Kein Haftpflicht-Versicherungsschutz als Starthelfer?

eine erste Ablehnung erhalten
Du kannst die Versicherungs übrigens jetzt kündigen, wenn es nicht in deinem Sinne läuft.
Frist: innerhalb eines Monats nach Zugang der Ablehnung
Widerspruch oder Leistungspflicht sind von der Kündigung unberührt.
Die müssen trotzdem den "Fall" zu Ende bringen.
Kündigung bedeutet nicht Leistungsausschluß
 
Zuletzt bearbeitet:
Robin, noch ein Tipp:
Ruf mal den Rechtsanwalt vom DMFV, den Carl Sonnenschein an.
Der ist sehr umgänglich und kann dir bestimmt Verhaltensempfehlungen geben und du kannst ihn sogar für deinen Fall als Rechtsvertreter bekommen.
Er hat Di und Do telefonische Sprechstunden und du kommst bestimmt gut mit ihm zurecht (meine Erfahrung)
Seine Hilfe ist kostenlos, denn dafür zahlst du deinen Mitgliedsbeitrag :D
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Über welche Schadenshöhe reden wir denn?

Eine Summe, die richtig weh tut, soviel möchte ich hier öffentlich sagen. Wer die Ersatzteilpreise von High-End F3B-Fliegern in etwa kennt, kann sich das zusammenreimen.

Der Hinweis auf den DMFV ist gut.
 
Zuletzt bearbeitet:

Robinhood

Vereinsmitglied

Aber natürlich toll wenn eine Versicherung bei Gefälligkeitsschäden zahlt und die Sache dann bereinigt ist.

Gruß Rudi

Das ist leider noch nicht raus. Steht zwar im Vertrag, aber selbst die ganz klare Fehleinschätzung der Sachbearbeiter der Ausgangslage läßt keine Breitschaft zum Einlenken spüren. Da habe ich keine Hoffnung, daß das auf diesem Weg dann tatsächlich funktioniert.
 
Robin, lass das den Carl Sonnenschein mal machen. Wenn der deine Versicherung in deinem Auftrag als Rechtsanwalt anschreibt, dann wissen die, wo die Glocken hängen.
Kann gut sein, dass deine Versicherung über die Schadenshöhe einen Gutachter einschaltet.
Das ist aber deren Problem und geht nicht zu deinen (finanziellen) Lasten.
Beweispflicht liegt bei der Versicherung

....und der Gutachter kommt dann vom DMFV
Spaß muss sein:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir hatten auf unserem Platz das Problem, dass quer darüber, besser darunter, eine Erdgas Pipeline verlegt wurde (letztes Jahr) und wir für gut 1 Jahr nicht fliegen konnten. Mit Hilfe von Herrn Sonnenschein haben wir ein 5 stellige Entschädigungssumme als Nutzungsausfall erhalten.
Hat unserer Vereinskasse sehr gut getan.
Der Mann hat was drauf 👍
 
Zuletzt bearbeitet:

Mario12

User
Was dann? Ein Rechtsstreit vor Gericht? Pikanterweise ist meine Rechtschutzversicherung auch der selbe Konzern. Kannste also vergessen.
Hi Robin, das stimmt so nicht. Dazu gibt es Klauseln, die das regeln. Also das der Versicherer deine RS-Leistung tragen muss, wenn er eigentlich gegen sich selber vorgeht. Aber vorher muss man natürlich mit denen schreiben. Prüf' mal deine Unterlagen.

Grüße
Mario
 
Meine rechtliche Beurteilung habe ich ja bereits abgeliefert.
Jetzt mal die moralische:
Wenn ich einen Schaden verursache, ist es mein Anliegen, dies wieder gut zu machen.
Egal wo und in welchem Zusammenhang.
Das sollte die normale Denkweise sein, wenn man gut erzogen wurde.
Dann geht es schief und ich fühle mich schuldig.
Ich fühle mich dem Piloten verpflichtet, beim Werfen des Modells mein bestes zu geben und keinen Schaden anzurichten.

Losgelöst von irgendwelchen rechtlichen oder versicherungsrechtlichen Ansprüchen hab ich natürlich ein schlechtes Gefühl, wenn ich einen Segler als Werfer beim Start verstolpere und es ist schön, wenn ich diese Misere mit einer Versicherung, zumindest finanziell, möglicherweise wieder ausgleichen kann.
Das Sch... Gefühl geht dadurch natürlich nicht weg.
Mein Gefühl, dass ich ein schlechter Werfer bin, bleibt.
Denke, da hilft ein gutes Gespräch mit dem Piloten und Mann könnte die Ansprüche zu den Akten nehmen, zumal kein Anspruch auf Schadensersatz besteht
Vielleicht mal gemeinsam ein Bier (oder mehrere) geniesen, sich aussprechen, gegenseitig wieder aufrichten und mit sich selbst wieder ins Gleichgewicht zu kommen
 
Zuletzt bearbeitet:

Robinhood

Vereinsmitglied
Hättest Du schon seit Montag bzw. Dienstag klären können. Siehe Beitrag #2 ;)

Solange ich auf die Beschwerde wegen der zweiten Ablehnung keine Antwort habe, leite ich keine Schritte ein. Danach sehen wir weiter. Ich hoffe, daß der DMFV das im Falle eines nicht gütlichen Fortgangs mit meiner PHV hinbekommt.

Ich bin der Meinung, dieses Thema sollte unbedingt mal in einer Modellfliegerzeitschrift behandelt werden, das wäre auch was für den DMFV aufgrund des juristischen Backgrounds. Ich kann mir vorstellen, daß nicht wenige Mitglieder schon mal in der Situation waren oder noch kommen werden. Hier besteht großer Aufklärungsbedarf.
 
Zuletzt bearbeitet:

rkie

User
Da bin ich gespannt was da rauskommt.
Könnte auch gut sein, daß die Versicherung es auf höhere Gewalt schiebt. Du hast ja eigentlich nichts falsch gemacht. Eine starke Windböe hat dich umgeschmissen und somit haftest Du gar nicht. Der Versicherungsfall ist nicht gegeben.
Pech für den Piloten würde ich sagen. Bei solchen Bedingungen wie in #1 beschrieben kann das halt leicht passieren.
Meine Meinung
 
Nein, das stimmt nun wirklich nicht, weil es strafbarer Parteiverrat wäre.
Lese mal genau, was ich geschrieben habe.
Ich habe nicht behauptet, dass ein Anwalt beide Parteien vertritt, sondern das die Anwälte aus der gleichen Kanzlei (Gemeinschaft mehrerer Anwälte) kommen können und das macht den Unterschied.
Lese den § 356 StGB mal genau:
Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 3 BORA (Berufsordnung Rechtsanwälte) Widerstreitende Interessen, Versagung der Berufstätigkeit

(1) Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46 Bundesrechtsanwaltsordnung beruflich befasst war.

(2) Das Verbot des Abs. 1 gilt auch für alle mit ihm in derselben Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft gleich welcher Rechts- oder Organisationsform verbundenen Rechtsanwälte. Satz 1 gilt nicht, wenn sich im Einzelfall die betroffenen Mandanten in den widerstreitenden Mandaten nach umfassender Information mit der Vertretung ausdrücklich einverstanden erklärt haben und Belange der Rechtspflege nicht entgegenstehen. Information und Einverständniserklärung sollen in Textform erfolgen.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für den Fall, dass der Rechtsanwalt von einer Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft zu einer anderen Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft wechselt.


Nun den, ich hatte in der näheren Bekanntschaft ein Ehepaar, die von der gleichen Kanzlei aber 2 unterschiedlichen Anwälten vertreten worden waren.

Normalerweise schreibe ich keinen Blödsinn, natürlich kann ich mich auch mal irren.😔
 
Lese mal genau, was ich geschrieben habe.
Ich habe nicht behauptet, dass ein Anwalt beide Parteien vertritt, sondern das die Anwälte aus der gleichen Kanzlei (Gemeinschaft mehrerer Anwälte) kommen können und das macht den Unterschied.
Lese den § 356 StGB mal genau:
Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Nein, das gilt auch für Sozietäten! Ich sehe gerade Deinen letzten Post, alles klar!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten