Rechtliche Grundlage für ein Nutzungsverbot von 35MHz am Vereinsplatz

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Hans Rupp

Vereinsmitglied
Alte Regel jedes guten Vereins(vorstandes):
In die Satzung so wenig wie möglich und so viel wie nötig. Jede Änderung an einer Satzung benötigt eine Änderung über die Mitgliederversammlung (i.d.R. 2/3 Mehrheit) und kostet den Verein beim Notar entsprechendes Geld.

Vereinsinterne Regelungen trifft man in Geschäftsordnungen für den Vorstand, Platzordnungen und Flugordnungen für alle am Flugbetrieb teilnehmenden Mitglieder und Gäste.
Je nach Vorstandsmandat für ein Thema, mit oder ohne Mitgliederversammlung.
Da bin ich völlig mit dir einig. Deshalb würde ich in eine Satzung einen Passus aufnehmen, der dem Vorstand die Befugniss erteilt, eine Platzordnung/Flugordnung zu erlassen.

Als Vorstand würde ich dann wichtige Regelungen - dazu würde für mich die 35MHZ-Frage gehören - dazu mir von der Mitgliederversammlung mit absegnen lassen.

Hans

P.S. Die Mustersatzung vom DMFV sieht so was nicht vor, muss ja auch nicht sein. Ein Notar berät meiner Erfahrung nach auch nur hinsichtlich der zvilirechtlichen Mindeststandards, für steuerliche Fragen schickt er die Vereine dann zum Steuerberater usw. Wenn er dazu nämlich berät, zahlt im Falle eines Fehlers seine Vermögenshaftplicht nicht.
 

cap-1

User
Wenn ihr schon die Leute mit 35 Mhz Anlagen als unsicher definiert,
was macht ihr denn mit Fluganfängern und denen die es nie so richtig lernen.
Die sind für die Industrieanlagen mindestens doch genauso gefährlich, wir haben von den Leuten einige auf dem Platz die öfter im Jahr mal
"sich vertun", und das mit Neuester Technik.
das Risiko die Leute fliegen zu lassen ist mindestens so hoch wie einen 35 Mhz Anlage zu betreiben.
Nehmt ihr das auch in die Satzung auf.................................
Ich hab hier das Gefühl das man sich in etwas verbissen hat.

Gruß Günther
 
Irgendwie kommt mir die Diskussion um die 35Mhz Erlaubniss lächerlich vor .
35Mhz ist so sicher wie nie , da ja fast alle Modellpiloten auf 2,4 Mhz fliegen.
Wenn die Logik und Auffassung die manche hier vertreten zutrifft , darf auch kein VW-Käfer und alte Gerät , auch nicht mehr verwendet werden.
Es lebe die Regulierungswut !!!!!
mfg
Werner
 

Malmedy

User
In Art. 3 GG sind die Gründe aufgelistet, nach denen eine Diskriminierung verboten ist. Die Frequenznutzung zur Steuerung von Modellflugzeugen ist dort nicht aufgeführt!
 
Ich habe mich noch einmal mit Dem auseinandergesetzt was Walter geschrieben hat und muss auch feststellen das ein rechtsverbindliches Verbot bestimmter Vernsteuerungstechnik im Modellflug für einen Vereinsplatz schwirig ist.
Grundsätzlich ist jeder Mensch Frei und es ist das erlaubt was nicht durch Verordnungen, Gesetze oder Anordnungen einer Behörde verboten ist.
Dabei muss sich eine Anordnung einer Behörde auf Gesetze und Verordnungen berufen.
Leider kenne ich weder im Luftverkehrsgesetz noch in der luftVO einen Hinweis das eine Funkvernsteuerung die zur Steuerung von Flugmodellen eingesetzt wird besondere Anforderungen erfüllen muss.
Der Einzige hinweis zur Sicherheit des eingestzten Fernsteuerungssystem und der Sicherheit finden wir ggf. in den Auflagen einer Aufstiegserlaubnis.
Dort liest mann immmer wieder: Bei Anzeichen von Funkstörungen ist der Modellflugbetrieb unverzüglich solange einzu-stellen, bis die Störquelle eindeutig ermittelt und ausgeschaltet wurde.
Dem Gedanken folgend kann mir keiner Verbieten mit einer 27Mhz -AM Anlage einen Jet mit 25kg zu Fliegen, bis das es Anzeichen für Funkstörungen giebt, die die Steuerung des Modells betreffen.
Ich hoffe es wird keiner diesen unvernünftigen Gedanken verfolgen.
Es giebt auch sonst keine Techn. Regeln(DIN oder Eurpa Normen) die auf den Modellflug bis 25Kg angewand werden können um die Lufttüchtigkeit inkl des Eingesetzten Vernsteuerungssystem, zu beschreiben. (Ich glaube das will auch keiner)
Zum guter letzt bleibt nur der Beweiß durch Erprobung - Flugversuch.
Bei der letzten Flugleiterschulung habe ich auch gelernt das der Flugleiter kaum eine Handhabe hat wenn er Zweifel an der Lufttüchtigkeit eines Flugmodelles hat. Ein Flugverbot würde einem Sportverbot im Verein gleich kommen und ist somit aus dem Vereinsrecht, nicht zulässig.
Auch mit der Durchsetzbarkeit von Regelverstößen ist mann im Verein schnell an seine Grenzen gestoßen z.B. hat der Einsatz körperlicher Gewalt, sofort strafrechtliche Relevans. Genauso ist es nicht zulässig ohne Zustimmung des Besitzers - Eigentümers ein Flugmodell eines Vereinsmitgliedes auf seine Flugtüchtigkeit zu Untersuchen.
Ein Risiko basierter Ansatz zum Verbot bestimmter Techniken oder die Mindestanforderung an die Versteuerungstechnik in einer Flugplatzordnung kann daher nur als Gebot gesehen werden.
Sebastian hat mir heute auf Nachfrage per PN mitgeteilt das die betreffenden Kollegen seines Vereins das Versteuerungsequipment erneuern wollen und mit der Zeit gehen werden.
Ich denke für die meisten, die sich hier im Forum äußern, ist es unbestritten das die jetzt zur Vefügungstehnde Technik mit digitaler Datenübertragung und ständigem Frequenswechsel, den höchsten Stand an an Übertragungssicherheit abbildet, den dem Modellflug je zur Verfügung gestanden hat.
Dem Modellflug in Vereinen und Verbänden wird im allgemeinen ein hohes Sicherheitsniveau bescheinigt.
Dieses ist besonders auf die zum Teil sehr kontroversen Diskusionen zur Sicherheit in unserem Hobby und dendamit verbundenen Selbsregulierungssystem zurückzuführen.
Hoffen wier das es lange so bleibt und kein Verband der Ingenieure oder ein sonst. Normausschuss techn. Regeln für den Modellflug verfasst und diese über die Luft Vo bindent werden.
in dem Sinne
Gruß
Aus Dortmund Martin
 
Hallo Martin,
leider sind viele deiner Ausführungen nur basierend auf Annahmen, die leider so nicht haltbar sind wenn man sie unter die Lupe nimmt - was aber keiner hier macht.
Beispiel 27MHz, das Band ist, testet man es, erstaunlich ungestört.
Das hat ein Kollege der Oldies fliegt interessehalber getestet und fliegt seither einen nostalgischen Modellheli mit 27MHz.
Warum das so ist liegt imho hauptsächlich daran, dass die einstigen Störquellen nicht mehr vorhanden sind.
Die haben das Band nämlich verlassen.
Logisch dass ein 27MHz Equipment im Jet nicht mehr zum Einsatz kommt, die wollen schon aufgrund der damals kaum vorhandenen Einstellmöglichkeiten Neueres.

Wie ich mittlerweile erfahren habe geht es auch nicht um eine echte 35MHz Problematik sondern um das "Gefühl" einiger in dem Verein das 35MHz ein Problem wäre. >>> kein Beleg und ab da wird es schwierig.

Ganz dünn wird das Eis will man irgendeiner Art Flugtauglichkeitsprüfung machen.
Ich spreche mind. 90% der Modellflieger die Kompetenz dazu ab.
Da wäre immer nur Meinung und wenig Fakt an der Tagesordnung. Das gäbe sicher tolle Auswüchse.
Zweifel sind subjektiv, bei sicherheitsrelevanten offensichtlichen Mängeln ist das imho kein Problem die Teilnahme am Betrieb zu verweigern.
Allerdings: muss man begründen können, mit Fakt und nicht mit "ich bin der Meinung".
Und wenn auf der Waage 25 oder Mehr Kg stehen oder die DB Marke gerissen wir ist das ohnehin ein unstrittiger Fall, oder?
Die Frage ob sich ein Flugleiter durchsetzen kann oder auch will - tja, das ist nochmal ein anderes Thema...
 
Hallo Martin
ich habe in meiner Ausführung es bewust spitz aufgestellt und auf eine 27Mhz -AM Anlage als Beispiel aufgeführt - Rechtlich möglich aber nicht sinnfoll. Ich habe dabei noch die alte Amplitudenmodulation genannt die als besonders Störanfällig beschrieben wird.
Ich habe auch weiter erörtert das es keine Mindestanforderungen an Fernsteuerungsanlgen für die Steuerung von Flugmodelle in einem Gesetz oder Verordnung verankert sind und von daher es schwirig wird ein Verbot auszusprechen.
Ich habe mich klar von Flugtauglichkeitsprüfungen distanziert.
Ich habe klar dargestellt das ein Flugtauglichkeitsprüfung nur mit der Zustimmung des Besitzers möglich ist.
Weiter habe ich dargestellt, dass für eine derartige Prüfung keine Prüfgrundlage in Form eines technischen Regelwerkes vorhanden ist.
Gewicht und Lautstärke ist sicher ein kriterium aber dann hat es sich auch schon. Hat aber auch nichts mit einer Flugtauglichkeitsprüfung zu tun.
Auch bei der Messung des Gewichtes und bei der Ermittlung der Lautstärke muss der Vereinskollege zustimmen.
Bitte welche Rechtliche Stellung hat der Flugleiter?
Dr Flugleiter kann mit einem freundlichen Gespräch auf ein Mitglied einwirken von einem Flugvorhaben abzusehen.
In einer emotionaler Debatte muss auch noch aufgepasst werden das sich der Flugleiter sich nicht dem Vorwurf der Beleidigung gefallen lassen muss.
Wenn das Mitglied sich an einer Zusammenarbeit verweigert wird es schwirig. Selbst der Ausschluss vom Flugbetrieb kann rechtliche Folgen haben, da möglicher weise mit dem Vereinsrecht nicht vereinbar. Gleiches gild wenn der Flugleiter ein Mitglied vom Platz entfernen möchte, dem er ein schwerwiegendes Fehlverhalten vorwirft. Ich denke wir stimmen darin überein das Körperliche- oder Waffengewalt keine Option ist die Flugordnung durchzusetzen.
Gruß
Martin
 
Auch bei der Messung des Gewichtes und bei der Ermittlung der Lautstärke muss der Vereinskollege zustimmen.
Bitte welche Rechtliche Stellung hat der Flugleiter?
Dr Flugleiter kann mit einem freundlichen Gespräch auf ein Mitglied einwirken von einem Flugvorhaben abzusehen.
In einer emotionaler Debatte muss auch noch aufgepasst werden das sich der Flugleiter sich nicht dem Vorwurf der Beleidigung gefallen lassen muss.
Wenn das Mitglied sich an einer Zusammenarbeit verweigert wird es schwirig. Selbst der Ausschluss vom Flugbetrieb kann rechtliche Folgen haben, da möglicher weise mit dem Vereinsrecht nicht vereinbar. Gleiches gild wenn der Flugleiter ein Mitglied vom Platz entfernen möchte, dem er ein schwerwiegendes Fehlverhalten vorwirft.
Gruß
Martin
Hallo Martin - hier widerspreche ich deiner Ansicht klar.
Stimmt er nicht zu, nimmt er am Flugbetrieb nicht teil. Warum? Ganz einfach, es sind Rahmenparameter und im (begründeten!) Zweifel wird das kontrolliert.
Diese Befugnis hat der Flugleiter sehr wohl und dem steht auch kein Vereinsrecht entgegen.
Den Unterschied eines Platzverweises versus nicht gestatteter Teilnahme am Flugbetrieb sollte man erkennen, das sind schon 2 ganz verschiedene Dinge. Mir ist nicht bekannt dass in irgendeinem Verein diese Befugnis an einen Flugleiter delegiert ist.
Während die rechtliche Stellung eines Flugleiters klar ist happert es eher an dem Durchsetzungsvermögen der jeweiligen Person.
Oder aber auch das Gegenteil - Übereifer. Beides nicht korrekt.

Was mich etwas verwundert - in Position eines Vorstandes und mit Flugleiterschulung stellst du noch die Frage nach der rechtlichen Stellung eines Flugleiters? Ist die Schulung mittlerweile so schlecht dass dort solche Fragen nicht abgearbeitet werden? Das will ich nicht glauben...
 
