2,4Ghz - braucht es noch Modellflugplätze ?

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Es war einmal....
man fährt zum Flugplatz, markiert auf der Frequenztafel seinen Kanal, überprüft dies auch noch und hofft, dass auch alle anderen Piloten mit der gleichen Sorgfaltspflicht die "Spielregeln" einhalten.....

....SUUUPPPPERRR!!! jetzt gibt es 2,4 Ghz Anlagen und man muss sich überhaupt keine Gedanken mehr darum machen, welcher Quarz gerade im Sender steckt....

So, liebe Kollegen(innen) - ich stelle das jetzt mal so in den Raum und hätte dazu ei paar Fragen:

1. Dürfen in einem bestimmten Umkreis von Modellflugplätzen andere Personen ihre Sendeanlage mit 2,4Ghz überhaupt in Betrieb nehmen?

2.Wie sieht das bei 35 und 40Mhz aus ?

3. Die theoretische Anzahl der freien Kanäle im 2,4Ghz Band liegt bei 120
Von einigen Herstellern ist diese Zahl ja bereits deutlich nach unten getrimmt worden.
Gilt diese Anzahl der freien Kanäle dann für jeden Hersteller - was passiert, wenn z.B.: 30 Fasst, 30 IFS , 30 Spectrum und 30 ACT Anlagen zur selben Zeit betrieben werden möchten?

4. Gibt es eine Möglichkeit, die noch freien Kanäle auf einer Art "Frequenztafel" am Flugplatz anzuzeigen ? Wann weis ein Pilot, dass kein Kanal mehr frei ist ?

5. Wie schaut das Ganze in Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich etc. aus?


Braucht es dann überhaupt noch Modellflugplätze, wenn jeder seinen 2,4Ghz Sender überall in Betrieb nehmen darf?


Ich fliege zur Zeit noch mit einer 35Mhz Anlage und befürworte die "Spielregeln" am Platz! Außerdem hätte ich bei 35Mhz auch noch die Möglichkeit, bei einer Störung, welche aufgrund einer Doppelbelgung hervorgerufen wird, den Übertäter mittels Scanner eventuell ausfindig zu machen.
 
Mach dir keine Gedanken.

Es können innerhalb der Reichweite der 2G4-Systeme mehr Flieger in der Luft, Autos am Boden, ... sein als es vorkommen kann.

Auf eine großen Flugschau in den USA sind z.B. schon ohne Frequenzkontrolle mehrere hundert Modelle auf kleinem Raum in der Luft gewesen.

Spektrum und Robbe/Futaba haben schon mit 50+ Sender/Empfängerkombos auf kleinstem Raum geprüft (auch im Mischbetrieb). Problemlos wie man den Berichten in den bunten Blättern entnehmen konnte.
 
Gilt diese Anzahl der freien Kanäle dann für jeden Hersteller - was passiert, wenn z.B.: 30 Fasst, 30 IFS , 30 Spectrum und 30 ACT Anlagen zur selben Zeit betrieben werden möchten?

Wenn das irgendwann der fall sein soll passiert folgendes: Ich steige ins Auto und fahre schnellstens zu einer Modellflugplatz mit weniger betrieb, 120 Modelle in der Luft ist mir jedenfalls eindeutich zu viel. :D
Brauch dan auch keine Frequenztafel mehr der die "freien" Kanaele anzeigt. ;)
 

udogigahertz

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Ruggi0815 schrieb:
1. Dürfen in einem bestimmten Umkreis von Modellflugplätzen andere Personen ihre Sendeanlage mit 2,4Ghz überhaupt in Betrieb nehmen?
Ja klar. Das ist ein Frequenzband für jedermann. Wenn der Hersteller die Vorschriften/gesetzlichen Regularien einhält und es eine Konformitätsbescheinigung gibt, so darf jedermann sein 2,4 GHz-Gerät einschalten und benutzen. Da z. B. die meisten WLAN-Router mit der Peripherie sowie Bluetooth auch auf 2,4 GHz arbeiten und ich mal annehme, dass auch Du im Besitz eines solchen Gerätes bist ...... hast Du Dir denn da beim Einschalten des Gerätes Gedanken gemacht, ob du das darfst? Wohl eher nicht, nehme ich an. Genau so ist es mit allen anderen 2,4 GHz-Anwendungen, egal, ob auf einem Modellflugplatz oder direkt daneben......es gibt da keine Einschaltregularien.

Nachteil: Mit der Frequenzexklusivität so wie bei 35 MHz, nur für den Modellflug, ist es ein für allemal vorbei, man könnte auch nichts dagegen machen, wenn quer über den Platz eine 2,4 GHz-Richtfunkstrecke verlaufen würde oder ein ATV-Sender in unmittelbarer Nähe installiert würde .... in dem Fall: Pech gehabt!

2.Wie sieht das bei 35 und 40Mhz aus ?
Na, wie siehts denn damit aus? Ist Dir das gegenwärtige Reglement etwa nicht bewusst?
- 35 MHz-Exklusivfrequenzen nur für Modellflug (heißt aber nicht, dass nur Mitglieder der eingetragenen Vereine oder solche mit Aufstiegserlaubnis diese nutzen dürfen oder dass diese ein Vorrecht hätten - wer zuerst den freien Kanal belegt, der kann ihn so lange nutzen, wie er möchte, ganz egal ob Vereinsmitglied oder Wildflieger nebenan. Die BNA hat diese Frequenz für alle Modellflieger, nicht nur für die in den Vereinen organisierten, freigegeben.
Da inzwischen immer mehr Billigspielzeug damit verkauft wird, ist also erhöhte Wachsamkeit aller 35 MHz-Nutzer gefordert, da nicht alle Spielzeugnutzer mit den Regeln vertraut sind.

- 40 MHz-Frequenzen für Boote und RC-Cars, Nutzungsbedingungen ebenso, wie bei 35 MHz - wer zuerst den freien Kanal belegt, darf diesen Nutzen.

3. Die theoretische Anzahl der freien Kanäle im 2,4Ghz Band liegt bei 120
Von einigen Herstellern ist diese Zahl ja bereits deutlich nach unten getrimmt worden.
Gilt diese Anzahl der freien Kanäle dann für jeden Hersteller - was passiert, wenn z.B.: 30 Fasst, 30 IFS , 30 Spectrum und 30 ACT Anlagen zur selben Zeit betrieben werden möchten?
Dazu hat Holger schon was gesagt.

4. Gibt es eine Möglichkeit, die noch freien Kanäle auf einer Art "Frequenztafel" am Flugplatz anzuzeigen ? Wann weis ein Pilot, dass kein Kanal mehr frei ist ?
Ich stelle fest, Du kennst nicht die Eigenarten und Unterschiede von 2,4 GHz zu 35 MHz - da ist nicht nur die Frequenz anders, sondern auch das Sendeverfahren. Sogenannte "Hopper" oder Frequenzwechsler, wie das FASST-System von Robbe benutzen das gesamte zur Verfügung stehende 2,4 Ghz-Band! Da wird jeder Kanal benutzt. Allerdings nur für Millisekunden. Wie willst Du so schnell mit dem Wechseln der Frequenztafeln nachkommen? :D
Ohne Spaß: Frequenztafeln haben bei 2,4 GHz endgültig und ein für allemal ausgedient. (Du wirst es sehr schwer haben, in so ungefähr 10 Jahren dem Nachwuchs den Sinn und die Notwendigkeit einer solchen Tafel zu erläutern; man wird Dich zuerst nicht verstehen, was Du eigentlich damit meinst;) )

Du weißt, dass das Band "voll" ist, wenn Du Deinen 2,4 GHz-Sender einschaltest und der sich nicht mit Deinem Empfänger verbinden will, aber weit vorher noch werden alle Piloten eine etwas zähere Reaktion ihrer Maschinen erleben, der eine mehr, der andere weniger. Das ist dann das Zeichen, dass es jetzt bald "gut" ist.

5. Wie schaut das Ganze in Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich etc. aus?
Da die Physik nicht an den Ländergrenzen halt macht, genauso. Da die Nutzung von 2,4 GHz europaweit einheitlich geregelt ist, bzw. geregelt sein sollte, werden alle diese Länder früher oder später genau die gleichen gesetzlichen Grundlagen haben (müssen). Zur Zeit gibt es aber noch in einzelnen Ländern Einschränkungen.

Braucht es dann überhaupt noch Modellflugplätze, wenn jeder seinen 2,4Ghz Sender überall in Betrieb nehmen darf?
Man braucht Modellflugplätze, um Modelle, die einer Aufstiegserlaubnis bedürfen, starten zu lassen. Mit den Frequenzen hat das gar nichts zu tun.

Grüße
Udo
 

Börny

User
Ruggi0815 schrieb:
4. Gibt es eine Möglichkeit, die noch freien Kanäle auf einer Art "Frequenztafel" am Flugplatz anzuzeigen ? Wann weis ein Pilot, dass kein Kanal mehr frei ist ?
...klar, einfach trotzdem Marken an der Frequenztafel in einem dafür eingerichteten Bereich aufhängen. Wenn 120 Marken hängen, weiß der 121te Pilot, daß er warten muß ;) . Ernsthaft: Bei und hängen die 2,4Ghz-Piloten schon allein um den Flugleiter zu entlasten Marken an der Tafel auf. Und das 120 Piloten mit 2,4Ghz zugleich am Platz stehen ist höchst unwahrscheinlich.

Ruggi0815 schrieb:
Braucht es dann überhaupt noch Modellflugplätze, wenn jeder seinen 2,4Ghz Sender überall in Betrieb nehmen darf?
...wenn Dein Modell mehr als 5,0kg wiegt schon. Dann brauchst Du ein Gelände mit Aufstiegserlaubnis.
Und was wäre das Fliegen denn ohne den Flugleiter und die gute gemeinten Ratschläge der Kollegen auf dem Flugplatz? :D :D :D

Holm & Rippenbruch,
Börny
 
Hallo,

die gute gemeinten Ratschläge der Kollegen auf dem Flugplatz?

Genau!!!
Das ist vielfach wichtiger wie das ganze Fliegen. Die "guten Ratschläge".:D :D :D
Wer nur einen Modellflugplatz aufsucht um eine relativ sichere Frequenzkontrolle zu haben, hat irgendwie den Sinn des Vereinslebens nicht richtig verstanden.:confused: :cry:
 

Christian Lang

Moderator
Teammitglied
Zum Fliegen (Starten) eines Modellflugzeugs benötigt man die Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Jedes Stück Boden gehört irgendwem, auch auf öffentlichen Straßen, Feldwegen, Plätzen besteht die Pflicht sich eine Erlaubnis einzuholen.

Wer die "Infrastruktur" eines Modellflugplatzes benötigt geht dort hin. Alle anderen können das sein lassen, zwingt sie ja keiner dazu.

In dem Moment wo mehrere Personen mehr oder wenig regelmäßig ein Gelände zum Modellfliegen nutzen kann das ganze schon mal dadurch zum Modellflugplatz mutieren und einen Eingriff in die Natur darstellen der genehmigungspflichtig werden kann.

So kann es sogar passieren dass auf einem Modellflugplatz weniger erlaubt ist als auf der "grünen Wiese".

Wer der Meinung ist er könnte desswegen neben einem Modellflugplatz fliegen kann das natürlich (das Einverständnis des Grundstückseigentümers vorausgesetzt) tun. Handelt aber möglicherweise dem Modellflugplatz (Verein o.ä.) mächtig Ärger ein, weil ihn ja die Regeln die 100m weiter gelten nicht interessieren.

Der Verein muß sich regelmäßig mit den Besitzern der benachbarten Grundstücke auseinandersetzen und die Beziehung pflegen um miteinander auszukommen.
Naturgemäß freuen sich Modellflugvereine nicht sehr wenn jemand deren Bemühungen für ein harmonisches Miteinander stört.

