Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Hans Rupp

Vereinsmitglied
Ich hatte keinen Adressaufkleber, weil ich den nicht brauchte, denn mir ist in all den Jahren nie ein Modell weggeflogen. ...

Ich habe nichts gegen sinnvolle Regelungen, wie im Fall des Modellfluges zB. eine Haftpflichtversicherung. ...

Nur ich sehe es halt anders. Und ich glaube, das das auch mein gutes Recht ist.

Hmm, mir ist schon ein Modell wegflogen (Empfänger tot), aber in 42 Jahren habe ich noch nie einen Autounfall verursacht und bisher habe uich auch im Modellflug meine Haftplficht nicht benötigt. Ist das jetzt bei mir anders herum und ich brauche keine Haftpflicht, muss aber meine Modelle kennzeichnen?

Ist das dann aus deiner Sicht mein gutes Recht, also hat jeder sein eigenes gutes Recht?

Hans
 
Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

Naja - nicht ganz:

Quelle: https://www.daec.de/news-details/verschiebung-um-6-monate/

*Auszug*
10.06.2020 Modellflug Created by Bundeskommission Modellflug
Bedingt durch die Covid-19-Pandämie hat die EU-Kommission (vgl. Durchführungsverordnung (EU) 2020/746) den Zeitpunkt der Gültigkeit der sog. EU-Drohnenverordnung (= Durchführungsverordnung (EU) 2019/947) um 6 Monate verschoben.

Grundsätzlich tritt daher die neue EU-Drohnenverordnung nicht mehr zum 01. Juli 2020, sondern erst zum 31. Dezember 2020 in Kraft.

Ab dem 31. Dezember 2020 müssen sich daher alle UAV-Betreiber, also auch Modellflieger, die in der Gewichtsklasse über 250 g fliegen wollen, registrieren. Für Modellflieger, die einem Verband (DMFV oder DAeC) angehören, ist mit dem BMVI abgestimmt, dass sie durch ihren jeweiligen Verband in einer sog. En-Bloc-Meldung registriert werden. Insoweit muss der Modellflieger nichts selbst machen. Allerdings ist jedem Modellflieger zu empfehlen, dass er kontrolliert, ob sein Verband alle notwendigen Registrierungsdaten vorliegen hat, was zwar regelmäßig der Fall sein sollte. Vereinzelt fehlen aber Mitgliederdaten wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Diese Daten müssen unbedingt vorliegen, weil sonst das Mitglied an der En-Bloc-Meldung des Verbands nicht teilnehmen kann.

Modellflieger, die nicht verbandszugehörig sind (oder deren Mitgliederdaten beim Verband unvollständig sind), müssen sich selbst im staatlichen Registrierungssystem anmelden. Das Registrierungssystem wird derzeit nach unserem Kenntnisstand vom Luftfahrtbundesamt (LBA) aufgebaut. Ein Startdatum ist uns allerdings noch nicht bekannt.

Was ändert sich für Modellflieger sonst?

Verbandsmäßig organisierte Modellflieger ist es nunmehr bis zum 1. Januar 2023 (bisher 1. Juli 2022) eingeräumt, nach den bisherigen nationalen Regeln weiter fliegen zu dürfen. Ab dem 1. Januar 2023 gilt dann auch für sie ausnahmslos die neue EU-Drohnenverordnung, was jedoch aufgrund der vom BMVI in Aussicht gestellten Betriebserlaubnisse für die Verbände (DMFV und DAeC) zu keinen wesentlichen Änderungen im Modellflugbetrieb führen wird. Faktisch wird sich daher so gut wie nichts für verbandszugehörige Modellflieger ändern.

Nicht-verbandszugehörige Modellflieger, die etwa die Open Category nutzen wollen, haben ab dem 31. Dezember 2020 (bisher 01. Juli 2020) die neue EU-Drohnenverordnung verbindlich zu beachten. Ihnen erteilte Genehmigungen, Zeugnisse oder Nachweise bleiben noch bis 1. Januar 2022 (bisher 1. Juli 2021) in Kraft, wenn und soweit diese Dokumente nicht durch den erteilenden Mitgliedstaat in das neue EU-Recht überführt werden. Hierüber müssen sich diese Modellflieger selbst ins Bild setzen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass alle Fristen zur Anwendung der neuen EU-Drohnenverordnung um 6 Monate verlängert worden sind.

