Betrieb eines Luftfahrzeuges
Es ist eine interessante Frage:
wann ist ein Luftfahrzeug in
Betrieb?
Ich habe mal nach allen Richtungen gegoogelt und bin auf keine eindeutige Definition gestoßen.
Je nach Rechtsgebiet wird es sicherlich verschiedene Ansätze geben.
Da kann man ohne weiters Vergleiche mit der manntragenden Luftfahrt heranziehen, weil das Luftrecht ein Modellflugzeug nach §1 LuftVG ebenfalls als Luftfahrzeug bezeichnet und gleichstellt.
- Das Flugzeug parkt auf dem Vorfeld-- kein Flugbetrieb, da bin ich mir relativ sicher
- Der Pilot steigt ein und macht den Pre check--- Flugbetrieb?
- Die Passagiere steigen ein---Flugbetrieb?
- Die Motore starten---Flugbetrieb?
- Der Flieger dockt ab und wird gepushed--- Flugbetrieb?
- Auf dem Taxiway---Flugbetrieb?
Und irgendwann ist der Flieger in der Luft und dann sicherlich in Betrieb.
Das ganze braucht man jetzt nur noch auf den Modellflugbereich übertragen:
- Tragen des Modells vom Auto zum Fluggelände--kein Flugbetrieb oder?
- Andere machen ab hier bitte weiter
Ich wüsste da keine verbindliche Antwort zu geben.
Eines weiß ich sicher:
Ein Flughafen ist nicht in Betrieb, wenn er geschlossen ist