aue
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Hallo Karsten,
danke für den Link. Immerhin gesteht das Thesenpapier des DAeC der Option 16.2.a grundsätzlich eine Erhaltung eines Status Quo zu. Der DAeC sieht hier das vorhandene Regelwerk als nicht hinreichend an. Das sieht der DMFV offensichtlich sehr anders, denn deren Verbandsjustiziar Carl Sonnschein verweist auf die vorhandene nationale Gesetzgebung, auf dessen Grundlage auch die zuletzt erreichten Änderungen im Luftfahrtsrecht für Modellflieger erreicht wurden ("Drohnenverordnung", Verhinderung der Einführung einer allgemeinen Flughöhe von 100m).
Ein wichtiger Punkt erscheint mir auch, dass bei Option B die Verbände von einer Interessenvertretung zu einer Fast-Behörde mutieren würden, weil sie dann auch Überwachungs- und Reglementierungsaufgaben übernehmen müssten (Zusätze zu 16.2.b I-IV).
Ich sehe jedenfalls den Erhalt eines aktuellen Status als leichter durchsetzbar an als das Verhandeln über ein neues Regelwerk. Insofern gelten Franks geäußerte Untergangsszenarien für Option A für Option B mindestens gleichermaßen.
danke für den Link. Immerhin gesteht das Thesenpapier des DAeC der Option 16.2.a grundsätzlich eine Erhaltung eines Status Quo zu. Der DAeC sieht hier das vorhandene Regelwerk als nicht hinreichend an. Das sieht der DMFV offensichtlich sehr anders, denn deren Verbandsjustiziar Carl Sonnschein verweist auf die vorhandene nationale Gesetzgebung, auf dessen Grundlage auch die zuletzt erreichten Änderungen im Luftfahrtsrecht für Modellflieger erreicht wurden ("Drohnenverordnung", Verhinderung der Einführung einer allgemeinen Flughöhe von 100m).
Ein wichtiger Punkt erscheint mir auch, dass bei Option B die Verbände von einer Interessenvertretung zu einer Fast-Behörde mutieren würden, weil sie dann auch Überwachungs- und Reglementierungsaufgaben übernehmen müssten (Zusätze zu 16.2.b I-IV).
Ich sehe jedenfalls den Erhalt eines aktuellen Status als leichter durchsetzbar an als das Verhandeln über ein neues Regelwerk. Insofern gelten Franks geäußerte Untergangsszenarien für Option A für Option B mindestens gleichermaßen.