VG, Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:

TE

User
Hallo,

ich habe noch eine Frage zu dem Thema die mich schon eine Weile beschäftigt. Sehe ich das richtig, dass wir als Verein der nicht in einem Verband organisiert ist, nur die Möglichkeit haben ab dem Stichtag 31.12.20
eine Betriebserlaubnis für offene Kategorie zu bekommen? Wenn wir also in den Genuss der Option A oder B kommen wollen, uns einem der Verbände anschließen müssen?

Ich frage deshalb, da es für uns in unserem kleinen finanzschwachem Verein einfach günstiger ist uns über einen der bekannten Versicherer zu versichern. (Fliegen auf der grünen Wiese
außerhalb des Vereinsgeländes ist nicht versichert)

Einzelmitglieder die neben der Versicherung über den Verein zusätzlich Privat auch noch beim DMFV versichert sind, kommen in den Genuss der Option A oder B. Müssen sich also nicht an die Höhenbeschränkung 120m halten.
Der Rest der Mitglieder aber sehr wohl, da keine Mitgliedschaft im Verband.


Mit freundlichen Grüßen
Thomas
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Tach,

Hallo,

ich habe noch eine Frage zu dem Thema die mich schon eine Weile beschäftigt. Sehe ich das richtig, dass wir als Verein der nicht in einem Verband organisiert ist, nur die Möglichkeit haben ab dem Stichtag 31.12.20
eine Betriebserlaubnis für offene Kategorie zu bekommen? Wenn wir also in den Genuss der Option A oder B kommen wollen, uns einem der Verbände anschließen müssen?

Ich frage deshalb, da es für uns in unserem kleinen finanzschwachem Verein einfach günstiger ist uns über einen der bekannten Versicherer zu versichern. (Fliegen auf der grünen Wiese
außerhalb des Vereinsgeländes ist nicht versichert)

Einzelmitglieder die neben der Versicherung über den Verein zusätzlich Privat auch noch beim DMFV versichert sind, kommen in den Genuss der Option A oder B. Müssen sich also nicht an die Höhenbeschränkung 120m halten.
Der Rest der Mitglieder aber sehr wohl, da keine Mitgliedschaft im Verband.


Mit freundlichen Grüßen
Thomas

Vorneweg: In der Open Category gibt es keine Betriebserlaubnisse. Das ist der erlaubnissfreie Bereich.

Die Nutzung einer Betriebserlaubniss nach §16 wird es nur für Mitglieder der grossen Verbände geben. In eurem Fall eines offenbar kleinen und nicht verbandsgebundenen Vereins gibt es beim MFSD Angebote, die den Verein selber (soweit ich weiss) nichts kosten. Wenn alle Mitglieder z.B. in den MFSD wechseln, steht dann die einheitlioche Nutzung des §16 auch für alle offen und das Problem der Registrierung ist auch gelöst.

Gruss
Frank
 
Hallo Frank
wir hatten uns ja schon häufiger zu diesem Thema unterhalten.
wie du weist bin ich auch im Vorstand eines nicht im Verband organisierten Vereines tätig.
Die Regestrierung soll ja auch von jedem einzelen bei einer Budesbehörde möglich sein und der Vorstand kann dieses Thema in die Verantwortung der Mitglieder schieben.
wenn ich es richtig gelesen habe bleiben erteilte Genehmigungen zunächst gültig. "Ihnen erteilte Genehmigungen, Zeugnisse oder Nachweise bleiben noch bis 1. Januar 2022"
Ich versteh darunter auch die Aufstiegserlaubnis für das Vereinsgelände. Im Anschluss ist der Weiterbetrieb wie gewohnt nur über eine Verbandsangehörigkeit möglich.
Ich möchte den Verein in den Landesverband-NRW führen. Dennoch ist es mir wichtig den Mitgliedern und Vorstandskollegen, Sachlich und korrekt zu berichten um daraus die für den Verein richtigen Entscheidungen gemeinsam in einer Versammlung zu beschließen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank
wir hatten uns ja schon häufiger zu diesem Thema unterhalten.
wie du weist bin ich auch im Vorstand eines nicht im Verband organisierten Vereines tätig.
Die Regestrierung soll ja auch von jedem einzelen bei einer Budesbehörde möglich sein und der Vorstand kann dieses Thema in die Verantwortung der Mitglieder schieben.
wenn ich es richtig gelesen habe bleiben erteilte Genehmigungen zunächst gültig. "Ihnen erteilte Genehmigungen, Zeugnisse oder Nachweise bleiben noch bis 1. Januar 2022"
Ich versteh darunter auch die Aufstiegserlaubnis für das Vereinsgelände. Im Anschluss ist der Weiterbetrieb wie gewohnt nur über eine Verbandsangehörigkeit möglich.
Ich möchte den Verein in den Landesverband-NRW führen. Dennoch ist es mir wichtig den Mitgliedern und Vorstandskollegen, Sachlich und korrekt zu berichten um daraus die für den Verein richtigen Entscheidungen gemeinsam in einer Versammlung zu beschließen.
Hallo Martin,
eure Aufstiegserlaubnis bleibt bis zum 1.1.2022 gültig. Ab dann muss die Genehmigung in eine der neuen Durchführungsverordnung (DVO) entsprechenden Form umgewandelt sein. Wie eine solche Umwandlung erfolgen soll, ist noch offen. In eurem Fall müsste das ohne Verbandszugehörigkeit durch die zuständige Behörde erfolgen (wenn diese dann ml festgelegt ist). Beachte das „MÜSSTE“. Die Behörde kann auch zu dem Schluss kommen, dass die Erlaubnis nicht den Anforderungen der neuen DVO entspricht und sie nicht umwandeln. Dann bleibt entweder der Flug in der offenen Kategorie oder eine neue Betriebserlaubnis und Aufstiegsgenehmigung für den Verein in der spezifischen Kategorie, die allerdings nur mit grossem Aufwand zu erlangen ist. Unterstützung dabei zu erhalten dürfte schwierig werden, da die Verbände diesen Weg nicht gehen werden und daher dann nicht viel dazu sagen können. Ohne Verbandsmitgliedschaft muss sich jeder Pilot einzeln im nationalen Registrierungssystem registrieren.

Anders sieht es im Verbandsrahmen aus. Ich gehe jetzt hier davon aus, dass der Verband eine Betriebserlaubnis nach §16 2(b) der neuen DVO erhält und die Standardisierten Regeln des DAeC darin weitgehend umgesetzt sind.
Auch hier bleibt die AE bis zum 1.1.2022 gültig. Bis dahin kann die Umwandlung der bisherigen AE durch den Verband vorbereitet und durch die zuständige Behörde abgesegnet werden. Die Arbeit dazu erledigt der Verband, nicht der lokale Verein. Der hat damit nur sehr wenig Arbeit. Auch hier kann es passieren, dass die alte AE geändert werden muss. Diese Anpassungen erledigt dann aber auch der Verband in Rücksprache mit dem lokalen Verein.
Die Mitglieder deines Vereins müssten alle Mitglieder des Landesverbandes werden, damit die Betriebserlaubnis auf sie anwendbar ist. Die Registrierung der Mitglieder erfolgt zwingend und automatisch durch den Verband. Das einzelne Mitglied braucht dort nicht aktiv zu werden, es sei denn er widerspricht der Weitergabe seiner Daten (Opt Out). In diesem Fall darf er aber nicht unter der BE fliegen. Eine individuelle Registrierung darf er nicht vornehmen. Das hört sich jetzt seltsam an, hat aber versicherungstechnische Gründe.

Das wären die zukünftigen Rahmenbedingung wohlgemerkt unter der Voraussetzung das der Verband eine BE nach §16 2(b) hält. Dieses Scenario wird aber zunehmend wahrscheinlicher.