Hallo Martin
Es geht um Eigentumsrechte - Verantwortung- Vereinsrecht.
Zunächst liegt es in der Verantwortung eines jeden Vereinsmitgliedes, die Bestimmungen der AE und der Platzordnung einzuhalten und sich so zu Verhalten das die Sicherheit und Ordnung am Platz nicht gefährdet wird.
Es ist nicht in der Verantwortung des Flugleiters die Einhaltung zu erzwingen.
Also kann- soll der Flugleiter mit einer deutlichen Ansage klar machen das ein Flugvorhaben gegen die AE oder Platzordnung verstöst.
In den Anhängen zur nfl 1-1430-18 Musterbescheid, wird dargestellt, das der Flugleiter regelnd eingreift.

Demnach ist es im sinne der nfl 1-1430-18 nicht gewollt das der Flugleiter sich aufführt wie ein Sherriff.

Auch die rechtlichen Möglichkeiten eines Flugleiters in der Durchstzung der AE- Platzordnung sind beschränkt. Ich denke dabei an die Tatvorwürfe; Nötigung; Beleidigung; Körperverletzung.

Was jedoch möglich ist wenn ein Verstoß klar, gravierend und gut zu beweisen ist, den Vorfall zu dokumentieren mit Zeugen zu belegen und bei der Luftaufsicht zur Anzeige bringen. Z.B. ein Vereinsmitglied möchte einen Jet mit Pulsorohr fliegen lassen, der Platz hat in seiner AE eine Beschränkung für die Lärmentwiklung z.B. 75 dbA und das Vereinsmitglied lässt sich mit normalen Mitteln nicht von seinem Vorhaben abringen, kann-soll der Flugleiter und auch weitere Anwesende eine Entsprechende bestimmte Ansage machen. Ignoriert das Vereinsmitglied den deutlichen Hinweis und will sein Flugvorhaben durchziehen wird es schwierig die AE - Platzordnung durchzusetzen, ohne sich den Tatvorwürfe; Nötigung; Beleidigung; Körperverletzung auszusetzen.
Möglicher weise hilft es ja schon wenn der Flugleiter und die anderen Anwesenden klar machen, das eine Anzeige bei der Landesluftfahrtbehörde erfolgen wird, sollte das Flugvorhaben entgegen der AE-Platzordnung durchgezogen werden.
Wir driften aber jetzt sehr weit vom eigentlichen Thema ab.
Gruß
Martin
 
Es ist viel einfacher, denn es gilt für den Verein auch das Hausrecht. Beispiel: gegen lautes furzen gibt es auch weder Gesetz noch Verordnung. Trotzdem kann ein Wirt einen dauerfurzenden Gast aus seinem Restaurant schmeißen...
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
hallo,

jetzt driftet die Diskussion wirklich vom Thema ab. Auch hier werden meines Erachtens die Interessen der verantwortlichen Personen - Vorstand und Flugleiter haften ja schließlich für ihr Tun - gegenüber den Interessen des Mitglieds zu wenig berücksichtigt.

Ein Mitglied, dass sich den Anweisungen des Flugleiters wiedersetzt würde von mir als Vorstand die "gelbe" Karte bekommen und bei Wiederholung wäre wegen vereinschädigenden Verhaltens eien Vereinsauschlußverfahren angesagt.
Begründung: Wenn so was geduldet wird, finden sich zurecht bald keine Personen mehr als Flugleiter und der Flugbetrieb ist aus diesem Grund nicht mehr möglich.

Hans
 

S_a_S

User
Hans,
bei Ausschluss ist aber dann doch wieder meist (->Satzung) die Mitgliederversammlung zuständig.
Darum kann auch ein Verbot / Beschränkung in der Flugordnung - soweit gesetzlich nicht vorgegeben - auch nur dort festgelegt werden. Die Versammlung ist derzeit schwierig zeitnah anzusetzen.

@Martin.Dortmund : wenn der Flugleiter sein Weisungs-/Hausrecht nicht verbal durchsetzen kann - aber Gefahr im Verzug ist, kann er auch Unterstützung durch die Profis (110) anfordern. Die reagiert schneller als das LBA und gegen den Störer, nicht gegen den Platz/Verein.

Grüße Stefan
 
@S_a_S, bezüglich dem Kommentar an Martin +1, sehe ich genau so.

