Schadens zum zweiten Mal abgelehnt. Auch die Karte des Gefälligkeitsschadens hat nicht gestochen. Ich werde nach Rücksprache mit dem DMFV über den Verbands-Justitiar weitere Schritte vornehmen. Stay tuned…
 
Wenn es um Elektromodelle bis 5000€ geht kann man auch gut die ARAG nehmen. Da sind für ca. 200€ im Jahr ALLE Modelle versichert mit 50€ SB.
Uli ist übrigens einer der wenigen hier der den Durchblick hat. Leider stehen hier auch viele Sachen die einfach falsch sind.


Torsten
 
Torsten, danke für die Lorbeeren.
Ich hoffe nur , dass der Rechtsanwalt vom DMFV die Kuh noch vom Eis bekommt.
Würde mich für Robin sehr freuen.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Ich habe ein langes Schreiben vom Anwalt des DMFV erhalten. Kurz zusammengefasst, handelt es sich um einen Grenzfall, da die scharfe Abtrennung zwischen „nicht in Betrieb“ und „in Betrieb“ beim Starthilfeversuch Auslegungssache ist. Mir wurde geraten, einen Versicherungsombudsmann anzuschreiben, quasi die „letzte Instanz“ im außergerichtlichen Verfahren.

Meine Interpretation: Es bleibt ein Ermessensspielraum, den die Versicherung mal so, mal so auslegen kann. In meinem Fall in diejenige Richtung, die eine Regulierung (sprich Kosten) ausschließt. Daß eine Versicherung auch anders entscheiden kann, hat uns Uli ja geschildert. Leider lernt man seine Versicherung erst kennen, wenn man sie wirklich braucht.
 
Hallo Robin, danke für die Info.
Ich würde , unabhängig vom Ergebnis durch den Ombudsmann, wirklich drüber nachdenken, die Versicherung zu wechseln.
 
Hallo Robin, ich hab mir mal angelesen, was ein Ombudsmann oder-frau so macht.
Da gibt es speziell einen Ombudsmann für Rechtsstreitigkeiten für Versicherungsfragen.
Bei genauerer Betrachtung kann der aber nur Empfehlungen aussprechen, die rechtlich nicht bindend sind.
Der trifft also keine Entscheidungen, ich würde mir nicht zuviel versprechen.
Grenzfall, da die scharfe Abtrennung zwischen „nicht in Betrieb“ und „in Betrieb“
Das hat mich stutzig gemacht :confused:
Ist man wieder bei der Modellflughaftpflicht gelandet?
Kann nicht erkennen, wo diese Argumentation bei einer Gefälligkeitshandlung Relevanz hat.
Wenn der Pilot dich bittet zu werfen und du das Modell in die Hand nimmst, beginnt für mich die Gefälligkeitshandlung im Moment der Übergabe.
Stell dir vor, du hast das Modell gerade erstmalig in der Hand, willst dich zum Wurfort begeben, ruschst ne Sekunde später aus, stolperst und fällst auf das Modell.
Hast noch gar nicht an Werfen gedacht.
Dann ist das Modell flugtechnisch nach meiner Auffassung zwar noch nicht in Betrieb (das wäre der Flug) aber die Gefälligkeit ist doch schon im vollen Gange gewesen.
"nicht in Betrieb" oder "in Betrieb", die Frage stellt sich mir nicht.

Reiten die darauf rum?
Stell dir vor, mein Nachbar bittet mich, gemeinsam mit ihm einen Tisch aus der Wohnung in den Keller zu transportieren.
Die Gefälligkeitshandlung beginnt faktisch damit, dass ich den Tisch anfasse.
Weil ich schusseliger Weise beim Anheben den Tisch verkantet habe, rutscht die Glasplatte runter auf den Boden und zerbricht.
Das wäre für mich eine vergleichbare Situation.
Deswegen kann ich diese "scharfe Abtrennung" nicht nachvollziehen.
Grenzwertig wäre es nach meinem Verständnis, wenn der Schaden bei der Modellübergabe vom Piloten zu dir passiert wäre und man nicht klären kann, wer Verursacher des Schadens ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Eisvogel

User
Bei einen Flugmodell kann/sollte man immer davon ausgehen daß es der letzte Flug sein könnte.

