Robinhood
Vereinsmitglied
Mir ist Folgendes passiert: An einem sehr windigen Tag am Hang bat mich ein Vereinskamerad, das Modell für ihn zu werfen, weil er die Hände lieber am Knüppel hat. Ich hatte mein eigenes Modell an dem Tag bereits mehrfach selbst geworfen, den sehr ruppigen Bedingungen zum Trotz. Also ging ich davon aus, daß es jetzt auch wieder funktioniert. In dem Moment, als ich das Modell hob und einen Schritt nach vorne ging, brachte mich eine sehr starke Böe aus dem Gleichgewicht. Ich stürzte rückwärts und fiel auf das Modell. Es entstanden Schäden an Leitwerk, Tragflächen und Rumpfvorderteil.
Die Haftpflichtversicherung des DMFV hat die Regulierung abgelehnt, ich zitiere die Stellungnahme:
Wen es interessiert, hier die Versicherungsbedingungen der HDI/DMFV:
Daraufhin habe ich den Schaden meiner privaten Haftpflichtversicherung gemeldet. Diese lehnt die Regulierung ab, weil sie mich in dem Moment, als ich das Modell starten wollte, als Führer des Luftfahrzeuges sieht. Der genaue Wortlaut der entsprechenden Klausel im Vertrag:
Die alles entscheidende Frage ist nun, bin ich als Starthelfer für diesen Moment der Führer des Flugmodells? Online habe folgende Definition für einen Fahrzeugführer gefunden, die analog gilt:
Besonders der letzte Satz macht mich nachdenklich. Habe ich als Starthelfer die Antriebskräfte in Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung gesetzt? Bin ich dadurch zum Führer des Luftfahrzeuges geworden? Wenn dem so wäre, würde jeder Starthelfer in eine Versicherungslücke treten. Das kann doch nicht sein, oder?
Ich hoffe, daß hier juristisch kompetente Leute mitlesen und was dazu sagen können.
Die Haftpflichtversicherung des DMFV hat die Regulierung abgelehnt, ich zitiere die Stellungnahme:
"Versicherungsschutz besteht bei Schadenfällen in Form einer Haftpflicht-Versicherung für Schäden, die durch den Betrieb von Flugmodellen entstehen. Dabei muss der Schaden „bei einem Dritten“ eingetreten sein. In dem von Ihnen beschriebenen Schadenfall ist der Schaden an dem betriebenen Modell entstanden, nicht durch das Modell bei einer anderen Person. Dass Sie hier den Betrieb des Modells mit Unterstützung eines anderen Vereinsmitglieds vorgenommen haben, ändert an dieser Situation nichts. Ein Haftpflichtschaden liegt hier nicht vor. Wir bedauern den Schaden an Ihrem Modell nicht regulieren zu können."
Wen es interessiert, hier die Versicherungsbedingungen der HDI/DMFV:
Daraufhin habe ich den Schaden meiner privaten Haftpflichtversicherung gemeldet. Diese lehnt die Regulierung ab, weil sie mich in dem Moment, als ich das Modell starten wollte, als Führer des Luftfahrzeuges sieht. Der genaue Wortlaut der entsprechenden Klausel im Vertrag:
"Kein Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden."
Die alles entscheidende Frage ist nun, bin ich als Starthelfer für diesen Moment der Führer des Flugmodells? Online habe folgende Definition für einen Fahrzeugführer gefunden, die analog gilt:
"Führer ist, wer sich selbst mindestens eines Teils der wesentlichen Einrichtungen des Fahrzeugs bedient, die für seine Fortbewegung bestimmt sind. Er muss die Antriebskräfte des Fahrzeugs in Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzen.
Quelle: Beck'scher Onlinekommentar-StGB, § 316a StGB, Rdn. 11; BGHSt 35, 390, 393."
Besonders der letzte Satz macht mich nachdenklich. Habe ich als Starthelfer die Antriebskräfte in Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung gesetzt? Bin ich dadurch zum Führer des Luftfahrzeuges geworden? Wenn dem so wäre, würde jeder Starthelfer in eine Versicherungslücke treten. Das kann doch nicht sein, oder?
Ich hoffe, daß hier juristisch kompetente Leute mitlesen und was dazu sagen können.