Es ist eine Sache, ob es ratsam ist, bereits nach der 12-kg-Grenze zu fliegen. Eine andere ist es, zu behaupten, das neue Gesetz sei noch nicht in Kraft getreten. Letzteres ist nun eindeutig falsch. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger haben die Neuregelungen Gesetzeskraft.
Richtig ist, die Verbände brauchen eine BE. Dass sie diese noch nicht haben, liegt im Wesentlichen in der Verantwortung des BMVI. Ein sauberer Übergang zur Neuregelung hätte zum Inkrafttreten ebendieser bereits die gleichzeitige Erteilung der BEs erfordert. Dann hätte direkt Rechtsklarheit bestanden. Jetzt haben wir die unklare Situation, dass mit der neuen Gesetzeslage 12kg für Verbandsmitglieder und 25kg nach Open ohne AE möglich sind, aber eben noch keine BEs erteilt wurden. Der DMFV hat schon längst einen Antrag auf Erteilung der BEs gestellt, wie es beim DAeC aussieht, weiß ich nicht. Die Frage ist also, kann der Gesetzgeber die Inanspruchnahme eines gesetzlichen Rechtes verweigern, wenn er selbst die vollständige Erfüllung der Vorgaben verzögert (und somit verhindert)?