Rechtliche Grundlage für ein Nutzungsverbot von 35MHz am Vereinsplatz

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Sebastian Scheinig

Vereinsmitglied
Ich zitiere mich mal selber:

Kleine Bitte am Ende: Mir geht es hier nicht um die Sinnhaftigkeit

Wenn betreffende Mitglieder nur SPCM/PCM Anlagen der letzten und besten Generation verwenden würden und in den letzten Jahren nie Probleme mit ihren Modellen gehabt hätten, dann würden wir auch nie diese Technik verbieten wollen. Es gibt genug Gründe, warum ich Anfangs darum gebeten habe nicht die Sinnhaftigkeit der Aktion anzuzweifeln.

Ich werde eine Mail an Herrn Sonnenschein schreiben und die Antwort gegebenenfalls hier noch veröffentlichen. Danke soweit an alle Konstruktiven Beiträge.

Da diese Diskussion aber inzwischen sehr vom Thema wegdriftet, klinke ich mich hier aus. Beleidigungen, wie von Ungustl, hat mein Verein, unser Vorstand und ich nicht nötig.

@Martin Greiner: Danke dir!
 

cap-1

User
Wir haben noch 2 35 MHZ-Piloten, die sehr viel fliegen, das sind Multiplex Anlagen die sehr wohl Modellspeicher haben.
Ich hatte bis vor wenigen Jahren auch eine.
Das sind keine Kamikaze Flieger, und ich kann mich an keinen Absturz erinnern, obwohl wir häufig zusammen fliegen.
Es sind in den letzten Jahren nur noch die mit 2,4 MhZ ausgerüsteten Flieger runtergefallen, wie will man da begründen dass diese beiden die 35er Anlagen nicht mehr fliegen sollen.
Die Quarz Überschneidung ist bei 2 Anlagen ja nicht mehr so wie früher als 10 auf dem Platz waren.
Man kann sicher in die Neufassung der Flugordnung reinschreiben dass keine "neuen 35 er Anlagen" mehr betrieben werden dürfen.
Die, die da sind, haben aber meines Erachtens Bestandsschutz.
Die 35 Anlagen sind sehr robust, wir hatten eine Richtfunk Strecke schräg über den Platz, 10 KV Hochspannungs-Leitungen 150m im Süden, die eine Ecke bilden usw., da gab es an einer bestimmten Stelle immer einen Wackler, aber keine echte Störung die irgendwie gefährlich war.
in diesem Sinne
Gruß Günther
 
Hallo Sebastian
ich habe mir die Karte angesehen und muss feststellen das sich euer Platz in einer kritischen Lage befindet.
Die Hallen gehören der mächtigen Autoindustrie, die bei Schäden alles mögliche veranstalten könnten damit der Platz wech kommt. deine Sorgen sind berechtigt.
In der Terchnikt verwendet mann ausdrücke wie : Entspricht den Regeln der Technik; Entspricht dem Stand der Technik; Entspricht dem aktuellen Stand von Forschung und Wissenschaft.
Ich kenne keine allgemein anerkante Regel der Technik die, die Sicherheit einer Funkvernsteuerung im Hobbybereich beschreibt.
Es giebt jedoch vorgaben von Behörden zu den verwendeten Frequenzen und der max. Leistung . Diese Vorgaben würde ich in diesem Fall den allgemein anerkante Regel der Technik gleich setzen.
Der Stand der Technik beschreibt neben den allgemein anerkannten Regeln der Technik, bewährte Verfahren die unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ein höeren Qualitätsanspruch gewährleisten, dieser wird von den Fachunternehmen und den Kunden gleichermaßen erwartet.
Entspricht dem Stand der Technik sind für mich 2,4gHz Anlagen unter der Vorraussetzung das sie entsprechend den Herstellerempfehlungen betrieben werden und die nötigen Prüfungen vorliegen mit dem Zusatz vergleichbar kann mann dann noch 35mHz Anlagen hinzunehmen wenn diese im PCM modus und oder mit einem Doppelsuper PCM Emfänger genutzt werden. Entspricht dem aktuellen Stand von Forschung und Wissenschaft ist für uns nicht erreichbar.

Scheinbar sind die verbliebenen Kollegen die noch mit 35mHz bei euch fliegen, nicht der besonderen Situation bewust und nutzen Fernseueranlagen die den gesetzlichen Bestimmungen gerade mal genüge tragen, mehr aber auch nicht.
Auf Grund der besonderen Gefahr eines Absturzes auf dem Firmenglände darf man durch aus mehr erwarten.
Wenn es wirklich nicht mit gutem zureden und anschließender Einsicht funktioniert, müssen Regelungen her, da bin ich bei dier.
Wenn der Verein mit einem mehrheitlichen Beschluss zu der Auffassung kommt, das auf Grund der besonderen Lage des Geländes nur noch Fernseuerungen zum Einsatz kommen, die dem Stand der Technik entsprechen, bist du auf einem guten Weg und es wird einem Richter schwer fallen dem zu wiedersprechen. Mit der Beschreibung nach dem Stand der Technik in der Fernsteuerungstechnik bist du auch für zukünftige Entwicklungen offen.
Gruß
Martin
 
Entspricht dem Stand der Technik sind für mich 2,4gHz Anlagen unter der Vorraussetzung das sie entsprechend den Herstellerempfehlungen betrieben werden und die nötigen Prüfungen vorliegen mit dem Zusatz vergleichbar kann man dann noch 35mHz Anlagen hinzunehmen wenn diese im PCM modus und oder mit einem Doppelsuper PCM Emfänger genutzt werden.

Na dazu hätte ich jetzt aber gerne Belege.
Sorry, aber je nach Hersteller waren gerade PCM Systeme eher von Ausfällen betroffen als PPM.
Von da her ist das ggf. sogar kontraproduktiv, zumindest aber nicht zielführend oder gar gesichert.
Und PCM ist nicht gleich PCM - was den nun: PCM/SPCM/1024/2048/3072/...
Warum sind PPM Systeme mit z.B. Filtern wie sie bei MPD oder IPD verwendet werden schlechter als PCM?

Dazu: warum soll ein (Zubehör) Empfänger wie ein 10 Kanal ACT schlechter sein als ein herstellerseitig gelieferter?
Damit wurden (mit Diversity - was die Originalhersteller nicht geboten haben!) sehr hochwertige Modelle sehr sicher bewegt...

Mit allem gebotenen Respekt - diese Vorgabe ist einfach Unsinn weil technisch in der Praxis nicht nachvollziehbar.
Es hält so keiner Überprüfung nach Fakten stand.
 

S_a_S

User
Hallo Martin.Dortmund

nun ja, Stand der Technik - besonders im Zusammenhang mit Industrieanlagen (= Erwartungshaltung der "Nachbarn") - findet man z.B. im Bereich der Unfallverhütungsvorschriften im Maschinenbau. Sicher über das Ziel hinausgeschossen - aber durchaus mal als Anhaltspunkt für Diskussion, was Fernsteuerung in sicherheitskritischen Bereichen leisten kann und muss.

Da sind wir bei unseren Funkanlagen noch recht weit weg.

Um nochmals auf die 2019/945*** zu kommen: eine Forderung für alle konformen UAV (C0...C4):
Es ist durch einen Fernpiloten, der den Herstelleranweisungen folgt, soweit erforderlich unter allen anzunehmenden Betriebsbedingungen, auch bei einem Versagen eines oder gegebenenfalls mehrerer Systeme, sicher steuer- und manövrierbar.

Grüße Stefan

*** Die deutsche Fassung hat übrigens in Bezug auf gefesselte UAVs Übersetzungsfehler, beispiel Anhang Teil 3 5) oder Teil 4 4).
 
Na dazu hätte ich jetzt aber gerne Belege.
Sorry, aber je nach Hersteller waren gerade PCM Systeme eher von Ausfällen betroffen als PPM.
Von da her ist das ggf. sogar kontraproduktiv, zumindest aber nicht zielführend oder gar gesichert.
Und PCM ist nicht gleich PCM - was den nun: PCM/SPCM/1024/2048/3072/...
Warum sind PPM Systeme mit z.B. Filtern wie sie bei MPD oder IPD verwendet werden schlechter als PCM?

Dazu: warum soll ein (Zubehör) Empfänger wie ein 10 Kanal ACT schlechter sein als ein herstellerseitig gelieferter?
Damit wurden (mit Diversity - was die Originalhersteller nicht geboten haben!) sehr hochwertige Modelle sehr sicher bewegt...

Mit allem gebotenen Respekt - diese Vorgabe ist einfach Unsinn weil technisch in der Praxis nicht nachvollziehbar.
Es hält so keiner Überprüfung nach Fakten stand.
Hallo Martin
leider kann ich das Technisch nicht nachweisen und ist auf meine persönliche Erfahrung zurückzuführen. Zu Zeiten von 35mHz hate ich mit allen Empfängern die nicht PCM waren meine Probleme.
Egal ob Simpropp Doppelsuper; ACT; Multiplex Doppelsuper oder Graupner Einfach oder Doppelsuper ich habe in dieser Zeit einiges versucht um auf die teuren PCM Empfänger verzichten zu können.
Ich hatte Multiplex Sender 2015 und eine 3030Profi edition danach habe ich eine Graupner MC20 und eine MC22 gehabt. wirklich gut habe ich mich nur mit PCM Empfängern gefühlt und auch nie einen Absturz oder Aussetzer gehabt.

Wie willst du vorgaben machen das Mitglieder nicht mit irgend einen Scheiß auf dem Platz erscheint. Irgend wie must du das beschreiben.
Wie wird ein Richter entscheiden, du Fliegst noch mit 35mHz und verwendes einen hochwertigen Sender eines deutschen- europäischen Hersteller oder Importeur zusammen mit Empfangssystem von ACT mit zwei Empfängern, es ist zu einem Personenschaden gekommen, nun muss der Richter Entscheiden ob du deiner Sorgfaltspflicht genüge getan hast um einen möglichen Unfall zu vermeiden.
Ein vergleichbarer Schaden ist zu bewerten mit dem gleichen hochwertigen Sender eines deutschen- europäischen Hersteller oder Importeur zusammen mit dem hochwertigsten Empfänger des gleichen Hersteller oder Importeur.

Ich denke das das die 2,4gHz Anlagen den Stand der Technik abbilden, denke ich ist unbestritten. Streiten kann man über das Thema was mit dem Vergleichbar ist.
Bei den 2,4gHz Anlagen muss auch sichergestellt sein das, das CE Zeichen nicht als C E Zeichen für China Export steht.
Ich glaube es ist nicht unbekannt, dass Hersteller-Händler direkt aus Fern-Ost, Empfänger anbieten die mit anderen Systemen kompatiebel sind.
Dabe stellt sich mimmer wieder die Frage ob die Erklärungen zur Hestellung CE Zeichen echt sind und nicht für China Export steht.
Einige Hersteller bieten auch Empfänger mit verringerter Reichweite an die Lt. Beschreibung auch nur bedingt für Flugmodelle geeignet sind, die must du auch berücksichtigen.
Gruß
Martin
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Hallo,
Martin. Dortmund,

alle Fernsteuerungen, die man bei den bekannten Anbietern kaufen konnte und eine Frequenzzulassungen nach der Bundesnetzagentur haben, entsprechen dem Stand der Technik! Bezieht sich immer auf das Erstellungsdatum.

Als Vergleich:
Mein Käfer, der kein ABS und auch kein ESP hat und von 1980 ist, entspricht dem Stand der Technik! Der ist auch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Also die Kirche im Dorf lassen!
Die 35 MHz Kollegen sind rechtlich über Ihr Equipment nicht angreifbar, solange das original Equipment ist, was vom Hersteller so verkauft wurde.

Ich würde das Gespräch mit den Herren suchen und um Verständnis für die ernste Lage werben.

Ich bin in einem Modellflugverein, der 100 m (einhundert Meter) vom Werkszaun eines Automobilherstellers im Stuttgarter Raum seinen Flugplatz hat. Wir haben uns auch Flugzeitenbeschränkungen gegeben, um die Mitarbeiter morgens und abends sicher zur oder von der Arbeit kommen zu lassen.
Also kein Fliegen zwischen Sonnenaufgang und 9:00 und kein Fliegen zwischen 15:00 und 18:00.
Das haben alle Mitglieder eingesehen und vom Werkschutz honoriert, indem der den Modellflugpatz mit kontrolliert!

Und wir fliegen bis zum großen Jet alles in jedem möglichen Frequenzband!

