Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
ich möchte hier einem Missverständniss vorbeugen.
In Zukunft wird es in Deutschland eine flächendeckende Betriebserlaubniss für den Verband und viele lokale Aufstiegserlaubnisse für die Plätze geben, wenn der Flugbetrieb über den genehmigungsfreien Bereich (z.B. 12kg) hinausgehen soll. Der Inhalt der Aufstiegserlaubniss richtet sich nach dem Inhalt der Betriebserlaubnis. Diese Inhalte werden vom Verband erstellt.
Um zum ursprünglichen Thema zurückzukommen: Nachtflug ist bei den StRfF mit drin.
 

aue

User
Man kann sich nicht aus 2 verschiedenen Verordnungswelten einfach jeweils das beste herauspicken.
Ich denke schon. Ein Beispiel:
Ein Fliegerkollege ist in keinem der beiden Verbände organisiert und fliegt nur nach Open. Wie fliegt er heute auf einem Modellflugplatz? Ich meine, auch da unterliegt er den Regeln der Offenen Kategorie. Trifft dies zu, haben wir damit eine Bestätigung, dass Open auf einem AE-Platz möglich ist. Und jetzt soll ich als Verbandsmitglied nicht die gleiche Möglichkeit haben wie der unorganisierte Kollege? Wohl kaum.

Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Man fliegt natürlich immer nur nach Verbandszugehörigkeit oder nach Open, ein Vermischen der Regeln ist nicht möglich.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Und um es nochmal zu sagen: hier gehts auch nicht um 12h nonstop Dauerbetrieb sondern das man sich auf Veranstaltungen vor bereiten kann, so wie man es für Wettbewerbe auch macht. Daher ist das ganze nicht uninteressant nur weil die Meisten diese Betirebsart nicht machen. Aber Zuschauern gefällt es trotzdem was Sie zu sehen bekommen ;).
Es besteht Bedarf an der Möglichkeit des Nachtfluges und dieser Bedarf muss gedeckt werden. Die neue LuftVo macht das wieder möglich. Wenn Aufstiegserlaubnisse den Nachtflug ausschliessen, müssen diese eben geändert werden. Diese müssen früher oder später eh hinsichtlich des geltenden Rechts überprüft und ggf. angepasst werden. Spätestens dann wäre das eine gute Gelegenheit, den Nachtflug einzubeziehen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Danke Frank, das macht mir auch für Niedersachsen wieder Hoffnung.
Ich kann es nur vermuten, aber es steht zu befürchten, dass die Behörde auf den sog. Gemeinsamen Grundsätzen rumreitet. Davon können die sich jetzt verabschieden, da die Regelungsgrundlage dafür entfallen ist. Auch wenn der Abschied tränenreich wird.
Wenn nach der BE des DAeC AE erteilt werden oder bestehende AE angepasst werden, ist da Nachtflug drin. Bei den StRfF werden Sie geholfen. Bei einer Weiterführung der Gemeinsamen Grundsätze wäre das nicht der Fall gewesen.
 

aue

User
... tut es mMn nicht. In dem Fall fliegt der Gast nach den Regeln des Modellflugplatzes und nicht nach Open.
Die neuen EU-Regeln und die damit verbundene Einführung der Offenen Kategorie schränken den gesamten Modellflug zunächst einmal pauschal in vielen Punkten ein. Nur den Verbandsangehörigen werden Sonderrechte zugestanden, es ist eben nicht der default. Es widerspricht der Intention dieser Neuregelung, Nichtverbandsorganisierten die gleichen Rechte einzuräumen, bloß weil sie auf einem Modellflugplatz fliegen. Möglicherweise wird dies mit Neuregelungen in den künftigen Betriebserlaubnissen möglich sein, aber aktuell sehe ich das nicht.
Und: Wenn der besagte verbandslose Kollege auf dem AE-Platz nach Verbandsregeln fliegen darf, braucht er dann einen Open-Kompetenznachweis?
 
Stand HEUTE sind doch immer noch die Gastflugregeln. Bei uns besagen die das derjenige der als Gast fliegt eine Tagesmitgliedschaft im Verein ohne Stimmrecht erhält. Da er dann Mitglied des Vereins ist fliegt er nach den Reglen der AE. (In unsere AE gibt es kein Mindestgewicht und unsere Behörde hat den bisherigen erlaubsnisfreien Modellflug unter 5kg der AE untergeordnet, so das es bei uns nicht mal Probleme mit einem leichten Modell gibt ;)). Mag sein das ich mich aber auch irre. Aber bisher hieß es immer solange keine BE vorhanden ist bleibt alles beim Alten .

Zukünftig wird es ja wohl auch bei den BE's Gestflugregelung geben ....
 
