Kein Haftpflicht-Versicherungsschutz als Starthelfer?

Sorry, eine Sache kann nie einen Schaden anrichten .
Nimm das bitte nicht ganz ernst:
Wenn uns der Himmel auf den Kopf fällt, ist das dann der liebe Gott schuld und nicht das Teil was auf uns fällt?
Und wenn der keine Haftpflichtversicherung hat, haben wir ein Problem?
Kann deiner Logik nicht ganz folgen und daher bitte ich dich einfach nur mal über deinen Spruch nachzudenken.
Wie gesagt, nicht böse gemeint, nur eine Anregung
Ein Flugmodell ist eine Sache und die kann Schaden anrichten.
Das die von einer Person gesteuert wird, bringt dich zu dieser Definition?
So gesehen hast du Recht aber die Versicherungen bezahlen auch Sachschäden und nicht nur Personenschäden.
Das ist schon fast eine philosophische Betrachtung, die Robin nicht weiter hilft.

Du hast gerne recht?
Kann das sein?
 
Ja und ich habe es nochmal korrigiert, hat sich wohl überschnitten aber deine Reaktion hat mich bestätigt.
Deine Reaktion "Ende" ist bezeichnend

Ich wollte dich nicht persönlich angreifen sondern nur deinen Sachbeitrag anzweifeln
Wenn es nicht in meinem Sinne angekommen ist, bitte ich dich um Entschuldigung
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema Gefährdungshaftung.
Thorsten, guter Hinweis, deswegen ist die Gefährdungshaftung Bestandteil der Modellflughaftpflicht.
Du fliegst mit deinem Modell zulässigerweise dort wo du darfst.
Oma fährt mit Fahrrad vorbei und erschreckt sich.
Fällt vom Rad und verletzt sich.
Typischer Fall von Gefährdungshaftung
 
"....mir wurde zwar schon geerdet, aber ich habe noch keinem geerdet....."

Ein Spruch, den ich noch nicht kannte , erklär mal Uwe ;)
Sorry, bin manchmal schreibfaul.... ;) 😇
....mir wurde zwar schon (mal ein Flieger vom Starthelfer / Einflieger) geerdet.....
Ich persönlich habe auf die Art 2 Verluste zu verzeichnen... :D
 

micbu

User
Sorry, eine Sache kann nie einen Schaden anrichten . Es ist immer der Benutzer.
Das ist natürlich Unsinn. Aber das Modell oder der Halter dessen hat trotzdem keinen Schaden am Werfer verursacht. Dein genannter Fall hat also dennoch nichts mit dem Fall hier zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:

Robinhood

Vereinsmitglied
Es hat sich jetzt doch ganz schön hingezogen. Das Ombudsmann-Verfahren ist langwierig, aber die Einschaltung des Ombudsmanns hat sich gelohnt: Meine private Haftpflicht reguliert den Schaden. Es war ein langer Kampf, viele Schriftsätze, aber erfolgreich.

Für diejenigen, die es genauer wissen wollen: Wenn sich ein Versicherungsnehmer von einer Versicherung ungerecht behandelt fühlt, kann er das für den Endkunden kostenlose Verfahren anstoßen. Das Ombudsmann-Büro schickt die Eingabe des Versicherungsnehmers an die Versicherung zur Stellungnahme. Die Versicherung kann innerhalb von drei Wochen darauf antworten, was in meinem Fall so war. Diese Stellungnahme schickt das Ombudsmann-Büro an den Versicherungsnehmer zur Kenntnis. Dieser hat wiederum die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen darauf zu antworten, wenn er meint, daß wichtige Punkte nicht ausreichend beschrieben, gewichtet oder ganz vergessen wurden. Diese Stellungnahme geht wiederum an die Versicherung, die dann aber nicht mehr antworten kann. Irgendwann fällt dann der/die Jurist/in des Ombudsmann-Büros eine Entscheidung. In meinem Fall hat mich die Versicherung noch vor der Ombudsmann-Entscheidung kontaktiert, um die Regulierung des Schadens anzukündigen. Angeblich, weil dadurch das Verfahren beschleunigt würde und zu einer schnelleren Regulierung führt als der (Um-)Weg über das Ombudsmann-Büro. Das ist zwar sicherlich richtig, aber warum hat sich die Versicherung monatelang geweigert, den Fall zu regulieren und jetzt auf einmal soll es schnell gehen? Es deutet jedenfalls alles darauf hin, daß die Versicherung nicht mit einem Schiedsspruch gegen mich gerechnet hat. Damit ist sie einem offiziellen "Schuldspruch" zuvorgekommen. Ich kann mir nur vorstellen, daß ein Urteil des Ombudsmannes (interessanterweise ist die Sachbearbeiterin eine Frau...) gegen die Versicherung negativ für irgendwelche Statistiken ist. Bei einem Vergleich mit der Gegenseite, wodurch das Verfahren eingestellt wird, gilt man ja nicht als verurteilt und hat nach außen eine weiße Weste....nur eine Theorie...
 
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