Petition "Modellflug auf Flugplätzen"

Ihr lieben Modellfliegerkollegen,was'n los mit Euch!?
Es haben sich seit heut früh um 9Uhr grad mal 40 Leutz in die Peditionsliste eingetragen. Ist dem Rest der Modellfliegerwelt ihr/unser Hobby so unwichtig????:confused:
Gruß Wolfgang
 

Gast_8536

User gesperrt
Ritschiritsch schrieb:
Ihr lieben Modellfliegerkollegen,was'n los mit Euch!?
Es haben sich seit heut früh um 9Uhr grad mal 40 Leutz in die Peditionsliste eingetragen. Ist dem Rest der Modellfliegerwelt ihr/unser Hobby so unwichtig????:confused:
Gruß Wolfgang
ich denke manche intressierts erst wenns zu spät is!!!!!!!! ich werde nich länger warten und meinen krempel wohl zum verkauf anbieten und wieder was andres tun bis das dann auch verboten wird!!!!
Um die Nachwuchsförderung muss ich mir auch keine Gedanken mehr machen und die zeit eben mit anderen gemütlichen sachen verbringen (Bierkiste in die mitte des Raumes stellen)
also Freunde stellt euch ma auf eure Hinterfüsse sonst gibts bald nur noch skater,Golfspieler,Tennisasse usw. die Flugplätze werden mit samt leuten Älter und sterben mit denen aus!
Macht was!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
Hallo,
Nach Erhalt der alten Gesetzgebungsunterlagen vom Archiv des Bundesrat von 1969 hier für Alle zur Info.

In der bis 11/06 gültigen Luftverkehrsordnung von 1969 § 16 Abs 5 zum Aufstieg von Flugmodellen auf Flugplätzen lautete die Begründung des Gesetzgebers aus dem Beschluss des Bundesrat in der Drucksache 6/69 von 1969
zur Verabschiedung der 2. Änderungsverordnung zur LuftVO, wie folgt.

Auf Seite 8 zweiter Absatz der Begründungen

Für Aufstiege von Flugmodellen auf Flugplätzen tritt an die Stelle der Erlaubnispflicht die Verpflichtung zur Einholung der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung. (§ 16 Abs. 5 Satz 3).

>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Dies galt folgerichtig für ALLE Flugmodelle und OHNE Gewichtsbeschränkung.

Mit der in 11/06 erfolgten Änderung des § 16 stellt sich damit die Frage nach Bestandsschutz für Modellflug auf Flugplätzen, da diese Nuntzungsart und deren Erlaubnisserteilung bisher ausschließlich in der Zuständigkeit der Flugplätze und deren Erfüllungsorgane lag.

Die Petition wird damit immer wichtiger und besser begründbar. Insbesondere wenn man sich die Begründungen der § 16 Änderung von 11/06 vor Augen führt. Eine Begründung wie Redaktionelle Klarstellung wird damit völlig absurd und zur Vorspiegelung falscher Tatsachen gegenüber dem Deutschen Bundesrat durch das die Drucksache erstellende Bundesministerium BMVBS. Damit wurde dem Bundesrat eine Rechtsaufassung als richtig suggeriert, die nach dessen alter Begründung so nie existent war und die rechtlichen Gegebenheiten ins genaue Gegenteil verkehrt hat.
Wodurch der Bundesrat unter Zugrundelegung einer falschen Rechtsauffassung und irreführenden Begründung die letzte Änderung des § 16 verabschiedet hat gegen die sich unsere Petition richtet.

Viele Grüße
Eberhard Mauk
Modellflugsachverständiger
 
GEILOMAT

GEILOMAT

GEILOMAT :cool:

Vielen Dank für deine Bemühungen.

