Luftsportverband ohne demokratische Prinzipien?

Gast_8039

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Hilfestellung

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Das eigentliche Thema sind demokratische Prinzipien.
Es ist imho völlig wurscht welche Richtlinien bei Wettbewerben umgesetzt werden; ob diese mehr oder weniger professionell oder von dieser oder jener Dachorganisation anerkannt werden. All das berechtigt (jedenfalls in D gottlob) nicht dazu, rechtsstaats- oder vereinsrechtliche Verstöße zu begehen. Ich muss mich, ehrlich gesagt mal wieder, über Peters "professionelles" Rechtsverständnis wundern... wobei "Rechtsverständnis" nix mit "rechtstaatlicher Denkweise" zu tun hat...
Die Privilegien, die man sich beim DEeC bis vor 20 Jahren vielleicht sogar mit Recht erarbeitet hat, sind irgendwann einfach nichts mehr wert. Vergangene Leistungen laufen aus! Man muss "am Ball bleiben". Auch in der Verbandsarbeit! Wie kommst Du, Peter, zu so kritikloser Verteidigung alter Pfründe? Welches zahlende "Zwangs-" Mitglied soll das verstehen? Der DAeC behandelt (inzwischen?) den Modellflug stiefmütterlich, fertig aus. Aber hier leistet man sich auch noch einen mutmaßlichen Rechtsverstoß!
Dies zu klären ist hier das Thema, und nicht die Diskussion welche Interessengruppe sich von welchem Verband besser vertreten fühlt. Btw. ist es erlaubt und legitim, dass Verbände Schwerpunkte setzen. Fragwürdig wird das jedoch, wenn aufgrund von Strukturen Zwänge entstehen (in der Wirtschaft nennt man das dann Kartell).
 

PW

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Hallo Achim,

zum Thema "Rechtsverstoß":

So was geht - egal wo bzw. bei welchem Verband - nicht ! Dass versteht sich von alleine. Ob aber ein Rechtsverstoß vorliegt, muss ja immer erst geprüft werden. Dafür gibt es in den Verbänden die entsprechenden Gremien; zur Not kann jeder auch vor ein normales Gericht ziehen und alles prüfen lassen.

Aber warum sind die "Privilegien", die sich ein Verband über zig Jahre erarbeitet hat, heute nicht mehr viel wert ? Dem kann ich nicht folgen. Zwangsmitgliedschaft beim DAeC gibt es doch auch nicht, genausowenig wie beim DMFV.

Beispiel:

Im Stadtsportverband meiner Stadt werden nur Vereine unterstützt, die dem deutschen Sportbund und einem anerkannten Weltverband angeschlossen sind. Dieses ist der DAeC = Zuschüsse für den Verein. Also den DMFV kennt da niemand. Den DAeC mit Weltverband FAI schon. Für Jugendarbeit nie verkehrt.

Ob dass nun gut ist oder nicht , ist nicht die Frage. Es sind nur die nakten Fakten.

usw usw.





Gruss

PW
 

Gast_8039

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Ob aber ein Rechtsverstoß vorliegt, muss ja immer erst geprüft werden.Dafür gibt es in den Verbänden die entsprechenden Gremien;

Genau hier scheint es ja vorliegend keinerlei Bewegung zu geben!
zur Not kann jeder auch vor ein normales Gericht ziehen und alles prüfen lassen.
Schlimm, wenn das nötig wird und ein Zeichen dass die internen Mechanismen völlig versagen -> Personalwechsel!

Aber warum sind die "Privilegien", die sich ein Verband über zig Jahre erarbeitet hat, heute nicht mehr viel wert ? Dem kann ich nicht folgen.
Über zig Jahre erarbeitet? Wenn das nur so wäre! Aber das Erarbeiten ist schon vor zig Jahren einem "darauf ausruhen" gewichen. Somit verfällt die Legitimierung zumindest aus moralischer Sicht. Zum Vergleich: Patente laufen auch irgendwann aus...
Zwangsmitgliedschaft beim DAeC gibt es doch auch nicht, genausowenig wie beim DMFV.

Doch! De facto schon! Eben weil es nur einen "anerkannten" Verband gibt und dieses Privileg davor schützt dass man an der Basis zwecks Interessenwahrung den Verband wechseln kann. Zumindest solange man bestimmte Sportklassen bestreiten möchte -> monopolistisch/ hierarchische Struktur. Solche Strukturen werden außerhalb des Sportrechts normalerweise als rechtswidrig bewertet, wenn ich nicht täusche aber das solltest Du besser wissen ;).

