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...aber Fakt ist, dass Du nicht in beliebig geringer Höhe über fremden Wohngrundstücken rumfliegen darfst.
Ja, du hast Recht. Habs gerade nochmal nachgelesen.
...aber Fakt ist, dass Du nicht in beliebig geringer Höhe über fremden Wohngrundstücken rumfliegen darfst.
Unerlaubtes Eindringen in CTRDann mal Butter bei die Fisch:
Wenn das ganze tatsächlich, wie angenommen, unter den oben genannten Randbedingungen geschehen wären, wie würde dann deine Anzeige lauten?
Oliver
Aber nach NfL 1-681-16 ist das doch bis 30m Höhe in CTR Stuttgart erlaubt.
Nö, eigentlich sagen alle das gleiche: es war total verboten, was der Mensch da gemacht hat.Jetzt streiten sich schon x Leute um die Auslegung, jeder bringt neuen / anderen Krams hervor.
Warum ist das so ?
Man versteht die bestehenden Gesetze schon nicht, geschweige denn die neuen Auslegungen ... usw.
Hatte ich für Stuttgart bis vorgestern auch auch nicht ;-)Danke für den Hinweis. Die NFL hatte ich "nicht auf dem Schirm".
Unerlaubtes Eindringen in CTR
Aber nach NfL 1-681-16 ist das doch bis 30m Höhe in CTR Stuttgart erlaubt.
Er war aber nicht nur 30m AGL hoch und er war in Wohngebieten ohne Genehmigung der Grundstückseigentümer unterwegs und er flog mit FPV ohne Sichtkontakt.Das geht aus wie das Hornberger Schießen...
Aber vielleicht hast Du Recht, vielleicht ist es ohne Kamera ein anderes Recht, aber Fakt ist, dass Du nicht in beliebig geringer Höhe über fremden Wohngrundstücken rumfliegen darfst.
Moin, ich bin genauso unfähig und doof wie der Teckflieger und weiß nicht, was man als Bürger in solchen Fällen tun KANN.
Die Forensuche und auch Herr Bing und Frau Google haben mir die Informationen nicht geliefert.
Da Du es aber offensichtlich weist, lass uns doch bitte an Deinem Wissen teilhaben.
Danke und Gruss
Axel
Seufz.Und was ist eine beliebig geringe Höhe? Und vor allem, wo ist die definiert?
Seufz...
Hätte , müsste, könnte, sollte... Ist alles nebulöses Hörensagen.
Nach der Aussgae eines gewissen RA Sonnenschein, der immerhin vom Fach ist, darf man mit den Dingern auch ohne weiteres in einer Fußgängerzone fliegen, wenn da nicht gerade Leute rumlaufen.
Nicht, das ich das überfliegen fremder Gärten mit einem Quadrokopter gutheißen würde, aber für die Fragestellung, was man denn dagegen unternehmen könnte, hilft hätte, müsste, könnte, sollte, nicht weiter.
Oliver
Nein, ich habe nur keine Muße die Quellen rauszusuchen für das was ich mit eigenen Augen gelesen habe.Hätte , müsste, könnte, sollte... Ist alles nebulöses Hörensagen.
Ja klar, das macht auch Sinn, wenn doch eine Fußgängerzone so oft menschenleer ist...Nach der Aussgae eines gewissen RA Sonnenschein, der immerhin vom Fach ist, darf man mit den Dingern auch ohne weiteres in einer Fußgängerzone fliegen, wenn da nicht gerade Leute rumlaufen.
Es soll ja Menschen geben, die gegen aussen nie einen Fehler zugeben würden. Aber vielleicht hat ja dein Hinweis doch einige Wirkung gezeigt und er informiert sich jetzt genau so wie du dich, was man mit den Dingern darf und was nicht, hat vielleicht sogar schon diesen Thread gefunden..? Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass sich der Vorfall auch ohne weiteres Zutun nicht mehr wiederholen wird un eine gewisse "Belehrung" statt gefunden hat, oder nur Wunschdenken..?Herr mitte Fünfzig und belehrungsresistent [...] konnte ich es nicht lassen ihn darauf anzusprechen.
wenn du die Genehmigung der Stadt hast über dem Grundstück zu fliegen !
Eine Fußgängerzone ist öffentlicher Raum und kein Privatgrundstück. Da sind sie wieder, die Äpfel und die Birnen.Nach der Aussgae eines gewissen RA Sonnenschein, der immerhin vom Fach ist, darf man mit den Dingern auch ohne weiteres in einer Fußgängerzone fliegen, wenn da nicht gerade Leute rumlaufen.