Ich hoffe, das dir das etwas hilft.
 
Hallo Martin,
eure Aufstiegserlaubnis bleibt bis zum 1.1.2022 gültig. Ab dann muss die Genehmigung in eine der neuen Durchführungsverordnung (DVO) entsprechenden Form umgewandelt sein. Wie eine solche Umwandlung erfolgen soll, ist noch offen. In eurem Fall müsste das ohne Verbandszugehörigkeit durch die zuständige Behörde erfolgen (wenn diese dann ml festgelegt ist). Beachte das „MÜSSTE“. Die Behörde kann auch zu dem Schluss kommen, dass die Erlaubnis nicht den Anforderungen der neuen DVO entspricht und sie nicht umwandeln. Dann bleibt entweder der Flug in der offenen Kategorie oder eine neue Betriebserlaubnis und Aufstiegsgenehmigung für den Verein in der spezifischen Kategorie, die allerdings nur mit grossem Aufwand zu erlangen ist. Unterstützung dabei zu erhalten dürfte schwierig werden, da die Verbände diesen Weg nicht gehen werden und daher dann nicht viel dazu sagen können. Ohne Verbandsmitgliedschaft muss sich jeder Pilot einzeln im nationalen Registrierungssystem registrieren.

Anders sieht es im Verbandsrahmen aus. Ich gehe jetzt hier davon aus, dass der Verband eine Betriebserlaubnis nach §16 2(b) der neuen DVO erhält und die Standardisierten Regeln des DAeC darin weitgehend umgesetzt sind.
Auch hier bleibt die AE bis zum 1.1.2022 gültig. Bis dahin kann die Umwandlung der bisherigen AE durch den Verband vorbereitet und durch die zuständige Behörde abgesegnet werden. Die Arbeit dazu erledigt der Verband, nicht der lokale Verein. Der hat damit nur sehr wenig Arbeit. Auch hier kann es passieren, dass die alte AE geändert werden muss. Diese Anpassungen erledigt dann aber auch der Verband in Rücksprache mit dem lokalen Verein.
Die Mitglieder deines Vereins müssten alle Mitglieder des Landesverbandes werden, damit die Betriebserlaubnis auf sie anwendbar ist. Die Registrierung der Mitglieder erfolgt zwingend und automatisch durch den Verband. Das einzelne Mitglied braucht dort nicht aktiv zu werden, es sei denn er widerspricht der Weitergabe seiner Daten (Opt Out). In diesem Fall darf er aber nicht unter der BE fliegen. Eine individuelle Registrierung darf er nicht vornehmen. Das hört sich jetzt seltsam an, hat aber versicherungstechnische Gründe.

Das wären die zukünftigen Rahmenbedingung wohlgemerkt unter der Voraussetzung das der Verband eine BE nach §16 2(b) hält. Dieses Scenario wird aber zunehmend wahrscheinlicher.

Ich hoffe, das dir das etwas hilft.

Hallo Frank
das ist noch mal sehr ausführlich danke das sollte für die Entscheidungsfindung innerhalb des Vereins ausreichend sein.
Für mich ist das Ziel klar ich muss die Kollegen aus dem Verein mitnehmen und überzeugen.
Eine Einzelentscheidung des Vorstandes als Order per Muffti würde den Verein spalten oder zumindest sehr viel Streit in sich bergen.
Das ist nicht meine Art.
Gruß
Martin
 

Vultra

User
Hallo Frank,

auch von mir noch einmal herzlichen Dank für Deine unermüdlichen Versuche uns normalen Modellfliegern einen kleinen Einblick in die unermessliche Weiten der europäischen Gesetzgebungsverfahren zu verschaffen.

Ich hätte 2 Fragen zu dem Komplex.

Gehen wir einmal davon aus, dass alles gut durchläuft und so wie von Dir beschrieben die Betriebserlaubnis nach §16 ab dem 1.1.21 in Kraft tritt. Weiterhin die Registrierung wie beschrieben über die Vereine erfolgt.

Wenn ich nun Mitglied in beiden großen Verbänden bin, bekomme ich dann auch 2 verschiedene Registriernummern. So wie ich das verstehe muß ich ja die Registriernummer auf meinen Modellen aufbringen.

Die für mich wichtigere Frage betrifft jedoch die Open Category. Wenn ich nun zeitweise nach dieser Fliegen möchte (z.B. Betrieb eines schweren Modells auf der freien Wiese) ist dann dies durch die Registrierung der Verbände abgedeckt oder benötige ich für diese Art des Modellfliegens dann noch eine weitere Registrierung um die ich mich dann selbst kümmern muß. So wie ich das verstehe gilt die Registrierung der Verbände ja nur für die Betriebserlaubniss nach §16.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,

auch von mir noch einmal herzlichen Dank für Deine unermüdlichen Versuche uns normalen Modellfliegern einen kleinen Einblick in die unermessliche Weiten der europäischen Gesetzgebungsverfahren zu verschaffen.

Ich hätte 2 Fragen zu dem Komplex.

Gehen wir einmal davon aus, dass alles gut durchläuft und so wie von Dir beschrieben die Betriebserlaubnis nach §16 ab dem 1.1.21 in Kraft tritt. Weiterhin die Registrierung wie beschrieben über die Vereine erfolgt.

Wenn ich nun Mitglied in beiden großen Verbänden bin, bekomme ich dann auch 2 verschiedene Registriernummern. So wie ich das verstehe muß ich ja die Registriernummer auf meinen Modellen aufbringen.

Die für mich wichtigere Frage betrifft jedoch die Open Category. Wenn ich nun zeitweise nach dieser Fliegen möchte (z.B. Betrieb eines schweren Modells auf der freien Wiese) ist dann dies durch die Registrierung der Verbände abgedeckt oder benötige ich für diese Art des Modellfliegens dann noch eine weitere Registrierung um die ich mich dann selbst kümmern muß. So wie ich das verstehe gilt die Registrierung der Verbände ja nur für die Betriebserlaubniss nach §16.

Hallo,
jeder Pilot kann nur einmal registriert werden, egal in welcher Klasse und unter welcher BE er fliegt. Die Registrierung ist europaweit gültig und gilt für alle Klassen.
Eine Mehrfachregistrierung ist durch die DVO explizit ausgeschlossen.
Wie hies es beim Leben des Brian so schön:
Jeder nur ein Kreuz :D
 

Vultra

User
Hallo Frank,

besten Dank für die schnelle Antwort.
Dann brauch ich mich eigentlich nur mehr um eine Versicherung kümmern, die auch das Fliegen in der Open Category abdeckt. Aber dies ist ja eine andere Baustelle.
 
Vorschriften

Vorschriften

Hi DD8ED Habe alles gelesen,bin erstaunt wie routiniert Du die vielen Fragen beantwortet hast.Mein Respekt und Kompliment !!!!!
LG Peter Schmalenbach
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hi DD8ED Habe alles gelesen,bin erstaunt wie routiniert Du die vielen Fragen beantwortet hast.Mein Respekt und Kompliment !!!!!
LG Peter Schmalenbach

Danke für die Blumen.
Wenn man sich seit mehreren Jahren recht intensiv mit diesem und artverwandten Themen befasst hat, färbt das etwas ab, auch wenn man es nicht hauptberuflich macht. Es erleichtert mir die Sache aber etwas, das ich auf professioneller Ebene auch im Bereich Rulemaking unterwegs bin. Man kennt halt die Spielregeln.
Man tut halt, was man kann.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
und er kann viel.

Hallo,
ich möchte hier mal auf etwas hinweisen:

Ich bin zwar derjenige, der hier im Forum präsent ist, aber hinter den Infos zu den europäischen Regeln steht die Crew der Bundeskommission Modellflug.
Die hier publizierten Erkenntnisse, die sich aus der Arbeit an dem Thema ergeben, stammen NATÜRLICH! nicht alleinig von mir. Da stehen durchaus mehrere andere Kollegen hinter, die aber den Sprung in das Haifischbecken des Forums vermeiden.

Ich bin also mehr das Sprachrohr dieser Crew, deren Arbeit ich hier gerne gewürdigt wüsste. Diese Crew setzt sich aus aktiven Modellfliegern zusammen, die ihre professionelle Kompetenz ehrenamtlich in den Dienst der Sache stellen. Die Arbeiten an dem Thema auf nationaler und internationaler Ebene können von einer Einzelperson, die zudem noch irgendwie ihre Brötchen verdienen muss, nicht geleistet werden. Ich bitte darum, das nicht zu vergessen.
 

bendh

User
Also dann, und sie können viel. Besser? :)

Ich weiß dass es immer mehrere sind die zum Erfolg beitragen, trotzdem trägst du die Hauptlast und auch das verdiente Lob für deine Arbeit in der Öffentlichkeit. Ich will die Anderen aber nicht vergessen nur kenne ich sie nicht, ich danke aber auch ihnen.
 

onki

User
Hallo Frank,

ich lese hier bisher still mit, weil unseren Verein das Thema als Platzbesitzer mit AE natürlich betrifft.

Zusammenfassend lässt sich also mit Grönemeyer sagen: "bleibt alles anders".

Wenn ich es recht verstehe wird der Verband, sofern das Startsignal von wem auch immer gegeben ist auf den Verein zukommen und in irgendeiner Form die AE in Augenschein nehmen und Maßnahmen ergreifen (was auch immer) damit sie in die "neue Form" überführt wird.
Soll heißen wir als Verein sind da erst einmal in der Beobachterrolle.

Zudem muss jedes Mitglied verbandsmäßig organisiert sein, damit es keine Probleme mit der Registrierung gibt.
Dabei dürfte egal sein welcher Verband das ist. Ich denke viele Vereine haben das Problem, dass nicht alle beim DMFV bzw. DAeC zusammen organisiert sind sondern eine gewisse Durchmischung da ist.
Vile sind über den Verein angemeldet, einige Individualmitglieder.
Welche Maßnahmen muss dann der Verein ergreifen? Muss eine Liste der Mitglieder mit dem entsprechenden Verbands-Mitglkiedsnachweis bereitgestellt werden oder ist die Mitgliedschaft nur für den reinen Flugbetrieb nötig?

Gruß
Onki
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,

ich lese hier bisher still mit, weil unseren Verein das Thema als Platzbesitzer mit AE natürlich betrifft.
Zusammenfassend lässt sich also mit Grönemeyer sagen: "bleibt alles anders".
Wenn ich es recht verstehe wird der Verband, sofern das Startsignal von wem auch immer gegeben ist auf den Verein zukommen und in irgendeiner Form die AE in Augenschein nehmen und Maßnahmen ergreifen (was auch immer) damit sie in die "neue Form" überführt wird.
Soll heißen wir als Verein sind da erst einmal in der Beobachterrolle.
Naja, aus praktischen Gründen wird sich der lokale Verein schon beim Verband melden müssen, da der Verband nicht unbedingt den vollständigen Überblick über die Aufstiegserlaubnisse hat. Dann macht aber erst mal der verband weiter

