100m Höhenbeschränkung, Demonstration Stuttgart

Es kann sich ja mal jemand die Mühe machen ...

Es kann sich ja mal jemand die Mühe machen ...

... und mittels dieses Schreibens alle Hersteller zu einer Unterschrift auffordern und das dann als offenen Brief an das Ministerium und den Bundesrat schicken ???

Super klasse !
Was mich wundert ist das sich keiner von den Firmen angesprochen fühlt davon hängen ihre Existenz und viele Arbeitsplätze ab .
Nur so nebenbei.
Alex
 

HPR40

User
Geht auch kurz und schmerzlos,

und autonomer Betrieb ist nicht ausgeschlossen

iss er auch heute nicht

Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder die Fluglage nicht mehr eindeutig zu erkennen ist. Die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen vom Verbot nach Satz 1 zulassen, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen und

1.
dort, wo der Betrieb stattfinden soll, ein Gebiet mit Flugbeschränkungen nach § 17 eingerichtet wurde oder
2.
der Betrieb nicht über den Flugplatzverkehr eines Landeplatzes hinausgeht.

Die Einrichtung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen nach Satz 3 Nummer 1 ist nicht erforderlich, wenn ein unbemanntes Luftfahrtsystem

1.
in Sichtweite des Steuerers,
2.
zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken,
3.
bis 50 Meter über Grund oder Wasser und
4.
außerhalb des kontrollierten Luftraums

betrieben wird; in Gebieten mit Funkkommunikationspflicht (RMZ) ist die Zustimmung des zuständigen Flugplatzinformationsdienstes einzuholen.
(4) Die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Unterlagen der Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach Absatz 2 oder Absatz 3 Satz 3 und 4 enthalten muss.

von hier: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__19.html
 

Nobby_segelflieger

Vereinsmitglied
Mensch Gerd

Ich ziehe den Hut,.............

dein Text trifft den Nagel auf den Kopf. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Deine Überlegungen die du da in Text umgesetzt hast, hatte ich teilweise auch schon. War aber beim Aufsatz schreiben früher nich gerade gut.

Diese VO ist aus Sicht der Bürger eine Ohrfeige, Gängelung und Gefärdung UNSERER SICHERHEIT, wo die Industrie und der Staat freie Hand hat uns noch weiter zu kontrollieren / Überwachen, mit dem Vorwand der gesteigerten Sicherheitsgefärdung..............
 
Mal was anderes, was mir in den bisherigen Schreiben, Beschwerden und Demonstrationen bisher gefehlt hat (vllt ist es mir auch entgangen):

Hat hier im Forum eigentlich niemand, nicht mal ab und zu, eine Kamera am Modell? Mit dem neuen Gesetz würde man ja mit jedem Flug, bei dem eine Kamera dabei ist, eine Ordnungswidrigkeit begehen, die laut Dobrind mit bis zu 50.000€ geahndet werden kann! Warum wurde das nicht auf der Demo behandelt? Im Vergleich dazu finde ich die 100m Begrenzung viel weniger schlimm, da die maximale Flughöhe schwieriger zu kontrollieren ist und man sowieso nicht permanent über 100m fliegt. Ob irgendwo am Modell außen eine Kamera befestigt ist, sieht jedoch jeder vor dem Start und nach der Landung.

Ich weiß, in diesem Forum sind viele Multikopter- und FPV-Hasser unterwegs aber trotzdem hat doch bestimmt noch irgendwer eine Kamera am Modell?
PS: Wahnsinn, hab sogar wen gefunden! :D
Da ich lieber fliege, als zu filmen, habe ich keine Kamera an Board, die Fotos oder Videos aufzeichnet.
Und solche Bilder wären dann auch nicht mehr möglich: http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/618685-On-board-Bilder Man würde sich damit in Zustände schlimmer als zur Zeit des kalten Krieges begeben.
 
@flying-circus: SUPER!!!! So ein Schreiben müsste seitens unserer Verbände an sämtliche regionalen und überregionalen Zeitungen verschickt warden in Verbindung mit grossflächigen Anzeigen.

@Gewitterflieger: Nö, keine Kamera an Bord. Zweck meiner Flüge ist der Flug selbst.
 
Dieser Aufruf ging heute an diverse überregionale Tageszeitungen. Textvorlagen von Achim Dörfler, Herbert Behrens (LINKE), Gerd Holzner (Flying Circus)

Hallo Zusammen,
man muss fairerweise auch noch erwähnen, dass in dieses Schreiben auch konstruktive Zuarbeit aus andern Quellen, auch aus dem DMFV (Hr. Weigand) eingeflossen ist. Auch ist hier in diesem Zusammenhang auf die Initiative der FDP hinzuweisen (mindestens zweier Landtagsfraktionen), ohne die es den o.g. Text in weiten Teilen nicht gäbe. Vielen Dank dafür!
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo Gerd,

sehr gut gemacht.

Wenn man eine Landespolitiker zu fassen bekommt sollte man ihn fragen:
- Was ist eine begründeter Fall für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von der 100m-Deckelung?
- Wo kann dieser Antrag gestellt werden?
- Gibt es ausreichend Personal zur Bearbeitung? (z.B. in Baden-Württemberg für zu erwartende rund 10.000 Anträge)
- Wie können Bürger anderer EU-Staaten den Kenntnisnachweis erbringen um z.B. im Urlaub in der BRD fliegen zu dürfen?
- Welche Rechtsmittel gibt es gegen eine abgelehnte Ausnahmegenehmigung
.
.
.


Man muss den Entscheidern vor Augen führen, dass mit Hilfe seiner Regeln (Verordnung) man ihn zukünftig mit Arbeit überhäuft.

Hans
 

eddy

User
Hallo Gerd,


- Wie können Bürger anderer EU-Staaten den Kenntnisnachweis erbringen um z.B. im Urlaub in der BRD fliegen zu dürfen?


Hans


Wenn ich die Diskussion bezüglich PKW-Maut und Vereinbarung mit den EU-Gesetzen (Gleichbehandlung europäischer Mitbürger) sehe, ist hier doch genau der gleiche Sachverhalt.

Europäischen Mitbürgern wird quasi ein Flugverbot in Deutschland erteilt (Flieger über 2kg, fliegen über 100m, etc.), da Bescheinigungen und Einzel AE´s dem Entwurf nach nur für deutsche Mitbürger gedacht sind.

Ist diese neue Verordnung überhaupt EU-Konform?
 
Hallo zusammen,

eine Frage ,wir haben das Glück bei unserem Verein eine AE zu haben und wir haben heute Jahreshauptversammlung. Ich bin Vorstand im Verein und weis genau wie heute Abend die meisten Mitglieder reagieren betrifft uns ja nicht.

Wie soll ich die vom Gegenteil überzeugen ,einige wenige fahren mal zum Hangfliegen der Rest fliegt nur am Platz .

Möchte aber das Alle es kapieren, wie gefährlich das im Moment für alle ist.

Grüße Karl-Heinz
 
Jetzt bedankt euch mal nicht nur bei mir ...

Jetzt bedankt euch mal nicht nur bei mir ...

Ich habe nur teilweise Texte zusammengefasst, ergänzt und in logischen Zusammenhang gestellt.
compositAs zum Beispiel hat den meisten Anteil daran! Und Herbert Behrens von den Linken hat auch einen Teil dazu beigetragen.

Aber gut, jedenfalls hat der Text jetzt sein Gewicht und ist unterwegs in vielen Netzen ...

Hoffen wir, dass er die Arbeit des DMFV (http://www.rc-network.de/forum/entry.php/855-neueste-Inos-vom-DMFV) entsprechend unterstützt![/QUOTE]
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Wenn ich die Diskussion bezüglich PKW-Maut und Vereinbarung mit den EU-Gesetzen (Gleichbehandlung europäischer Mitbürger) sehe, ist hier doch genau der gleiche Sachverhalt.

Europäischen Mitbürgern wird quasi ein Flugverbot in Deutschland erteilt (Flieger über 2kg, fliegen über 100m, etc.), da Bescheinigungen und Einzel AE´s dem Entwurf nach nur für deutsche Mitbürger gedacht sind.

Ist diese neue Verordnung überhaupt EU-Konform?

Sehe ich auch sehr kritisch und habe den Text von Gerd an die Landtagsabgeordneten meines Wahlkreises Kirchheim/Teck mit dieser Frage gesendet/verlinkt. Weiter habe ich darauf hingewiesen, dass dadurch in ihrem Wahlkreis sowohl der Tourismus als auch die Industrie erheblich geschädigt wird.

Und ich habe gefragt wer die zugtausend Anträge auf Ausnahmegenehmigung in Baden-Württemberg nach Inkrafttreten bearbeiten soll. Zuständig sind ja wie ich es sehe die Länder, d.h. ich muss dann in jedem Bundesland einen Antrag für mich stellen und das werde ich dann prophylaktisch auch tun. Woher soll ich denn wissen wann ich wohin zum Fliegen fahre und wenn es blöd läuft kann ich es nicht, weil mein Antrag nicht schnell genug bearbeitet wird. :cool:

Hans
 
Höhenbeschränkung

Höhenbeschränkung

Hallo Karl-Heinz,

vielleicht überzeugt deine Vereinskameraden ein Blick in die Geschichte. So hatte bereits Caesar den zielführenden Grundsatz "Divide et impera" (Teile und herrsche) in eroberten Regionen vorgelebt. Heruntergebrochen auf die Modellflugdiskussion heißt das m.E. nichts anderes, als den Konflikt nicht mit allen Modellfliegern zugleich zu führen, sondern diese zu spalten und alles zu seiner Zeit zu regeln. Sollte dies der Fall sein, dürfte im Rahmen einer späteren "Evaluierung" (oder wie immer die Sache genannt wird) festgestellt werden, dass auch die Plätze mit AE für die Sicherheit ... höchst problematisch sind und daher weitere Einschränkungen unabdingbar sind. Das weitere Szenario mag sich jeder vorstellen.

Viele Grüße

Joachim
 

Addicted

User
Möchte aber das Alle es kapieren, wie gefährlich das im Moment für alle ist.

Noch wähnt ihr euch in Sicherheit - die Sache geht aber weiter und die "Prüfung" des Sachverhaltes in 2 Jahren lässt schon tief blicken. Da könnte es dann für euch Feierabend sein...

Da jeder leider nur dann aufwacht, wenn er selbst betroffen ist, wäre wahrscheinlich das einzige, was du deinen "Untertanen" klarmachen müsstest, die Tatsache, dass sie alle deutlich weniger Flugzeit bekommen, wenn ihr eine Flut von Neumitgliedern im Verein habt.

Ich selbst bin Vorstand von 2 Sportvereinen und kann dir versichern dass es in jedem Verein, der irgendetwas aktiv betreibt, eine gewisse "vitale" Obergrenze an Mitgliedern gibt, die sich mit dem Vereinsleben verträgt. Da sollte man nicht nur die steigenden Einnahmen durch die Beiträge bzw. die Verteilung der Arbeit auf mehrere Schultern sehen.

Gruß
Chris
 
Hallo zusammen,

eine Frage ,wir haben das Glück bei unserem Verein eine AE zu haben und wir haben heute Jahreshauptversammlung. Ich bin Vorstand im Verein und weis genau wie heute Abend die meisten Mitglieder reagieren betrifft uns ja nicht.

Wie soll ich die vom Gegenteil überzeugen ,einige wenige fahren mal zum Hangfliegen der Rest fliegt nur am Platz .

Möchte aber das Alle es kapieren, wie gefährlich das im Moment für alle ist.

Grüße Karl-Heinz

Hallo Karl-Heinz,
es kann sich hier bei den "Entscheidungsträgern" also dem BMVI und dem BMVg um eine Salami Taktik handeln.

1. Salami Scheibe
Man verdammt alle "Wildflieger" mit der jetzigen Verordnung also alle ohne gültige AE

2. Salami Scheibe
Man geht nun auch an die, die eine befristete AE haben, dass betrifft dann schon die Vereine, oder etwa nicht ?
Sicher, es mag einige geben die interessiert auch das nicht, da man zum Bier trinken keine AE benötigt, aber die aktiven Flieger sollte das schon interessieren...