Unsere Flugleiter haben Weisungsbefugnis.
Und es braucht um das zu regeln ganz sicher keine Landesluftfahrtbehörde.
(Vielleicht besser noch gleich die EASA anrufen?)

@Hans Rupp, völlig richtig, das hat mit dem Thema nix mehr zu tun und geht endgültig in Richtung Absurdistan mit verqueren Rechtsansichten.

@Martin.Dortmund - was denkst du sind denn die Befugnisse und Aufgaben eines Flugleiters?
Etwa die eines Pappmache Aufstellers? Der Baum für den Hund? Ein zahnloser Tiger? Nach dem was du andeutest könnte man es so verstehen.
 
Hallo Martin
der Verein spricht dem Flugleiter Weisungsbefungnisse aus.
Wei soll er die Weisungen durchsetzen?
Wer hat ihm Polizeirechte ausgesprochen?
Wenn der Flugleiter auf ein Mitglied trifft, welches allen Anstand verloren hat die AE und Flugplatzordnung für sich als ungültig erklärt, der Weisung des Flugleiters und der weiterm Mitglieder am Platz nicht folge leistet, wird es schnell schwierig.
Wichtig ist das der Flugleiter nicht ausfallend wird und nicht mit Sachbeschädigung Körperlicher Gewalt ode ähnliches seine Weisungen durchsetzen möchte.
Sachbeschädigung, Körperverletzung,Nötigung, Beleidigung .... sind Strafbewehrt.
Also was Bleibt?
Wenn es sich um einen Gast handelt ist es einfach. Vom Hausrecht gebrauch machen und gut ist. ggf mit Hilfe der Polzei, kein problem
Wenn die nicht kommen Anzeige Hausfriedensbuch..... ist auch strafbewerhrt.
Ein Vereinsmitglied vom Platz zu verweisen .......? Und wenn renitentes Mitglied wie? Da kann ein Bumerang raus werden. Vereinsrech ausschluss aus der Gemeinschaft, Sportverbot.
Wenn es wirklich um Sachverhalte geht bei denen die AE und sonst Luftfahrtrechtliche belange Grob wissendlich verletzt werden, sollte die Luftfahrtbehörde angerufen angeschrieben werden, Mann und Maus beim Nahmen nennen den Sachverhhat beschreiben.
Auch die Aufzeichnungen im Flugbuch bekommen da eine besondere Bedeutung.
Die zuständige Behöre ist und bleibt die Landesluftfahrtbehörde. Die Landesluftfahrbehörde kann fachlich, sachlich ermitteln und empfindliche Busgelder verhängen.
Dann ist es durchaus vorteilhafter wenn die Anzeige aus dem Verein an die Luftfahrtbehörde geht, anstatt von einem Nachbarn oder einer anderen Behörde z.b. Polizei oder Natuschutzbehörde an die Luftfahrtbehörde geht. Dann wird zunächst gegen den Verein ermittelt und nicht gegen eine einzelne Person aus dem Verein.
Hoffentlich erlebe ich so etwas nicht das ich so durchgreifen muss. Ich wünsche es auch keinem Flugleiter oder Vorstand.
Gruß
Martin
 
Martin, du siehst das deutlich zu kompliziert.
Es gibt schnellere und effektivere Mittel, sollte jemals einer eine solche Tür aufstoßen.
Für den Flugleiter sind es max. 2 Telefonate, für den Vorstand eines.
Klärung und Abwicklung innerhalb einer Stunde, der Rest kann dann Monate dauern, aber das ist dann egal wie lange es dauert.
Du darfst mir glauben - ich hab damit (leider) Erfahrung.
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Hallo Leute,
bei allem was "Recht" ist. Wir sprechen hier über Hobby und den damit verbundenen Spass und Entspannung! Ganz offen? Wenn man solche Geschütze benötigt, wie oben beschrieben(110), dann sollte man den Verein auflösen und sich ein neues Gelände weitab von allen Werkshallen suchen.
Das ist rechtlich einfacher.
 

Sebastian Scheinig

Vereinsmitglied
...weitab von allen Werkshallen suchen.

