Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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FAG_1975

Vereinsmitglied
... Klassen A1/C1 und A2/C2 der Open Category.

Die sind für den Modellflug eher Käse. Für den Modellflug ist extra die Klasse A3/C4 und A3/privately built geschaffen worden.

Achso diese Gewichtsangaben (900 g und 4 kg) sind nur für Drohnen aber nicht für Modellflugzeuge relevant. Das habe ich dann in der von Dir verlinkten Matrix (Matrix.PDF) falsch interpretiert.
 

Vultra

User
Hallo Frank,

besten Dank für die schnelle Antwort.
Leider habe ich einen Punkt überlesen

Ohne Verbandmitgliedschaft 25 kg / 120 m in the middle of nowhere.
Kompetenznachweis nach EU-Regeln
.
.
.
Mit Verbandsmitgliedschaft nach §16 2 (b)...
Kompetenznachweis nach Verbandsregeln

Ich nehme einmal an, dass der Kompetenznachweis nach Verbandsregeln ähnlich wie seinerzeit den Kenntnisnachweis über die Verbände gemacht werden kann.
Aber wo kann ich dann einen Kompetenznachweis nach EU-Regeln machen?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Diese Frage kannst du garantiert besser beantworten als ich. Aber das Argument des DMFV ist ja, dass die Beibehalten eines bereits erreichten Status leichter durchsetzbar ist als die Neuverhandlung einer Regelung mit erweiterten Rechten für Modellflieger. Zudem könnte bei einer Neuverhandlung sogar der bestehende Status infrage gestellt sein.

Nur das die Umsetzung des "bereits erreichten (nationalen) Status" in europäisches Recht das Ende des Modellflugs bedeutet. Z.B. würde dann Modellfug auf der Grünen Wiese unter 5 kg vollständig entfallen. Gastflieger aus dem Ausland im Urlaub oder zu Wettbewerben mit Flughöhen über 120 m entfallen auch. Flüge über 120 m nur noch auf Plätzen mit AE, deren Bestand höchst fragwürdig ist und nicht für Gastflieger. Fraglich ist auch, wie die europäische Registrierungspflicht in das bisherige Regelwerk zu implementieren ist. Also im Zweifelsfall garkein Modellflug mehr.

Das ist die Konsequenz der Beibehaltung des bisherigen Status.

Wie sagte hier kürzlich jemand mal so schön: "Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit"

Deine Antwort auf meine Frage ist also: "Nein"
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ich nehme einmal an, dass der Kompetenznachweis nach Verbandsregeln ähnlich wie seinerzeit den Kenntnisnachweis über die Verbände gemacht werden kann.
Aber wo kann ich dann einen Kompetenznachweis nach EU-Regeln machen?
Kompetenznachweise für den Modellflug liegen nach §16 2(b) in der Hand der Verbände. Das Verfahren für einen Kompetenznachweis nach EU-Regeln liegt meines Wissen nach noch nicht fest, wird aber wahrscheinlich in der Hand des LBA liegen. Der Kostenrahmen ist offen. Der geforderte Umfang ist eher unlustig.
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Ohne Verbandmitgliedschaft 25 kg / 120 m in the middle of nowhere.
Kompetenznachweis nach EU-Regeln
Registrierung in Eigenregie
Kennzeichnung des Modells
Versicherung in Eigenregie

Vielen Dank für diese Erläuterng. So hatte der zuständige Regierungsbeamte mir das auch erläutert.
Also kümmern muss ich mich um
1. Registrierung
2. Kompetenznachweis der EU

Dann müsst ich auf meiner Wiese sauber sein.

Die Verbandsgeschichten nerven mich zu sehr, da da jeder seine eigene Suppe kochen will.

LG Fliegerass
 
Nur das die Umsetzung des "bereits erreichten (nationalen) Status" in europäisches Recht das Ende des Modellflugs bedeutet. Z.B. würde dann Modellfug auf der Grünen Wiese unter 5 kg vollständig entfallen. Gastflieger aus dem Ausland im Urlaub oder zu Wettbewerben mit Flughöhen über 120 m entfallen auch. Flüge über 120 m nur noch auf Plätzen mit AE, deren Bestand höchst fragwürdig ist und nicht für Gastflieger. Fraglich ist auch, wie die europäische Registrierungspflicht in das bisherige Regelwerk zu implementieren ist. Also im Zweifelsfall garkein Modellflug mehr.

Das ist die Konsequenz der Beibehaltung des bisherigen Status.

Wie sagte hier kürzlich jemand mal so schön: "Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit"

Deine Antwort auf meine Frage ist also: "Nein"

-> heißt konkret, wenn ich 1 und 1 zusammenzähle, da ich nur einmal über meinen Verband registriert werden kann, und wenn mein Verband dann eine Richtung verfolgt mit der z.B. kein Modellflug auf der grünen Wiese mehr möglich sein wird, dann kann mein Verein der zulassungsfreien Modellflug ohne AE betreibt einpacken. Seh ich das richtig?

