Flugbucheinträge für jedes Modell nötig (nach StRfF)

@heikop:
Stelle dir einfach mal vor, im richtigen Leben sitzen 10 Leute an einem Tisch und unterhalten sich längere Zeit über ein Thema, wieviele Beiträge gibt das?

Gruß hans
 

aue

User
Viel Lärm, viel Gezeter, inhaltlich wenig bis nichts Neues. So weit, so schlecht.

Der von mir erstellten Übersicht der Angaben, die für das Flugbuch erforderlich sind, wurde inhaltlich nicht widersprochen (mit einer Ausnahme, auf die ich gleich eingehen werde) – ich gehe also weiter davon aus, dass sie die Erfordernisse korrekt wiedergibt. Die Übersicht ist insofern hilfreich, weil es viele Piloten gibt (auch in unserem Verein), die auf DMFV- als auch DAeC/MFSD-Plätzen unterwegs sind und dadurch direkt wissen, welche (Mindest-)Anforderungen für das Flugbuch dort gelten.

Wenn also ein Pilot unter den Regeln und auf Geländen des „anderen“ Verbandes fliegt und dessen Gastfreundschaft in Anspruch nimmt, tut er das als Gast und hat die Regeln des Gastgebers zu akzeptieren. Ohne Wenn und Aber. Er hat kein Recht, das Regelwerk des Gastgebers in Frage zu stellen oder Änderungen zu verlangen. Das ist eine Frage des Anstands. Dieser Anstand kann vom Gast verlangt werden.
Ein jeder ist gut beraten, sich an geltende Regeln zu halten - das steht überhaupt nicht zur Debatte. Aber diese Regeln sind eben erstmal zu (er-)klären, man muss verstehen, woran man sich halten muss. Im Übrigen ist ein Infragestellen einer jeden Regel immer und überall zulässig, schließlich leben wir in einer freiheitlichen Gesellschaft. Mit Anstand hat das nichts zu tun. Die Sinnhaftigkeit einer Regel zu hinterfragen bedeutet längst nicht, sie nicht einzuhalten. (Straßenverkehrsregeln mögen hier als gutes Beispiel dienen.)

Nun zum einzigen Punkt der von mir vorgenommenen Auflistung, dem widersprochen wurde: der Verpflichtung, zum Platz mitgebrachte und nicht am Flugbetrieb teilnehmende Modelle im Flugbuch einzutragen. Ich selbst wäre überhaupt nicht auf die Idee gekommen, eine solche Anforderung aus den sog. StRfF herauszulesen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Holze01

User
Was sich in meinem Auto befindet geht niemanden etwas an. Nur mit richterlichem Beschluss wäre diese Information zu entnehmen.
Eingetragen wird das was ich auf den Platz stelle - sonst nichts.
 
Das ist doch alle Quark
Schau doch richtig nach. Hier der passende Auszug aus den
StRfF

1.2.2 Begriffsbestimmungen
Flugbetrieb umfasst jede Aktivität, die unmittelbar und zielgerichtet dem Starten, Fliegen und Landen von Flugmodellen dient.


8.1.7 Modellflugbuch
(2) Zudem ist in dem Modellflugbuch der Betrieb eines jeden Flugmodells zu vermerken und zwar mit folgenden Mindestangaben:.........

in Punkt 1.2.2 ist klar geregelt was mit Betrieb gemeint ist. Eben eine zielgerichtete Aktivität um ein Flugmodelle seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zu überführen.
Das ist bestimmt nicht das Flugmodell im Kofferraum oder wenn ich ein Flugmodell aufbaue um es ggf anderen zu Zeigen ohne es wirklich Fliegen zu wollen.
Die Teilnahme am Flugbetrieb beginnt mit der Absicht ein Flugmodell starten zu wollen und den daraus resultierenden Handlungen.
Gruß
Martin
 
So sehe ich das auch, zumindest Modell bleibt im Auto.
Zusammengebaut eventuell schon problematisch, wenn sich der Propeller, Turbine dreht dann ist es sicher schon Flugbetrieb.
Wobei man schon die Kirche im Dorf lassen sollte, den in Stein ist das Ganze nicht gemeißelt, ist einfach unglücklich formuliert.
 
Solange solche handschriftliche Aufzeichnungen nicht zusätzlich nach Identifikationsmerkmalen (Name) sortiert erfolgen, hat zumindest die DSGVO/BDSGneu damit kein Problem.
Da niemand diese Absicht hat .... kein Problem.
Wie beim Frisör etc, die brauchen, solange sie alles nur in ihre Terminkladde schreiben (und nicht noch zusätzlich ein Namensregister anlegen), keine Einwilligung der Kunden.
Anders wird es erst, wenn Computer ins Spiel kommen, da das dann (elektronische) Dateien sind, die immer eine Auswertung nach allen Daten erlauben.
Insoweit ist die MFSD-Lösung evtl weniger aufwendig/invasiv/problematisch als eine "Droniq"-DMFV-Lösung ...
Martin G schreibt ..erst mal wenig Aufwand...Stimmt aber Aufwand der nicht nötig ist.
Wenn einer wegen dem Datenschutz Bedenken hat ihn zum Arzt schicken?
Ausgewogene Kritik kennt Martin nicht;)

