Hallo,
wie weiter oben schon mal geschrieben, wäre es an der Zeit, solche pauschalen Verbote zu hinterfragen.
Es müsste geprüft werden, ob der Modellflugbetrieb den Schutzzielen des Schutzgebietes widerspricht, was i.d.R. nicht geschieht.
Da kann jetzt in der LuftVO oder einzelnen Satzungen viel drin stehen, wenn der Tag lang ist. Die Frage ist, ob solche Pauschalverbote durch geltendes Recht gedeckt sind.
Das ist ein Grundsatzfrage, die gerade angegangen wird.
Betroffen ist nicht nur der Modellflug sondern auch die kommerziellen Anwender, die von der momentanen Situation auch nur begrenzt begeistert sind. Daher gibt es hier ein gemeinsames Anliegen, zu dem eine Zusammenarbeit angelaufen ist.