Doppelregistrierungen werden sich kaum verhindern lassen. Wir haben Mitglieder die über den Verein beim DMFV Mitglied sind, und auch Einzelmitglieder bein DAeC. Wenn der DMFV zentral seine Mitglieder meldet, und der DAeC ebenfalls, wer will das abgleichen?

Nächste Frage, wie sieht denn die Zeitschiene aus? Wie auch immer die nationalen Gesetzgeber das EU Recht umsetzen wollen, da müsste ja mittlerweile das Verfahren schon weit fortgeschritten sein und nicht erst in der Findungsphase. Solche Gesetzesvorlagen brauchen doch eine ganze Weile bis sie durch die Gremien sind. Kann das überhaupt bis 2021 in Kraft treten wenn jetzt noch so viel unklar ist?

Schönen Gruß

Jörg
 

aue

User
Deine Antwort auf meine Frage ist also: "Nein"

Guter Frank, ich respektiere deine Kompetenz und dein Engagement. Aber du betreibst hier leider üble Polemik. Ich bin kein Verbandsvertreter, ich bin der falsche Adressat für deine Frage. Ich erkenne darin keinen solidarischen Ansatz deinerseits. Meine bereits weiter oben geäußerten Bedenken bestätigst du damit.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
-

Doppelregistrierungen werden sich kaum verhindern lassen. Wir haben Mitglieder die über den Verein beim DMFV Mitglied sind, und auch Einzelmitglieder bein DAeC. Wenn der DMFV zentral seine Mitglieder meldet, und der DAeC ebenfalls, wer will das abgleichen?

Doppelmitgliedschaften sind in der Tat ein Problem. Auch bei der Nutzung von Aufstiegserlaubnissen für Plätze. Da muss noch eine Lösung her.

Nächste Frage, wie sieht denn die Zeitschiene aus? Wie auch immer die nationalen Gesetzgeber das EU Recht umsetzen wollen, da müsste ja mittlerweile das Verfahren schon weit fortgeschritten sein und nicht erst in der Findungsphase. Solche Gesetzesvorlagen brauchen doch eine ganze Weile bis sie durch die Gremien sind. Kann das überhaupt bis 2021 in Kraft treten wenn jetzt noch so viel unklar ist?

Da werden keine Gesetze gemacht. Die sind schon da. Es geht um die Anwendung der Gesetze und für den Modellflug ist der Zeitrahmen der 1.1.2023. Die Übergangsfrist für den Modellflug ist länger als für den Rest der Welt.
 

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
Guter Frank, ich respektiere deine Kompetenz und dein Engagement. Aber ........


Hallo Namensvetter.
Vielleicht triffst du mit deinen Aussagen den Falschen?
- Wäre es nicht viel besser, wenn du deine Bedenken den beiden Verbänden mitteilst
und nicht das "Sprachrohr" welches uns so ausführlich von allem berichtet unter Beschuss nimmst?
Auch, wenn Frank in den Kommissionen dabei ist, so ist er nicht der alleinige Kämpfer vor Ort.





***************



@ - all: bitte bleibt höflich und freundlich zueinander,
denn wir sind alles Modellflieger,




..... ganz egal ob evangelisch oder r. katholisch. ;)




Gruß
Andreas
 

aue

User
Hallo Andreas,

ich stimme dir ja zu. Aber ich mag es nicht, wenn man mir Antworten in den Mund legt, die ich nicht getroffen habe. Das würdest du auch nicht mögen. Und das nenne ich Polemik.
 
Da werden keine Gesetze gemacht. Die sind schon da. Es geht um die Anwendung der Gesetze und für den Modellflug ist der Zeitrahmen der 1.1.2023. Die Übergangsfrist für den Modellflug ist länger als für den Rest der Welt.

OK, falsch ausgedrückt. Also keine Gesetze sondern was auch immer - Durchführungsverordnungen? Also, wir haben eine Übergangsfrist bis 1.1.23, aber die Registrierung soll schon zum 1.1.21 erfolgen (eigentlich schon früher).
Das kapier ich jedenfalls nicht.... Wenn noch gar nicht festgelegt wurde wie ich mit einzelnen Themen umgehe.

Erfolgt denn die Registrierung FÜR einen Verband oder DURCH einen Verband. Wenn ich z.B. den Verband wechsele, bleibt die Registrierung? Oder wird sie umgewandelt? Kann doch durchaus sein dass ich ins benachbarte Ausland ziehe und dann über den dortigen Verband mein Hobby ausüben möchte.

