Petition "Modellflug auf Flugplätzen"

Es lohnt sich

Es lohnt sich

Hallo Petitions - Fans,
ich bin auch dabei...

Die Anzahl der der abgegebenen Petitionen liegt jetzt bei 1533!

Grüße,
Andreas A.
 

Waldo Pepper

Vereinsmitglied
Hi Jo,

lass Dich doch nicht so aus der Reseve locken :D

Die Formulierung kann so schlecht nicht sein, wenn auch "Herr Rechtsanwalt Walter Felling" mitzeichnet.
 
Moi Fliegers,
ihr schreibt hier immer "ich" hab mitgemacht, oder unterzeichet.
Haben eigentlich eure Kinder, Geschwister und Eltern, keine Meinung zu dem Thema?
Ihr wisst doch, an einer Petition kann sich jeder Bundesbürger egal welchen Alters und Herkunft beteiligen.

Gruß
Eberhard

PS: Immer dran denken, jede Stimme unserer Lobbylosen Zunft zählt.
Oder anders formuliert, ab 100000 Unterschriften fangen Politiker das Rechnen und Nachdenken über das nächste Wahlergebniss an.
Dann glaube ich, sollte man hier auch mal erwähnen, das es nicht nur um das was in der Petition selbst steht geht, sondern grundsätzlich um eine sinnvolle Überarbeitung des § 16 denn dessen jetzige Formulierung wirkt sich auf ALLE Arten des Modellfluges auf den manntragenden Plätzen extrem negativ aus, und nimmt uns einen großen Teil der beflogenen Plätze und schlimmer noch den Nachwuchs der DAeC Vereine.
Und falls irgend einer glaubt, ohne das grundlegende Wissen um Flugdynamik das ein Modellflieger quasi mit der Muttermilch aufnehmen muss, fliegt ein Sport oder Berufspilot besser, der irrt, Sowas lernt man in Zeiten von wenigen Mindeststunden und Sprit-Spaar-Zeiten kaum später wenn man selbst drin sitzt.
Was sich leider aus vielen Unfallberichten schon heute ablesen lässt.
 
http://www.luftrecht-online.de/

Regelwerk->Verordnungen

Wenn ich mir da den §16 so anschaue, dann besagt der doch genau das was die petition fordert?

5kg, bis 1,5km elektrisch, darüber auch verbrenner, im umkreis von Flugplätzen mit zustimmung des Flugleiters bzw der luftaufsichtsstelle....hab ich was verpasst oder falsch verstanden?

Gruß
Hank
 
Wie können wir das weiter verbreiten?

Wie können wir das weiter verbreiten?

Wer hat Ideen, wie wir das Thema noch mehr verbreiten können?

Erst mal sammeln, dann auswerten.

Mal ins blaue gesprochen.

Kettenmails:
Vielleicht mit den, sonst eher sinnlosen Kettenmails.
"Schick die mail an 8 weitere Personen, damit wir morgen wieder auf dem Flugplatz Drachen steigen lassen dürfen."

Oder ein Text auf den Vereinshomepages:
Z. Z. besteht ein grundsätzliches Verbot für Modellflugzeuge aller Art, Kinderdrachen (sogar in einer Entfernung von bis zu 3 km vom Flugplatzrand) und Kinderballonen auf Flugplätzen. Mit teurem Behördenantrag ist es dann aber wieder erlaubt. Diese Verpflichtung ist überflüssig, sinnlos und bürokratisch. Sie bringt keinen Sicherheitsgewinn sondern belastet die Vereine und Flugplatzbetreiber in unzumutbarer Weise. Sind auch Sie dagegen? Unterzeichnen Sie die Online-Petition.
ungefähr so: www.fsk-nidda.de

Ihr habt bestimmt bessere Ideen als ich.

Gruß
Jo
 
Hallo Jo,
Die Kettenmailaktion war das erste was ich mit schöner Info am 1 Tag versucht habe, ist an über 100 Leute gegangen die mit der Modellfliegerei verbunden sind.

Hätten sich da nur 5 die gleiche Mühe gemacht, hätte ich wenigstens einen Mail-Einlauf mit derselben Mail haben müssen, irgend wie habe ich das Dumme Gefühl, das der Leidensdruck und die Solidarität unter den Modellfliegern nicht hoch genug ist. Höchstens 10 von den Hundert haben unterzeichnet... Da hilft nur viele gleiche Mails an dieselben Empfänger senden Und jeder sollte es tun.

Oder es ist uns nicht gelungen die Tragweite dieses Themas mit den richtigen Worten darzulegen.
Denn leider betrifft es uns irgend wann mal Alle.
Direkt oder Indirekt über die NFL I-59/06 für die Zulassungsverfahren die Indirekt auf Basis des § 16 weiter verschärft werden.

