Hallo
@micbu schön, dass du das alles noch mal zusammengefasst hast, was wir teilweise auch schon festgestellt haben.
Was du schreibst ist für mich völlig nachvollziehbar.
Das die Modellflughaftpflicht nicht in Anspruch genommen werden kann, ist unbestritten.
Das Robin zu einem gewissen Zeitpunkt der Führer des Modells war, ebenfalls
Die Modellflughaftpflicht ist wie die KFZ Versicherung eine
Halterhaftpflichtversicherung.
Ersetzt werden Schäden, die durch den Betrieb des Modellflugzeuges bei unbeteiligten Dritten oder an fremden Sachen außerhalb des Modellflugzeuges entstehen, egal wer es führt.
Primärer Verursacher ist das Modell, nicht der Führer oder Fahrer.
Hätte Robin mit dem Modellflugzeug einen Fremdschaden durch das Werfen angerichtet, hätte die Versicherung des Modellhalters den Fremdschaden auch gezahlt.
Den Eigenschaden natürlich nicht, es sei denn man ist auch dafür (nicht dagegen
) versichert.
VollKasko sagt man wohl dazu.
Kein LKW Fahrer muss persönlich zahlen, wenn er mit dem LKW seiner Spedition einen Unfall verursacht.
Hier ist ja nur der Fall etwas anders gelagert und es steht noch die „Gefälligkeitshandlung“ bei der privaten Haftpflicht Versicherung von Robin. auf dem Prüfstand.
Die einzige Möglichkeit, den Schaden doch noch zu regulieren.
Auf das Ergebnis warten wir hier noch gespannt.
Was meine Versicherung dazu gesagt hat, kannst du im Post #43 nachlesen.