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Ich befürchte, dass es ein weitverbreitetes Missverständniss gibt. Nach Ablauf der Übergangsfrist wird es keinen Modellflug nach LuftVo mehr geben, da diese dann im Modellflug anwendungsnachrangig ist. Vorrang hat immer die EU-Regulierung. Daher ist "Weiter wie bisher" mit der LuftVo als Rechtsgrundlage schlicht und einfach nicht möglich.
Das ist mir klar, aber trotzdem gut dass du diesen enorm wichtigen Punkt nochmal klargestellt hast!
Es wäre wichtig, dass beide großen Verbände jetzt und zukünftig an einem Strang ziehen (und zwar in dieselbe Richtung ).