Beispiel:

Im Stadtsportverband meiner Stadt werden nur Vereine unterstützt, die dem deutschen Sportbund und einem anerkannten Weltverband angeschlossen sind. Dieses ist der DAeC = Zuschüsse für den Verein. Also den DMFV kennt da niemand. Den DAeC mit Weltverband FAI schon. Für Jugendarbeit nie verkehrt.
Gut, dass das anderswo anders gehandhabt wird. Wir sind seit Urzeiten beim DMFV organisiert und können keinerlei Nachteile im Bezug auf irgendwelche Förderung feststellen- im Gegenteil profitieren wir massiv von den Leistungen des DMFV, nicht nur, aber auch im Bereich Jugendarbeit. Von extern (d.h. kommunal) werden wir wie jeder andere Sportverein gefördert.
Ob dass nun gut ist oder nicht , ist nicht die Frage. Es sind nur die nakten Fakten.
Nein, das sind keine Fakten sondern offenbar einfach falsch bzw. vielleicht Deine Einzelerfahrung die man nicht verallgemeinern kann.
Und es interessiert sich die Mehrheit durchaus dafür, in welchem Umfeld sie sich aufhalten (müssen). Und ob sie sich fragwürdigen Machtstrukturen unterwerfen müssen. Oder gar zwangsläufig ihren Interessen oder rechtstaatlichen Prinzipien zuwiderlaufende Aktivitäten unterstützen.
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Es wird Zeit ...

Es wird Zeit ...

Moin zusammen,

das Jahr neigt sich dem Ende entgegen, die Vorweihnachtszeit stimmt neben der gelegentlichen Vorbereitungshektik eigentlich etwas friedlich.

Was mich weniger friedlich stimmt ist der Eindruck, dass diese „Friedlichkeit“ bei leitenden Funktionären der Bundeskommission Modellflug schon recht früh eingesetzt zu haben scheint, wenn man sich den zeitlichen Ablauf dieses Verfahrens beim zugehörigen Rechtsausschuss betrachtet.

Nach der Abberufung von Mario im März und nicht beantworteten Fragen zur Begründung der Abberufung wurde durch ihn Anfang Mai der Rechtsausschuss angerufen – dieser nahm 5 Tage später sein Anliegen zur Behandlung an.
In der Folge wurde beiden Seiten Fristen zu jeweiligen Erklärungen zur Sache eingeräumt, Mario hat sie ausnahmslos pünktlich eingehalten, die Gegenseite benötigte Fristverlängerungen oder gab überhaupt keine Stellungnahme innerhalb des gegebenen Zeitraums ab – da wurde dann Ende August vom Vorsitzenden des Rechtsausschusses entschieden, dass ohne Berücksichtigung unseres Vergleichsvorschlages das Verfahren schriftlich entschieden wird.

Im September gab es dann bedauerlicherweise auch noch einen Befangenheitsantrag gegen ein Mitglied des Rechtsausschusses, dem stattgegeben wurde, und der Hinweis vom Rechtsausschuss, dass durch urlaubsbedingte Abwesenheit des Vorsitzenden frühestens in der 2. Oktoberhälfte eine Entscheidung ergehen würde.

Nun, als geduldiges Mitglied des Verbandes ließen wir auch diesen Zeitraum verstreichen und erhielten erst auf unsere Nachfrage vom Vorsitzenden des Rechtsausschusses mit Datum 13.11.2012 die Nachricht, dass infolge Erkrankung eines Ausschussmitgliedes voraussichtlich in der ersten Dezemberhälfte eine Entscheidung getroffen würde.

Wir haben heute den 19. Dezember 2012.

Man möge es mir verzeihen, aber bei mir verdichtet sich der Eindruck, dass in diesem Verfahren über die Zeit die Dinge ausgesessen werden sollen. Ein Ehrenamtsträger der Bundeskommission Modellflug wurde in ehrverletzender Weise unter dem Vorwurf des verbandsschädigenden Verhaltens aus dem Amt gejagt …
Ich schätze die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Menschen im Verband, der Bundeskommission und im übrigen Bereich unserer Gesellschaft hoch ein – ohne sie würde sich Vieles nicht bewegen.
Am Verhalten weniger, die uns auch noch international vertreten, muss ich im Sinne des Vorwurfs gegen Mario meine Parallelen ziehen – bedauerlicherweise-

:rcn: unterstützt Mario durch Beistellung eines Rechtsanwaltes, der DAeC als Dachverband ist über alle Abläufe informiert und liest hier mit.
 

SPOM

User
Was ich nicht ganz verstehe, will denn Mario (den ich zwar nicht persönlich kenne) überhaupt da weitermachen, oder gehts jetzt nur noch um´s Prinzip.



MfG
Reinhard
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo Reinhard,

ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand weitermachen will um dann mit den Personen zusammenarbeiten zu müssen, die im Verfahren für die Abberufung unwahre Dinge über einen als Gründe für die Abberufung angeführt haben.

Aber ich sehe deswegen nicht, dass es nur ums Prinzip geht. Das wäre so wenn man die Herrschaft der Handelnden als unveränderlich ansehen würde.

Zudem ginge es für mich an Marios Stelle (und ich weiß von ihm, wie beschissen er sich fühlt) auch darum, dass die unwahren Vorwürfe zurückgenommen werden und dies auch nach aussen kundgetan wird. Wenn die Entscheidung so bestehen bleibt liegt es doch nahe, dass nicht vollständig Informierte sagen: "Also hat er sich doch daneben benommen". Da ist in meinen Augen das Ansehen einer Person in unzulässiger Weise beschädigt worden und das muss so weit es geht richtiggestelt werden.

Und wenn Du mich als Prinzipenreiter ansehen würdest, ich würde auf der nächsten Hauptversammlung des DAeC die Frage stellen, ob man sich als Verband Funktionäre leisten will und kann, die so mit ehrenamtlichen Mitarbeitern umspringen. Wer sich gegen Unrecht nicht wehrt, lässt es in meinen Augen nämlich zu, dass dies fortgesetzt wird.

Hans
 

SPOM

User
Und wenn Du mich als Prinzipenreiter ansehen würdest,

Würde ich nicht, ich kenne weder dich persönlich noch die Strukturen in den deutschen Verbänden usw.
War auch nicht so gemeint.

Wer sich gegen Unrecht nicht wehrt, lässt es in meinen Augen nämlich zu, dass dies fortgesetzt wird.
Stimmt schon, aber wenn hier schon von Rechtsanwälten usw. gesprochen wird, das sind schon harte Bandagen.
Sowas kostet ja auch Zeit, Nerven und Geld. Aber na, ja wenn man so angep.... wird.

MfG
Reinhard

PS:Ich als Wildflieger darf da sowieso nicht mitreden
 
Zuletzt bearbeitet:

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Der Rechtsausschuss hat beschlossen

Der Rechtsausschuss hat beschlossen

Mir liegt eine Vorab-Mitteilung des Rechtsausschusses der Modellflugkommission vor, nachdem selbige (in welcher Zusammensetzung auch immer) beschlossen hat, die merkwürdige Entscheidung der Kommission zu bestätigen.

Damit war fast schon zu rechnen. Dass ein vom Vorsitzenden der Kommission bestallter Ausschuss Entscheidungen eben dieses Vorsitzenden zurücknimmt, ist eher unwahrscheinlich. Dennoch sind einige Dinge daran interessant:

1. Es werden Verfahrenskosten in nicht unerheblicher Höhe festgelegt, die angeblich der Antragsteller (also Mario) zu tragen hat. Wofür eigentlich, wird nicht gesagt. "Man" legt einfach fest.
2. Eine Berufung wird ausgeschlossen. Das ist interessant, weil schon in der ehrenrührigen Demission jeder Einspruch ausgeschlossen wurde. Das ist wohl eine generelle Floskel, mit der man darauf hofft, Leute einzuschüchtern. Nun, das hat auch beim ersten mal schon nicht geklappt.
3. Es wird eine Begründung für den Beschluss angekündigt, "Soweit diese schriftlich abgefasst ist". Nicht etwa "Sobald".

Ich bin prinzipiell geneigt, eine solche Begründung abzuwarten. Seit einigen Wochen, übrigens. Zumal eine solche Begründung ja beinhalten könnte, dass die ehrenrührigen Gründe, mit der die ursprüngliche Entscheidung gerechtfertigt wurde, zurückgenommen werden.

Mittlerweile kann ich mir aber kaum noch vorstellen, dass da eine Begründung folgt.

Daraus würde folgen, dass jegliche demokratische Prinzipien innerhalb der Modellbaukommission nur mit Füßen getreten werden. Man kann unbeschadet lügen, Leute nach Geschmack austauschen und bei Widerspruch auch noch Geld fordern, ungeachtet sämtlicher Tatsachen und Beweise, begründet durch interne Beschlüsse, über die man keinerlei Rechenschaft ablegt!

Ich schäme mich, in diesem "Club" noch Mitglied zu sein. Ich werde austreten, und lege alle meine ehrenamtlichen Tätigkeiten für diese "Modellbaukommission", die nur die Interessen ihres Vorsitzenden bedient, nieder. RC-Network empfehle ich, mit den Beweisen an die Öffentlichkeit zu gehen, damit jeder sehen kann, was für eine Clique da angeblich die Interessen der Modellflieger vertritt.

Grüße, Ulrich Horn
 

flymaik

User
Ich hab das hier von Anfang an verfolgt. Einblicke in die Strukturen habe ich nicht. (deshalb auch bis jetzt die Finger still gehalten)

Die für mich rel. große Zeitspanne, ist schon irgendwie peinlich
Ein anderes Ergebnis hätte mich auch gewundert. Dann hätte man sich ja selbst bestrafen müssen.
Das ist eben die Kehrseite, wenn man ein Monopolstellung (FAI) inne hatt.
Ulrich, deine Konsequenzen daraus zu ziehen, finde ich gut, aber leider wird es in dem Verband nichts ändern.
Du bis mit dir im Reinen, (das ware mir auch wichtig) aber die Herren haben einen weniger, der was kritisieren könnte.
Wenn mehr mitziehen würden, kommt alles wieder auf den Rücken der aktiven Sportler.:(

Schade das es zu dem Verband, für die aktiven Sportler, keine Alternative gibt.
 

Gast_8039

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Sauber! Wenn das stimmt, scheint hier die Voraussetzung für eine vereinsrechtliche Klage per ordentlicher Gerichtsbarkeit gegeben und unbedingt anzuraten.
Die verbandsinternen Organe scheinen, nach vorliegender Info, gegen so ziemlich alle relevanten, eigenen satzungsgemäßen Grundsätze zu verstoßen. Z.B. §10 3. §33 und §36:

§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit
1. Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Organen,
Gremien und Mitgliedern des DAeC fallen in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts,
das auf Antrag eines der Beteiligten angerufen wird.
2. Das Schiedsgericht setzt sich zusammen aus:
- einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt haben muss, und
- zwei fachkundigen Beisitzern mit jeweils zwei Stellvertretern.
3. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ oder Gremium des
DAeC oder eines seiner Mitglieder angehören.
4. Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden für die Dauer von drei Jahren von
der Hauptversammlung gewählt.
5. Das Verfahren vor dem Schiedsgericht richtet sich nach der Schiedsgerichtsordnung,
die von der Hauptversammlung beschlossen und geändert wird. Die
Schiedsgerichtsordnung ist Bestandteil dieser Satzung und wird in das
Vereinsregister eingetragen.


Ist ein Schiedsgericht angerufen? Ich meine nein! Denn es steht in der Satzung, dass die Mitglieder des Schiedsgerichtes durch die Hauptversammlung zu wählen ist und keinem anderen Organ/ Gremium angehören darf... ist hier aber die Schiedsstelle gleichzeitig der Rechtsausschuss von dem die gegenständlichen Beschlüsse anscheinend stammen?:eek::confused: Also, das ist imho ein Knüller!
Daneben würde ich die Satzung des DAEC so interpretieren, dass außerhalb von Wahlen der Hauptversammlung keine weitere Möglichkeit zur Abberufung von Mitgliedern der Verbandsorgane vorgesehen ist. Ein Ausschluss aus dem Verband durch den Vorstand bedingt nach Satzung, dass ein Mitglied die Gemeinnützigkeit verliert. Imho müsste auf Antrag des Vorstandes eine außerordentliche Versammlung einberufen worden sein, die den Ausschluss mit einfacher Mehrheit beschließt. Vorab besteht in jedem Fall das Recht auf Anhörung des Betroffenen.
Für Vorstandsmitglieder gilt nach §22 Ähnliches: Voraussetzungen zur Entbindung sind grobe Pflichtverletzungen, das Recht auf "rechtliches Gehör" (Anhörung) gilt hier ebenfalls unbenommen. Zur Enthebung ist die 3/4-Mehrheit per geheimem Beschluss nötig. Die Vorstandschaft kann also nach meinem Dafürhalten in jedem Falle Personalwechsel nur durch Antrag und Beschluss durch Hauptversammlungen durchsetzen, richtig? Also ist auch der formulierte Ausschluss einer Berufung grundsätzlich falsch oder sogar ein vorsätzlicher Täuschungsversuch. Mit Blick auf verbandsinterne Rechtsmittel schon allein daher, weil nach Satzung erst durch Beschluss der Hauptversammlung die verbandsinternen Rechtsmittel als ausgeschöpft gelten! Dem übergeordnet ist jedoch auch noch der ordentliche Gerichtsweg außerhalb des Verbandes offen (-> Klage nach Vereinsrecht) , siehe auch §22.4.
Nach §23. gilt für die Bundeskommission:
8. Jede Bundeskommission gibt sich eine eigene Geschäftsordnung, die nicht
gegen die Satzung des DAeC verstoßen darf und der vorherigen Zustimmung
des Vorstands bedarf.
Gleiches gilt bei Änderungen.
9. Die Bundeskommissionen wählen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter,
die die Bundeskommissionen nach außen und innen vertreten. Die Wahlmodalitäten
regelt die Geschäftsordnung der jeweiligen Bundeskommission.