Gruß
Jo
 
Politiker informieren, Druck machen

Politiker informieren, Druck machen

Wir sollten unsere Politiker davon in Kenntnis setzen. Jeder kennt doch bestimmt seinen Bundestagsabgeordneten. Der Brief könnte so aussehen, ihr habt aber bestimmt genug Grips das selbst besser zu formulieren. :)


Sehr geehrter Herr xxx,

Am 3.11.06 wurde das Aus für den Modellflug auf Flugplätzen vom Bundesrat auf Empfehlung des Verkehrsausschusses beschlossen.
Geändert wurde nur eine Kleinigkeit im §16 der LuftVO. Allerdings mit riesigen Auswirkungen für die Betroffenen.

Alles was im Modellflugbereich fliegt ist nun, auf allen (Sport)Flugplätzen verboten. Also vom kleinen Uhu Wurfgleiter, über das 20 Gramm Styroporfliegerchen, bis hin zum harmlosen ferngesteuerten Elektrosegler. Alles ist unter Androhung drakonischer Strafen von bis zu 50.000 Euro, verboten.

Es wurde seitens des BMVBS immer wieder behauptet, dies sei keine Änderung der Rechtslage.

Es ist aber vielmehr so, dass seitens einiger Landesluftfahrtbehörden die irrige Annahme bestand, für das Modellfliegen auf Flugplätzen sei ein Antrag erforderlich. Dem ist nicht so. Dies wird klar, wenn man sich die Begründung der bis zum November 06 gütligen Fassung der LuftVO anschaut.

"Für Aufstiege von Flugmodellen auf Flugplätzen tritt an die Stelle der Erlaubnispflicht die Verpflichtung zur Einholung der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung."

Zusammengefasst, für die Wiese ist der Antrag erforderlich, auf Flugplätzen tritt an die Stelle des Antrags die Zustimmung des Flugleiters oder der Luftaufsichtsstelle vor Ort!

Dies galt folgerichtig für alle (!) Flugmodelle auf Flugplätzen und ohne Gewichtsbeschränkung. Hier war kein Raum für Fehlinterpretationen - eine Klarstellung war nicht erforderlich.

Das was im November überflüssiger Weise beschlossen wurde ist, eindeutig eine Änderung der Rechtslage.

Vor dieser Änderung war Modellflug für alle (!) Flugmodelle auf Flugplätzen und ohne Gewichtsbeschränkung erlaubt. Hier war kein Raum für Fehlinterpretationen - eine Klarstellung war nicht erforderlich. Es reichte die Zustimmung von der zuständigen Person vor Ort!

Ob dieser Beschluss vor dem Hintergrund dieser offensichtlichen Täuschung haltbar ist kann zumindest angezweifelt werden. Die Begründungen in der Änderungsverordnung (Drucksache des Bundes 668/06), sowie der Unterrichtung sind, für aktive Luftsportler, ein Schlag ins Gesicht:

"Durch unzureichende Regelungen in einigen Bereichen des Luftrechts ergibt sich zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung ein Änderungsbedarf".
"Die jetzt vorliegende Fassung enthält Beschlüsse die....aus rechtsförmlichen Gründen notwendig oder sinnvoll erscheinen."
„Durch die Neuregelungen entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft, insbesondere nicht für mittelständige Unternehmen. Auswirkungen auf Einzelpreise, auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.


Anlage:
Begründung der Änderung LuftVO
http://www.jo2.de/fly/LuftVO-69-Begruendung-S8.pdf

Für Rückfragen stehe ich natürlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 
Hi Jungs und Mädels,

Stoff für weitere Petitionen gibts noch genug,

Ihr wisst doch,
Modellflugzeuge sind Luftfahrzeuge,
Diese unterliegen dem Flugplatzzwang,
Modellfluggelände sind aber KEINE Flugplätze....
Der § 15 beendet das Wildfliegen, ( ja,ja, ihr könnts ruhig glauben, es stimmt formaljuristisch schon
Der § 16 beendet Modellflug auf Flugplätzen zumindest so lange, bis die Erlaubnisse dazu vor liegen.
Das passt doch.