Ich kann nur jedem dringend raten, beteiligt euch mit ALLEN Familienmitgliedern an der Petition.

Leitet es allen Freunden und Bekannten weiter, auch denen die kein Internet nutzen, ihr könnt ja deren Erlaubniss einholen und sie online eintragen.

Leitet es an Alle eure Vereinskollegen weiter, und setzt euch nachhaltig für deren Beteiligung ein.

Hier bei RCN , RCL, RCF, und beim DMFV Forum könnte man in den Unterforen auch bei den CAR Fahrern Hubis und Freizeitschiffern für unser Anliegen solidarisch werben.
Damit erreicht man schon sehr viel mehr als bisher.

Bei den Verbänden könnte man darauf drängen, das es mit einer vorgedruckten Petitions Postkarte in den Verbandszeitschriften veröffentlicht wird, die der Leser lediglich ausfüllen und absenden müsste, damit erreicht man fast 60000 DMFV ler, und wohl genau so viele über den DAeC Nur der Zeichnungsschluss liegt so ungünstig, das man in der Zeit Redaktionell kaum noch was erreicht.
Für den Modellflieger müsste man das praktisch sofort/heute noch veranlassen, ich werds versuchen und rufe Herrn Büsch gleich nochmals an..

Und schreibt nochmals Info-Mails an jeden den Ihr kennt und der uns positiv gegenüber steht, incl allen Firmen in der Modellflugbranche. Die zumindest haben da eindeutige Interessen, und etwas zu verlieren. Ich stelle weiter unten noch einen Mail-Info-Text dazu ein, der dürfte Allgemeinverständlich sein.

Ansonsten wäre es ganz gut, wir würden hier einen NEUEN Thread zum Thema eröffnen, und den ganz oben Verankern.
Nachdem diese grumme Maskierte Gurke den Erstkommentar geschrieben hat ist der Thread nämlich bei vielen Obsolet in den Bereich langatmigen Caffe-Klatsch abgerutscht den keiner mehr verfolgen will, ist ja soo mühsamm, den ganzen Schei... auf wichtige Beiträge durchzulesen.
Ein Hoch an die Moderation...:confused: :mad:

Ist das Wichtigste Thema seit es ein Modellbauforum gibt, und endet mit vieleicht 5000 Unterschriften obwohl wir locker 100000 erreichen könnten.

Echt sind Modellflieger eigentlich immer so träge und auf den Kopf gefallen, wenns um ihre grundlegenden Interessen geht??? :mad: :cry: :cry: .

Confused
Eberhard Mauk
 
Textvoschlag für eine Infomail.


Eine Bitte um Beteiligung an dieser Petition an den Deutschen Bundestag
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=339

einer Petition für die Modellfliegerei in der Bundesrepublik Deutschland mit Auswirkungen auf die Fliegerei generell.

Worum geht es?

Einfach Formuliert,

Regelung bisher:

Modellflieger kann auf Flugplatz nach Absprache mit der Flugleitung fliegen, wenn die Sicherheit gewährleistet ist und die Manntragenden Flieger nicht gestört werden. Dies entscheidet der FLUGLEITER, also die Person, die auch die Starts und Landungen der großen Flieger koordiniert und dazu in der Lage ist.

Regelung neu:

Modellflieger/Flugplatzbetreiber muß aufwendig eine zusätzliche Aufstiegserlaubnis für Modellflug für seinen Flugplatz beantragen.
Folge: hohe Kosten, lange Wartezeit für das Genehmigungsverfahren hohe Bürokratische Hürden.
Wenn die Erlaubnis dann erteilt ist, passiert exakt das gleiche wie bei der bisherigen Regelung !!!!!!!!!

Modellflieger kann auf Flugplatz nach Absprache mit der Flugleitung....... siehe oben!!!!

Was verbessert sich damit ???
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Ausführlich formuliert stellt sich dies dann so dar:

Es gab die alte Version des § 16 LuftVO diese wird seit Anfang des Jahres 06 nicht mehr praktiziert.

Die neue Version des § 16 LuftVerkehrsordnung verbietet jeglichen Modellflug (auch von Papierfliegern) auf Flugplätzen.

Kein Flugleiter eines Manntragenden Sportflugplatzes/Segelfliegerflugplatz = Flugplätze darf jetzt noch Modellflug auf seinem Flugplatz genehmigen. Und um das eindeutig klar zu stellen, wir reden hier nicht über Flughäfen wie zB. Frankfurt am Main oder große Verkehrslandeplätze, sondern über den Feld Wald und Wiesen Sport und Segelfliegerflugplatz auf dem Land.

Viele Piloten sind gleichzeitig Modellflieger die ihren Flugplatz außerhalb der Betriebszeiten bisher für Modellflug nutzen durften.
Das Bußgeld für etwas was bisher selbstverständlich war, beträgt nun bis 50000 Euro.. damit ist das der rechtlich höchst mögliche Bußgeldbetrag der unabhängig von einem Strafverfahren verhängt werden kann.

Nicht einmal außerhalb der Betriebszeiten der Flugplätze am Ruhetag oder bei Wetterlagen mit geschlossener Wolkendecke die Manntragenden Flugbetrieb eh nicht zulässt, bei der aber Modellflug jederzeit möglich ist, ist Modellflug jetzt noch möglich.
Genau so wenig darf der sonst allgemein genehmigungsfreie Modellflug bis 5 kg ohne Verbrennungsmotor da erfolgen, der auf jeder Wiese in BRD sonst praktiziert werden darf.

Erlaubt wird jetzt Modellflug auf Flugplätzen nur noch über ein umfangreiches bürokratisches Genehmigungsverfahren.
Dazu ist eine Nutzungsänderung/Erweiterung, Großes Gutachten, Naturschutzgutachten, Anhörung umliegender Gemeinden, oft pauschale Ausgleichszahlungen an die Naturschutzbehörden (nach Grundfläche des Fluggeländes) erforderlich.
Und dies Alles für einen Flugplatz, der das für den Manntragenden Betrieb längst hinter sich hat und auf dem Modellflug bisher ja praktiziert werden durfte.

Damit wird jeglicher Modellflug auf Manntragenden Flugplätzen derart erschwert, das zu erwarten ist, das nur ganz wenige Flugplatzbetreiber sich dieser Mühe für die ""kleinen"" Modellfliegerlein noch unterziehen werden.

Kostenfrage + Behördenärger + Der Betreiberverein kann das nur mit Mitgliederzustimmung per großer Versammlung beschließen was bei den Ängsten von Behördenlaien zu solchen Verfahren kaum erwartet werden kann.

Zudem, nimmt man mit dem neuen § 16 der Fliegerei gerade den Pilotennachwuchs, der ja aus den Vereinen der Flugplatzbetreiber stammt.
Der zudem sein Wissen um eine sichere Flugdynamik als Modellflieger mit der Muttermilch über lange Zeit aufgenommen und so verinnerlicht hat.
In Zeiten wo Manntragende Piloten in etwa 3 Monaten einen Flugschein absolvieren danach mit Mühe und Not gerade mal noch ihre wenigen Pflichtstunden absolvieren, und im Bereich der Berufspiloten Sprit spaaren oberstes Motto ist, woher sollte also das Wissen um die in der Fliegerei so wichtige Flugdynamik kommen.
Um nicht in Grenz bzw Gefahrensituationen zu kommen bzw diese zu meistern, ist dieses Wissen aber unverzichtbar.

Eine kurze Pilotenausbildung vermittelt dieses Wissen nur unzureichend, und in Fleisch und Blut ist es dann noch lange nicht übergegangen.
Instinkive und Intuitive Erbanlage ist es in nur 100 Jahren Fliegerei leider auch keine geworden.
Und geborene Naturtalente sind eher sehr selten...
Was eine Vielzahl von Unfallberichten aus der Manntragenden Fliegere jedes Jahr nur zu genau verdeutlicht.
Und das nicht nur bei den Sportpiloten.

Dies kann in diesem Maße kaum im gesellschaftlichen Gesamtinteresse liegen.
Modellflug ist aus gutem Grund eine gemeinnützige und anerkannte Sportart.
Keiner wird auch daran zweifeln, das es eine Sportart ist, die mit ihrer Vielfalt Jugendlichen und Erwachsenen positive persönliche Perspektiven, positive Freundschaften und Kontakte plus ganz trivial Bewegung schafft.

Die zudem breite Handwerkliche Fertigkeiten in einer Zeit vermittelt die vom WWW, vom Gameboy vom PC vielfach mit Gewaltspielen und ähnlich netten Sachen viel zu viel negativ beeinflusst ist. Und in der Werte, wie sie die Modellfliegerei vermittelt eher mit der Lupe zu suchen sind.
Wer sinnvolle Freizeitbeschäftigung ausübt, für die er sich die Kosten langfristig orientiert erarbeiten muss schafft sicherlich keine Gesellschaftlichen Probleme indem er sich auf der ""Straße"" oder anderweitig Gesellschaftlich negativ betätigt.

Damit kann der Wegfall eines großen Teils der von Modellfliegern in der BRD genutzen Fluggelände sicher nicht im Gesellschaftlichen Interesse liegen.
Zudem würde dies die zusätzliche Bildung neuer reiner Modellfluggelände bedeuten, womit eine insgesamt breiter gefächerte Gesamtbelastung einher gehen wird.
Und als Hinweis, Modellfluggelände sind im Gegensatz zu Flugplätzen in keiner Luftfahrtkarte der Manntragenden Fliegerei eingezeichnet, alleine dies erhöht also das Gefahrenpotential für die Luftfahrt.

Selbst wenn unsere Gesetzgebungsorgane gute Gründe für die Veränderung des § 16 gehabt hätten, damit wurde diese Gesetzesänderung jedoch NICHT begründet.
Begründet wurde diese als REDAKTIONELLE Änderung gegenüber dem Bundesrat. Genau so kam es auch von diesem nach der Verabschiedung unterzeichet Zurück....!!!.

Die Unfallstatistik weist keine Flugunfälle durch Modellflugbetrieb auf manntragenden Flugplätzen aus. An anderen Orten jedoch durchaus.

Ein so aufwendiger Verwaltungsakt wie er jetzt als Folge des neuen §16 mit Nutzungsänderung, mit Anhörung, einem Umfassenden Gutachten, womöglich noch mit Naturschutzgutachten Ausgleichszahlungen nur für die ZUSÄTZLICHE aber bisher schon problemlos praktizierte Nutzung Modellflug gefordert ist, ist völlig überzogen.
Alleine schon weil das Genehmigungsverfahren für den Manntragenden Flugbetrieb dies längst vorweggenommen hat.

Hier muss man der Bürokratie Grenzen setzen.
Deshalb, macht hier mit, jeder Bundesbürger egal welchen Alters, ist stimmberechtigt.

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=339
 
Eberhard Mauk schrieb:
Hallo Jo,
Die Kettenmailaktion war das erste was ich mit schöner Info am 1 Tag versucht habe, ist an über 100 Leute gegangen die mit der Modellfliegerei verbunden sind.

Hätten sich da nur 5 die gleiche Mühe gemacht, hätte ich wenigstens einen Mail-Einlauf mit derselben Mail haben müssen, irgend wie habe ich das Dumme Gefühl, das der Leidensdruck und die Solidarität unter den Modellfliegern nicht hoch genug ist. Höchstens 10 von den Hundert haben unterzeichnet...

Confused
Eberhard Mauk

Hallo Eberhard

Bin auch einer von denen, der auf Dein Mail nicht reagiert und damit zum 'schlechten' Resultat beigetragen hat...
Aber: Als CH-Staatsbürger habe ich mich schlicht nicht dafür, mich in Eure Politik einzumischen.
Danke Dir allerdings herzlich für Deine Bemühungen und möchte hier lediglich anmerken, dass in der Schweiz -zumindest bei Regionalflugplätzen- der Flugleiter (Flugplatzchef) entscheiden kann, ob und wann er auf 'seinem' Platz Modellflug zulassen will.

Schöne Grüsse, Daniel
 

fb0816

User
Hallo,

von Kettenbriefen halte ich persönlich nicht viel, die wandern bei 9 von 10 da hin wo sie gehören in den Müll. Wenn dann noch über Sammelmail An bzw Cc adressiert, brauch man sich über zukünftige "Spammails" nicht wundern...

Die meisten (Internetsüchtigen) Modellflieger, weche sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigen, haben es wohl gelesen und gefunden und da braucht nicht noch zusätzliche Belehrungen!

Ich könnte mir vorstellen, dass das ein gutes Thema für einen "newsletter" ist.

Auch ein Hinweis auf die Aktion auf "regionalen" Seiten der Luftsportverbände schadet nichts.

Beitrag im Magazin hier bei aktuelles?

Einen Flyer als pdf zum ausdrucken für Aushänge erstellen.

Den Petitionstext auf einer kurzen einprägsamen Internetseite veröffentlichen ohne Zusätze (Diskussionsforum ist da ungeeignet...) mit Link zur Petition und Flyer zum Download.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich möchte hier nur einen kurzen Beitrag zum Thema eröffnen. Es ist über die Grundsätzlichen Dinge genug gesagt wurden.

Gefährlich finde ich von Modellfliegern geäußerte Behauptungen, wie mehr Modellflugplätze durch die neue Verordnung würde eine Belastung sein. Oder auf Flugplätzen mit manntragenden Flugzeugen ist noch kein Unfall durch ein Modellflugzeug gefördert worden. Auf Modellflugplätzen schon.
Usw.

Ich möchte das hier nicht nochmal zitieren. Seht mir also eine ungenaue Wortwahl nach.
Ihr erreicht mit solchen Formulierungen nur das Gegenteil von dem was ihr erreichen wollt.
Das sind keine Argumente für den Modellflug, sondern unterstützt nur die Zweifler. Das ist aus dem Kontext des tatsächlich passierten herausgegriffen. Und ist für Laien nicht nach zu vollziehen.
Desweiteren ist unser Modellflugplatz sehrwohl in Luftkarten eingetragen. Ich möchte das hier nicht pauschalisieren aber überlegt was Ihr sagt.
Bleibt bei sachlichen positiven Äußerungen und lasst das was wäre vielleicht wenn draußen.

Meine Meinung!

Grüße, Bernd
 
Bin dabei!

Bin dabei!

Ganz herzlichen Dank an Jo!!!


Mögen möglichst viele Modellflieger JETZT begreifen, daß es wichtig ist, die überflüssige Änderung zu kippen!

In der Umgebung Braunschweig würde es vielleicht sehr viele Modellflieger betreffen! :eek:

Informiert alle, die Ihr kennt, es sind jetzt bald 2000 Unterzeichner - DA GEHT DOCH NOCH MEHR ........??

Gruss Artur

www.dynamic-soaring.de
 
Vorschlag Infomail (keine Kettenmail)

Vorschlag Infomail (keine Kettenmail)

Bernd hat Recht, man macht sich auch nicht besser, wenn man mit dem Finger auf Andere zeigt. Der Luftsport ist immer ungefährlich. Das ist die Botschaft, die nach draußen getragen werden soll. Ich mache weder Segel- UL- oder Modellflug, weil ich suizidale Neigungen haben, sonder weil es Spaß macht!!!

Aber der Ansatz von Eberhard ist gut, ich habe noch einige Forenbeiträge dazu genommen und ein FAQ gebastelt. Ich kopiers mal unformatiert hier rein:

Petition gegen die Genehmigungspflicht von Modellflug auf Flugplätzen

Worum geht es?
Mit der letzten Änderung der LuftVO wurde Schwachsinn in Stein gemeißelt. Ein grundsätzliches Verbot für Modellflugzeuge aller Art (auch Kinderspielzeug), Kinderdrachen (sogar in einer Entfernung von bis zu 3 km vom Flugplatzrand) und Kinderballonen auf Flugplätzen.

Auf deutschen Flugplätzen muss für die Kleinen teuer und bürokratisch beantragt werden, was in Groß schon fliegt, unfassbar.

In der Verordnung ist definiert, dass die Luftfahrtbehörden zusätzlich zu den Erlaubnissen von Luftaufsichtsstelle oder Flugleitung und Grundstückseigner, in den Modellflugbetrieb auf Flugplätzen einwilligen müssen. Diese Verpflichtung ist überflüssig, sinnlos und bürokratisch. Sie bringt keinen Sicherheitsgewinn sondern belastet die Vereine und Flugplatzbetreiber in unzumutbarer Weise.

Deshalb Bitte wir um Beteiligung an dieser Petition an den Deutschen Bundestag
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/b...PetitionID=339

Das Thema geht uns alle an. Wieder mal wird uns Luftsportlern in Salamitaktik ein Stück Freiheit genommen. Macht mit, erzeugt einen kräftigen Gegenwind und unterzeichnet die Online-Petition. Eine halbe Minute Arbeit, für ein kleines bisschen unserer fliegerischen Freiheit.



Details:

Die Regelung gültig bis 17.11.06:

Modellflieger kann auf Flugplatz nach Absprache mit der Flugleitung fliegen, wenn die Sicherheit gewährleistet ist und die manntragenden Flugzeuge nicht gestört werden. Dies entscheidet der FLUGLEITER, also die Person, die auch vor Ort für die Verkehrssicherungspflicht zuständig ist.

Regelung ab dem 17.11.06:

Der Platzhalter/Flugplatzbetreiber muss aufwendig eine zusätzliche Aufstiegserlaubnis für Modellflug für seinen Flugplatz beantragen, obwohl eine Genehmigung für den Betrieb des Flugplatzes schon vorliegt. Diese bestehende Genehmigung geht in ihren Bestimmungen bereits weit über die Grenzen einer AE für Modellflug hinaus. Es ist für die Behörde belanglos ob die Flugmodelle nur 20 Gramm oder 20 Kilo wiegen.

Folgende Unterlagen sollen nun noch eingereicht werden:
• Gutachten eines Modellflugsachverständigen
• Übersichtsplan im Maßstab 1 : 25 000 mit Höhenschichtlinien
• amtlich bestätigter Lageplan des Modellfluggeländes und seiner Umgebung im Maßstab 1 : 5000 mit Flurnummern
• Nachweis über die Zustimmung des Grundstückseigentümers
• Sowie diverse andere rein formale Angaben

Mit dem Gutachten eines Modellflugsachverständigen soll dann festgestellt werden, ob das „Gelände geeignet“ ist, sprich eine „Mindestabmessung der Start- und Landebahn von 100 x 20 m zur Verfügung steht.“ Die anderen Unterlagen liegen der Behörde, im Rahmen der bestehenden Genehmigung, bereits vor. Jetzt sollen auch nochmals die Gremien: Gemeinde, Naturschutzbehörde, Feldwegeverband, Jagdbehörde usw. angehört werden.

Für Fluggelände die tlw. seit 50 Jahren bestehen werden außerdem Pauschale Ausgleichszahlungen (430 Euro allein nur für 1000 m²) an die Naturschutzbehörde fällig:
Hinzu kommen u. U. horrende Kosten für evtl. anfallende Verträglichkeitsgutachten. Hier sind Fälle bis zu 15.000 Euro bekannt.

Zu Zeiten klammer Vereinskassen eine deutliche Hürde, zumal es für einen Verwaltungsakt keinen Kostenvoranschlag gibt und die Gebühren somit unkalkulierbar werden.

Folge: hohe Kosten, lange Wartezeit für das Genehmigungsverfahren und unnötige bürokratische Hürden.

Wenn die Erlaubnis der Behörde dann erteilt ist, ändert sich an dem eigentlichen Verfahren auf dem Flugplatz nichts!!!!!!!!!

Das Bußgeld für etwas was bisher selbstverständlich war, beträgt nun bis 50000 Euro, damit ist das der rechtlich höchst mögliche Bußgeldbetrag der unabhängig von einem Strafverfahren verhängt werden kann.


FAQ

Wie kann ich mitmachen?
Jeder Bundesbürger egal welchen Alters, ist stimmberechtigt.

Einfach hier klicken Name, Adresse angeben fertig.
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=339

Vielleicht hat es etwas mit Sicherheit zu tun?

Sicherheit durch Antragstellung? Warum in Klein beantragen, was in Groß schon fliegt?
Sicherheit durch ein Modellfluggutachten auf einem Flugplatz?
Sicherheit durch Ausgleichszahlungen an die Naturschutzbehörde?
Sicherheit durch Naturschutzgutachten für den kleinen UHU auf einem Flugplatz.

Es ist auch nicht begründet warum es besser sein soll etwas 2 x zu verbieten, nämlich durch die Behörde und den Flugleiter. So lange der Flugleiter oder die Luftaufsichtsstelle nicht zustimmt, soll der Modellflug weiterhin verboten sein.

Unfälle die dies begründen sollen sind nicht bekannt.
Wo 2 Tonnen schwere Motorflugzeuge gefahrlos für die Allgemeinheit fliegen können, ist ein 5 kg Modellflieger auch kein Problem (Die Gefährdung des Motorflugzeugs durch das Modell wird ja vom Flugleiter ausgeschlossen).

Wollen die Modellflieger jetzt auf großen Flugplätzen fliegen?

Nein, es geht im wesentlichen um kleine (Segel)Flugplätze. Die Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung wird immer vorausgesetzt.

Soll jetzt gleichzeitig Modell und manntragend geflogen werden?

Das soll und kann der Flugleiter vor Ort entscheiden. Der Modellflug ist so lange verboten bis die Zustimmung erfolgt. Wochentags und Abends, also außerhalb der Betriebszeiten, soll, wie sonst überall auch, die Zustimmung des Grundstückseigentümers für Modellflug ausreichend sein, da sich das Gelände dann in nichts von den Gebieten unterscheidet, auf denen Modellflug grundsätzlich erlaubt ist. Viele Piloten sind gleichzeitig Modellflieger die ihren Flugplatz außerhalb der Betriebszeiten bisher für Modellflug nutzen durften.


Warum ist die Petition ist kompliziert geschrieben, das verstehen die doch gar nicht und wie viele Stimmen brauchen wir überhaupt?

Eindeutige Formulierungen der komplexen Sachlage sind schwierig, aber der Petitionsausschuss übergibt die Petition nach Abschluss an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Abteilung Luftfahrt, mit einer entsprechenden Empfehlung, je nach Beteiligung.

In der Petition ist davon die Rede, dass der Flugleiter im Umkreis von 1,5 km um Flugplätze, auch zustimmen kann. Wie soll das denn gehen?

Angenommen dem Flugverein gehört auch noch die Wiese hinter der Flugplatzbegrenzung oder jemand möchte in 1400 Meten Entfernung einen Drachen auf seinem Grundstück steigen lassen. Dafür war die Formulierung gedacht. Warum soll man das nicht gestatten?

Wer ist denn überhaupt betroffen?

• Eigentlich erst mal jeder Modellflieger. Wir (auf unserem Platz) betrachten es als willkommene Abwechslung, wenn uns Modellflieger auf unserem Segelflugplatz besuchen.
• Dann sind die modellfliegenden Piloten betroffen,
• deren Kinder
• und die normalerweise nichtmodellfliegenden Piloten, denen man mal den Sender in die Hand drückt und sagt, probier das halt mal aus.

Über den Daumen 150.000 Luftsportler, denen diese Möglichkeit erst mal genommen wird.

Ist das nicht eigentlich die Aufgabe der Verbände so etwas zu initiieren?

Es ist eigentlich belanglos wer die Petition eingereicht hat, wichtig ist, dass alle Luftsportverbände empfehlen diese Petition zu unterstützen, da diese Antragsverpflichtung überflüssig, sinnlos und bürokratisch ist und keinen Sicherheitsgewinn bringt.

www.modellflug-im-daec.de
www.daec.de
www.dmfv.de

Was geht mich das an?

Das muss sich jeder selbst beantworten, manche Menschen sind Egomanen, manche nicht.
Dieses Verbot ist nur ein weiterer Schritt der üblichen gesetzgeberischen Salamitaktik. Heute trifft es die einen, morgen die anderen und übermorgen einen selbst. In welche Richtung das geht sagt Hans Schwägerl (DMFV Präsident): "Im ersten Entwurf gab es den § 15 verbotene Nutzung des Luftraums dort stand unter 3. der Aufstieg von Flugmodellen und fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb". Wenn man im Ausschuss nicht aufgepasst hätte, wäre das jetzt geltendes Recht und man müsste für jeden Hang einen Antrag stellen.

Eine Petition wegen so einer Kleinigkeit, ist das nicht übertrieben?

Immerhin hat sich ein Verkehrsausschuss die Mühe gemacht die Auflagen in mehreren Sitzungen zu beraten, obwohl dazu wirklich kein Anlass bestand. Stattdessen hätten sie sich mit Sinnvollerem beschäftigen können. Und der Bundesrat hat die Änderung schließlich beschlossen.

Nun wird jeglicher Modellflug auf manntragenden Flugplätzen derart erschwert, dass zu erwarten ist, dass nur ganz wenige Flugplatzbetreiber sich dieser Mühe für die "kleinen" Modellflieger noch unterziehen werden.

Kosten und Behördenärger der Betreiberverein kann das nur mit Mitgliederzustimmung per Versammlung beschließen. Absehbar, dass viele Modellflieger auf der Strecke bleiben.

Zudem, nimmt man mit dem neuen § 16 der Fliegerei gerade den Pilotennachwuchs, der sich auch aus den Vereinen der Flugplatzbetreiber rekrutiert.

Dies kann in diesem Maße kaum im gesellschaftlichen Gesamtinteresse liegen. Modellflug ist aus gutem Grund eine gemeinnützige und anerkannte Sportart.
Keiner wird auch daran zweifeln, dass es eine Sportart ist, die mit ihrer Vielfalt Jugendlichen und Erwachsenen positive persönliche Perspektiven, positive Freundschaften und Kontakte plus ganz trivial, Bewegung schafft.

Es werden in Zeiten von WWW, vom Gameboy vom PC, breite handwerkliche Fertigkeiten vermittelt.

Wer die sinnvolle Freizeitbeschäftigung Modellflug ausübt, bei dem ist wenig Raum für negative gesellschaftlich Einflüsse.

Hier muss man der Bürokratie Grenzen setzen.





Ich finde die neuen Regeln nirgends?

Auf www.jar-contra.de findet man eine Zusammenfassung mit den links zu den Dokumenten.


Das Anliegen im Petitionstext macht irgendwie keinen Sinn?


Der Online-Petitionstext wurde aus technischen Gründen gekürzt. Aber der folgende Originaltext wird an das Verkehrsministerium weiter gegeben.

PETITIONSTEXT ORIGINAL

Anliegen:
Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung des §16 LuftVO beschließen, um Modellflug auf Flugplätzen und im Umkreis von 1,5 km um Flugplätze mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung grundsätzlich zu erlauben. Hierunter sollen auch Drachen, Schirmdrachen und alle Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 5 kg fallen. Bei einem Abstand von weniger als 1,5 km zu Ortschaften, sollen nur Modelle ohne Antrieb oder mit Elektroantrieb zustimmungsfrei sein.

Begründung:
Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf in Deutschland grundsätzlich keiner Erlaubnis. Für viele Flugsportvereine ist der Modellflug die Basis einer erfolgreichen Jugendarbeit.

Weiterhin wird Modellflug auf Flugplätzen, auch durch die Mitglieder der ansässigen Vereine betrieben.
Aufgrund der aktuellen Regelung dürfen weder Kinderdrachen, Ballone noch Modellflugspielzeuge auf (Segel)Flugplätzen, auch nicht außerhalb der Betriebszeiten, benutzt werden. Zuwiderhandlungen sind mit Strafen bis zu 50.000 Euro belegt.

Mit dem §16 LuftVO ist Modellflug auf Flugplätzen generell erlaubnis-/beantragungspflichtig. Die Erlaubnis/Zustimmung der Luftfahrtbehörde ist gebührenpflichtig und zieht weitere, erhebliche Kosten für Gutachten und pauschale Naturschutzausgleichszahlungen nach sich.

Das jetzige Verfahren ist bürokratisch, teuer und hat keinen erkennbaren Nutzen. Es ist nicht artikuliert, warum der Flugbetrieb langfristig und aus der Entfernung von einer Behörde begutachtet werden soll, wenn diese Beurteilung auch aktuell und vor Ort von der jeweiligen Luftaufsicht oder der Flugleitung vorgenommen und so schnell aktuellen Bedürfnissen angepasst werden kann.

Die Luftaufsichtsstelle oder die Flugleitung vor Ort kann den Flugbetrieb überschauen und hat somit Überblick über das Gelände. In dieser Funktion kann vor Ort entschieden werden, Modellflug zu gestatten oder zu untersagen. Mit der angeregten Änderung können auch gefährdende Handlungen, z. B. Drachen im Endanflug, untersagt werden.

Außerhalb der Betriebszeit (wenn der Flugplatz wieder eine Wiese ist) soll auf Flugplätzen die Zustimmung des Grundstückseigentümers für Modellflug ausreichend sein, da sich das Gelände dann in nichts von den Gebieten unterscheidet, auf denen Modellflug grundsätzlich erlaubt ist.

Weitere Anregungen:
Das Verbot vom Steigenlassen von Drachen oder das Betreiben von Schirmdrachen in einer Entfernung von weniger als 3 km von der Begrenzung von Landeplätzen und Segelfluggeländen erscheint in diesem Zusammenhang auch überzogen und sollte auf 1,5 km begrenzt und mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung erlaubt werden.
 

Gast_2222

User gesperrt
Tach zusammen,

ich hab das jetzt hier NICHT alles gelesen, habe aber grad auch vom DMFV die Aufforderung bekommen, dort zu zeichnen. Dabei ist mir aufgefallen, das der Link dorthin irgendwo nach GB führt, die Seite aber aussieht(!) wie vom Bundestag (d.i. NICHT das "House of Commons":D).

Daher warne ich vor Abgabe perönlicher Daten dort und schreibbte das auch an Ackermann vom DMFV.

Gruß, Wolfgang
 

Thomas Ebert

Moderator
Teammitglied
Wolfgang Kouker schrieb:
Dabei ist mir aufgefallen, das der Link dorthin irgendwo nach GB führt, die Seite aber aussieht(!) wie vom Bundestag (d.i. NICHT das "House of Commons":D).
Hallo Wolfgang,
gut aufgepasst, aber trotzdem richtig so:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/server.html

Zitat bundestag.de "Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Internetseiten "Öffentliche Petition" vom International Teledemocracy Centre an der Napier-Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt."

Also kein Phishing oder ähnliches! Bitte trotzdem unterzeichnen, und vielleicht könntest Du Deine Gott sei Dank unbegründete Warnung zurückziehen/editieren? Es wäre schade, wenn dadurch Unterzeichner abgeschreckt würden!

Gruß, Thomas
 

fb0816

User
Wolfgang Kouker schrieb:
Tach zusammen,

ich hab das jetzt hier NICHT alles gelesen, habe aber grad auch vom DMFV die Aufforderung bekommen, dort zu zeichnen. Dabei ist mir aufgefallen, das der Link dorthin irgendwo nach GB führt, die Seite aber aussieht(!) wie vom Bundestag (d.i. NICHT das "House of Commons":D).

Daher warne ich vor Abgabe perönlicher Daten dort und schreibbte das auch an Ackermann vom DMFV.

Gruß, Wolfgang

Hallo,

man liest wohl mit; danke an den DMFV für die schnelle Reaktion!

Zu dem anderen Thema: dazu kann man hier nachlesen:
Öffentliche Petition

Jeder kann es ja beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vorbringen!

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30 | D-53117 Bonn | Tel.: +49 (0) 1888 - 7799-0 oder +49 (0) 228-81995-0 |
Fax: +49 (0) 1888 - 7799-550 oder +49 (0) 228-81995-550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de | Internet: www.bfdi.bund.de

PS: (*§) Ich habe es gemacht :D
 
Zentrale Web Adresse

Zentrale Web Adresse

Hallo zusammen!

Ich habe die Idee aus dem Forum mit der leicht zu merkenden Web Adressen mit Infos als PDF zum download mal aufgegriffen. Das kann von mir aus, bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist 18.01.06 so bleiben.

Ein erster Wurf:

www.jo2.de

Das werd ich aber noch ein bisschen aufpeppen.
Wenns unbedingt sein muss mit Feedback Formular und Forum :)

Wie wär das, wenn man den ein oder anderen Hersteller hierüber informiert.

Gruß
Jo
 
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