Bei uns sind Gastpiloten willkommen, es besteht also keine Not.
 

onki

User
Ruggi0815 schrieb:
5. Wie schaut das Ganze in Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich etc. aus?

Ist die Physik in der Schweiz nicht von Kanton zu Kanton unterschiedlich:)

Sorry liebe Eidgenossen aber den konnte ich mir nicht verkneifen.

Wie bereits oben schon erwähnt wurde, ist ein Modellflugplatz beispielsweise eine Oase derer, die entweder schwere Modelle (mehr als 5kg) oder solche mit Verbrennungsmotor haben. Die Freuquenzkontrolle ist lediglich eine der vielen Spielregeln.
Zudem sind Fluggelände Einrichtungen, die von Vereinen betrieben werden und die sind immerhin ein nicht wegzudenkender Bestandteil unserer Gesellschaft (ich sach nur Jugendarbeit).
Ich selbst bin auch ein Resultat der Jugendarbeit - ist aber schon Jahrzehnte her. (Ich meine das als Modellflieger - nicht vielleicht das , was ihr schon wieder denkt:D )

Gruß

Onki
 
Frequenztafel

Frequenztafel

Mir ist wohl bewusst, dass man im Fall des Frequenzhoppings keinem 2,4GHz Sender einen eindeutigen Kanal zuordnen kann.

Eine 2,4Ghz "Frequenztafel" sollte ja lediglich die Auslastung (Belegung) veranschaulichen.

Frage: Benützen WLAN Geräte (die von den Internet Service Providern mit höherer Leistung)) dieselbe Frequenz wie die Fernsteuerungsanlagen bzw. gibt es eine Beeinflussung?
 

onki

User
Ruggi0815 schrieb:
Frage: Benützen WLAN Geräte (die von den Internet Service Providern mit höherer Leistung)) dieselbe Frequenz wie die Fernsteuerungsanlagen bzw. gibt es eine Beeinflussung?

Ein klares Jain:confused:

Das ISM Band zwischen 2.4 und 2.5 GHz ist allen zugänglich, wenn gewisse Dinge beachtet werden (Sendeleistung etc.). Auch den WLAN Routern. Allerdings ist dort 2G4 fast schon wieder ein alter Hut, da viele Router schon das 5GHz Band nutzen (802.11n). Bluetooth ist auch vertreten.

Das ist Fluch und Segen zugleich. Die Hersteller verdienen sich eine goldene Nase, da die Komponenten günstiger zu haben sind (da Massenware). Wir Nutzer müssen aber mit der Bürde leben, das wir nicht mehr allein im Band sind. Das ist auf einsamen Fluggeländen sicher kein großes Thema. Ich weiß aber nicht wer sich dort zukünftig noch tummeln wird.
So eine Exclusivität ist schon eine feine Sache und ich hoffe unsere Verbände werden versuchen das 35MHz Band noch für uns freizuhalten.

Gruß

Onki
 
onki schrieb:
....... das 35MHz Band noch für uns freizuhalten.

Gruß

Onki
Das ist eine Illusion, seit die Anmeldepflicht weggefallen ist fliegt das ganze Spielzeuggeraffel auf 35Mhz und die Frequenzen werden zugemüllt...
 
Leute!

Die Antwort ist doch ganz Simple!

Könnt ihr ein 10kg+ Jet auf einer Wilden Wiese starten? Oder wird irgend ein Sportflugplatz freiwillig den Flugbetrieb für euch einstellen weil ihr mal ihre Startbahn eben benutzen wollt? Ist die 5kg regel neuerdings abgeschaft worden?

NEIN... daher machen Modellflugplätze auch weiterhin Sinn!

Und wo viele Leute sich Treffen, machen nun mal auch Regeln sinn... egal ob 35Mhz, 27Mhz, 40Mhz oder hottentotten Funke und selbstverständlich auch 2,4ghz.

