Hallo Frank
wir hatten uns ja schon häufiger zu diesem Thema unterhalten.
wie du weist bin ich auch im Vorstand eines nicht im Verband organisierten Vereines tätig.
Die Regestrierung soll ja auch von jedem einzelen bei einer Budesbehörde möglich sein und der Vorstand kann dieses Thema in die Verantwortung der Mitglieder schieben.
wenn ich es richtig gelesen habe bleiben erteilte Genehmigungen zunächst gültig. "Ihnen erteilte Genehmigungen, Zeugnisse oder Nachweise bleiben noch bis 1. Januar 2022"
Ich versteh darunter auch die Aufstiegserlaubnis für das Vereinsgelände. Im Anschluss ist der Weiterbetrieb wie gewohnt nur über eine Verbandsangehörigkeit möglich.
Ich möchte den Verein in den Landesverband-NRW führen. Dennoch ist es mir wichtig den Mitgliedern und Vorstandskollegen, Sachlich und korrekt zu berichten um daraus die für den Verein richtigen Entscheidungen gemeinsam in einer Versammlung zu beschließen.
Hallo Martin,
eure Aufstiegserlaubnis bleibt bis zum 1.1.2022 gültig. Ab dann muss die Genehmigung in eine der neuen Durchführungsverordnung (DVO) entsprechenden Form umgewandelt sein. Wie eine solche Umwandlung erfolgen soll, ist noch offen. In eurem Fall müsste das ohne Verbandszugehörigkeit durch die zuständige Behörde erfolgen (wenn diese dann ml festgelegt ist). Beachte das „MÜSSTE“. Die Behörde kann auch zu dem Schluss kommen, dass die Erlaubnis nicht den Anforderungen der neuen DVO entspricht und sie nicht umwandeln. Dann bleibt entweder der Flug in der offenen Kategorie oder eine neue Betriebserlaubnis und Aufstiegsgenehmigung für den Verein in der spezifischen Kategorie, die allerdings nur mit grossem Aufwand zu erlangen ist. Unterstützung dabei zu erhalten dürfte schwierig werden, da die Verbände diesen Weg nicht gehen werden und daher dann nicht viel dazu sagen können. Ohne Verbandsmitgliedschaft muss sich jeder Pilot einzeln im nationalen Registrierungssystem registrieren.
Anders sieht es im Verbandsrahmen aus. Ich gehe jetzt hier davon aus, dass der Verband eine Betriebserlaubnis nach §16 2(b) der neuen DVO erhält und die Standardisierten Regeln des DAeC darin weitgehend umgesetzt sind.
Auch hier bleibt die AE bis zum 1.1.2022 gültig. Bis dahin kann die Umwandlung der bisherigen AE durch den Verband vorbereitet und durch die zuständige Behörde abgesegnet werden. Die Arbeit dazu erledigt der Verband, nicht der lokale Verein. Der hat damit nur sehr wenig Arbeit. Auch hier kann es passieren, dass die alte AE geändert werden muss. Diese Anpassungen erledigt dann aber auch der Verband in Rücksprache mit dem lokalen Verein.
Die Mitglieder deines Vereins müssten alle Mitglieder des Landesverbandes werden, damit die Betriebserlaubnis auf sie anwendbar ist. Die Registrierung der Mitglieder erfolgt zwingend und automatisch durch den Verband. Das einzelne Mitglied braucht dort nicht aktiv zu werden, es sei denn er widerspricht der Weitergabe seiner Daten (Opt Out). In diesem Fall darf er aber nicht unter der BE fliegen. Eine individuelle Registrierung darf er nicht vornehmen. Das hört sich jetzt seltsam an, hat aber versicherungstechnische Gründe.
Das wären die zukünftigen Rahmenbedingung wohlgemerkt unter der Voraussetzung das der Verband eine BE nach §16 2(b) hält. Dieses Scenario wird aber zunehmend wahrscheinlicher.
Ich hoffe, das dir das etwas hilft.