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Das gilt nur für Verbandsangehörige und nicht für Verbandslose. Diese dürfen nur noch nach Open.
Das siehst Du falsch, eine AE ist eine personenbezogene Genehmigung und hat nichts mit Verband zu tun. Die AE gilt somit für alle Personen des Vereins und da der verbandslose Gast Mitglied des Vereins ist darf er die AE nutzen. Die Andere Sache ist wieder die Frage der Versicherung, bei uns sind nur Versicherungen vom DMO, MFSD oder DMFV zugelassen (Hausrecht des Verein bzw. Bestimmung der Mitgliedschaft im Verein), von daher wird es schwierig für einen Verbandslosen bei uns zu fliegen.
 

aue

User
Die AE gilt somit für alle Personen des Vereins [incl. Gästen]
Eine Unterscheidung in Verbandsangehörige und Nichtorganisierte gab es ja bisher nicht. Also kann dies in einer AE auch nicht berücksichtigt sein und die AE kann somit Nichtorganisierte nicht miteinschließen, auch, wenn der Verein einen Gaststatus (ggf. Tagesmitgliedschaft) erteilt. Evtl. gäbe es im Streitfall eine Kulanzentscheidung, aber ich würde nicht unbedingt davon ausgehen.

Die neuen Regeln haben viele Widersprüche geschaffen, diese Debatte ist nur ein Beispiel. Ein weiteres, worüber sich gleichermaßen trefflich streiten ließe: Ein Modellflugplatz hat nur eine Aufstiegsgenehmigung bis 10 kg. Nach den neuen Regeln ist jetzt ist jetzt auf der "grünen Wiese" 12 kg möglich (schließlich sind diese ja bereits inkraft) und nach Open sogar 25 kg. Was gilt künftig für diesen Modellflugplatz?
 
also MFSD ist ja DAeC, jedenfalls machen wir da keinen Unterschied. Die anderen Kenne ich nicht. Das Problem ist das sich der Vorstand über den Versicherungsstatus informieren muss. Welcher Vorstand bitte möchte sich jede Versicherungspolice bis ins kleingedruckte reinziehen. Hier in der Gegend gibt es sogar Vereine die nur eine Versicherung zulassen da gucken dann andere Mitglieder das jeweils anderen Verbandes in die Röhre. Da sind wir noch richtig gut :).

Und nichts ist in Stein gemeißelt, wenn einer mit was anderem um die Ecke kommt kann man das ja erweitern, nur gab es bisher keinen. Wir wollen nur verhindern das jeder angerannt kommt und sagt meine Privathaftpflicht deckt das ab, das kann keiner nachvollziehen ohne die Policen zu studieren.

Aber das sind Themen die hier nicht hingehören, wollte nur höflich geantwortet haben.
 
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Marcus M

User
Ist irgendwie wie die Corona Regeln, jeder macht was er will nach bestem Wissen und Gewissen und keiner blickt mehr durch!

Ne im Ernst, Ich verstehe nicht mehr: Mit welchem Gewicht, ich Wo, Wie hoch fliegen darf, wenn ich Verband XYZ angehöre, und welche "Nachweise/Prüfungen" ich dazu abgelegt haben muss. Ich glaube ich mache nicht illegales wenn ich fliegen gehen, aber zu 100% bin ich mir nicht immer sicher...
 
Zuletzt bearbeitet:
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Nach den neuen Regeln ist jetzt ist jetzt auf der "grünen Wiese" 12 kg möglich (schließlich sind diese ja bereits inkraft) und nach Open sogar 25 kg. Was gilt künftig für diesen Modellflugplatz?
Ist das so? Sind die 12 kg auf der grünen Wiese (oder 25 kg nach open) bereits jetzt möglich?
 
Nein, bisher bleibt außerhalb von zugelassenen Plätzen alles wie gehabt, d.h. 5kg dafür Luftraum Golf. Ab Ende 2022 ist in D Ende der Übergangsfrist und dann gelten die Verbandsregeln nach der BE. Das bedeutet voraussichtlich bis 12kg ohne pauschalen 120m Höhendeckel. Ansonsten Open category d.h. 25kg/ 120m über Pilot bei <10kg bzw. 120m AGL >10kg und immer mit Versicherung und A1/A3 EU- Kompetenznachweis.
 
Ne im Ernst, Ich verstehe nicht mehr: Mit welchem Gewicht, ich Wo, Wie hoch fliegen darf, wenn ich Verband XYZ angehöre, und welche "Nachweise/Prüfungen" ich dazu abgelegt haben muss.
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Das geht uns allen so. Ist auch logisch, weil es noch nicht final raus ist. Also Abwarten, bis die Regeln des eigenen Verbandes herausgegeben sind ...
 
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