Wer sich damit nicht abfinden will sollte eine Vollkasko abschließen. Oder den Schaden gering halten, durch den Betrieb von kleinen, "billigen" Flugmodellen. Ich finde es fliegt sich viel entspannter wenn man nicht immer einen 4 oder 5stelligen Betrag im Hinterkopf hat.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Hallo Robin, ich hab mir mal angelesen, was ein Ombudsmann oder-frau so macht.
Da gibt es speziell einen Ombudsmann für Rechtsstreitigkeiten für Versicherungsfragen.
Bei genauerer Betrachtung kann der aber nur Empfehlungen aussprechen, die rechtlich nicht bindend sind.
Der trifft also keine Entscheidungen, ich würde mir nicht zuviel versprechen.

Das ist nicht richtig. Bis 10.000€ Schadenshöhe ist der Spruch des Ombudsmanns gegen die Versicherung verbindlich. Voraussetzung, das Versicherungsunternehmen ist Mitglied der Schlichtungsstelle. Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/der-ombudsmann-fuer-versicherungen-397158
 
Bis 10.000€ Schadenshöhe ist der Spruch des Ombudsmanns gegen die Versicherung verbindlich.
Das wusste ich nicht und das hört sich gut an.
Ich hab ja in meinem letzten Beitrag etwas viel geschrieben und wollte damit eine Argumentationsschiene aufbauen.
Vielleicht hilft dir das ein wenig.
Denke ab dem Moment, wo du den Flieger in Händen hältst, bist du verantwortlich:
"Nehme bitte mein Modell und werfe es"
Mit "Nehmen" geht nach meinem Verständnis der Flieger in dein Gewahrsam und Verantwortung über.
Deswegen verstand ich das Problem mit "in Betrieb" oder "nicht in Betrieb" nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
Je höher eine Schadensquote desto höher die Prämie.
Ja schon recht aber bei Franz lese ich so zwischen den Zeilen die Befürchtung, dass man versucht, von der Versicherung etwas zu bekommen, was einem nicht zusteht.
Den Eindruck habe ich bei Robin nicht
Mein persönlicher Eindruck ist, dass die Versicherung sich querstellt, obwohl die Gefälligkeitshandlung versichert ist.
Dann soll sie "gefälligst" auch zahlen.
 
Es ist glaube ich eh schon alles geschrieben, trotzdem:

Wenn du deinem Freund den Auftrag gibst den Flieger für dich zu werfen, dann gibst du ihm einen Auftrag. (Du wirfst ihn, den Flieger, nicht selber, weil das Risiko noch großer ist). Also bräuchtest du eine Vollkaskoversicherung um den darauffolgenden Schaden gedeckt zu haben. Die kostet natürlich erheblich mehr.
Es ist, als ob du selber geworfen hättest. Dein Freund braucht kein schlechtes Gewqissen zu haben, und du sollst ihm auch keins machen.

Wenn dein Freund deinen Flieger betrachtet, gestolpert wäre und ihn,den Flieger zerdätscht hätte, dann wäre seine Haftplicht zuständig. (Wenn dasselbe einem Kind passiert, hättest du schon wieder Pech).

Mir ist klar, das ds nur Betrachtungen aus der ferne sind. Wenn die Versicherung meint sie muß zahlen, dann soll sie auch, nicht das du glaubst ich gönne es dir nicht.

Aber ein Rechtstreit, oder überhaupt ein Streit ist sehr Kräftezehrend. Würde ich mir überlegen.

Im übrigen Teile ich die Meinung vom Eisvogel.
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

ich verstehe es so, dass Robinhood sich bei seiner Privathaftpflicht dafür enstchieden hat, Gefälligkeitsschäden gegen eine ensprechende Prämie zu versichern, unter anderem weil er für ihn unangenehme Situationen vermeiden wollte. Jetzt ist die Frage, war es die Gefälligkeitsschaden oder hat die Versicherung recht und er war "der Modellflugzeugführer". Da kann jeder seine Meinung dazu haben.

Leider habe ich die Erfahrung im Umgang mit Versicherung gemacht, dass recht häufig sie mit mir seltsame anmutenden Begründungen Ansprüche abwehren. Mir wurde scho mehrfach erkläöt, dass Versicherungen nicht dazu da sind, Geschädigte den Schaden zu ersetzen sondern nur Ansprüche gegen die Gemeinschaft der Versicherten abzuwehren. Bisher hat bei mir der Richter immer in meinem Sinne entschieden, daber der Weg dahin war immer sehr ermüdend.

Hans
 
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