Sorry, für mich gibt's immer mehr Fragen als Antworten.

Schönen Gruß

Jörg
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Antrag auf Betriebserlaubnis in UK

Antrag auf Betriebserlaubnis in UK

Hallo zusammen,
im Vereinigten Königreich (UK) liegt jetzt der Entwurf eines Antrages auf Betriebserlaubnis nach § 16 2(b) auf dem Tisch.
Das wird ein gemeinsamer Antrag von 4 Modellflugorganisationen werden:

- the Society of Model Aeronautical Engineers T/A the British Model Flying Association (BMFA);
- the Aeromodellers Association (Scotland) Ltd., T/A the Scottish Aeromodellers Association (SAA);
- the Large Model Aircraft Association Ltd., T/A the Large Model Association (LMA); and
- FPV UK Ltd., (FPV UK).

In UK hat also (im Gegensatz zu D) die Zusammenarbeit von organisatorisch voneinander unabhängigen Modellflugorganisationen zu einem gemeinsamen Standpunkt und Antrag geführt, der sicherlich auch als Vorlage für zahlreiche andere europäische Verbände dienen kann.

Ferner soll es in der EMFU den Vorschlag geben, Blueprints für die Beantragung von Betriebserlaubnissen nach § 16 2 (a) und (b) zu erstellen, die dann von den Mitgliedsverbänden als Vorlage verwendet werden können.
 

mha1

User
Hallo zusammen,
im Vereinigten Königreich (UK) liegt jetzt der Entwurf eines Antrages auf Betriebserlaubnis nach § 16 2(b) auf dem Tisch.
Das wird ein gemeinsamer Antrag von 4 Modellflugorganisationen werden:

- the Society of Model Aeronautical Engineers T/A the British Model Flying Association (BMFA);
- the Aeromodellers Association (Scotland) Ltd., T/A the Scottish Aeromodellers Association (SAA);
- the Large Model Aircraft Association Ltd., T/A the Large Model Association (LMA); and
- FPV UK Ltd., (FPV UK).

In UK hat also (im Gegensatz zu D) die Zusammenarbeit von organisatorisch voneinander unabhängigen Modellflugorganisationen zu einem gemeinsamen Standpunkt und Antrag geführt, der sicherlich auch als Vorlage für zahlreiche andere europäische Verbände dienen kann.

Ferner soll es in der EMFU den Vorschlag geben, Blueprints für die Beantragung von Betriebserlaubnissen nach § 16 2 (a) und (b) zu erstellen, die dann von den Mitgliedsverbänden als Vorlage verwendet werden können.

Hallo Frank,

hast Du einen Link dazu oder ist das der britische Antragsentwurf auch noch geheim?

Danke

Michael
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,

hast Du einen Link dazu oder ist das der britische Antragsentwurf auch noch geheim?

Danke

Michael

Hallo,
es gibt keinen Link dazu.
Meine Information stammt aus einer internen Mail des Vorstands der EMFU und ich werde hier nicht Mails Dritter die nicht an die Öffentlichkeit adressiert sind, verbreiten. Wir sind hier nicht bei der Yellos Press.
Das gebietet der Anstand. Es ist im Prinzip schon grenzwertig, die Information als solche weiterzuleiten, ist aber von allgemeinem Interesse.
Es ist nicht geheim. Es unterliegt nur dem Vertrauensschutz. Wenn die beteiligten Verbände den Inhalt veröffentlich haben möchten, mögen sie das selber tun. Das ist nicht meine Aufgabe. Mit dem Inhalt wirst du eh nicht viel anfangen können, da das sehr CAA-spezifisch ist.
Es geht um das Konzept und den Fakt, das andere Länder diesen Weg gehen. Und das war im Fall von UK jetzt nicht unbedingt ein Geheimnis.Genauso wie für D (DAeC), OE, CH, NOR, FIN und noch einige andere.
 
Eine Frage zum Vereinten Königreich:

Nachdem diese die EU mit Ende des Jahres verlassen, kommt die Verordnung, die erst mit 01.01.2021 wirksam wird, dort überhaupt noch zur Anwendung?
Genauso ist die Frage zum Modellflugbetrieb in der Schweiz: Gibt es dort überhaupt eine Veranlassung, irgend eine Aktivität zu setzen, die Verordnung wird ja dort auch nicht wirksam werden?

Liebe Grüße
Josef
 
Genauso ist die Frage zum Modellflugbetrieb in der Schweiz: Gibt es dort überhaupt eine Veranlassung, irgend eine Aktivität zu setzen, die Verordnung wird ja dort auch nicht wirksam werden?