Zudem muss jedes Mitglied verbandsmäßig organisiert sein, damit es keine Probleme mit der Registrierung gibt.
Dabei dürfte egal sein welcher Verband das ist. Ich denke viele Vereine haben das Problem, dass nicht alle beim DMFV bzw. DAeC zusammen organisiert sind sondern eine gewisse Durchmischung da ist.
Vile sind über den Verein angemeldet, einige Individualmitglieder.
Welche Maßnahmen muss dann der Verein ergreifen? Muss eine Liste der Mitglieder mit dem entsprechenden Verbands-Mitglkiedsnachweis bereitgestellt werden oder ist die Mitgliedschaft nur für den reinen Flugbetrieb nötig?
Die neuen Regeln orientieren sich an den Operatorn des Modellflugs. Der Operator ist der Verband mit seinen Mitgliedern. Der Verband erhält eine Betriebserlaubnis in dessen Rahmen eine Aufstiegserlaubnis für einen lokalen Verein und seinen Platz erteilt wird. Bei einer Durchmischung der Verbandszugehörigkeiten ergibt sich die Situation, dass der lokale Verein 2 Aufstiegserlaubnisse benötigt und dann die Mitglieder nach unterschiedlichen Regeln fliegen müssten. Das diese Situation Käse ist, brauchen wir nicht zu diskutieren.
Eine Lösung wäre eine einheitliche und gemeinsame BE der Verbände für die es eine gegenseitige Anerkennung gibt. Bei Inhaltsgleichheit ist das eher einfach. Nur wird es nach dem aktuellen Stand der Dinge so etwas nicht geben. Die lokalen Vereine werden sich also entscheiden müssen, ob sie sich 2 verschiedene AE´s antun, oder bewirken, dass alle Mitglieder im gleichen Verband organisiert sind. Das würde das Problem auch lösen.
Die Registrierung durch den Verband hängt natürlich auch an der Verbandsmitgliedschaft, da der Verband keine Nichtmitglieder registrieren kann. Zwei verschiedene Registrierungsstellen für einen lokalen Verein machen die Sache auch nicht einfacher.
Für dieses Problem kennt momentan noch keiner eine richtige Lösung.
 

Nobby_segelflieger

Vereinsmitglied
Hallo Frank DD8ED

Ich habe da mal eine Frage zur Registrierung die du weiter oben erwähnt hast.

Da schreibst du das jeder nur 1 mal registriert werden kann.

Bei mir ist folgendes der Fall.

Ich bin Mitglied in 3 Vereinen die alle dem DMFV angeschlossen sind. Anfangs war ich auch dort über 1 Verein versichert. Vor 6 Jahren habe ich dann meine Vereinsversicherung über den DMFV in eine Einzelmitgliedschaft beim DMFV geändert. Da ich auch viel an Freien Hängen fliege / geflogen bin.

Vor 2 Jahren habe ich dann zum MFSD (DAeC) als Einzelmitglied gewechselt, aus Privaten Gründen.
Mittlerweile bin ich auch 1. Vorstand in einem der 3 Vereine.

Wie wird das, oder kann das, dann in meinem Fall laufen mit der Registrierung.

So wie ich das verstanden habe "muss" ich dann wieder zum DMFV wechseln???
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank DD8ED

Ich habe da mal eine Frage zur Registrierung die du weiter oben erwähnt hast.

Da schreibst du das jeder nur 1 mal registriert werden kann.

Bei mir ist folgendes der Fall.

Ich bin Mitglied in 3 Vereinen die alle dem DMFV angeschlossen sind. Anfangs war ich auch dort über 1 Verein versichert. Vor 6 Jahren habe ich dann meine Vereinsversicherung über den DMFV in eine Einzelmitgliedschaft beim DMFV geändert. Da ich auch viel an Freien Hängen fliege / geflogen bin.

Vor 2 Jahren habe ich dann zum MFSD (DAeC) als Einzelmitglied gewechselt, aus Privaten Gründen.
Mittlerweile bin ich auch 1. Vorstand in einem der 3 Vereine.

Wie wird das, oder kann das, dann in meinem Fall laufen mit der Registrierung.

So wie ich das verstanden habe "muss" ich dann wieder zum DMFV wechseln???

Hallo,
in deinem Fall wäre es zunächst sinnvoll, dich über deinen lokalen Verein dem du vorstehst und dem Verband dem dieser angegliedert ist, zu registrieren. Ich gehe mal davon aus, das du auf dem Platz des Vereins fliegst, bei dem du Präses bist :D.
Der Punkt mit der Versicherung ist dabei aber noch unklar. Mir ist jetzt nicht ganz klar, ob eine Verbandsmitgliedschaft ohne Versicherung möglich ist.

Allerdings stellt die Situation der Durchmischung der Verbandsangehörigkeiten oder Doppelmitgliedschaften z.Z. noch ein Problem dar. Der DAeC arbeitet aktuell an einer Lösung dieses Problems im Rahmen seines Regelwerks für den Modellflug.
 
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