Im übrigen, wenn bei uns 120 Leute in der Lüft wären... wären das 100% des Vereins + 10% Gast Flieger. Nimmals, wenn ich mal 10% gleichzeitig am Platz sehe ist das viel... aber was soll es, wenn man sonst keine sorgen hat. :D

Viele Grüße
 
1. Dürfen in einem bestimmten Umkreis von Modellflugplätzen andere Personen ihre Sendeanlage mit 2,4Ghz überhaupt in Betrieb nehmen?
Ja, dürfen Sie. Aber es gilt immer §1 des LuftVO zu beachten:
"(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird."
Auf einem Modellflugplatz treffen sich Piloten, um genau diesem Paragraphen zu genügen und einen geregelten und kontrollierten Ablauf zu gewährleisten.
Das Einschalten des Senders ist kein Problem, ein Einfliegen in den Flugsektor eines Modellflugplatzes ohne Rücksprache mit dem zuständigen Flugleiter allerdings schon.

2.Wie sieht das bei 35 und 40Mhz aus ?
siehe oben. Sollte aufgrund eines Wildfliegers in Reichweite des Modellflugplatzes eine Doppelbelegung mit Sach- oder Personenschaden verursachen, würde ich persönlich dies sofort als vorsätzlichen Eingriff in den Luftverkehr zur Anzeige bringen.

3. Die theoretische Anzahl der freien Kanäle im 2,4Ghz Band liegt bei 120
Von einigen Herstellern ist diese Zahl ja bereits deutlich nach unten getrimmt worden. Gilt diese Anzahl der freien Kanäle dann für jeden Hersteller - was passiert, wenn z.B.: 30 Fasst, 30 IFS , 30 Spectrum und 30 ACT Anlagen zur selben Zeit betrieben werden möchten?
Das ist ein rein theoretischer Wert, der von einem freien 2,4 GHz Band ausgeht. Es ist mit wenig elektronischem Aufwand völlig legal möglich, das gesamte Band zu belegen und damit völlig zu blockieren. Die Hersteller gehen bei den Angaben immer davon aus, daß das Band nicht genutzt wird. Bluetooth Headsets, Video-Systeme, Telemetrie-Sender, Amateur-Video, ... alles Anwendungen, die auch auf 2,4 GHz zu finden sind. Nur weil "heute" das Band relativ frei ist, heisst das nicht, daß es das morgen auch noch ist. Persönlich hätte ich auf Flugtagen z.B. schon Bedenken, ob eine große Zahl zeitgleich betriebender Bluetooth-Headsets bei ungünstigen Bedingungen nicht doch zu Störungen führen können.

4. Gibt es eine Möglichkeit, die noch freien Kanäle auf einer Art "Frequenztafel" am Flugplatz anzuzeigen ? Wann weis ein Pilot, dass kein Kanal mehr frei ist ?
Da keine Kanäle zugeordnet werden, gibt es auch keine Möglichkeit der Überwachung. Man kann zur Zeit noch nichteinmal ermitteln, wieviele Sender zeitgleich eingeschaltet sind, da alle Hersteller unterschiedliche und nicht kompatible Protokolle verwenden. Die einzige Möglichkeit das zu kontrollieren ist die 2,4 GHz Sender einzusammeln und nur eine bestimmte Anzahl Sender gleichzeitig heraus zu geben.

5. Wie schaut das Ganze in Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich etc. aus?
Überall gleich, ausser bei den Österreichern. :D

Braucht es dann überhaupt noch Modellflugplätze, wenn jeder seinen 2,4Ghz Sender überall in Betrieb nehmen darf?
Ja, weil ansonsten §1 LuftVO nicht erfüllt werden kann. Das wäre mal die rechtliche Seite. Zum zweiten ist es so, daß ja gerade auf Modellflugplätzen große und potentiell gefährlichere Modelle geflogen werden. Nur durch das Zusammenwirken von Flugleiter und Pilot ist ein sicherer Flugbetrieb überhaupt möglich. Wie willst Du als Wildflieger Dein Umfeld im Auge haben, wenn am Himmel Dein Jet mit >300 km/h seine Runden dreht oder Dein Heli gerade auf dem Rücken schwebt, fliegt oder sonst was für komische Sachen macht ? Ausserdem brauchst Du für bestimmte Modelle entsprechend präparierte Plätze, einfach um die sicher hoch und heil wieder runter zu bekommen. Es werden halt nicht nur Helis geflogen.
 