Hallo Josef,

die Schweiz ist ein Mitgliedstaat der EASA, die EASA Rules sind also auch für die CH gültig.

https://www.easa.europa.eu/domains/international-cooperation/easa-by-country/countries/switzerland

England: https://www.easa.europa.eu/domains/...tion/easa-by-country/countries/united-kingdom

Gruss
Micha
 
Für mich werden die Nebelkerzen immer größer, bzw. ich verstehe das ganze Verfahren gar nicht mehr....


Ist es so, dass die EU einen möglichen Rahmen vorgegeben hat für die Zukunft des Modellfluges?

Jetzt kann man wählen ob man

1. die Option des EU Entwurfes annimmt, dann ist man in der open category und muss dort mit allen Nachteilen leben, für mich als Segelflieger besonders der Deckel von 120 m (das käme dann von ganz alleine über uns :cry:)

2. sich dem Artikel/Paragraphen 16a unterwirft, in dem faktisch das meiste wohl den heutigen Gegebenheiten entspricht. Das ist der Weg, den der DMFV gehen möchte...., oder ob man

3. sich dem 16b unterwirft, in dem der Verband Zulassung von Geländen erteilen kann und womöglich die 5kg Grenze auf 10 kg angehoben wird. Das ist der Weg den der DAEC gehen möchte



Die vorgenannten Punkte 2 und 3 müssen durch einen Verband beantragt werden und unterscheiden sich dann für den (jeweiligen) Verband darin, ob sie mehr oder weniger Aufgaben der bisherigen Zulassungsstelle/Behörde etc. übernehmen möchten/können. Beide Wege erscheinen wohl aussichtsreich und könnten dann am 31.12. unsere neue Wirklichkeit werden.

Will ich als Verein lieber 16a oder 16b, müsste ich ggf. den Verband wechseln, richtig?


Danke vorab für etwas Erhellung hierbei ;)

Gruß Ralph
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Für mich werden die Nebelkerzen immer größer, bzw. ich verstehe das ganze Verfahren gar nicht mehr....


Ist es so, dass die EU einen möglichen Rahmen vorgegeben hat für die Zukunft des Modellfluges?

Jetzt kann man wählen ob man

1. die Option des EU Entwurfes annimmt, dann ist man in der open category und muss dort mit allen Nachteilen leben, für mich als Segelflieger besonders der Deckel von 120 m (das käme dann von ganz alleine über uns :cry:)

2. sich dem Artikel/Paragraphen 16a unterwirft, in dem faktisch das meiste wohl den heutigen Gegebenheiten entspricht. Das ist der Weg, den der DMFV gehen möchte...., oder ob man

3. sich dem 16b unterwirft, in dem der Verband Zulassung von Geländen erteilen kann und womöglich die 5kg Grenze auf 10 kg angehoben wird. Das ist der Weg den der DAEC gehen möchte



Die vorgenannten Punkte 2 und 3 müssen durch einen Verband beantragt werden und unterscheiden sich dann für den (jeweiligen) Verband darin, ob sie mehr oder weniger Aufgaben der bisherigen Zulassungsstelle/Behörde etc. übernehmen möchten/können. Beide Wege erscheinen wohl aussichtsreich und könnten dann am 31.12. unsere neue Wirklichkeit werden.

Will ich als Verein lieber 16a oder 16b, müsste ich ggf. den Verband wechseln, richtig?


Danke vorab für etwas Erhellung hierbei ;)

Gruß Ralph

Hallo,
es wird aller Voraussicht nach nur Betriebserlaubnisse entweder nach 2(a) oder 2(b) geben, wobei in D die Grundlage für 2(a) fehlt.
Beide Varianten wird das BMVI nicht implementieren, da sie dann die Arbeit der Implementation zwei mal haben und unterschiedliche Regelwerke für dieselbe Sache mehr als fragwürdig sind.
 

aue

User
Hallo Frank,

wobei in D die Grundlage für 2(a) fehlt

Der DMFV tritt ein für die Beibehaltung des aktuellen Status auf Grundlage der LuftVO sowie der Zuständigkeit von Landesluftfahrtbehörden (also 2a). Erkläre bitte, weshalb sich deiner Meinung nach daraus eine Verschlechterung der Situation für uns Modellflieger ergeben sollte, wie du dies schon mehrfach behauptet hast.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Der DMFV tritt ein für die Beibehaltung des aktuellen Status auf Grundlage der LuftVO sowie der Zuständigkeit von Landesluftfahrtbehörden (also 2a). Erkläre bitte, weshalb sich deiner Meinung nach daraus eine Verschlechterung der Situation für uns Modellflieger ergeben sollte, wie du dies schon mehrfach behauptet hast.

Hier steht etwas dazu auf Seite 4, Punkt 2.2:
https://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2020/Sportarten/Modellflug/news/05/Matrix.pdf
 
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