Update - bitte neutral lesen/zur Kenntnis nehmen
Hallo, anbei zur Info
Zitat & Quelle:
https://www.dmfv.aero/der-verband/sp...ales/eu-recht/
"Mit der Durchführungsverordnung der EU-Kommission über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge ist ein neues EU-Recht in Kraft, das hierzulande erst zum 01. Januar 2021 so richtig zum Tragen kommt. Die Durchführungsverordnung hätte in ihrer Ursprungsversion einen massiven Einschnitt für Modellflieger bedeutet, zum Beispiel einen generellen 120-Meter-Deckel. Dank der Intervention u.a. des DMFV ist es gelungen, eine Freistellung des „Modellflugbetriebs im Rahmen von Vereinen und Verbänden“ (Artikel 16) zu erreichen. Auf der Grundlage dieser Bestimmung können die Behörden der EU-Mitgliedstaaten sowie der angeschlossenen Nicht-EU-Länder auf Antrag eines Modellflugclubs oder -verbandes eine Genehmigung erteilen. Für die Verbände gibt es zwei mögliche Optionen, nach denen sie ihren Antrag stellen können. Entweder nach relevanten, nationalen Vorschriften (Option 2a -> alles bleibt so, wie es bislang geregelt wurde), oder nach bewährten Verfahren, Organisationsstrukturen und Managementsystemen (Option 2b -> hierfür müsste in Deutschland ein neues, umfassenderes Regelwerk erstellt werden).
Der DMFV hat sich für Version 2a entschieden und auf dieser Basis eine Betriebserlaubnis beim Verkehrsministerium beantragt. Mit dieser gewählten Option bleibt soweit alles beim Alten und für Modellflugsportler ändert sich nichts. Eigentlich also das beste Szenario. Es grassieren aber dennoch zahlreiche Interpretationen, welche Option (2a oder 2b) die bessere wäre."
Hinweis: Bitte den Link oben anklicken und alles lesen !
VG, Stefan
P.S.:
Frank T. (DD8ED)-> Danke, dass Du hier so informativ unterwegs bist :-)