Julez

User
Hi!

Zum Fliegen (Starten) eines Modellflugzeugs benötigt man die Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Jedes Stück Boden gehört irgendwem, auch auf öffentlichen Straßen, Feldwegen, Plätzen besteht die Pflicht sich eine Erlaubnis einzuholen.

Bist du sicher, dass dies richtig ist? Nach meinen Informationen muss der Modellflug explizit verboten sein, damit man es nicht darf. Es bedarf also eines Verbotes, und nicht einer Erlaubnis.
Dies gilt zumindest für öffentliche Grundstücke.

Sollte aufgrund eines Wildfliegers in Reichweite des Modellflugplatzes eine Doppelbelegung mit Sach- oder Personenschaden verursachen, würde ich persönlich dies sofort als vorsätzlichen Eingriff in den Luftverkehr zur Anzeige bringen.

Kommt es zu einem Frequenzkonflikt zwischen einer Person, die auf einem Modellfluggelände steht, und einer zweiten, die dies nicht tut, so ist nicht immer automatisch die zweite Person Schuld.
Schuldig ist, wer trotz des Wissens, andere gefährden zu können, seinen Sender anschaltet. Wenn ein freier Flieger z.B. an der Frequenztafel einen eindeutigen Vermerk hinterlassen hat, das Kanal xx an dem Datum zu der Zeit von der Person, Handynummer xx, belegt ist, und abseits fliegt, ist alles bestens. Sollte nun ein Pilot auf dem Modellfluggelände diesen Hinweis ignorieren und infolgedessen abstürzen, so kann dem freien Flieger kein Vorwurf gemacht werden, im Gegenteil, der Flugplatzpilot hat einen gefährdenden Eingriff in den Luftverkehr verübt.

Zum Eingangstopic kann aber gesagt werden, dass die Gefahr von realen Modellflugkollisionen eindeutig über der Gefahr von 2,4GHz Senderkollisionen liegt.
 

udogigahertz

User gesperrt
Julian Holtz schrieb:
Zum Eingangstopic kann aber gesagt werden, dass die Gefahr von realen Modellflugkollisionen eindeutig über der Gefahr von 2,4GHz Senderkollisionen liegt.
Zumal die Sender ja auch keine so guten aerodynamischen Eigenschaften aufweisen, wie unsere Flugmodelle, kommt es schon alleine aus dem Grund selten zu Kollisionen zwischen den Sendern. Da sind die vorher schon am Boden.

Grüße
Udo
 
Mal ohne 2.4 Ghz zu erwähnen...

Was ist mit der Aufstiegsgenehmigung für größere Modelle?

Dafür ist ein Modellflugplatz gut, hier dürfen sie geflogen werden!

Ich sehe es völlig unabhängig von den verwendeten Frequenzen.

Man hat einen Platz, an dem man alles fliegen kann ohne jemanden z.B. mit Verbrennerlärm zu belästigen.
 

Christian Lang

Moderator
Teammitglied
Julian Holtz schrieb:
Hi!
Bist du sicher, dass dies richtig ist? Nach meinen Informationen muss der Modellflug explizit verboten sein, damit man es nicht darf. Es bedarf also eines Verbotes, und nicht einer Erlaubnis.
Dies gilt zumindest für öffentliche Grundstücke.

Lustigerweise finde ich das nirgends im Netz,
allerdings bin ich mir sicher das früher im Luftrecht für Modellflieger (gabs sogar mal bei Graupner) gelesen zu haben.

Insgesamt sagt mir das allerdings der gesunde Menschenverstand: nur auf eigenem Grundstück kann ich machen was ich will, bei fremden Grundstück muß ich den Eigentümer fragen.

Hier ein Auszug aus dem hessischen Naturschutzgesetz:
*******
§ 7

Betreten der Flur, Reiten und Kutschfahren in der Flur


(1) Jeder darf im Außenbereich (§ 35 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 [BGBl. S. 2415], zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2005 [BGBl. I S. 1818]) die Flur und die Gewässerufer auf Straßen und Wegen sowie ungenutzte Grundflächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten. Entsprechendes gilt für das Reiten und Kutschfahren auf Straßen und Wegen. Vorschriften des öffentlichen Rechts, die das Betreten der Flur in weiterem Umfang gestatten oder die die Betretungsbefugnis einschränken, bleiben unberührt. Zusätzliche Sorgfaltspflichten der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der Grundstücke werden durch die Betretungsbefugnis nicht begründet.


(2) Von der Betretungsbefugnis sind baulich oder gewerblich genutzte Grundstücke einschließlich der eingefriedeten, nicht bebauten Teile ausgenommen.


(3) Die Städte und Gemeinden können, unbeschadet des Abs. 1, das Verhalten in der Flur durch Satzung regeln. Es können insbesondere Bestimmungen getroffen werden über

1. das Betreten von Flächen,

2. das Befahren von Flächen und Wegen mit Fahrzeugen mit und ohne Motorkraft,

3. das Anleinen von Hunden,

4. die Benutzung von Sportgeräten,

5. das Starten und Landen von Modellflugzeugen,

soweit hierfür ein öffentliches Interesse besteht oder schutzwürdige Interessen der Grundeigentümer oder Pächter gewahrt werden müssen.*****

also gilt hier die Satzung der Stadt oder Gemeinde die das regelt, da muß man sich dann durchwühlen...
hier von Usingen:
http://www.usingen.de/pdf/satzungen/s_sondern.pdf

Da steht dann sinngemäß geschrieben daß auf öffentlichen Straßen und Plätzen alles außer dem Straßenverkehr verboten ist wenn es nicht erlaubt ist :-)

Angenommen es existiert dort keine Satzung die das regelt dann muß man sich eine ungenutzte Grundfläche suchen.

Wenn darauf irgendwas angepflanzt ist hat man schon verloren, denn dann ist die Fläche ja genutzt.....
 
Zuletzt bearbeitet:

rubberduck

User gesperrt
Zitat:
Insgesamt sagt mir das allerdings der gesunde Menschenverstand: nur auf eigenem Grundstück kann ich machen was ich will, bei fremden Grundstück muß ich den Eigentümer fragen.
----------------------

Das stimmt so nicht ganz...

Der Luftraum über dem Grundstück gehört mir nicht, auch wenn ich Grundstückseigentümer bin.

Sonst könnte ich in meinem Garten (bei entsprechender Grösse), auf meiner privaten Wiese oder sonstwo ohne Probleme jederzeit Modellflug betreiben.

Quasi ein Start senkrecht nach oben bis zur zulässigen Grenze und wieder runter.


jürgen
 

Christian Lang

Moderator
Teammitglied
rubberduck schrieb:
Zitat:
Insgesamt sagt mir das allerdings der gesunde Menschenverstand: nur auf eigenem Grundstück kann ich machen was ich will, bei fremden Grundstück muß ich den Eigentümer fragen.
----------------------

Das stimmt so nicht ganz...

Der Luftraum über dem Grundstück gehört mir nicht, auch wenn ich Grundstückseigentümer bin.

Sonst könnte ich in meinem Garten (bei entsprechender Grösse), auf meiner privaten Wiese oder sonstwo ohne Probleme jederzeit Modellflug betreiben.

Quasi ein Start senkrecht nach oben bis zur zulässigen Grenze und wieder runter.


jürgen

Stimmt, über meinem Grundstück darfst du rumfliegen, aber du darfst nicht darauf starten oder rumlaufen. Du darfst mich auch nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindern oder belästigen.........
Landen darfst du auch, mußt nur vor dem Aufsetzen laut "Uppps" :D :D sagen, dann ist es eine Notlandung. Du musst nur für den Flurschaden aufkommen :-)
 
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