Petition "Modellflug auf Flugplätzen"

Banner -cool-

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Nettes Banner Dieter, wurde gleich eingebaut, wenn sonst noch einer Ideen hat her damit.


Der Ticker läuft über 2400..........

Konrad Vogeler hat heute Abend netterweise eine Rundmail an ca. 600 Vereine und 1000 Privatpersonen geschickt.

Gruß
Jo
 

mozart

User
Ursprung

Ursprung

Moin moin Kollegen

Wer hat eigentlich ursprünglich den Anstoß zu dieser unsinnigen Änderung des § 16 LuftVo gegeben?:confused:
Gestern erzählte mir ein Jetkollege das seien unsere beiden Verbände DMFV und DAEC selber gewesen!! :mad: :mad: Kann da was dran sein?
Gruß Mozi
 
Ursprung

Ursprung

Das ist bekannt, die Forderung der "Klarstellung (keine Änderung der Rechtslage)" kam von den Länderbehörden.

Jetzt verstecken sie sich hinter der Verordnung, nach dem Motto, wir können doch nichts dafür, wir führen doch nur aus.

ABM ????

Gruß
Jo
 

Hermann Wulf

User †
Petition.

Petition.

Hallo Freunde

Genau das was Mozi gefragt hat darauf möchte auch ich eine Antwort!
Wer hat den Antrag zu dieser Gesetzesänderung gestellt? Kann mir das mal einer verraten?
Haben sich die Hangflieger schon mal Gedanken gemacht was auf die demnächst zukommt, wenn dieses Gesetzt erst greift?
Ich kann nur jedem raten diese Petition zu Zeichnen. Wir brauchen mindestens 30000 Zeichner um ernst genommen zu werden, also rüttelt eure Mitglieder im Verein wach.
Ich setze das Banner mit auf meine Homepage.
 

Hermann Wulf

User †
Petition zu §16

Petition zu §16

Hallo Freunde!

Im Modellflieger (DMFV) April/Mai 2006 auf Seite 72, steht die Überschrift: Endlich: Neue Richtlinien.
Dann im Modellflieger (DMFV) Dezember/Januar 2006/2007 auf Seite 78, steht die Überschrift: Rücksichtnahme unter Modellflieger.
In beiden Ausgaben wird der § 16 erklärt, warum, wieso, am besten mal selber lesen.
 
@Le concombre masqué
Hast du für deine Behauptungen eine sichere und vorweisbare Quelle ?
Ja und nein, die Quelle ist sicher und besteht aus einer privat zugesandten Mail.

@Hermann Wulf
Das beißt sich nicht. Ich bin kein Jurist, aber so ungefähr wäre doch die Kuh vom Eis:

(5) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden.
(6) Für Flugmodellbetrieb aller Art ist, in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen und Modellflugplätzen und innerhalb der Begrenzung von Flugplätzen und Modellflugplätzen, grundsätzlich die Genehmigung des Platzhalters erforderlich. Zusätzlich dürfen, innerhalb der Betriebszeiten, auf Flugplätzen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung betrieben werden.
(7) Die Regelung nach (6) gilt analog auch für Drachen, Schirmdrachen usw....
(8) Für Flugbetrieb mit Modellflugzeugen über 5 kg und für Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten, muss dem Platzhalter von Flugplätzen ein Gutachten eines Modellflugsachverständigen vorliegen.

Was denkt ihr??
Ziel: minimale Bürokratie, vertretbare Regelung.
Mit Eigenverantwortung fliegt man besser! Das haben wir seit Jahrzehnten bewiesen.

Gruß
Jo
 
Zuletzt bearbeitet:

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Flugplätzen und Modellflugplätzen

Woher käme die Definition für Modellflugplätze? Bisher handelt es sich lediglich um eine Aufstiegserlaubnis (AE) für Flugmodelle mit den bekannten Beschränkungen auf definierten Grundstücken. Eine Kategorisierung unter dem Oberbegriff "Flugplätze", hätte eine Reihe anderer Auswirkungen.
 
Stimmt Claus !
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Zitat:
(8) Für Flugbetrieb mit Modellflugzeugen über 5 kg und für Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten, muss dem Platzhalter von Flugplätzen ein Gutachten eines Modellflugsachverständigen vorliegen.

Was denkt ihr??
Ziel: minimale Bürokratie, vertretbare Regelung.
Mit Eigenverantwortung fliegt man besser! Das haben wir seit Jahrzehnten bewiesen.

Gruß
Jo[/QUOTE]

Ich weiß, dass es auch bisher so war, aber wenn man schon eine Änderung in Angriff nehmen will:
Wozu braucht man eigentlich einen "wichtigen" Gutachter für Modellflug über 5kg auf einem Flugplatz? Ich kenne keinen Platz für bemannten Flugbetrieb, auf dem auch größere Modelle nicht sicher geflogen werden könnten- wie auch? Hindernisfreiheit und Platz sind wohl naturgemäß im Überfluß vorhanden.

Nur der "Lärm" könnte auf reinen Segelfluggeländen ohne F-Schleppbetrieb eventuell ein Faktor sein.
Aber ansonsten ? Wozu muss da ein Modellfluggutachter eigentlich her?
Das könnte man doch alles der Flugleitung vor Ort überlassen- auch über 5kg und mit Motor!

Gruß

Tino
 
Hallo Tino,
dem ist leider nicht so, es gibt durchaus Flugplatzgelände
die sich NICHT für Modellflug eigen. ZB. Umfel, zu dicht an Siedlungen, direkt daneben, Freizeitpark, Lage in Waldschneiße, Breite 50 Meter usw.
Deshalb haben die Betreiber solcher Flugplätze dann auch bisher nie Modellflug erlaubt, denn deren Wissen um solche Probleme ist da ja vorhanden. Daher ja der Wunsch nach eigenverantwortlicher Verfahrensweise auf Flugplätzen.

Aber wenn schon für einen Genehmigten Flugplatz ein einfaches Verfahren erforderlich sein soll, dann reicht in der Tat ein recht einfaches Gutachten eines Modellflugsachverständigen dazu völlig aus.

Aber genau da liegt ja die derzeitige Krux, machen könnte man das mit der neuen § 16 Formulierung so ganz unkompliziert, aber leider überziehen es derzeit in Bundedeutschland etliche Luftämter in genau der Beziehung gnadenlos.

Genau deshalb diese Petition, um Rückführung zur bisherigen Verfahrensweise oder eine verbindliche Vereinfachung zu bekommen.

Vieleicht hat ja der Petitionsauschuß aufgrund unserer Argumentation hier ein Einsehen, und initiert wenigstens diese verbindlichen Richtlinien.

Was ich als Modellflugsachverständiger jetzt schon erkennen kann, unsere Initiative wird von den Luftämtern jedenfalls aufmerksam verfolgt, und führt aktuell bei einigen schon zu einem Um/Nachdenken da sich auch diese unseren vernünftig vorgetragenen Argumenten nicht verschließen können.
Insofern bereits ein Erfolg der nicht zu verachten ist, einfach weil hier der Bürokratie auch erstmals von Modellfliegern ihre Grenzen erkennbar deutlich gemacht werden. Was vorläufig noch nicht viel zu bedeuten hat, aber schaun wir mal.

Gruß
Eberhard
 

Nimeta

User
re:Petition

re:Petition

Hallo Miteinander,
Da ich selber ausschliesslich auf einem großen FLP fliege hab ich auch
unterzeichnet. Im Forum der groß Fliegerei hat vor 2 tagen einer auf die Petition
geantwortet das er bereits angezeigt wurde. Mich würde schon mal interessieren wär das war der den Angezeigt hat!


Zitat aus dem Segelflug.de Forum

: Re: Petition gegen Verbot von Modellflug auf Flugp [re: cumulonimbus]

Hi Jo,

kann ich bestätigen!
Gegen mich liegt eine Anzeige wegen unerlaubten Modellflugs beim RP Darmstadt vor.
Ich bin nach der offiziellen Öffnungszeit auf unserem Flugplatz mit meinem Modell geflogen und ein netter Mitbürger hat mich deshalb angezeigt. Der RP denkt sich gerade das Strafmaß aus, mal sehen, was dabei rauskommt.

Grüße

Frank

Extras: Nachricht drucken

Gruss
 
Stefan Höllein hat den Banner auch auf seine Seite gebracht:
Na und, das ändert aber nichts an der Tatsache das die Petition an sich völlig daneben ist.
Es gibt hier Leute, die doch im Ernst annehmen ein Flugleiter eines echten Flugplatzes würde die Verantwortung für gleichzeitigen Modellflug auf seinem Platz übernehmen.
So blöde kann doch einer alleine gar nicht sein.
Wenn was passiert, geht der evt. ins Gefängnis.

So, und jetzt mal ganz ehrlich....für welche anderen Modellpiloten die Ihr kennt würdet Ihr die Verantwortung übernehmen ( auf einem echten Flugplatz, mit startenden und landenden Manntragenden Flugzeugen ) ???

Fliegergruß Vollgas
 
Wie kommst du auf die Idee eines GLEICHZEITIGEN Flugbetriebes ??
So daneben, kann doch kein Mensch sein, der auch nur einmal in seinem Leben Modellflug auf einem Flugplatz miterlebt hat.

Der spielt sich entweder in den Ruhezeiten ab, oder wenn nix in der Luft, bzw im Anflug ist.

Und wenn einer unangemeldet kommt, gibts da klare Verhaltensregeln, die dafür sorgen, das die sich erst gar nicht in der Luft begegnen, oder für wie chaotisch hällst du den Betrieb auf Flugplätzen.

Frohe Weihnachten
 
An Vollgas

An Vollgas

Na und, das ändert aber nichts an der Tatsache das die Petition an sich völlig daneben ist.
Das hat Vollgas ja gleich eingesehen :)

Es gibt hier Leute, die doch im Ernst annehmen ein Flugleiter eines echten Flugplatzes würde die Verantwortung für gleichzeitigen Modellflug auf seinem Platz übernehmen.So blöde kann doch einer alleine gar nicht sein.
Wenn was passiert, geht der evt. ins Gefängnis.

Du hast es, unbewusst, erkannt.
In meinen Augen geht es den Behörden genau darum. Die wollen Mitspracherecht an unserem Leben, aber ohne jede Verantwortung. Wer ist denn dran wenn was passiert, wir oder die Behörden?

Genau deshalb sage ich, das kann man alles mit Eigenverantwortung und Augenmaß vor Ort Regeln, dazu benötigt man keine Behörde. Es geht darum, die Behörden in vielen Dingen des Lebens außen vor zu lassen. Die sollen sich da ganz raushalten. Das können wir selbst besser!

Wenn ich Flugleiter bin, habe ich absolut kein Problem damit, wenn neben mir ein Shocky fliegt. Da ist immer noch ausreichend Zeit zur Landung, wenn sich ein Pilot im Endteil meldet.

So, und jetzt mal ganz ehrlich....für welche anderen Modellpiloten die Ihr kennt würdet Ihr die Verantwortung übernehmen ( auf einem echten Flugplatz, mit startenden und landenden Manntragenden Flugzeugen ) ???

Ich persönlich? Für alle Piloten auf unserem Platz, die Modellflug betreiben, ohne irgend eine Einschränkung, ganz ehrlich.

Gruß
Jo
 
Spass muss sein

Spass muss sein

Irgendwie passt es schon?!?

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Die Karikaturen stammen aus einem Karikaturenwettbewerb auf http://www.vision-d.de/
Bitte in Zukunft die Angabe der Quelle nicht vergessen.

Gruß vom Jo, der immer öfter mal den Autopilot ausschaltet.
 
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