Und was steht da nun genau? Ich konnte nix finden... ich betone aber nochmals, dass diese keinesfalls gegen die Satzung des Verbandes verstoßen dürfte!

Weder das Vereinsrecht noch diese Satzung sehen interne Verfahrenskosten vor. Will man diese eintreiben, müsste man doch erst eine entsprechende Gebührenordnung verfasst haben oder täusche ich mich...

Wäre also als Fazit spannend, ob die satzungsgemäßen Vorgänge (die auf dem Papier ja unstreitig sind) alle eingehalten wurden?! Es spricht einiges dagegen. So darf sich die gesamte Vorstandschaft dick einpacken wenn es zur Klage kommt. Möglicherweise könnte auch eine strafrechtliche Klage wegen Amtsmissbrauchs erfolgversprechend sein... Wäre jedenfalls schön, hier den Rechtsstaat obsiegen zu sehen... ich wünsche Mario auf jeden Fall sehr gute Nerven und dass der Glaube an die Gerechtigkeit nicht verloren geht. Kopf hoch!
 

Gast_8039

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Aaahhh! Danke, Konrad. Das ist es, was ich nicht finden konnte.
Au Backe... was da drin steht ist ja für Nicht-Juristen kaum zu durchschauen. Es gibt einige Konflikte mit der (übergeordneten?!) Satzung. Die Verfahrensordnung regelt zwar klar, wie Rechtsausschüsse zu bilden wären. Diese Vorgehensweise widerspricht eigentlich der hier anscheinend angewendeten Praxis. Auch ist vorgeschrieben, dass die Beschlussfassung schriftlich erfolgen muss. Es scheint (und wäre ein zentraler Kritikpunkt an dieser Verfahrensordnung), eine höherinstanzliche Weiterführung auf der Ebene des Verbandsrecht eingeschränkt. Kaum vorstellbar, denn somit würde auch eine externe vereinsrechtliche Fortführung durch ein ordentliches Gericht ausgeschlossen. Wenn doch, dann wäre diese Rechtsordnung tatsächlich undemokratisch und im Widerspruch zur Satzung...?! :confused::eek:
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Der 28.

Der 28.

Der 28. ist schon ein besonderes Datum...

Heute vor 10 Monaten wurde Mario von der Bundeskommission Modellflug aus seinem Ehrenamt entfernt...

Vor mehr als 8 Monaten hat Mario den Rechts- und Verfahrensausschuss der Bundeskommission angerufen...

Am 19.12.2012 bekamen wir eine Vorabinformation über deren Beschluss vom 08.12.2012...

Nun, dann könnte die zugehörige Begründung des Beschlusses im überschaubaren Zeitraum von unter einem Jahr zu erwarten sein - warten wir es ab... :cool:

Ja, es geht alles seinen geordneten Gang... :rolleyes:
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Und wieder der 28.

Und wieder der 28.

Wie ich gestern lesen konnte, ist der Vorsitzende der Bundeskommission Modellflug im DAeC, Herr Hans-Joachim Schaller, in eigener Sache mit dem Beschluss des Verbandsrechtsausschusses in der Sache Abberufung eines Referenten in die Öffentlichkeit getreten.

Hier ein Screenshot seiner Ausführungen

buko_abber_hp03.jpg

Und richtig - es begann vor 11 Monaten am 28. März...
 

Farkas

User
Wie abgrundtief schwach ist das denn:eek:?

Die Untergrenzen der Erbärmlichkeit sind
doch immer wieder zu topen................

.........herziger Verein das.


Gruss,Andi.
 
Für mich hört sich das so an:

Man entledigt sich jemandem, auf nachfrage gibt es eine "fadenscheinige" Begründung, auf weiteres nachfragen mittels Rechtbeistand wird darauf verwiesen dass das ja keine Bestrafung ist und man jeden und jedermann aus so einem Gremium auch wieder "hinausbefördern" kann. So eine Entscheidung nicht begründet werden muss und auch eventuelle Aussagen die man wohl zu schnell getroffen hat (als Grund warum es dazu kam) man ja auch nicht erklären muss.

Irgendwie kommt man sich da doch ver.... vor. Jeder Verein oder Organisation ist heutzutage froh an ehrenamtlicher (Mit)arbeit. Aber ein Verband verprellt solche Leute mal einfach... wenn das kein Schuss nach hinten ist...

Beste Grüße

Wolfgang
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Den Vorgang mit "In eigener Sache" zu titulieren zeigt bewusst oder unbewusst, dass es bei der Abberufung von Mario Roos um eine persönliche Angelegenheit des Vorsitzenden der Modellflugkommission handelt.

Diese Tatsache auf der einen Seite und sich gleichzeitig hinter Paragraphen zu verstecken, zeigt ziemlich genau wie sehr das Vertrauensverhältnis gestört ist.
Aber nicht nur zwischen Mario Roos und Schaller, sondern auch zwischen Schaller und DAEC-Mitgliedern. Ich stelle mich als beispielhaftes DAEC-Mitglied gerne zur Verfügung.

Um es ganz klar zu sagen:
Herr Schaller ist aus meiner Sicht für den DAEC nicht die richtige Person um die Modellflugkommision zu leiten.
Er verfügt scheinbar nicht über Fingerspitzengefühl und Führungsqualitäten im Umgang mit ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern. Insbesondere im Rahmen einer kritisch geprägten Zusammenarbeit. Konfliktlösung mit der Brechstange zeugt von menschlicher Schwäche.

Ich erwarte als Mitglied im DAEC, an der Stelle einen empathisch geprägten Menschen, dem es gelingt mit Führungsstärke ein Team voranzubringen und für seine Aufgaben zu begeistern.

Aus dem gesamten Verhalten von Herrn Schaller in dieser Angelegenheit, kann ich nur schließen, dass diese Eigenschaft ihm völlig fremd ist.

Würde ich mein Team in der Arbeit mit diesen Mitteln führen, wäre ich schon längst ausgewechselt. Das Team aber würde bleiben.
Würde ich als zweiter Vorstand eines Modellflugclubs ebenfalls so handeln, käme die Quittung bei der nächsten Wahl.
 
Zuletzt bearbeitet:

Milan

User
Ein grandioses Beispiel dafür, wie Diktaturen noch heute funktionieren.

Diese Arroganz der Macht; es dreht mir den Magen um.

Wer so einem Verein zwindend beitreten muß, um sein Hobby als anerkannten "Sport" betreiben zu können, muß reichlich was aushalten können.

Gruß

Harry
 
Der Rechtsausschuss zog statt der fehlenden Referenten-Regelung die Abberufung des Vorstands eines Vereins nach §27 Abs.2 BGB hinzu. Danach ist eine Abberufung „jederzeit“ möglich, und es muss dafür auch kein Grund vorliegen. Darum sei eine hinreichende Begründung nicht notwendig. Auch eine Anhörung sei nicht erforderlich, da es sich nicht um eine Bestrafung handele, sondern „um eine einseitige Willensentschließung“.

nach dieser Begründung könnte dann auch Herr Schaller aus seiner Funktion entfernt werden?:confused:

Man sollte hier jetzt nicht auf den Verein an sich losprügeln, Schuld an der Misere sind einzelne Personen und die förderale Struktur des Daec, die aber von Einzelmitglieder nur schwer beeinflussbar ist.
 
So wiederwärtig das ist, was hier abläuft: Es ist auch nichts anderes, als wenn hier wieder einmal besonders hässliche Zensurmassnahmen ablaufen: Ein Hausherr, der sein Hausrecht ausübt.

Dass er dabei nicht besonders sympathisch rüberkommt, ändert daran nichts. Es gibt keine Menschenpflicht, sich sympathisch zu benehmen. Drastisch gesagt: Jederman hat das Recht, ein Arschloch zu sein.
 
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