LG Dieter
 

cap-1

User
ich habe mir die Karte angesehen und muss feststellen das sich euer Platz in einer kritischen Lage befindet.
Die Hallen gehören der mächtigen Autoindustrie, die bei Schäden alles mögliche veranstalten könnten damit der Platz wech kommt. deine Sorgen sind berechtigt.

Wenn dem so ist, würde ich dort auch nicht mehr mit 2,4 GHZ fliegen wollen.
Die Erfahrung lehrt uns, dass es natürlich billige Servos gibt die den Geist aufgeben, Luftschrauben sich verabschieden, Akkus die abfackeln,
Regler die abrauchen,
davor schützt euch auch die "gute Anlage" nicht.
Ich hab die letzten Jahre die Einschläge auch wirklich guter Piloten gesehen, da waren versteckte Mängel oft die Schuld.
Man braucht ja nur mal in die Foren reinzuschauen, auf diesem Platz braucht's wahrscheinlich nur einen am falschen Ort.....................
Gruß Günther
 
Hallo Dieter
nein du bist auf dem Holzweg
Der Stand der Technik bezieht sich auf jetzt und heute.
Dein Käfer hat mal bei der Konstruktion eine Baumusterprüfung-Betriebserlaubis erhalten.
Der Käfer würde heute so keine Baumusterprüfung Betriebserlaubis erhalten die einer Genehmigung gleich steht.
Gleiches gild für Baugenehmigungen und darin beschriebener Techn. Anlagen. Bis zu einem Punkt an dem eine wesendliche änderung vorgenommen wird.
Sebastian hat berechtigte Sorge, das es durch schlechte Technik und Störungen zu einem Unfall kommt.
Sebastian hat auch durchscheinen lassen, das die Kollegen nicht ohne Probleme fliegen.
Aus seiner Äußerung entnehme ich das die Kollegen auch nicht die hochwertigsten komponenten verwenden.
Wen dem so ist könnte den betroffenen Kollegen auch ein Flugverbot auferlegt werden.
In der Auftiegserlaubnis des Vereins ist bestimmt der Satz aus der nfl 1-1430-18 enthalten.
Bei Anzeichen von Funkstörungen ist der Modellflugbetrieb unverzüglich solange einzu-stellen, bis die Störquelle eindeutig ermittelt und ausgeschaltet wurde.
Sicher und bestimmt ist das sorgfältig vorbereitete Gespräch mit der Eindringlichen Bitte, besondere Sorgfalt walten zu lassen der richtige und bessere Weg.
Alles ander wird zu Misststimmung und Unfrieden im Verein führen.
Anders herum wird sich Sebastian im Falle des Verlustes des Platzes den Vorwurf der untätigkeit aussetzen müssen, besonders wenn der Verlust auf einen Unfall im Zusammenhang mit alten minderwertige Steuerungen in Verbindung gebracht werden kann.
Gruß
Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn dem so ist, würde ich dort auch nicht mehr mit 2,4 GHZ fliegen wollen.
Die Erfahrung lehrt uns, dass es natürlich billige Servos gibt die den Geist aufgeben, Luftschrauben sich verabschieden, Akkus die abfackeln,
Regler die abrauchen,
davor schützt euch auch die "gute Anlage" nicht.
Ich hab die letzten Jahre die Einschläge auch wirklich guter Piloten gesehen, da waren versteckte Mängel oft die Schuld.
Man braucht ja nur mal in die Foren reinzuschauen, auf diesem Platz braucht's wahrscheinlich nur einen am falschen Ort.....................
Gruß Günther
Hallo Günter
Das muss jeder für sich entscheiden wo er fliegt.
Wenn ich auf meiner Wiese fliege, bin ich nur für mich verantwortlich und trage auch die Folgen.
Wenn ich auf einem Vereinsgelände fliege, kann mein handeln auch Auswirkungen auf andere Vereinsmitglieder haben.
Daher kann ein Pflichtgefühl zur Betriebssicherheit meiner Flugmodelle nicht schaden. Das bezieht sich nicht nur auf die Komponenten wie Sender und Empfänger. Auch die Auswahl der Stromversorgung der Servos .......... usw . sollten zum Flugmodell und den zu erwartenden Belastungen passen.
Gruß
Martin
 
Hallo nochmals,

wenn jemand in D. gekaufte (nicht importierte!) RC hat ist zu aller erst der Inverkehrbringende (in dem Fall Händler) haftbar.
Anders ist es bei selbst Import. Dort ist es der, der es eingeführt hat und das ist dann der Privatmann.
Jeder Richter weiß, dass erst ein kausaler Zusammenhang zwischen einem Zukaufteil und dem Vorkommnis hergestellt werden muss.
In aller Regel ist das nicht zu machen.

