Ich verstehe das bisher Gesagte so:
Die EU hat einen Rahmen gesetzt, in dem sich die Mitgliedsländer bzgl. nationaler Regelungen für den Modellflug bewegen können. An einigen Stellen gibt es definitive Vorgaben (z.B. Register), an anderen Stellen Optionen (z.B. § 16 a/b). Insoweit ist also mit der EU nichts mehr zu verhandeln.
Wenn doch, dann sicher nicht auf nationaler Seite durch Vereine, Verbände etc. sondern durch Regierungsbehörden. Hier wäre die Ebene zu wahren!
Es muss also national entschieden werden, ob in D die Variante 16 a oder 16 b zur Anwendung kommt. Dass beide Varianten parallel in einem Land gelten sollen, kann ich mir nicht vorstellen. Die Entscheidung trifft das BMVI zusammen mit den nachgeordneten Behörden und Ebenen. Vor einer Entscheidung sind die Vertretungen der Betroffenen anzuhören (Verbandsanhörung), selbes Verfahren wie bei der Reform der LuftVO.
Wenn die nationale Regelung weiter auf dem bisherigen Regelwerk basieren soll (DMFV-Vorschlag), könnte inhaltlich alles weitestgehend so bleiben wie es ist, es wird nur ein neues Etikett drauf geklebt.
Wenn es eine neue Regelung geben soll (StRfF des DAeC), die inhaltlich und bezüglich der Zuständigkeiten vom Vorhandenen wesentlich abweicht, muss es eine neue LuftVO geben. Diese muss der Bund zusammen mit den Ländern gemeinsam aushandeln und beschließen (Ministervorlage/Bundesrat). Dann würde das mühsam über die Jahre geschnürte Bündel an Gesetzen, Verordnungen und Regelungen aufgeschnürt und komplett neu verhandelt - mit allen, die da was zu sagen haben: BMVI, BMI, BMVg, BMU, DFS, LBA, Staatskanzleien der Länder mit den RegPräsidenten und den Naturschutzbehörden usw. Was dabei herauskommen wird, weiß niemand, sicher aber nicht das, was der DAeC sich wünscht.
Auf einen einfachen Nenner gebracht: Der DMFV bevorzugt den Spatz in der Hand (auch wenn die Modellflieger davon evtl. nicht satt werden), der DAeC schaut nach der Taube auf dem Dach (und verspricht den Modellfliegern ein Festmahl).
Grüße
Michael