Wie du jetzt aber hier die "Droniq"-DMFV-Lösung mit ist Spiel bringst verstehe ich nicht.
Sie ist FREI WILLIG und kein muss und wie ich vermute hat sie auch eine andere Aufgabe wenn denn dann wie ein "normales Flug Buch",
was dann auch nur Elektronisch funzt. Warten wir mal ab was dann der MFSD uns da Präsentiert?
Hat mit dem Thema nichts zu tun

Allerdings über die Firma Droniq und Computer wenn sie zum Einsatz kommen Datenschutz Rechtliche bedenken als Hauptargument ins Spiel bringen ist schon weit hergeholt
 
Hallo Joseppe
Wie du scheibst ist "Droniq"-DMFV-Lösung freiwillig wird jedoch vom DMFV als großer Wurf offeriert. Entscheiden muss der ortliche Verein.
Ich halte aber nichts davon, einer Firma, die das Interresse vertritt den unteren Luftraum zu kontrollieren, ohne Not, die Daten für den Betrieb des Modellfluges zu übergeben.
Hallo Leopold
Die Teilnahme am Flugbetrieb beginnt mit der Absicht ein Flugmodell starten zu wollen, das schließt die Aktivierung ein.
Mit der Aktivierung des Flugmodells wird die Absicht für jedermann ersichtlich. Das Schließt das Betanken oder Aktivierung des Antriebes (Antriebsakku Anschließen) ein.
Gruß
Martin
 
Schon, nur ob man 200 Beiträge lang drauf rumreiten muß...
Weit über 200 Reiten dann aber auch dagegen, allerdings wenig Sachlich Facktisch😢

Ist doch kein Aufwand ........ist doch nur.......:confused:
Ja ist mehr Aufwand und für Modellflieger eine Auflage mehr die schriftlich festgehalten ist, die gelesen verstanden und mit Unterschrift bestätigt werden muss.

Für Behörden die das auch lesen dürfen doch gleich eine Überlegung wert "das könnten dann doch alle so machen"
Schwub di Wub und wir haben alle wieder eine Vorschrift mehr. Brauchen wir das?

Ich gehe jetzt Fliegen mit drei Segler alle Wiegen zwischen 2,5 und 2,9 KG.
Muss ich jetzt jeden vorher genau Wiegen?
Muss ich noch die Farbe eintragen damit man sie auseinanderhalten kann?:rolleyes:
 

steve

User
Wie viel Wert ein gut geführtes Modellflugbuch hat merkt ein Verein erstmal wenn es beschwerden aus der Nachbarschaft giebt und sich diese an eine Behörde wenden. In Dortmund hatten wir Ärger mit einem Jagtaufseher der merkwürdige Behauptungen aufgestellt hat und sich an die UntereNaturschutzbehörde gewandt. Mit dem Flugbuch konnten wir die Behauptungen wiederlegen.
Es soll nicht jeder Start im Flugbuch verzeichnet werden. Wird jedoch das Modell gewechselt ist ein neuer Eintrag erforderlich.
Gruß
Martin
Hallo,
  • das ist jetzt so die typisch modellflugspezifische Auslegung von Rechtsgrundsätzen:
    Im Flugbuch muss alles eingetragen sein
aber​
  • Behauptungen können ohne Belege aufgestellt werden
Der Rechtsgrundsatz: Wer behauptet ist in der der Beweispflicht - wird aber aufgehoben. Der Modellflieger muss quasi alle möglichen Behauptungen widerlegen.
Dies nennt man eigentlich eine Umkehr der Beweislast und ist ein ziemlich verstaubtes Rechtskonzept, auch wenn die Vertreter des Obrigkeitsstaates dabei reflexartig ins Schwärmen geraten.
VG
 
Martin G schreibt ..erst mal wenig Aufwand...Stimmt aber Aufwand der nicht nötig ist.
Wenn einer wegen dem Datenschutz Bedenken hat ihn zum Arzt schicken?
Ausgewogene Kritik kennt Martin nicht;)
Nochmal - jedes Wort über ein Kreuzle das zu machen ist ist Erbsenzählerei, auch aus Datenschutzsicht nicht relevant.
Aber mittlerweile kann man daraus problemlos ein weltbewegendes Problem machen - denn wie sagst du? "Ein Aufwand, der nicht nötig ist".
Ist so entschieden und nicht der Rede wert. Aber wie gesagt, für manche ist halt alles ein Problem.

Wobei ich glaube dass um Deutschland rum manch einer unsere Probleme gerne hätte.;)
 
Weit über 200 Reiten dann aber auch dagegen, allerdings wenig Sachlich Facktisch😢

Ist doch kein Aufwand ........ist doch nur.......:confused:
Ja ist mehr Aufwand und für Modellflieger eine Auflage mehr die schriftlich festgehalten ist, die gelesen verstanden und mit Unterschrift bestätigt werden muss.

Für Behörden die das auch lesen dürfen doch gleich eine Überlegung wert "das könnten dann doch alle so machen"
Schwub di Wub und wir haben alle wieder eine Vorschrift mehr. Brauchen wir das?

Ich gehe jetzt Fliegen mit drei Segler alle Wiegen zwischen 2,5 und 2,9 KG.
Muss ich jetzt jeden vorher genau Wiegen?
Muss ich noch die Farbe eintragen damit man sie auseinanderhalten kann?:rolleyes:
Wie schön man das in einem Beitrag zusammenfassen kann - eigene Nase, würd ich da mal sagen.
Gilt aber wohl nur "für die Anderen" 👍
 
@Martin
Habe jetzt nach dem Großen Wurf "Droniq"-DMFV-Lösung" beim DMFV auf der HP gesucht. Die ist aber auf der DMFV Seite gar nicht so Groß dargestellt finde ich....da musst bisschen suchen bis du da was findest.
Solche Äußerungen tragen natürlich sehr zur Beruhigung der Gemüter hier im Forum bei.

Ob die Daten wenn der untere Luftraum überwacht werden soll (was dann mit dem selbstgestrickten beim MFSD wie hier im Forum geschrieben nicht möglich ist) bei Droniq oder beim Regulierungswürdigen MFSD (muss ja den Großen Wurf ausgleichen:)) landen macht für mich keinen Unterschied.
Der DMFV hat hier für mich lediglich schon eine Möglichkeit für die Zukunft geschaffen. Bertifft dann eher nur Wildflieger
Sollte ein Verein auch das El. Flugbuch zulassen dann wird das für die nächsten 20 Jahre nur Paralell zur Papierform Empfehlenswert sein.
Daher werde auch ich die nächste 20 Jahre so hoffe ich meine Einträge per Kugelschreiber in ein Flug Buch eintragen
Nur ich will keinen Verband der mich Konntrolliert und mir mehr als nötig Vorschriften macht.
Ich will einen Verband der für mich da ist. Das sehe ich derzeit Beim MFSD nicht so
 
in Punkt 1.2.2 ist klar geregelt was mit Betrieb gemeint ist. Eben eine zielgerichtete Aktivität um ein Flugmodelle seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zu überführen.
Klar geregelt ist im Deutschen Recht erst, was vom EuGH entschieden wurde. 😠 Bei einer nicht repraesentativen Umfrage habe ich 4 Interpretationen erhalten:

Zielgerichtete Aktivitaet sei:
  1. Der Transport des Modells zum Modellflugplatz
  2. Das Aufstellen des aufgeruesteten (montiert, nicht notwendigerweise betankt/mit Akku versehen) Modells im Vorbereitungsraum
  3. Betankung / Anschluss des Akkus
  4. Bereit machen von Modell und Pilot zum Start, als quasi der Moment, der direkt vor dem Startversuch ist
Ich tendiere dabei zu 2. Schon aus praktischen Gruenden wuerde ich eintragen, was ich aufstelle. Ich kenne aber auch Kollegen, die kommen zum Platz, werfen im Vorbereitsungsraum den Motor ein paar Mal an, Quatschen ein bisschen und gehen dann wieder. Vollkommen ohne die Absicht, das Flugmodell seiner bestimmungsgemaessen Verwendung zuzufuehren. :-D
 
Den Punkt 1 kann man getrost streichen, der kommt auch sicher beim EuGH nicht zur Anwendung.
CS (DMFV) hat hierzu mal seine Ansicht (fernmündlich) kund getan: "wenn das Modell vom Kofferraum auf den Platz gebracht wird gilt es als in Betrieb." Genau genommen wenn du die einzelnen Teile aus dem Kofferraum auf das Gelände trägst.
Das könnte man in deiner Liste als Punkt 1 hernehmen.
 
Wie schön man das in einem Beitrag zusammenfassen kann - eigene Nase, würd ich da mal sagen.
Gilt aber wohl nur "für die Anderen" 👍
Hätte man das nicht auch in einem Beitrag schreiben können?👍


Wenn ich hier einen Beitrag lese und habe das Bedürfniss etwas zu schreiben mach ich das.
Wenn ich danach weiter lese und nochmal das Bedürfniss habe über den danach gelesenen Beitrag etwas zu schreiben dann schreibe ich eben nochmal was. Was Passt dir da nicht?

Wenn das auch nicht nach deiner Nase ist. Lass es einfach denn hier geht es nicht nach deiner Nase sondern in dem Fall wie es jeder gerne machen will unter Einhaltung der Forumsregeln.

Dann mach ich jetzt im Flug Buch bei der Gewichtsangabe einfach nur ein Kreutzle.:rolleyes:
Bin gespannt was der Flugleiter sagt.
Bei mir sind es nachher schon mal drei Erbsen bzw. Keutzle oder doch mehr wie nur drei Kreutzle?:mad:

Wehe sie werden losgelassen und finden noch mehr Kreutzle Möglichkeiten.
Hoffe der Eimer ist immer Groß genug dass alle Erbsen reinpassen.
 
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