5 Kg Grenze und Haltung eines Verbands dazu...

moin,
vielleicht ne blöde frage:
bin weder im dmfv noch daec. in meiner privathaftpflicht versicherung sind modellflugzeuge includiert. auch die wildfliegerei. gewichtsmäßig hab ich auch nix mit mehr ala 5kg. wie soll denn diese registriererei funktionieren? langsam glaube ich man will mehr ungehorsame Bürger...
und jetzt erzählt mir nicht, dass sich so einige alpenvölker an die schon jetzt bestehenden regeln halten. da gibt es z.b. die 100m regel und wen juckts? manchmal denke ich, dass es typisch deutsch ist.
wir bringen es fertig auf einer 4 spurigen autobahn machen wir tempo 30. und wir halten uns drann....
 
Zuletzt bearbeitet:

Robinhood

Vereinsmitglied
moin,
vielleicht ne blöde frage:
bin weder im dmfv noch daec. in meiner privathaftpflicht versicherung sind modellflugzeuge includiert. auch die wildfliegerei. gewichtsmäßig hab ich auch nix mit mehr ala 5kg. wie soll denn diese registriererei funktionieren? langsam glaube ich man will mehr ungehorsame Bürger...
und jetzt erzählt mir nicht, dass sich so einige alpenvölker an die schon jetzt bestehenden regeln halten. da gibt es z.b. die 100m regel und wen juckts? manchmal denke ich, dass es typisch deutsch ist.
wir bringen es fertig auf einer 4 spurigen autobahn machen wir tempo 30. und wir halten uns drann....

Hast Du einen Kenntnisnachweis?
 
ja ganz brav gemacht und sogar den adressaufkleber mit brandschutz....

den ganzen scheiss haben wir den drohnenaffen zu verdanken und das sind genau die, den das ein scheiss juckt, vielleicht sogar aus Unwissenheit. mehrfach selber beobachtet.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
ja ganz brav gemacht und sogar den adressaufkleber mit brandschutz....

den ganzen scheiss haben wir den drohnenaffen zu verdanken und das sind genau die, den das ein scheiss juckt, vielleicht sogar aus Unwissenheit. mehrfach selber beobachtet.

Die ganze Thematik mit der Registrierung ist noch im Suppentopf der Verfahrensküche. Lediglich die Tatsache „Daß“ und „Wann“ ist bekannt. Das Procedere ist noch unbekannt, aber ohne Verbandszugehörigkeit musst Du dich höchstwahrscheinlich selbst drum kümmern.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Edit: Martin war schneller
 
Hallo Martin2
ich bin mir nicht sicher das es mit de EU Verordnung nicht um die Drohnenaffen geht, wenn du damit die Privaten meinst die keine Ahnung von nix haben.
Nein da stecken auch Unternehmen mit Geld dahinter die Flugsysteme nutzen oder Entwickeln wollen um zu fotografieren, messen, kontrollieren, spionieren, transpotieren und Befördern.
Für alle die brauch es einen Rechtsrahmen.
Da wir beim betrieb unserer Flugmodelle nicht auf diesen sitzen, sondern am Boden bleiben und eine Fernsteuerung in Händen halten, fällt unser Hobby unter den Begriff "Betrieb unbemannter Luftfahrt".
Mit der EU Verordnung hat man nun versucht Regeln zu erstellen für alle Geräte wo keiner drinn drauf oder drunter sitzt oder hängt.
Dabei haben die europäischen Verbände für den Modellflug mit am Tisch gesessen und es konnte herrausgestellt werden das der Modellflug in Verbänden und Vereinen ein besonders großes Sicherheitsniveu hat. Daraus konnten besondere Regeln für den Modellflug errungen werden.
Der Nachteil liegt jetzt darin das Modellflieger, die nicht in einem Verband organisiert sind von diesem Verhandlungserfolg keinen Vorteil genießen können und sich den nachteileigen Regelungen der EU Verordnung voll unterwerfen müssen.
Es wird auch eine Stelle geben (warscheinlich LBA) bei der du dich als Einzelpilot regestrieren kannst.
Da du aber keinen Verband angehören willst, wird für dich nur die Regelung nach der open categorie bleiben.
Da kannst du ja etwas Ändern
Gruß
Martin aus Dortmund
 

UweH

User
bin weder im dmfv noch daec. in meiner privathaftpflicht versicherung sind modellflugzeuge includiert. auch die wildfliegerei. gewichtsmäßig hab ich auch nix mit mehr ala 5kg. wie soll denn diese registriererei funktionieren?


Hi Martin,

auch wenn Du über Deine Privathaftpflicht versichert bist gehörst Du über Deine Vereinsmitgliedschaft dem Verband DMFV an, also dürfte die Registrierung unabhängig von Deiner Versicherung über den Verband funktionieren wenn es mal irgendwann so weit ist......oder bist Du bei den Spessartseglern ausgetreten? :p

Ich rate Dir allerdings die Versicherungsbedingungen Deiner privaten Haftpflicht für den Modellflug mal von Deinem Versicherungsbetreuer überprüfen zu lassen. Die privaten Haftpflichtversicherungen haben oft solch große Einschränkungen bei den Deckungssummen oder Schadensszenarien für den Modellflugbereich, dass es nicht mit einer Modellflugzeughaftpflicht vergleichbar ist, sondern praktisch einer Kinderspielzeugversicherung entspricht.
Ich werde bis da hin beim fliegen erst mal größeren Abstand zu Deinen Modellen halten wenn wir wieder zusammen am Hang sind :rolleyes::D

Gruß,

Uwe.
 
dann mal danke für die kurze einführung ins thema. ich warte also ab.

uwe: bin dabei bei den spessartern. versicherung passt. sogar mir antrieb 😁😁😁😁
und mit 20 mio € dürfte reichen. du brauchst dich also nicht verstecken 😆
 

Pano

User
Da kann man nur hoffen, dass sich wie bei allen Hiobsbotschaften der letzten Jahre zum Schluss doch noch alles zum Guten für den freien Hangflug wendet.

Viele Grüße,

Pano
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Da kann man nur hoffen, dass sich wie bei allen Hiobsbotschaften der letzten Jahre zum Schluss doch noch alles zum Guten für den freien Hangflug wendet.

Viele Grüße,

Pano

Hi Pano,
die Gewichtsgrenze 5kg erreichst Du doch mit Deinen Modellen sowieso nie? 😂
 
Also könnten wir das abschließend zusammenfassen:

Praktizierende Hangflieger mit Fluggeländen ohne AE haben ein sehr deutliches und berechtigtes Interesse für eine Anhebung des möglichen Fluggewichts von 5 zu 10 Kg.
Dazu die Beibehaltung der bislang geltenden Flughöhenregelungen ohne Einschränkung auf 120m.
Damit würde den gesteigerten Vorgaben (Kenntnis/Kennzeichnung) und der mit den Jahren deutlich verbesserter Technik (Sicherheitsgewinn) Rechnung getragen werden und eine Annäherung an unsere Nachbarländer erreicht.


Ein klarer Grund dafür dass Verbände sich dafür einsetzen sollen und nicht nur für Modellflug auf AE Geländen!
 
Zuletzt bearbeitet:

UweH

User
Praktizierende Hangflieger mit Fluggeländen ohne AE haben ein sehr deutliches und berechtigtes Interesse für eine Anhebung des möglichen Fluggewichts von 5 zu 10 Kg.

....und die ganzen vielen Vereine am Hang und in der Ebene die ihr Vereinsgelände im erlaubnisfreien Modellflug betreiben weil sie Auflagen für eine AE nicht erfüllen und deshalb keine bekommen können. Ich kenne in meinem näheren Umfeld mindestens 4 Vereine und Modellflug IG´s auf die das zutrifft.
Auch mein Verein mit ca. 90 Mitgliedern gehört dazu und angesichts der anhaltenden Ignoranz des DMVF für die Belange seiner Vereine ohne AE werden wir voraussichtlich in Kürze einen Verbandswechsel des Vereins prüfen......über den wir übrigens schon zur LuftVO 2017 nachgedacht hatten weil ein benachbartes FFH-Gebiet plötzlich unseren legalen Flugraum halbierte, "unser" Verband die Gesetzesänderung die dazu geführt hat aber als großen Erfolg für alle seine Mitglieder feierte :confused: ....wir sehen das bis heute ganz anders und nur ein weiterer, noch hinterfotzigerer Akteur auf der Bühne des Vereinsgeländebetriebs hat verhindert dass wir die Energie hatten in den letzten 3 Jahren die Konsequenz aus den Fake-Erfolgen des DMFV zu ziehen.

Gruß,

Uwe.
 
Also könnten wir das abschließend zusammenfassen:

Praktizierende Hangflieger mit Fluggeländen ohne AE haben ein sehr deutliches und berechtigtes Interesse für eine Anhebung des möglichen Fluggewichts von 5 zu 10 Kg.
Dazu die Beibehaltung der bislang geltenden Flughöhenregelungen ohne Einschränkung auf 120m.
Damit würde den gesteigerten Vorgaben (Kenntnis/Kennzeichnung) und der mit den Jahren deutlich verbesserter Technik (Sicherheitsgewinn) Rechnung getragen werden und eine Annäherung an unsere Nachbarländer erreicht.


Ein klarer Grund dafür dass Verbände sich dafür einsetzen sollen und nicht nur für Modellflug auf AE Geländen!
würde ich so unterschreiben...
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
hinzu kommt, dass es in der Europäischen Regulierung die auf den Hangflug zielende Regelung mit 10 kg und 120m über Pilotenstandort gibt. Es gibt keine Begründung dafür, warum z.B. 10 kg ein höheres Risiko darstellen soll, als 5 kg. Ein Risk Assesment dazu liegt meines Wissens nicht vor. Es wird aber in der Open Categorie als risikoarm betrachtet.

Eine Einschränkung auf 5 kg ist daher nicht sachlich begründet. Die Europäische DVO fordert eine risikobasierte und anwendungsorientierte Betrachtung des Betriebs. Die Limitierung auf 5 kg genügt dieser Anforderung nicht und ist daher in Frage zu stellen.
 
Hallo Frank,

genau diese Ansicht vertrete ich auch. Jedoch ist dies in den Köpfen der genehmigenden Stellen und unserer Modellflugverbände so noch nicht angekommen.
Es gibt zur Zeit nur diese beiden Massengrenzen: 5 kg und 25 kg. Jedoch ist es Tatsache, dass sich Vereine mit den genehmigenden Stellen auf eine Beschränkung von 15 kg eingelassen haben. Dies ist kein Kompromiss, sondern da hat einer den anderen über den Tisch gezogen.
Die Folge ist heute immer wieder dieses Herumgeeiere bei Entscheidungsfindungen wie hier in dieser Diskussion ersichtlich.
Eine sachliche Begründung ist mir bisher auch noch nicht bekannt.

LG obelix
 

DonM

User
Ich würde das auch so unterschreiben......

Hangflug bis 10 kg sollte eingeführt werden und der DMFV sollte sich das besser Überlegen und das unterstützen.
Sonst werden wohl noch mehr Mitglieder austreten ;)


Fliegergruß DonM
 
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