Hallo Tino,
dem ist leider nicht so, es gibt durchaus Flugplatzgelände
die sich NICHT für Modellflug eigen. ZB. Umfel, zu dicht an Siedlungen, direkt daneben, Freizeitpark, Lage in Waldschneiße, Breite 50 Meter usw.
Deshalb haben die Betreiber solcher Flugplätze dann auch bisher nie Modellflug erlaubt, denn deren Wissen um solche Probleme ist da ja vorhanden. Daher ja der Wunsch nach eigenverantwortlicher Verfahrensweise auf Flugplätzen.
Aber wenn schon für einen Genehmigten Flugplatz ein einfaches Verfahren erforderlich sein soll, dann reicht in der Tat ein recht einfaches Gutachten eines Modellflugsachverständigen dazu völlig aus.
Aber genau da liegt ja die derzeitige Krux, machen könnte man das mit der neuen § 16 Formulierung so ganz unkompliziert, aber leider überziehen es derzeit in Bundedeutschland etliche Luftämter in genau der Beziehung gnadenlos.
Genau deshalb diese Petition, um Rückführung zur bisherigen Verfahrensweise oder eine verbindliche Vereinfachung zu bekommen.
Vieleicht hat ja der Petitionsauschuß aufgrund unserer Argumentation hier ein Einsehen, und initiert wenigstens diese verbindlichen Richtlinien.
Was ich als Modellflugsachverständiger jetzt schon erkennen kann, unsere Initiative wird von den Luftämtern jedenfalls aufmerksam verfolgt, und führt aktuell bei einigen schon zu einem Um/Nachdenken da sich auch diese unseren vernünftig vorgetragenen Argumenten nicht verschließen können.
Insofern bereits ein Erfolg der nicht zu verachten ist, einfach weil hier der Bürokratie auch erstmals von Modellfliegern ihre Grenzen erkennbar deutlich gemacht werden. Was vorläufig noch nicht viel zu bedeuten hat, aber schaun wir mal.
Gruß
Eberhard