3. Salami Scheibe
man geht an den manntragenden Flugsport mit ähnlichen Verordnungen

Die jetzige Verordnung ist meiner Meinung nach nur eine Vorstufe von dem was die Vereine mit AE noch erwarten können.

Viele Grüße,
Andy
 
Wenn ich die Diskussion bezüglich PKW-Maut und Vereinbarung mit den EU-Gesetzen (Gleichbehandlung europäischer Mitbürger) sehe, ist hier doch genau der gleiche Sachverhalt.

Europäischen Mitbürgern wird quasi ein Flugverbot in Deutschland erteilt (Flieger über 2kg, fliegen über 100m, etc.), da Bescheinigungen und Einzel AE´s dem Entwurf nach nur für deutsche Mitbürger gedacht sind.

Ist diese neue Verordnung überhaupt EU-Konform?

Na ja, bei der Maut war ja das (von Anfang an vorhersehbare) EU-rechtliche Problem, dass die Mautgebühr für Inländer durch Abschläge in der KFZ-Steuer gegenkompensiert werden sollten- was ausländische Fahrer benachteiligt und somit rechtswidrig war. Hätte Dobrindt/ die CSU ehrlich gehandelt und statt dem verlogenen Grundsatz "keine Mehrbelastung für deutsche Bürger" einfach die Maut ohne diesen Bezug zur KFZ-Steuer eingeführt, wäre es gar kein rechtliches Problem gewesen. Und so verhält es sich mit der aktuellen Verordnung auch-sie gilt für alle ohne Einschränkung und sollte daher kein Problem mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz haben. Wir zweifeln ja auch nicht an der Legitimation genereller Tempolimits in anderen Ländern- meckern höchstens wenn der Bußgeldbescheid kommt ;)
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo Compositas,

was die Maut angeht stimme ich Dir 100% zu.

Was die Verordnung angeht bin ich mir nicht sicher (bin auch kein Jurist und 3 Juristen 5 Meinungen...). Denn in der Verordnung ist als Voraussetzung für die Ausnahmegenehmigung nach § 21a Absatz 4 der Verordnung ein Kenntnisnachweis durch einer abgelegte Prüfung bei einer vom Bundesluftfahrtamt anerkannten Stelle oder eine erfolgte Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband oder einen von ihm beauftragten Verein genannt.

Ob da auch Stellen in anderen EU-Ländern zugelassen werden bzw. überhaupt diese Aufgabe übernehmen (können/dürfen) ist fraglich und so könnte faktisch doch eine Diskriminierung vorliegen. Dass am europäischen Gerichtshof eine andere Rechtsauslegung als bei den eher formaljuristisch geprägten deutschen Juristen herrscht ist ja bekannt. Formaljuristisch gibt es ja auch keine Verknüpfung der Maut mir der KFZ-Steuer.

Gruß
Hans

P.S. Gemäß dem nachfolgenden Vorschlag von Compositas sollten wir hier beim Thema bleiben. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Verordnung wie vieles es aus dem Ministerium von Dobrindt handwerklich sehr unausgereift ist und wir das uns auch wenn die Verordnung den Bundesrat passiert dies dazu nutzen können, den Behörden etwas Beschäftigung zukommen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

eddy

User
Um bei dem Beispiel Tempolimit zu bleibe:
Ein EU-Land führt ein generelles Tempolimit von 100 km/h ein, gibt aber seinen Landsleuten die Möglichkeit eine zusätzliche Prüfung abzulegen oder über Automobilclub des Landes eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, mit der man dann auch 250km/h fahren darf.
Das gäbe Sondersendung ohne Ende
 
Hm, zugegeben...so habe ich das noch gar nicht betrachtet ;)
Wir entfernen uns hier aber vom Thema. Würde vorschlagen, wir halten den Griffel still - bis auf die Themen die BW/ Stuttgart betreffen... Thema sollte übersichtlich bleiben...
 
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