Politiker informieren, Druck machen
Politiker informieren, Druck machen
Wir sollten unsere Politiker davon in Kenntnis setzen. Jeder kennt doch bestimmt seinen Bundestagsabgeordneten. Der Brief
könnte so aussehen, ihr habt aber bestimmt genug Grips das selbst besser zu formulieren.
Sehr geehrter Herr xxx,
Am 3.11.06 wurde das Aus für den Modellflug auf Flugplätzen vom Bundesrat auf Empfehlung des Verkehrsausschusses beschlossen.
Geändert wurde nur eine Kleinigkeit im §16 der LuftVO. Allerdings mit riesigen Auswirkungen für die Betroffenen.
Alles was im Modellflugbereich fliegt ist nun, auf allen (Sport)Flugplätzen verboten. Also vom kleinen Uhu Wurfgleiter, über das 20 Gramm Styroporfliegerchen, bis hin zum harmlosen ferngesteuerten Elektrosegler. Alles ist unter Androhung drakonischer Strafen von bis zu 50.000 Euro, verboten.
Es wurde seitens des BMVBS immer wieder behauptet, dies sei keine Änderung der Rechtslage.
Es ist aber vielmehr so, dass seitens einiger Landesluftfahrtbehörden die irrige Annahme bestand, für das Modellfliegen auf Flugplätzen sei ein Antrag erforderlich. Dem ist nicht so. Dies wird klar, wenn man sich die Begründung der bis zum November 06 gütligen Fassung der LuftVO anschaut.
"Für Aufstiege von Flugmodellen auf Flugplätzen tritt an die Stelle der Erlaubnispflicht die Verpflichtung zur Einholung der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung."
Zusammengefasst, für die Wiese ist der Antrag erforderlich, auf Flugplätzen tritt an die Stelle des Antrags die Zustimmung des Flugleiters oder der Luftaufsichtsstelle vor Ort!
Dies galt folgerichtig für alle (!) Flugmodelle auf Flugplätzen und ohne Gewichtsbeschränkung. Hier war kein Raum für Fehlinterpretationen - eine Klarstellung war nicht erforderlich.
Das was im November überflüssiger Weise beschlossen wurde ist, eindeutig eine Änderung der Rechtslage.
Vor dieser Änderung war Modellflug für alle (!) Flugmodelle auf Flugplätzen und ohne Gewichtsbeschränkung erlaubt. Hier war kein Raum für Fehlinterpretationen - eine Klarstellung war nicht erforderlich. Es reichte die Zustimmung von der zuständigen Person vor Ort!
Ob dieser Beschluss vor dem Hintergrund dieser offensichtlichen Täuschung haltbar ist kann zumindest angezweifelt werden. Die Begründungen in der Änderungsverordnung (Drucksache des Bundes 668/06), sowie der Unterrichtung sind, für aktive Luftsportler, ein Schlag ins Gesicht:
"Durch unzureichende Regelungen in einigen Bereichen des Luftrechts ergibt sich zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung ein Änderungsbedarf".
"Die jetzt vorliegende Fassung enthält Beschlüsse die....aus rechtsförmlichen Gründen notwendig oder sinnvoll erscheinen."
„Durch die Neuregelungen entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft, insbesondere nicht für mittelständige Unternehmen. Auswirkungen auf Einzelpreise, auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Anlage:
Begründung der Änderung LuftVO
http://www.jo2.de/fly/LuftVO-69-Begruendung-S8.pdf
Für Rückfragen stehe ich natürlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen