Quadrokopter bzw Drohne im Wohngebiet

micbu

User
Dann mal Butter bei die Fisch:

Wenn das ganze tatsächlich, wie angenommen, unter den oben genannten Randbedingungen geschehen wären, wie würde dann deine Anzeige lauten?


Oliver
Unerlaubtes Eindringen in CTR
 
Ja, gar nicht so einfach diesen Sachverhalt zu deuten.

Jetzt streiten sich schon x Leute um die Auslegung, jeder bringt neuen / anderen Krams hervor.
Warum ist das so ?
Man versteht die bestehenden Gesetze schon nicht, geschweige denn die neuen Auslegungen ... usw.

Hier wird es wie immer noch vieler Urteile und Kommentare bedürfen, bis ein JURIST (keine jur. Person),
eine Folgenabschätzung machen kann.

Abonniert!
 

Steffen

User
Jetzt streiten sich schon x Leute um die Auslegung, jeder bringt neuen / anderen Krams hervor.
Warum ist das so ?
Man versteht die bestehenden Gesetze schon nicht, geschweige denn die neuen Auslegungen ... usw.
Nö, eigentlich sagen alle das gleiche: es war total verboten, was der Mensch da gemacht hat.

ob das Persönlichkeitsrecht oder BGB oder Hausfrieden oder LuftVO oder LuftG ist, kann dabei egal sein.
 

Steffen

User
Danke für den Hinweis. Die NFL hatte ich "nicht auf dem Schirm".
Hatte ich für Stuttgart bis vorgestern auch auch nicht ;-)
Habe sie nur gefunden weil ich gesucht habe, warum es eine NfL gibt die aber nur für ein paar Kontrollzonen gilt.

Das liegt daran, dass es jeweils eine NfL für die Kontrollzonen gibt, die AustroControl betreibt (1-577-15), eine für DFS (1-681-16) und eine für TTC (1-466-15).

feiner Gruß,

Steffen
 

micbu

User
Ähm, du hast gelesen, dass der Fragesteller beschrieben hat, dass das Modell mehrere hundert Meter hoch, also sicherlich über 30m AGL geflogen wurde? Das ist nicht von der NFL abgedeckt. Der Steurer ist unbefugt in eine CTR eingeflogen wo er nichts zu suchen hatte. Nix mit Hornberger Schießen.
 
Soso, "mehrere" hundert Meter hoch. Mit einem vom Balkon aus startbaren Quadrokopter...

Zumindest wäre damit der Vorwurf vom unerlaubten Überfliegen der Nachbargrunstücke vom Tisch :)

Oliver
 
Moin, ich bin genauso unfähig und doof wie der Teckflieger und weiß nicht, was man als Bürger in solchen Fällen tun KANN.
Die Forensuche und auch Herr Bing und Frau Google haben mir die Informationen nicht geliefert.

Da Du es aber offensichtlich weist, lass uns doch bitte an Deinem Wissen teilhaben.

Danke und Gruss
Axel

Wahnsinn.
Was bringt das ganze rumgestöbere? Es sind alles öffentlich-rechtliche Verstöße. Oder ist irgendjemand hier gewillt, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner eigenen Interessen - bei dem geschilderten Sachverhalt - zu bezahlen? Luftraumverletzung, Höhe bis 500 m ...über Spielplatz....
Das sind Verstöße, die bei der Polizei sofort angezeigt werden können, und die stellt Sachverhalte fest und ahndet die oder gibt eine Meldung z.B. ans Luftamt weiter.
War das so schwierig?
Im Übrigen hat ja wohl keiner ( ausser Micbu ) meinen Post komplett gelesen geschweigedenn kapiert.
Aber jetzt sind es 3 Seiten, bald ist Google auch angesprungen. Macht sich gut im Forum.
 
Abend,

Er ist von einer Dachterasse gestartet, kenne die Terasse nebenan, die hat rund 40qm.

Und eine Anzeige wäre sicher möglich gewesen, jedoch habe ich versucht an seinen gesunden Menschen verstand zu appellieren.

Die wohl erlaubten 30m hat er sicher nicht eingehalten, und die Höhe zu schätzen ist sicher schwer. Aber wir sind auch schon, allerdings Gewerblich mit Genehmigung das RP mit einer Kameradrohne geflogen.

Für meinen teil konnte uch die wichtigen Infos hier heraus lesen, danke.