Mir ist jetzt klar wie du zu der PCM Aussage kommst. Während Futaba und Graupner gut funktionierten war es bei MPX nur solala...

Was bei jeder einschränkenden Lösung problematisch ist: es muss jemand kontrollieren können.
Da ist das Problem - die 35er Anlagen sind recht einfach über die Angelrute zu identifizieren.
Wie willst du sicherstellen dass nur "hochwertige" 2,4er Systeme eingesetzt werden? In jedes Modell an jedem Tag aufs neue reinsehen?
Du siehst - will man hier sicher sein ist es fast ein Ding der Unmöglichkeit.

Wenn ich jetzt sage welche Anlagen ich hauptsächlich fliege höre ich schon einige aufschreien wegen antiker Technik.
Sender ist 3030, umschaltbar zwischen 35MHz und 2,4Ghz (ACT S3D). Um den Wahnsinn zu perfektionieren, ich hab das alles selbst eingebaut.
Das funktioniert fehlerfrei schon länger als es MLink überhaupt gibt.
Nur 1 Problem gab es beim Hallenfliegen, aber Ursache war ein ausgeleierter Steckkontakt in der Senderstromversorgung, ein Problem dass es seitdem nicht mehr gibt. Das hätte auch bei anderen, neueren Sendern auftreten können.

Moderne Sender sind i.d.R. besser - jedoch kein Garant.
Wer war auf der Segelflugmesse und durfte mit ansehen wie Gernot Bruckmann seine 1:2 ETA mit ausgefallenem Sender (1 Knüppelaggregat ausgefallen) mit Mühe heil zu Boden bekommen hat?
Dass er ein exzellenter Pilot ist und ein sehr versierter und erfahrender Modellbauer wird wohl niemand anzweifeln wollen?

Was hilft es neueste Fernsteuerungstechnik zu verwenden wenn zu schwach dimensionierte Stecker-Kabel-BEC, schlechte Anlenkungen zum Einsatz
kommt oder gar einfach mal die Schraube der Servoabtriebsscheibe vergessen wurde? Alles das habe ich in Modellen meiner Kollegen, Modelle die ich kaufte bereits gefunden. Die fehlende Schraube der Servoabtriebsscheibe im Modell des Kollegen habe ich erst nach Einschlag gefunden, das Servo war verdeckt verbaut...

Wenn etwas unsicher erscheint - Gespräch suchen.
Ist es wirklich unsicher und der betreffende uneinsichtig, dann ist handeln angesagt.
Wegen einer latenten, gefühlten Unsicherheit wird man damit leben müssen.
Hier kann man nur an die Sorgfalt jedes Einzelnen appellieren und der Rest ist Hoffen.
 
Nach meiner Auffassung ist es Inhalt und Aufgabe eines Modellflugvereins, den Modellflug zu fördern, nicht zu beschränken. Deshalb reicht eine Änderung der Flugordnung nicht aus. Sollte die Verwendung von 35MHz-Fernsteueranlagen auf dem Modellflugplatz des Vereins ausgeschlossen werden, ist dazu eine Satzungsänderung mit den Erfordernissen der §§ 33, 40 BGB (ggfs. mit drei Viertel-Mehrheitsbeschluss) erforderlich.
 
Hallo Walter
Das ist spannend. Grundsätzlich geht es um Betrieb scheinbar recht unzuverlässiger Technik. Sebastian hat im laufe dieses Treasd mitgeteilt - angedeutet das die Kollegen häufig mit Störungen zu kämpfen haben.
Die Besorgnis ist, dass die Kollegen mit unsicheren Vernsteuerungen abstürze verursachen. Bedingt durch die Nähe zu großen Industrieanlagen ist das Gelände in Gefahr.
In jeder AE ist zu lesen das bei auftreten von Störungen der Betrieb einzustellen ist bis das die Störungsursache gefunden ist.
Es ist nun scheinbar Auffällig, dass gerade die Kollegen die mit 35mHz Anlagen auf dem benannten Gelände unterwegs sind, besonders unter Störungen leiden.
Wie du schon richtig festgestellt hast, ist es Inhalt und Aufgabe eines Modellflugvereins, den Modellflug zu fördern.
Wenn nun der Verein die oben beschriebene Sache weiter laufen lässt, besteht die Gefar das ein Modell in die Industriehallen abstürzt und durch die mächtige Position der Industrie das Gelände geschlossen würde.
In diesem Senario musste mann dem Vorstand oder dem Verein vorwerfen nicht im Interesse des Modellflugsports.
Es muss doch mit einfachen Mitteln möglich sein, den Betrieb von unsicheren Vernsteuerungsanlgen zu unterbinden.
Gruß
Martin
 

bendh

User
Wann ist eine Fernsteuerung unsicher?
Ich habe erst letztes Wochenende 2 Abstürze mit Jeti erlebt.
Was, wenn nicht die Fernsteuerung schuld ist wenn ein Modell in die Hallen stürzt?
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hmm,

ich bilde mal eine Analogie.
Ein Fussballverein beschließt in seiner Platzordnung, dass eine bestimmte Stollenform nicht benutzt werden darf, weil der Platz darunter zu sehr leidet. Oder es wird beschlossen hinschtliche der guten Nachbarschaft laute Modell nur an bestimmten Zeiten fliegen zu lassen.
Für solche Regelungen soll dann eine 3/4 Mehrheit erforderlich sein?
Wo zieht man dann die Grenze?
Ist mir ein bisschen zu hoch aufgehängt.

Und steht vielleicht etwas in der Satzung zur Platz-/Flugordnung?

Hans
 
Zitat: Es muss doch mit einfachen Mitteln möglich sein, den Betrieb von unsicheren Vernsteuerungsanlgen zu unterbinden.

Mir geht es nicht um die Sinnhaftigkeit des Vorschlags, sondern um die rechtlichen Voraussetzungen, wann die Verwendung von Fernsteueranlage mit 35Mhz im Verein untersagt werden können. Dazu sind - die Laien mögen es als leider bezeichnen - formelle Voraussetzungen wie die Änderung der Satzung erforderlich. Denn mit diesem Verbot wird in den Kernbereich des Hobbys eingegriffen.
 
Je mehr ich hier lese desto mehr keimt in mir der Gedanke dass kaum jemand der das Wort Satzung verwendet wirklich Ahnung hat was da rein muss und was nicht.
Daher kann ich nur jedem nahelegen nicht die in Foren gegebenen Informationen einfach für korrekt zu übernehmen und sich stattdessen lieber selbst einzulesen. So lässt sich Frust wegen falscher Annahmen wenigstens vermeiden...
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Je mehr ich hier lese desto mehr keimt in mir der Gedanke dass kaum jemand der das Wort Satzung verwendet wirklich Ahnung hat was da rein muss und was nicht.
Daher kann ich nur jedem nahelegen nicht die in Foren gegebenen Informationen einfach für korrekt zu übernehmen und sich stattdessen lieber selbst einzulesen. So lässt sich Frust wegen falscher Annahmen wenigstens vermeiden...

Alte Regel jedes guten Vereins(vorstandes):
In die Satzung so wenig wie möglich und so viel wie nötig.
Jede Änderung an einer Satzung benötigt eine Änderung über die Mitgliederversammlung (i.d.R. 2/3 Mehrheit) und kostet den Verein beim Notar entsprechendes Geld.

Vereinsinterne Regelungen trifft man in Geschäftsordnungen für den Vorstand, Platzordnungen und Flugordnungen für alle am Flugbetrieb teilnehmenden Mitglieder und Gäste.
Je nach Vorstandsmandat für ein Thema, mit oder ohne Mitgliederversammlung.

@Sebastian Scheinig
Gibt es schon eine Antwort?
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Apropos Notar: Der ist ja u.a. auch dafür zuständig, daß die Satzung, die er beim AG hinterlegt, korrekt ist.
Den könnte man ja mal fragen, was rein muss und was nicht.

Servus
Hans
 
Status
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