Martin Greiner
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Werde ich, aber erst wenn es (absehbar) so weit ist, denn BE gibt es wohl erst in ca.12 Monaten?So ist es, Martin. Aber ersetze zukünftig AE durch BE
Werde ich, aber erst wenn es (absehbar) so weit ist, denn BE gibt es wohl erst in ca.12 Monaten?So ist es, Martin. Aber ersetze zukünftig AE durch BE
Einschränkende Flugzeiten dürften nur für Verbrennerflug gelten, ich kenne jedenfalls keine Situation, wo Elektro- oder Segelflug zeitlich eingeschränkt wäre (außer Nachtflug natürlich). Diese Einschränkungen ergeben sich idR durch eine Ortsnähe, ggf auch beim Unterschreiten der 1,5km-Distanz. Auch Open hat in Bezug auf Lärmbelastungen seine Regelungen. Es kann durchaus möglich sein, dass es juristisch zulässig ist, auf einem AE-Flugplatz außerhalb der dortigen Motorflugzeiten mit Open Motorflug zu machen. Aber es wäre nicht schlau und gegen ein gut-nachbarschaftliches Verhältnis.Beispiel Flugzeiten auf AE Gelände. Da ist m.M.n. nicht einfach außerhalb der Zeit Open anzuwenden.
Eine Sache sind die Regeln selbst und eine andere, ob man die Möglichkeiten, die diese bieten, auch ausschöpft. Man muss sich aber zunächst in der Sache klar sein, um dann darüber zur urteilen, wie man sich verhält.Diese Winkeljuristerei führt letztlich nur zu Ärger ohne einen Nutzwert für die Allgemeinheit.
Wenn du pessimistisch in meinem Fall bitte mit lediglich realistisch ersetzen würdest - danke!Im Übrigen ist meine Erfahrung und meine Einschätzung zum Verhalten von Fliegerkollegen nicht so pessimistisch wie deine. Zudem haben wir auf unseren Plätzen ja Hausrecht, können also vieles selbst bestimmen.
Ich weiß, der Pessimist ist ja der erfahrene Optimist.Wenn du pessimistisch in meinem Fall bitte mit lediglich realistisch ersetzen würdest - danke!
Zudem haben wir auf unseren Plätzen ja Hausrecht, können also vieles selbst bestimmen.
Dein Veto geht daneben. Sicher, auch bei uns ist die Platzordnung Teil der AE. Aber es ging doch nicht um erweiternde eigene Regeln, sondern um weiter einschränkende. Beispiel: Du gestattest Vereinsfremden Zutritt zu deinem Platz oder eben nicht. Das widerspricht der AE doch nicht.Die Flugordnung kann auch die Hausordnung sein und die Flugordnung ist (jedenfalls bei uns laut AE) auch Teil der AE!
Diese Einschränkungen ergeben sich durch die Lage, z.B. Ortsnähe, Flugplatznähe usw. Natürlich gelten diese Einschränkungen dann gleichermaßen für die "grüne Wiese". Dein angenommener Widerspruch ist keiner.Das ist schon im Ansatz fehlerhaft, denn ein AE Gelände kann u.U. nur deshalb bestehen weil eben Einschränkungen bestehen.
Nein, das ist kein Widerspruch, lediglich die getätigte pauschale Aussage "grüne Wiese gilt immer" ist somit belegt falsch.Diese Einschränkungen ergeben sich durch die Lage, z.B. Ortsnähe, Flugplatznähe usw. Natürlich gelten diese Einschränkungen dann gleichermaßen für die "grüne Wiese". Dein angenommener Widerspruch ist keiner.
Vielleicht hast du ja nicht alle Beiträge gelesen, auf die hier Bezug genommen wird. Ausgangspunkt war die Frage, ob Nachtflug im Rahmen von Open auf einem AE-Platz möglich ist. Vielleicht ist das für dich sinnfrei, wohl aber nicht für den Fragesteller.Nach meiner Ansicht sollte man AE-Plätze bezüglich der geltenden Regeln nicht mit Open auf der grünen Wiese oder erlaubnisfreiem Modellflug vergleichen, das ist weitestgehend sinnfrei.
Dein Veto geht daneben.
Fakt ist das wir unsere Flugordnung anpassen müssen weil dort drin steht "Flugbetrieb bis Sonnenuntergang". Beim Versuch dort den Nachtflug nach OPEN zu integrieren wurde von der Luftfahrtbehörde mit Hinweis auf §21f verweigert. Daran gibts erstmal nichts zu rütteln außer das meiner Meinung nach OPEN nichts mit §21f zu tun hat. Deshalb ist das ganze weiterhin bei der Behörde in Prüfung und aktuell wird die geänderte Flugordnung nicht genehmigt und somit kein Nachtflug nach OPEN (jedenfalls nicht auf dem Vereinsgelände).
Nachtrag: ich kenne die Antwort aus Düsseldorf, unser Platz ist leider nicht in NRW daher andere Behörde .... Allerdings gleiche Anfrage im April gestellt und bis jetzt nicht endgültig geklärt.
Und selbst wenn man anderer Meinung ist, spätestens im Versicherungsfall wird die Versicherung Nachforschungen anstellen und wenn dann die Behörde sagt das Sie das nicht erlaubt hat und der Pilot / Verein davon Kenntnis hatte wirds sehr sehr sehr schwierig aus der Nummer wieder raus zu kommen.
Fakt ist das wir unsere Flugordnung anpassen müssen weil dort drin steht "Flugbetrieb bis Sonnenuntergang". Beim Versuch dort den Nachtflug nach OPEN zu integrieren wurde von der Luftfahrtbehörde mit Hinweis auf §21f verweigert. Daran gibts erstmal nichts zu rütteln außer das meiner Meinung nach OPEN nichts mit §21f zu tun hat.
Naja, selbst das LBA hat mir dazu etwas anderes geschrieben, aber ich will das nicht vertiefen, das wird hier sonst wieder falsch verstanden. Man muss solche Äußerungen dann schon mit etwas mehr Vorsicht anwenden und das LBA hat dazu auch geäußert das dies mit der Behörde in einklang zu bringen wäre, was mir bisher noch nicht gelungen ist weil die Behörde das LBA bisher ignoriert hat (das LBA ist an dieser Stelle nicht zuständig). Mehr werde ich dazu nicht schreiben.In D auf einem Modellflugplatz mit AE, später dann mit BE, wird im Rahmen von Luftsportverbänden nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 geflogen. Das hat nichts mit der OPEN Kategorie zu tun. Man kann sich nicht aus 2 verschiedenen Verordnungswelten einfach jeweils das beste herauspicken.
Gruss
Micha
Hallo,Hallo!
Richtig, das hat mit Open null zu tun. Das Problem mit der AE nach Art. 21 löst sich nach 2022 (Ende Übergangsfrist) sowieso von selbst. In der anschließend geltenden BE nach europäischen Regeln solltet ihr versuchen, den Punkt anzupassen und genehmigt zu bekommen.
Man kann sich nicht aus 2 verschiedenen Verordnungswelten einfach jeweils das beste herauspicken.