Ich möchte nur kurz anmerken, dass es hier im Thread schon lange nicht mehr um die Problematik in unserem Verein geht. Es werden Szenarien durchgespielt, wenn die bei uns Anwendung finden müssten, würde ich den Posten räumen...
Die Einsicht der Mitglieder, der Lockdown und das Wetter haben bei uns das Thema in den Hintergrund gerückt. Ich werde Herrn Sonnenschein zwar trotzdem eine Anfrage dazu schicken, aber aktuell ist da keine Priorität mehr drauf.
 

cap-1

User
Ich verstehe jetzt auch nicht warum es plötzlich hier in endlosen Komentaren und Ergüssen um die Kompetenz der Flugleiter geht.
Die ist bei uns ganz klar in der Platzordnung geregelt, hinterlegt beim RP Stuttgart.

Es ging wenn ich mich noch recht erinnere um 35 MHZ Band.
Ich bin das 35 Mhz Band seit 2000 ohne irgendwelche Probleme mit einer 3030 Anlage von Multiplex geflogen und zwar vom Renner über Zweimots. bis zum Schlepper und viele andere, alles ohne große Probleme.
Ein Fliegerfreund hat seine und meine Anlage jeden Winter zu Multiplex gebracht zur Wartung.
Ich sagte nur, die 35er Anlagen zu betreiben ist kein größeres Risiko wie einen
nicht ganz so versierten Modellpiloten mit 2,4 fliegen zu lassen, was man ja schließlich auch macht.
Fliege jetzt auch 2,4, aber meine verkaufte "alte Anlage" wird auch noch betrieben.
Gruß Günther
 
Martin, du siehst das deutlich zu kompliziert.
Es gibt schnellere und effektivere Mittel, sollte jemals einer eine solche Tür aufstoßen.
Für den Flugleiter sind es max. 2 Telefonate, für den Vorstand eines.
Klärung und Abwicklung innerhalb einer Stunde, der Rest kann dann Monate dauern, aber das ist dann egal wie lange es dauert.
Du darfst mir glauben - ich hab damit (leider) Erfahrung.
Hallo Martin
du hast Recht ich habe mich ggf auch ungeschikt ausgedrückt.
der Flugleiter soll den Flugbetrieb leiten wenn der Platz stark genutzt wird. Start und Landungen koordiniert den Platz und den Luftraum beobachtet und die Piloten über herrannahende Flugzeuge und hindernisse am Boden informieren.
Das es nicht seine Aufgabe ist den Flugplatzsheriff zu spielen. ungefragt Untersuchungen an Flugmodellen durchzuführen um die Lufttüchtigkeit festzustellen oder den Flugplatztroll zu suchen und mit Feuer und Schwert vom Platz zu vertreiben.
Damit sollte jetzt auch gut sein.
 

onki

User
Hallo,

Mir sind durchaus Plätze bekannt, wo 35MHz nicht mehr vorgesehen ist oder gar nicht erlaubt. Das wurde dann vom Verein so beschlossen und ist dann auch letztlich deren Sache.
Wir haben noch ein paar "Angler" und damit kein Problem. Die Frequenzüberwachung haben wir auf die Nutzer abgegeben, weil die olle Frequenztafel einfach ausgedient hat.
Ach ja - die einzige Doppelbelegung die ich hatte war zu 2G4 Zeiten, als ich noch ein oder zwei Modelle mit 35MHz (SPCM) betrieben hatte.
Weil "man" es ja schon so gewohnt war keine Frequenzkontrolle mehr durchzuführen hab ich nicht mitbekommen, dass ein Vereinskamerad, der vielleicht 2x jährlich fliegt, angekommen ist und sein Modell eingeschaltet hat, ohne vorher herumzufragen.
Dankenswerterweise war ich schon im Landeanflug und mein Modell ist dank FailSafe sanft gelandet.

Ich hab hinsichtlich der Störanfälligkeit von 35MHz keine großen Bedenken. Soll es nutzen wer Spaß daran hat. Ich hab, wie der überwiegende Teil unserer Mitglieder, keinen Spaß mehr daran und deshalb hab ich alles 35MHz Zeug schon vor vielen Jahren an unsere Jugend weitergegeben, die damit noch viel geflogen sind.

Man muss dem Thema nicht mehr die Aufmerksamkeit widmen, wie noch Jahre zuvor. Der Nutzerkreis ist sehr überschaubar und gerade im Vereinsrahmen haben sich die Leute auf "ihre" Kanäle geeinigt, da die Auswahl ja sehr groß ist, verglichen mit früher. Daher gibt es bei uns auch keine Frequenztafel mehr, da nur noch max. 1 "Angler" gleichzeitig anwesend ist.

Gruß
Onki
 
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