Da bin ich völlig mit dir einig. Deshalb würde ich in eine Satzung einen Passus aufnehmen, der dem Vorstand die Befugniss erteilt, eine Platzordnung/Flugordnung zu erlassen.Alte Regel jedes guten Vereins(vorstandes):
In die Satzung so wenig wie möglich und so viel wie nötig. Jede Änderung an einer Satzung benötigt eine Änderung über die Mitgliederversammlung (i.d.R. 2/3 Mehrheit) und kostet den Verein beim Notar entsprechendes Geld.
Vereinsinterne Regelungen trifft man in Geschäftsordnungen für den Vorstand, Platzordnungen und Flugordnungen für alle am Flugbetrieb teilnehmenden Mitglieder und Gäste.
Je nach Vorstandsmandat für ein Thema, mit oder ohne Mitgliederversammlung.
Als Vorstand würde ich dann wichtige Regelungen - dazu würde für mich die 35MHZ-Frage gehören - dazu mir von der Mitgliederversammlung mit absegnen lassen.
Hans
P.S. Die Mustersatzung vom DMFV sieht so was nicht vor, muss ja auch nicht sein. Ein Notar berät meiner Erfahrung nach auch nur hinsichtlich der zvilirechtlichen Mindeststandards, für steuerliche Fragen schickt er die Vereine dann zum Steuerberater usw. Wenn er dazu nämlich berät, zahlt im Falle eines Fehlers seine Vermögenshaftplicht nicht.