Gruß Daniel
 

Steffen

User
Und was ist eine beliebig geringe Höhe? Und vor allem, wo ist die definiert?
Seufz.

es ist nicht alles definiert nur weil Du es willst (und wahrscheinlich 3 Sekunden später über die böse Bürokratie meckerst)

sicher ist aber, dass 150m (500ft), die die Mindestflughöhe für die Allgemeine Luftfahrt sind, nicht gering sind.
Darunter wirst Du Dir auf die eine oder andere Weise etwas anhören müssen...

Unter 30m, also in erlaubtem Maße zur CTR, wirst Du jedenfalls locker mit den Grundstückeigentümern Ärger bekommen, wenn sie es wollen.

ob der Übergang bei 50 oder 100m ist, kannst Du im Einzelfall vor Gericht diskutieren.
 
Seufz...

Hätte , müsste, könnte, sollte... Ist alles nebulöses Hörensagen.

Nach der Aussgae eines gewissen RA Sonnenschein, der immerhin vom Fach ist, darf man mit den Dingern auch ohne weiteres in einer Fußgängerzone fliegen, wenn da nicht gerade Leute rumlaufen.

Nicht, das ich das überfliegen fremder Gärten mit einem Quadrokopter gutheißen würde, aber für die Fragestellung, was man denn dagegen unternehmen könnte, hilft hätte, müsste, könnte, sollte, nicht weiter.

Oliver
 

Darion

User
Seufz...

Hätte , müsste, könnte, sollte... Ist alles nebulöses Hörensagen.

Nach der Aussgae eines gewissen RA Sonnenschein, der immerhin vom Fach ist, darf man mit den Dingern auch ohne weiteres in einer Fußgängerzone fliegen, wenn da nicht gerade Leute rumlaufen.

Nicht, das ich das überfliegen fremder Gärten mit einem Quadrokopter gutheißen würde, aber für die Fragestellung, was man denn dagegen unternehmen könnte, hilft hätte, müsste, könnte, sollte, nicht weiter.

Oliver



wenn du die Genehmigung der Stadt hast über dem Grundstück zu fliegen ! und ne Versicherung!
 

Steffen

User
Hätte , müsste, könnte, sollte... Ist alles nebulöses Hörensagen.
Nein, ich habe nur keine Muße die Quellen rauszusuchen für das was ich mit eigenen Augen gelesen habe.

Ist aber eigentlich auch egal, wenn Du keinen Eingriff in Dein Wohngrundstück siehst, wenn ein Flugobjekt ohne Kamera 5m über Deinem Garten rumsummt.


Nach der Aussgae eines gewissen RA Sonnenschein, der immerhin vom Fach ist, darf man mit den Dingern auch ohne weiteres in einer Fußgängerzone fliegen, wenn da nicht gerade Leute rumlaufen.
Ja klar, das macht auch Sinn, wenn doch eine Fußgängerzone so oft menschenleer ist... :rolleyes:

Ist aber auch nur hörensagen, wenn du sagst, der Sonnenschein sage...
 

Phippu

User
Herr mitte Fünfzig und belehrungsresistent [...] konnte ich es nicht lassen ihn darauf anzusprechen.
Es soll ja Menschen geben, die gegen aussen nie einen Fehler zugeben würden. Aber vielleicht hat ja dein Hinweis doch einige Wirkung gezeigt und er informiert sich jetzt genau so wie du dich, was man mit den Dingern darf und was nicht, hat vielleicht sogar schon diesen Thread gefunden..? :D Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass sich der Vorfall auch ohne weiteres Zutun nicht mehr wiederholen wird un eine gewisse "Belehrung" statt gefunden hat, oder nur Wunschdenken..?
Aber für den Fall der Fälle: Kamera bereit halten! ;)

Phippu
 
wenn du die Genehmigung der Stadt hast über dem Grundstück zu fliegen !

Woraus ergibt sich denn die Anforderung für Grundstücke die der Stadt oder dem Land oder dem Bund gehören eine Erlaubnis des Eigentümers zu brauchen?
Mal unabhängig davon ob es sich um eine Fussgeängerzone handelt?

Gruß

Alex
 

micbu

User
Nach der Aussgae eines gewissen RA Sonnenschein, der immerhin vom Fach ist, darf man mit den Dingern auch ohne weiteres in einer Fußgängerzone fliegen, wenn da nicht gerade Leute rumlaufen.
Eine Fußgängerzone ist öffentlicher Raum und kein Privatgrundstück. Da sind sie wieder, die Äpfel und die Birnen.
 
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