Kein Haftpflicht-Versicherungsschutz als Starthelfer?

Nur meine Meinung ...
Ja aber solche "Kollegen" gibt es halt auch.
Das Problem ist ja, dass ich als "Werfer im Pech" für den Schaden aufkommen möchte.
Ich sehe mich in der moralischen Verpflichtung, weniger in der gesetzlichen Verpflichtung.
Da habe ich dann verschiedene Möglichkeiten:
- ich biete die Reparatur an (weil ich es kann)
- Ich zahle den Schaden aus eigener Tasche (wenn ich es kann)
- ich nehme meine PHV in Anspruch

...und das letztere ist das Problem, über das wir gerade hier schreiben in der Hoffnung,das Robin da weiterkommt.
 
Versicherungen haben folgendes Problem:
Gefälligkeitsschäden sind oft Teil von Versicherungsbetrug.
Versicherungsunternehmen legen den Verdacht nahe, dass wenn sich Verursacher und Beschädigter kennen, ein erhöhtes Missbrauchsrisiko besteht.
Sie prüfen deshalb Schadensfälle aus diesem Bereich besonders gründlich.
Doch selbst wenn die Versicherungen einen Betrug vermuten, liegt die Beweislast beim Versicherer.
Wenn die Versicherung den Verdacht hat, soll sie es aussprechen und begründen.
Darauf würde ich sie auch gezielt ansprechen, das könnte wirken.

Ich würde folgendermaßen vorgehen:
1. Prüfen, ob ich für Gefälligkeitsschaden versichert bin (hier bereits geschehen)
2. Wenn ja, dann den Anspruch stellen (hier bereits geschehen)
3. Bei Ablehnung, Widerspruch einlegen (hier bereits geschehen)
4. Bei weiterer Ablehnung (Antwort der PHV steht noch aus) den Rechtsweg beschreiten, den Anspruch durchsetzen.
Ich würde mir den kostenlosen Rechtsschutz beim DMFV holen (RA Sonnenschein)
5. auf jeden Fall die PHV kündigen
 
Zuletzt bearbeitet:

rkie

User
Das Problem ist ja, dass ich als "Werfer im Pech" für den Schaden aufkommen möchte.
Braucht er aber nicht. Wenn du als Angestellter bei der Arbeit einen Fehler machst, brauchst du für den Schaden auch nicht aufkommen.
Wenn er bei dem Bockwetter gesagt hätte "Komm flieg nochmal, ich werfe dir" würde ich es verstehen. Aber der Pilot wollte bei dem Bockwetter fliegen.
Aber klar, versuchen kann man es bei der Versicherung ja.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wilf

User
... Das Problem ist ja, dass ich als "Werfer im Pech" für den Schaden aufkommen möchte. ...
Du bist immer noch beim falschen Mann. Versichern sollte sich nicht der Werfer, sondern der Betreiber. Wenn der UAS Betreiber Schutz will, dann soll er sich versichern und wird (eine entsprechend saftige) Prämie zahlen müssen.

Bei den Großen ist so was ein Fall für die Kaskoversicherung der Halters. Die ist dort gar nicht so unüblich und die jährliche Prämie beträgt größenordnungsmäßig 10% des Zeitwerts des versicherten Flugzeugs. Vom Windenfahrer oder vom Schleppiloten bekommst Du keinen müden Cent, wenn er Dich in den Grund bohrt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.
Ich wollte wissen, mit welchem Betrag ich mich an dem von mir selbst verursachten Schaden selbst beteiligen muß?
Selbstbeteiligung/ Eigenbeteiligung bei Eigenschaden.
Bei der Auto Vollkasko habe ich die Wahl:
- keine Eigenbeteiligung
- 300€ Eigenbeteiligung
- 500€ Eigenbeteiligung
- usw

Entsprechend unterschiedlich ist dann die Prämie
 
OK, danke
Bedeutet, wenn ich einen Flieger im Wert von 1.000.-€ versemmele, zahlt mir die Versicherung 900.-€ und ich 100.-€
 
@Modelcity-CZ
ich hab jetzt ca. 2 Std im Internet gegoogelt unter dem Stichwort:
Modellflughaftpflichtversicherung Vollkasko
und bin auch fündig geworden
Das günstigste was ich gefunden habe, war: Sekura für 210.-€ im Jahr ohne Selbstbeteiligung bei einer Versicherungssumme von 1.500€
Das geht bis 2404.-€ Prämie im Jahr für Modelle mit einem Wert über 20.000€ aber schaue selbst

und jetzt lese dir mal die Bedingungen durch:

Notwendige Unterlagen, die wir benötigen, um Ihren Modellflieger bei uns zu versichern:
  • ausgefüllter Deckungsantrag
  • Anschaffungsrechnungen des Modells (+ Zubehör)
  • Bilder des Modells mit aktueller Tageszeitung daneben
  • Ab einer Versicherungssumme von 3.000,00 € benötigen wir ein aktuelles Flugvideo (Pilot und Tageszeitung müssen darauf erkennbar sein); Start, Flug und Landung müssen gefilmt werden
Das ist Welten von dem entfernt, was deine Angaben oben betrifft.
Ist das bei der Versicherung, die du hier beschrieben hast auch so kompliziert?
Währst du so lieb und würdest bitte hier mitteilen, welche Versicherungsgesellschaft die von dir genannten, offensichtlich viel günstigeren Tarife anbietet?
Die Versicherungsbedingungen würde ich gerne lesen, danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau, die Sekura
die Standard Versicherung bei unseren Gästen.
und was soll da jetzt an meinen Angaben oben nicht stimmen??
du schreibst 2404.-€ bei 20.000.-€ -- ich ca 12% (4.-€ Unterschied) :confused: :confused: und dann gibts noch Mengenrabatt und Schadensfreiheitrabatt
zum Thema Selbstbehalt guggst du hier:
und der Erstflug ist nicht versicherbar (ab 3000.-€)

wenn du es günstig und richtig sicher (Erstflug) und auch völlig unkompliziert haben willst, musst du deinen Wohnsitz in die Schweiz verlegen.
Da kostet die Vollkasko für alle deine Modelle bis je 10.000.-Franken rund 150.- im Jahr incl. Arbeitszeiterstattung.
unsere eidgenössischen Gäste haben auch des öfteren, wenn der Flieger im Acker liegt, eine leichtes Grinsen im Gesicht.

die Sekura ersetzt nur eine Neuanschaffung der beschädigten/zerstörten Maschine, die Schweizer zahlen die Schadenssumme auch ohne Neuanschaffung aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
und was soll da jetzt an meinen Angaben oben nicht stimmen??
Entschuldige bitte, alles gut, ich habe deine Angaben doch nicht angezweifelt.
Wollte dir doch nicht auf den Schlips treten.:)
Wusste doch garnicht, dass wir zufällig von der gleichen Versicherung reden.
Bin nur entsetzt, was der Spass kostet und welche Unterlagen die haben wollen.
....und das ist die Prämie für nur ein Modell und ich hätte einige.
Rabatte hin und her.
Der Modellwert muss mind. 1000.-€ betragen (incl. Zubehör, wie Sender), darunter wird man garnicht versichert.
Viele kommen da nur hin, weil sie einen teuren Sender haben.
Denke, dass kommt für viele Piloten/ Modelle nicht in Frage.
Wer solche Bedingungen stellt (Foto, Video usw) , hat sicherlich schlechte Erfahrungen gemacht, in Richtung Versicherungsbetrug.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also der Sender ist da keinesfalls dabei.
bei unseren Gästen die ihre Modelle versichert haben, beginnt der Wert so in der Regel bei 5000.- bis 6000.-€ aufwärts.
und bei so einem Wert will die Versicherung halt wissen was genau eingebaut ist, und ob der Pilot das Modell auch fliegerisch beherrscht, und das Modell auch flugtauglich ist.
Diese Beweis-Videos mit aktueller Tageszeitung werden bei uns am Platz relativ oft gemacht.
 
Also der Sender ist da keinesfalls dabei.

So steht es im Flyer
1623504229449.png


Hat mich auch sehr gewundert
 

micbu

User
Ein Anspruch des Geschädigten entsteht aufgrund des unverschuldet erlittenen Sachschadens durch den Schädiger, ganz einfach.
Das ist grundsätzlich falsch! Es gibt durchaus Gebiete in denen es eine verschuldensunabhängige Haftung gibt. Diese Gebiete sind aber gesetzlich geregelte Ausnahmen. Als Beispiel seien hier mal Hundehalterhaftpflicht oder Modellflughaftpflicht zu erwähnen. Grundsätzlich entsteht ein Anspruch des Geschädigten gegen den Schädiger sonst nämlich erst dann wenn den Schädiger ein Verschulden trifft.

Für den Fall hier:
Von einem stillschweigenden Haftungsausschluss könnte hier, meiner Meinung nach, nicht ausgegangen werden, da der Helfer hier, genau für diese Fälle, eine Versicherung abgeschlossen hat und somit seinen Willen gezeigt hat auch für solche Schäden aufkommen zu wollen, wenn es sich hier um einen Schadenfall einer nicht-versicherungspflichtigen Tätigkeit handeln würde.
Problem ist hier aber, meiner Meinung nach, dass es sich hier um ein Modellflugzeug handelt. Der Betrieb dieses Modellflugzeugs unterliegt einer Pflichtversicherung. Eine Versicherung die in diesem Gebiet einen Gefälligkeitsschaden übernehmen würde (ich sehe den Werfer hier als Führer des Modellflugzeugs) existiert hier aber wohl nicht. Der Helfer wollte diesen Fall also wohl nicht versichern und somit würde man also, für den Fall Modellflug, doch wieder von einem stillschweigenden Haftungsausschluss für Gefälligkeitshandlungen ausgehen müsste.
Daher besteht kein Anspruch des Geschädigten gegen den Schädiger obwohl dieser eigentlich, verschuldensunabhängig, würde haften müssen.
Da es keine Grundlage für eine Haftung gibt sehe ich hier keine der Versicherungen in einer Leistungspflicht. Manche Versicherer sind kulant und zahlen kleinere Schäden dennoch, das ist positive Werbung und bringt Kunden.
Warum sehe ich den Werfer hier als Führer des Modellflugzeugs? Der Werfer bestimmt die Lage des Modells, da kann derjenige der den Sender hält noch so wild an den Knüppeln rühren, wenn der Werfer nicht möchte, dann tut sich da gar nichts. Ich sehe den Werfer hier durchaus in der Schuld den Schaden verursacht zu haben, denn bei den beschriebenen Windverhältnissen hätte er entweder das Modell deutlich stärker führen müssen oder die Hilfe einfach verweigern. Spielt aber keine Rolle, der Gesetzgeber nimmt den Werfer hier aus der Haftung solange dieser den Schaden nicht vorsätzlich verursacht, denn Missgeschicke können immer mal passieren. Ich finde diese Regelung, so wie sie ist, sehr gut, denn ansonsten würde es viel viel weniger hilfsbereite Menschen geben.
 
Hallo @micbu schön, dass du das alles noch mal zusammengefasst hast, was wir teilweise auch schon festgestellt haben.
Was du schreibst ist für mich völlig nachvollziehbar.

Das die Modellflughaftpflicht nicht in Anspruch genommen werden kann, ist unbestritten.
Das Robin zu einem gewissen Zeitpunkt der Führer des Modells war, ebenfalls

Die Modellflughaftpflicht ist wie die KFZ Versicherung eine Halterhaftpflichtversicherung.
Ersetzt werden Schäden, die durch den Betrieb des Modellflugzeuges bei unbeteiligten Dritten oder an fremden Sachen außerhalb des Modellflugzeuges entstehen, egal wer es führt.
Primärer Verursacher ist das Modell, nicht der Führer oder Fahrer.
Hätte Robin mit dem Modellflugzeug einen Fremdschaden durch das Werfen angerichtet, hätte die Versicherung des Modellhalters den Fremdschaden auch gezahlt.
Den Eigenschaden natürlich nicht, es sei denn man ist auch dafür (nicht dagegen :D ) versichert.
VollKasko sagt man wohl dazu.

Kein LKW Fahrer muss persönlich zahlen, wenn er mit dem LKW seiner Spedition einen Unfall verursacht.

Hier ist ja nur der Fall etwas anders gelagert und es steht noch die „Gefälligkeitshandlung“ bei der privaten Haftpflicht Versicherung von Robin. auf dem Prüfstand.

Die einzige Möglichkeit, den Schaden doch noch zu regulieren.

Auf das Ergebnis warten wir hier noch gespannt.

Was meine Versicherung dazu gesagt hat, kannst du im Post #43 nachlesen.
 
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