Wer braucht jetzt noch Modellflug als Verbotene Luftraumnutzung, ist doch völlig überflüssig geworden.... Deshalb hat man das auch aus der letzten LuftVO Änderung wieder raus genommen.

Gruß
Eberhard
 
Hi,

mal ne dumme frage wie ist das jetzt.

ich hab z.B. einen segler mit 4 kg. Den möchte ich an einen Hang fleigen lassen. der Hang ist weiter als 1.5km vom Fulgplatz entfernt. Darf ich mit der Einwilligung vom Grundstückseigentümer den Segler starten??
Auf dem Feld neberm Haus darf ich doch noch mit Modellen rumfliegen die weniger als 5 kg wiegen und keine Verbrenner sind, oder??

Und auf Flugplätzen darf ich im prinzip gar nicht mehr fliegen (ohne Erlaubnis des Luftfahrtamtes)??

scheiß durcheinander :mad: :confused: :mad:

Danke,
Cap-232
 

Flexer

User
Hallo
Jaja der §15 besagt das Luftfahrzeuge(zu denen auch unsere Modelle gehöhren)nur auf genehmigten Flugplätzen erlaubt sind...So...
Modellflugplätze mit einer AE sind ja solche,für diese besteht ja die Genehmigung...unsere anderen Vereinsgelände oder Wildfliegen bis 5Kg
Gesamtmasse wären dann Essig...aber in §16 steht nun,Erlaubnisbedürftige
Nutzung des Luftraums Absatz 1 Satz 1 a Flugmodelle ab 5Kg Gesamtmasse,was folglich bedeutet das die Modelle bis 4,999Kg Gesamtmasse
der Genehmigung nicht unterliegen und somit §16 Einzelheiten von §15 regelt...und somit das Fliegen bis 4,999Kg wieder erlaubt,mit Ausnahme
von Flugplätzen und 1,5Km drumrum...
MfG Tom
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Hier werden ja wieder tolle Gerüchte in Umlauf gebracht...
Der § 15 beendet das Wildfliegen...
und
...der §15 besagt das Luftfahrzeuge(zu denen auch unsere Modelle gehöhren)nur auf genehmigten Flugplätzen erlaubt sind.

geflissentlich unterschlagen wird bei dieser Panikmache, dass der

§ 15 LuftVO, Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen nach § 25 des Luftverkehrsgesetzes

regelt. Es wird doch wohl keiner auf die absurde Idee kommen, der

§ 25 LuftVO, Flugplanabgabe

gelte für den Aufstieg von Modellflugzeugen.

Mir scheint, dass hier einige von Langeweile geplagt werden und nun mit aller Gewalt ein Feld suchen, um sich pseudojuristisch austoben zu können.

Wenn das ein Außenstehender liest, der Ahnung von der Materie hat, der greift sich an den Kopf und fragt fassungslos, ob Teile der Modellflieger noch alle Tassen im Schrank haben oder an Größenwahn leiden. Das ist doch nicht zu glauben, was hier fahrlässig unters ahnungslose Modellfliegervolk gestreut wird.

Und wer's nicht glauben will, dem wünsche ich eine erholsame Flugplanabgabe vor seinem nächsten Modellstart (und nicht vergessen, vor jedem Start!).

Ne ne, Sachen gibbet...
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Eindeutig ja! Daran hat sich absolut nichts geändert.
Die ganze andere Aufregung bezieht sich lediglich auf den Aufstieg von Modellflugzeugen auf Flugplätzen der AL (Allgemeine Luftfahrt bzw. alles unterhalb der Kategorie "Flughafen") und Segelfluggeländen.
 

fb0816

User
Hallo,
zur Information: Quelle: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_feedback.asp?PetitionID=339

Der Deutsche Bundestag hat die Petition beraten und am 24.01.2008 beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil er dem Anliegen nicht entsprechen konnte.

Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT Drucksache 16/7755).
Dessen Begründung finden Sie als pdf-Dokument beigefügt.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.
 
Hallo, schon toll, wie Ihr euch alle für eure eigenen Interessen einsetzt: erstmal prüfen betrifft es mich?
Anstatt ein paar Minuten zu opfern um zu unterzeichnen (tut das denn weh, kostet es Geld?) lieber endlos disskutieren.
Das ist wieder einmal ein Beweis wie vermeintlich kreative Leute Probleme aus dem Hut zaubern können.
Übrigens haben das nicht die Volksvertreter erfunden sondern ein Referatsmitarbeiter des BMVBW, beschlossen an einem Freitagnachmittag vom Bundesrat, es war eine von 89 Vorlagen.
Denkt Ihr die lesen sich da vorher alles durch?

Die Begründung zur Einstellung ist auch toller Kaugummi: kann, sollte , im Ermessensfall, blabla..
Bewunderswert schnell die Entscheidung: ein Jahr nach Abschluss, andere Petitionen liegen Jahre...
 
Sorry, dass ich 6000 Leute für 2 Minuten beschäftigt habe

Sorry, dass ich 6000 Leute für 2 Minuten beschäftigt habe

Das Thema ist durch, der Ausschuss hat geantwortet.

Wen es interessiert, hier ein Artikel dazu.

Der RP-Darmstadt hat bisher 15 Monate Bearbeitungszeit für den schlichten Antrag benötigt. Damit haben se sich den Ärmelschoner des Jahres verdient. Das steht so ähnlich auch in der Antwort.

Wir bekommen schon viel geboten für die Gebühren nach LuftKostV, da kann man sich nicht beschweren.

In unserem Fall

* - wurden anfänglich Naturschutzausgleichszahlungen verlangt
* - sollten naturschutzrechtlichen Gutachten erforderlichen sein
* - sollte ein Gutachten durch einen Modellflugsachverständigen her
* - wurden entbehrliche Anhörungen bei Gemeinde und Nachbarverein gestartet
* - sollten Lärmschutzgutachten beigebracht werden
* - ist wohl die Lufthoheit an die umliegenden Landwirte übergegangen, denn diese sollten eine Überflugerlaubnis abgeben
* - solle das Segelfluggelände, eine Wiese, auf der auch mal Schafe weiden, auch für den noch nie eingetretenen Fall notlandender Verkehrsmaschinen herhalten, deshalb das aufwändige Verfahren
* - fertigte man bei Gesprächen vor Ort und in der Behörde keinerlei Gesprächsnotizen, so dass man sich nicht mehr an vereinbartes erinnerte und Monate später behauptete es seien noch Dinge unklar und Stellungnahmen ständen aus

Gruß
Jo
 

HPR40

User
Sorry das ich jetzt erst mitmache

Sorry das ich jetzt erst mitmache

Hallo Jo,
leider melde ich mich jetzt erst zu Wort, aber erst mal vielen Dank für Deine Mühe.
Ähm, mit dem Lärmschutzgutachten verstehe ich zwar nicht so ganz weil wir ja alle wissen das Modellflugzeuge neuerdings einen Lärmpass benötigen wenn sie einen Antrieb haben. ( V oder E Antrieb ist dabei egal ).
Aber wie bekämpft man nun diesen ausgemachten Schwachsinn weiter?
Warten auf Bayern wie die das Zulassungsverfahren regeln? Selbst ein Musterzulassungsverfahren anstreben?
Wie sieht es eigentlich Rechtlich für die Vereine aus wenn unter der Woche niemand da ist doch ein paar Lausbuben ihren Drachen steigen lassen oder gar einer ein Modell fliegen lässt? Soll man also damit das nicht passiert Segelflugplätze wie eine Kaserne einzäunen, alternativ 500 Verbotsschilder aufstellen? ( solche Hirngespinste tauchten schon mal nach dem 11 Sep. auf )

Sag mal Deine Meinung.
Viele Grüße von Horst :)
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten