100m Höhenbeschränkung, Demonstration Stuttgart

Na ja, bei der Maut war ja das (von Anfang an vorhersehbare) EU-rechtliche Problem, dass die Mautgebühr für Inländer durch Abschläge in der KFZ-Steuer gegenkompensiert werden sollten- was ausländische Fahrer benachteiligt und somit rechtswidrig war. Hätte Dobrindt/ die CSU ehrlich gehandelt und statt dem verlogenen Grundsatz "keine Mehrbelastung für deutsche Bürger" einfach die Maut ohne diesen Bezug zur KFZ-Steuer eingeführt, wäre es gar kein rechtliches Problem gewesen. Und so verhält es sich mit der aktuellen Verordnung auch-sie gilt für alle ohne Einschränkung und sollte daher kein Problem mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz haben. Wir zweifeln ja auch nicht an der Legitimation genereller Tempolimits in anderen Ländern- meckern höchstens wenn der Bußgeldbescheid kommt ;)

Sorry,kurzes OT.Bei der Einführung der LKW-Maut sollte sie auch über die KFZ Steuer ausgeglichen werden.Und was passierte?Nichts!!!OT Ende
 
Tja, eigentlich sieht´s ja so aus ...

Tja, eigentlich sieht´s ja so aus ...

Wir dürfen künftig auf der rechten Spur der Autobahn nur noch 50 km/h fahren, während ganz links autonome Fahrzeuge mit max. Speed 300 km/h an uns vorbei brettern! ;-(

Um bei dem Beispiel Tempolimit zu bleibe:
Ein EU-Land führt ein generelles Tempolimit von 100 km/h ein, gibt aber seinen Landsleuten die Möglichkeit eine zusätzliche Prüfung abzulegen oder über Automobilclub des Landes eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, mit der man dann auch 250km/h fahren darf.
Das gäbe Sondersendung ohne Ende
 

eddy

User
OT on: Soweit ich weiß, können die Mautbrücken auf den Autobahnen nur bis zu einer gewissen Geschwindigkeit fehlerfrei arbeiten (ich habe da was von 140km/h im Kopf). Mit der Maut wird dann (aus Überwachungsgründen) unweigerlich ein Tempolimit in D kommen. Ich schätze mal (130km/h). Das wird jetzt aber auch noch nicht verraten, sonst........ OT off

Aber ernsthaft, falls am 10.03.17 doch alles durchgewunken wird, sehe ich nicht-deutsche-Modellflugpiloten diskriminiert, da es ihnen nicht möglich ist, Modelle schwerer wie 2kg in D zu fliegen oder auch höher wie 100m in D aufzusteigen (Ausnahme mit einer Tagesmitgliedschaft in einem MFV mit AE), was ausschließlich den deutschen Modellbaupiloten vorbehalten bleibt. Hier würde ich als EMFU beim europäischen Gericht mal anklingeln, und wenn es der letzte Strohhalm ist.
 

Klopfer

User
Hallo Eddy das Mautsystem ist gleich auf 250Km/h ausgelegt worden. Rate mal warum.
Ich werde das im Auge behalten, und wenn die SPD auch mitzieht, dann weiß ich, wo ich bei der nächsten Wahl kein Kreutz mache.
 
Info an den Büroleiter von Hr. Kretschmann übergeben...

Info an den Büroleiter von Hr. Kretschmann übergeben...

Zwei Männchen stehn am Schlossplatz, ganz still und stumm,
sie drehen sich im Kreise und schaun sich um,
wo mag den nur der Kretschmann sein,
lässt er uns hier ganz allein ???

Neee, er kam sehr pünktlich, vom Neuen Schloss zur Pressekonferenz in das Königin Olga Haus (unten ist die Kneipe, in der wir nach der Demo saasen...), Martin hatte bis dahin schon 50 Flyer an die angekommenen Journalisten verteilt, ich hatte mit der wartenden Polizei gesprochen und zusammen haben wir Ausschau gehalten.
Als die Gruppe in Sichtweite war, haben die beiden Polizisten die Sicherheitsbeamten über unser Vorhaben informiert, daraufhin kam einer auf uns zu und stellte sich als Büroleiter von Hr. Kretschmann (unserem grünen Ministerpräsidenten) vor. Er war von mir im Vorfeld schon mehrfach per mail informiert worden, auch über das heutige Vorhaben. Wir konnten ihm die nachfolgenden Infos übergeben. Auf Martins Anfrage, wie die Grünen zum Thema stehen, antwortete er: "Das Thema Drohnen wurde sowohl in der Fraktion, als auch in der Regierung mehrfach diskutiert, wir stehen diesem Vorhaben sehr kritisch gegenüber"...

Deckel-Plakat_neu_Februar_2017.jpg

Betr. Bundesratsdrucksache 39/17 Änderung LuftVO Drohnenregulierung

Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Bundesverkehrsminister Dobrindt vorgelegte Änderung der LuftVO trifft hauptsächlich den Modellflug, „Drohnen“ bleiben eher unberührt und sollte daher dringend überarbeitet werden:

beim Kauf einer „Drohne“ wird der Nutzer nicht über die Regeln und Gefahren informiert
Vogelschutz: der zunehmende Drohneneinsatz wird zu Störungen während der Brutzeit führen. Rabenvögel und Greifvögel sind bekannt dafür, dass sie "Eindringlinge" in ihr Brutrevier auch dann attackieren, wenn sie körperlich überlegen sind; solche Attacken dürften aufgrund der häufig freiliegenden, waagrechten Propeller nicht selten zu Ungunsten der Vögel ausgehen. Mit klassischen Fluggeräten haben Vögel kein Problem, Sie siedeln gerne auf, oder in der Nähe von Flugplätzen und teilen sich auch problemlos den Luftraum. Deutschland ist Aufenthalts- und Durchzugsgebiet von Millionen von Zugvögel, Zusammenstösse insbesondere mit Vogelschwärmen, aber auch Jungvögel dürften zunehmen. Weder BUND noch Nabu haben dieses Problem bisher trotz mehrfacher Hinweise erkannt
der Modellflug war von Beginn an die Wiege des manntragenden Flugs: Leonardo da Vinci und Otto Lilienthal begannen mit Flugmodellen. Die ersten Arbeitsgeräte sowohl von der NASA als auch bei der Bundeswehr (TOPP / Iserlohn) waren modifizierte Flugmodelle, die Steuerungen (Bundeswehr: Simprop / Webra) waren original aus dem Flugmodellbau entliehen. Auch die aktuellen Versuche mit Elektroantriebe, z.B. von Siemens / Airbus basieren auf der Technik die im Flugmodellbau bereits seit 10-20 Jahren eingesetzt wird: Bürstenlose Motoren, Lipo-Akkus
100m Höhenbeschränkung: trifft den Modellflug hart: die Segelflieger haben Starthöhen am Hochstartseil je nach Geländegrösse und Flugmodell ab 100m - 200m, dann beginnt erst der eigentliche Flug mit der Suche nach Aufwind. Dies geschieht sehr oft gemeinsam mit unseren heimischen Greifvögel, Störchen, aber auch den Schwalben, etc..
startet man ein Segelflugmodell an einem 120m hohen Hang, ist die Höhe über Talgrund bereits deutlich überschritten, Hangflug ist also nicht mehr möglich
Für den Modellsegelflieger bedarf es keiner festen Infrastruktur, deshalb wird diese Sparte sehr oft einfach auf einer geeigneten Wiese oder an einem freien Hang durchgeführt. Bei einem Fluggewicht unter 5kg, was einer Modellgrösse bis ca. 4,0m Spannweite entsprechen kann, war dies bisher erlaubnisfrei je nach Luftraum sehr oft bis max. 762m über Grund möglich. Dies geschieht ohne Gefährdung der bemannten Luftfahrt, der Bevölkerung, oder der Natur.
„Drohnen“ bleiben von dieser Höhenbeschränkung völlig unberührt, da es wenig Sinn macht, damit hoch zu fliegen
Modellflug ist sicher, in den vergangenen Jahrzehnten wurde die „grosse“ Fliegerei nicht gestört, es gibt Fluggelände, auf denen klein und gross problemlos gleichzeitig durchgeführt wird. Ein gutes Beispiel ist auch der gesamte Bereich der Albkante, überall dort sind alle Flugsportarten gleichzeitig anzutreffen.

Bitte unterstützen Sie den Antrag auf Zurückweisung der Änderung zur LuftVO, damit diese sinnvoll umgearbeitet werden kann.
Damit helfen Sie uns die Grundlage zur Ausübung unseres Sports zu erhalten und retten uns den freien Luftraum im unteren Bereich.

Mit freundlichen Grüssen

ca. 150 000 Modellflieger in Deutschland

und noch das Schreiben von Flying-Circus und Kollegen:

Betreff:*Drohnenverordnung wird am Mittwoch den 22.02.2017 behandelt der Verkehrsausschuss des Bundesrats die Bundes Drucksache 39/17, auch Drohnenverordnung genannt.
Damit soll die Vorraussetzung zum Betrieb autonom fliegender Geräte geschaffen werden.

Modellflieger wehren sich!
Schon wieder? Warum?

1. Ein Kompromiss, erreicht nach einem Jahr Verhandlungen, wird aufgekündigt
2. Modellflieger fühlen sich verschaukelt
3. Der Modellflug wird geopfert
4. Der Luftraum wird frei gemacht für die kommerziellen, militärischen und behördlichen Drohnen
5. Die Gefahren werden nicht mehr kalkulierbar

Und das alles unter dem Deckmäntelchen der Sicherheit!


"Die neue Drohnenverordnung" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, Kabinettbeschluss der Bundesregierung, Drucksache Bundesrat 39/17 vom 18.01.2017; Folgen und Verwaltungs-Mehraufwand auf Länderebene

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 18.01.2017 ist im Bundeskabinett die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ (sogenannte "Neue Drohnenverordnung") beschlossen worden. Am 22. Februar 2017 soll nach unserer Kenntnis dieser Entwurf auf der Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundesrats beraten werden und am 10.03.2017 im Bundesrat entschieden.

Im Konsens mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie relevanten Gruppen der Luftfahrtbranche, wurde im November 2016 ein Entwurf verabschiedet, der sowohl das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung, Belange der bemannten Luftfahrt, und des traditionellen Luftsports (u.a. Modellflug) vollumfänglich berücksichtigte.
"Drohnenbesitzer", die überwiegend keinerlei primäres Interesse am Fliegen haben, sondern eher sekundäre Ziele wie etwa Luftbildaufnahmen u.a. meist mittels käuflicher Multikopter verfolgen, befassen sich teils nicht ausreichend mit den Erfordernissen für einen sicheren Flugbetrieb. Kernpunkt der Drohnenverordnung im Entwurf vor dem 18.01.2017 war daher neben der Kennzeichnungspflicht die Verpflichtung zu Kenntnisnachweisen von Piloten, bevor diese Flüge über 100 Meter durchführen dürfen. Dies hat die Sicherheit tatsächlich verbessern und verschiedenste Interessen in ausgewogenem Verhältnis wahren können und wurde ausdrücklich von allen Beteiligten begrüßt.


Kernpunkt:

Die Verordnung in jetziger Form, Drucksache Bundesrat 39/17 kam nach der Anhörung / Ressortabstimmung ohne erneute Abstimmung am 18.01.2017 durch das BMVI zustande. Unserer Information nach wurde dabei vom Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) eine zentrale Forderung für Drohnen (UAV) und Modellflugzeuge nach einer grundsätzlichen 100-m-Höhenbegrenzung nachgelegt. Ein Paradigmenwechsel, der den in über einem Jahr ausgehandelten Konsens in grundlegenden Punkten revidierte, so dass nun weitreichende Folgen für die Mehrheit der Luftsportler entstehen. Zudem werden die relevanten Änderungen und deren Auswirkungen durch das BMVI, Hr. Minister Dobrindt im Bundestag und in der Vorlage an das Bundesratsgremium nicht korrekt dargestellt (Flyer des BMVI und weitere Quellen s.u.). Die Auswirkungen sind bei genauerem Hinsehen wesentlich weitreichender, und zwar wie folgt zusammengefasst:

- Es soll der untere Flugkorridor (Luftraum G), bisher für Flugsport nach Sichtflugregeln frei nutzbar, unter generellen Genehmigungsvorbehalt der Länder gestellt werden, ohne Rechtsanspruch. Somit wird klassischer Luftsport faktisch verboten bzw. existentiell gefährdet.
- Eine Vielzahl, d.h. mehrere Tausend Anträge auf Ausnahme-Genehmigung werden von Luftsportlern an die Länderebene (RP) zur Bearbeitung gestellt werden
- Dieser bisherige Luftraum G wird im Gegenzug für den Betrieb autonomer, gewerblicher Flugobjekte frei geräumt, d.h. im Widerspruch zu den berechtigten Sicherheitsfragen der autonome, bodennahe Drohnenflug intensiviert.


Hintergrund:

Zwar wird durch das BMVI nach wie vor kommuniziert, dass Modellflieger von dieser 100-m-Höhenbegrenzung ausgenommen seien. Diese Ausnahmeregelungen greifen aber bei genauerem Hinsehen nur für Modellflugplätze mit einer gesonderten luftrechtlichen Aufstiegserlaubnis (AE), ausgestellt durch das jeweilige RP, sowie bei Anwesenheit einer Flugleitung.

Im Gegensatz zur vom BMVI postulierten Interessenwahrung (vgl. Flyer), werden hierdurch ein Großteil aller besonders umweltfreundlichen und bisher legalen sowie mit höchster Sicherheit durchgeführten Flugsport-Aktivitäten de facto verboten, da weit mehr als die Hälfte der Vereine ihren Betrieb auf Geländen und Modellflugplätzen unterhält, welche nicht im Sinne einer gesonderten luftrechtlichen AE zugelassen sind. Vielmehr unterhalten diese aufgrund erheblicher bürokratischer Hindernisse den sogenannten „zulassungsfreien“ Flugbetrieb. Dies trifft automatisch besonders die leisen, umweltfreundlichen Sparten Segel- oder Elektromodellflug mit unter 5 kg Startgewicht. In dieser Art ist eine Zulassung von der Luftfahrtbehörde auf Länderebene bisher nicht nötig und im Regelfall auch gar nicht zu erhalten.
Die Verordnung wird- wenn sie unverändert vom Bundesrat bestätigt werden würde - zu einem enormen Antragsaufkommen bei den unteren Luftfahrtbehörden führen. Denn diejenigen Modellflugvereine, die aktuell über keinen Platz mit AE verfügen, werden vor dem Hintergrund der Ausnahmeregelung der neuen Drohnenverordnung versuchen, eine Platzzulassung zu erwirken, allerdings ohne Rechtsanspruch (auch dies ist eine neue Dimension in der Regulierung).
In Baden – Württemberg sind dies allein rund 140 Vereine mit ca. 8.700 Einzelmitgliedern (!), ähnliche Zahlen sind für NRW zu erwarten. Bundesweit vertritt der DMFV rund 90.000 Mitglieder, zusammen mit DAeC und kleineren Verbänden ergibt sich eine Zahl von rund von 180.000 – 190.000 organisierten Flugsportlern. Hiervon werden mehr als die Hälfte existentiell gefährdet!
Ausweislich der Rede des Bundesverkehrsministers Dobrindt im Bundestag am 18.01.2017 sollen die in der Drohnenverordnung vorgesehenen "zahlreichen Ausnahmen für den Modellflugsport" aber dazu führen, "dass Modellflieger in Vereinen ihrem Sport, so wie bisher schon gewohnt, nachgehen können." Diesem Ziel wird die Verordnung aus den genannten Gründen absolut nicht mehr gerecht. Ungeachtet bleibt auch, dass der klassische Modellflug wie allgemein anerkannt, eine extrem gute Sicherheitsbilanz aufweist (vgl. Quellen).

Somit ist der Verordnungsentwurf in aktueller Form auch vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeits-Grundsatzes anzuzweifeln.

Wenn es denn um Drohnen geht - Fakt ist:

Der Betrieb von Drohnen ist bisher stark reglementiert, jetzt entfallen im Prinzip alle Einschränkungen:

Der Einsatz von Drohnen ist nicht mehr im Einzelfall genehmigungspflichtig.
Drohnen ab 5 Kilo dürfen plötzlich auch ohne Sichtkontakt betrieben werden und autonomer Betrieb ist nicht ausgeschlossen.
Drohnen ab 25 Kilo sind verboten – es gibt aber unzureichend definierte Ausnahmetatbestände.
Zwischen 100m und 760m dürfen faktisch nur noch (gewerbliche, behördliche, militärische) Drohnen fliegen. Segelflieger, Drachen- und Gleitschirmflieger bekommen hier ein echtes Problem.

Das heißt im Klartext, dass mit der VO ein exklusiver Luftraum für größere Drohnen (bis 25 Kilo) geschaffen wird, wobei weder das eingesetzte Fluggerät noch der Betrieb wirksam überwacht werden kann! Das freut die Drohnenindustrie (der untere deutsche Luftraum ist quasi Testfluggelände für Neuentwicklungen – ggfs. auch militärische), Amazon und Co. (deren Interesse ist ja bekannt) und auch die Polizei/Verfassungsschutz, weil ganz neue Spielräume auch für „Anwendungen“ im Bereich innerer Sicherheit eröffnet werden (Behörden dürfen jetzt Drohnen ohne jegliche luftverkehrsrechtliche Einschränkungen nutzen!). Die Regelungen schaffen nicht mehr Sicherheit – vielmehr werden ganz neue Risiken produziert.
Da in Brüssel wahrscheinlich noch in diesem Jahr Regeln für den Betrieb von Drohnen erlassen werden (Trilog beginnt in zwei Wochen), wollte das BMVI wohl noch schnell Fakten schaffen und hat eine Drohnenindustrieförderungsverordnung erlassen.

Dazu ist auch diese Information sehr hilfreich, denn diese belegt die vermutlich eigentliche Zielsetzung der Verordnung und die wirtschaftliche Verflechtung mit dem Lobby-Verband UAV DACH e.V., der zeitgleich eine große Präsentationsreihe in Berlin abhält!

https://www.uavdach.org/website2016/...rmationen.html

Darum sollte die VO im Bundesrat angehalten werden.

Zusammenfassung:

Die aktuelle Fassung des BMVI wird einen schweren und gleichzeitig völlig unnötigen Verlust an Lebensqualität für hunderttausende Bürger, fehlenden Nachwuchs in Vereinen und langfristig weitreichende Nachteile für den Technologiestandort Deutschland bedeuten.
Diese Folgen der Verordnung sind in aktueller Form nicht hinreichend berücksichtigt, noch sind vom BMVI bzw. dem BMVg die Absichten hinter der generellen Höhendeckelung auf 100m über Grund nachvollziehbar kommuniziert worden. Somit könnten auf Ebene der Ländervertretungen im Bundesrat die Folgen eines Beschlusses in aktueller Fassung nicht vollumfänglich erfasst werden.

Vor diesem Hintergrund, auch im Namen von rund 190.000 organisierten Flugsportlern, ist zu fragen:
Ist Ihnen bekannt, dass es im November 2016 einen Konsensentwurf, getragen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, der bemannten Luftfahrt und den Modellflugverbänden, zur Verordnung gab, der die Rechte der Modellflieger in Verbänden und Vereinen gewahrt hätte und auf einer „Einweisungslösung“ durch die beauftragten Verbände beruhte?
Wie können die berechtigten Interessen aller Flugsportler gewahrt werden, d.h. auch der Mehrheit, welche außerhalb von Geländen mit luftrechtlicher Aufstiegserlaubnis (AE) z.B. an Hängen und Freigeländen ihren Sport betreiben? Mit anderen Worten: wird man sich dafür einsetzen, dass die „Lösung Kenntnisnachweis“ ohne Erfordernis einer zusätzlichen Aufstiegsgenehmigung für Flüge über 100 Meter außerhalb von luftrechtlich zugelassenen Modellfluggeländen ausreicht?
Welche wahre Motivation steht hinter der Forderung des BMVg nach einem generellen „Deckel“ der Flughöhe auf 100müber Grund, im Wissen, dass weder militärische Tiefflüge noch Sicherheitskriterien derzeit diese Forderung rechtfertigen und wie will man die Einhaltung dieser massiven Beschränkung überwachen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Verwaltungsaufwand auf Länderebene und Rechtssicherheit bei ggf. personenbezogenen luftrechtlichen Zulassungen zu erreichen?
Sind die Kosten, welche den Modellsportlern durch faktische Entwertung ihrer Geräte entstehen, belastbar kalkuliert, d.h. unter Berücksichtigung von Informationen aus den Luftsportverbänden?
Sind die wirtschaftlichen Schäden durch den Ausfall einer gesamten Technologiebranche, ca. 700- 1.000 eingetragenen Luftsport-Vereinen und insgesamt rund 180.000 aktiven Flugsportlern berücksichtigt, auch unter Berücksichtigung von Informationen aus den Luftsportverbänden?

Quellen/ Nachweise/ Links:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/d...cationFile&v=1
https://www.bundestag.de/dokumente/t...fragung/487008
https://www.bundesregierung.de/Conte...1-bmvi-bt.html

Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA):
- „Technical Opinion“ zur A-NPA 2015-10;
- Artikel 15 der aktuellen „Prototype” Commission Regulation on Unmanned Aircraft Operations

www.dmfv.aero
http://www.modellflug-im-daec.de/aktuelles

Flyer des BMVI - Die neue Drohnenverordnung
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pu...ublicationFile

Jetzt können wir alle nur noch Daumen drücken für morgen...
 
Demo in Berlin

Demo in Berlin

Wie wäre es denn mal mit einer Demo in BERLIN vor dem Ministerium.
Jeder bringt ein Flieger mit mit 2-3 m Spannweite. Dann kann sich jeder
die furchtbar gefährlichen Fluggeräte ansehen.
Treten wir dem Herrn Dobrint mal ordentlich auf die Füße.
 
Wie wäre es denn mal mit einer Demo in BERLIN vor dem Ministerium.
Jeder bringt ein Flieger mit mit 2-3 m Spannweite. Dann kann sich jeder
die furchtbar gefährlichen Fluggeräte ansehen.
Treten wir dem Herrn Dobrint mal ordentlich auf die Füße.

Das ist zu spät.
Die Messe ist seit gestern gesungen.
Es heißt jetzt nur noch den 10.3.2017 abwarten und dann wissen wir was los ist.
so oder so.

gruß
lothar
 
Wie wäre es denn mal mit einer Demo in BERLIN vor dem Ministerium.
Jeder bringt ein Flieger mit mit 2-3 m Spannweite. Dann kann sich jeder
die furchtbar gefährlichen Fluggeräte ansehen.
Treten wir dem Herrn Dobrint mal ordentlich auf die Füße.

Meine bescheidene Meinung dazu:
Diese Idee wurde in den vergangenen Monaten verschiedentlich geäussert, aber keiner hatte die Eier sowas zu organisieren. Unsere Verbände wollten eine solche Veranstaltung nicht, es fand sich auch kein Verein, Gruppe, Hersteller, oder Einzelperson, die es organissieren wollte.
Angesichts der beschränkten Möglichkeiten eines Einzelnen habe ich selbst auch davon abgesehen. Meine Erfahrung aus den Aktionen zu diesem Thema: es hätte nur funktioniert, wenn der "grosse" Verband dazu aufgerufen hätte. Viele warteten darauf, aber die dortige Arbeitsgruppe fand wohl diesen Punkt als nicht zielführend.
Ich bin sehr froh, dass wir es wenigstens in Geretsried und Stuttgart geschafft haben ein klein wenig Flagge zu zeigen. Nördlich von uns gab es in dieser Hinsicht nullundnix...:confused:
 
.. Flagge zu zeigen. Nördlich von uns gab es in dieser Hinsicht nullundnix...
Moin Hans,

hier haben sich Leute entweder die Lippen über den vermuteten tatsächlichen Hintergrund und absehbare gefahren fusselig gesabbelt
oder den Verbänden das Feld überlassen.
Erstere wurde landauf landab als Schwarzseher und Unruhestifter abgekanzelt - die anderen waren froh über die Regelung mit den Modellfluggeländen.
Der kleine Pferdefuß AE wurde da schon übersehen...
 

eddy

User
Im Norden gibt es fast keine vernünftigen Hänge = die verstehen das Problem nicht und der Osten ist eh modellflugtechnisch dünn besiedelt = da gibt es auch nur für sehr wenige Handlungsbedarf. (da haben 30 Jahre Planwirtschaft ihre Spuren hinterlassen)
 

-mhr-

User
.......(da haben 30 Jahre Planwirtschaft ihre Spuren hinterlassen)

Hallo Eddy, die Zurückhaltung der Menschen in den "Neuen Bundesländern" an Vereinsbindungen etc. liegt mehr an 56 Jahren staatlicher Kontrolle aller Aktivitäten durch die "Organe". GST u.ä. kriegst Du nicht so schnell aus den Köpfen.

Hier wird wild auf der Wiese geflogen! Höhe egal, Masse egal, hier kommt eh keener kontrollieren.

Gruss Martin
 
Hallo Eddy, die Zurückhaltung der Menschen in den "Neuen Bundesländern" an Vereinsbindungen etc. liegt mehr an 56 Jahren staatlicher Kontrolle aller Aktivitäten durch die "Organe". GST u.ä. kriegst Du nicht so schnell aus den Köpfen.

Hier wird wild auf der Wiese geflogen! Höhe egal, Masse egal, hier kommt eh keener kontrollieren.

Gruss Martin


...was ist das denn ???....:mad:.. Märchenstunde ,Vorurteile,Beleidigung..????
 

80807

User
Mann oh Mann

Mann oh Mann

Hier wird wild auf der Wiese geflogen! Höhe egal, Masse egal, hier kommt eh keener kontrollieren.

Gruss Martin

Für genau diese Ignoranten haben wir den Kopf hingehalten, macht nur weiter so, genau wie die Uneinsichtigen Copter-id....., dann können wir den Laden dichtmachen.

Gruß

Arno:o
 

flymaik

User
Hier wird wild auf der Wiese geflogen! Höhe egal, Masse egal, hier kommt eh keener kontrollieren.

Gruss Martin

Schnell mal aus der Deckung, ne pauschale Behauptung in den Raum werfen, ist nicht nett.
Schon springen die ersten drauf an.
Der Vorteil, der "dünnen Besiedlung " man kennt sich .
Deine Behauptung hält in meinem Umkreis nicht stand.
Über dererlei stehe ich i.d.R. drüber, sonst kann man das auch als Beleidigung auffassen.
 
DEMO in Berlin ... mehr war nicht möglich !

DEMO in Berlin ... mehr war nicht möglich !

Guckst du hier: https://www.facebook.com/gerd.holzner/posts/1750926321599747

Meine bescheidene Meinung dazu:
Diese Idee wurde in den vergangenen Monaten verschiedentlich geäussert, aber keiner hatte die Eier sowas zu organisieren. Unsere Verbände wollten eine solche Veranstaltung nicht, es fand sich auch kein Verein, Gruppe, Hersteller, oder Einzelperson, die es organissieren wollte.
Angesichts der beschränkten Möglichkeiten eines Einzelnen habe ich selbst auch davon abgesehen. Meine Erfahrung aus den Aktionen zu diesem Thema: es hätte nur funktioniert, wenn der "grosse" Verband dazu aufgerufen hätte. Viele warteten darauf, aber die dortige Arbeitsgruppe fand wohl diesen Punkt als nicht zielführend.
Ich bin sehr froh, dass wir es wenigstens in Geretsried und Stuttgart geschafft haben ein klein wenig Flagge zu zeigen. Nördlich von uns gab es in dieser Hinsicht nullundnix...:confused:
DSC03896.JPG
 
Entschuldigung Gerd, ich vergass eure Aktion zu erwähnen, die war natürlich auch Spitzenklasse!!!
 
Kuh, Rindvieh, Dobrintvieh

Kuh, Rindvieh, Dobrintvieh

Hallo allerseits,
Ich glaube, wenn wir Modellflieger Steuern bezahlen müssten, dann würde das Dobrindtvieh die Finger von uns lassen. Da bei uns Raser bei illegalen Autorennen selbst bei tödlichen Unfällen nur mit Ordnungswidrigkeitsstrafen belegt werden, kann man ja sehen wo die Prioritäten bei unseren Politikern liegen. Bloß keine heiligen Kühe schlachten. Vom Nikotin und dem Alkohol mal ganz abgesehen. Warum werden Autos immer fetter, dreckiger, schneller? Heilige Kuh, Arbeitsplätze, Steuern. Was wollen wir paar armselige Würstchen, die ein so merkwürdiges Hobby betreiben, da ausrichten. Lieber was Sinnvolles machen, wie Schiedsrichter in der Kreisliga verkloppen, oder im Schießverein auf Pappkameraden ballern oder im Kleingartenverein mit zweitaktstinkenden Motorsensen, Rasenmähern, Heckenscheren die Umwelt zu nerven, das ist gesellschaftlich eher anerkannt, als erwachsene Männer, die sich mit "Spielzeug" beschäftigen. Was uns fehlt ist eine mächtige Lobby. Siehe den offenen Brief des DMFV an das Dobrindtvieh: Modellflug, der Wegbereiter des manntragenden Flugzeugbaus etc. etc. Wo sind sie denn, die mächtigen Flugzeugfirmen, die Segelflugzeugbauer, die Bundeswehr? Ich kenne keinen Flugtag, bei dem nicht die Modellflieger ihren festen Platz im Programm haben. Manche Veranstaltungen dieser Art leben gar davon. Die könnten uns ja mal den Rücken stärken! Von der Jugendarbeit, ehrenamtlich, will ich gar nicht erst reden. Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen müsste, wenn ich mir das Trauerspiel anschaue.
Nix für ungut, aber ein bisschen was musste ich einfach mal auskotzen.

Belchengeist
 

rubberduck

User gesperrt
Wie wäre es denn mal mit einer Demo in BERLIN vor dem Ministerium.
Jeder bringt ein Flieger mit mit 2-3 m Spannweite. Dann kann sich jeder
die furchtbar gefährlichen Fluggeräte ansehen.
Treten wir dem Herrn Dobrint mal ordentlich auf die Füße.

Der Bereich L18, der für Luftfahrt zuständig ist, hat seinen Sitz in Bonn.
Dem hat der DMFV schon reichlich die Türen eingerannt.

Und hier gibt es genügend Flugtage, vom Euroflugtag bis zu Jetpower.
Die haben reichlich Besucher und auch Leute aus dem Ministerium schauen gerne zu.

Die Verordnung ist "politisch gewollt" als Zuckerle für die Industrie.
 
Kuh Vieh Dobrint....

Kuh Vieh Dobrint....

Servus

Also bei allem Respekt wenn ich so eine Überschrift lese wird mir anders.
Wenn ich als Politiker das lesen würde,gerade zum jetzigen Zeitpunkt
dann würde ich nicht mehr mit mir reden lassen das ist einfach nur unverschämt.

Solche Äußerungen werfen immer ein gutes Licht auf uns Modellflieger Frust hin oder her.
Wenn ich der angesprochene Politiker wäre wüsste ich was zu tun ist........

Gruß lefdutti
 

cap-1

User
Leute lasst die Kühe besser im Stall,

wenn unsere politischen Entscheider den Beitrag heute Mittag im Fernsehen über den IS in Syrien gesehen haben
Gnade uns Gott. (Beitrag über die Rückeroberung der syrischen Städte)
Da hat ein syrischer Offizier eine Halle gezeigt
die vollgestopft mit vom IS erbeuteten Nurflächen FPV Drohnen und Multikoptern ist.
Dabei hat er gezeigt wo der Sprengstoff am Multikopter angebracht wird und mit der Kamera ins Ziel gelenkt
und dann gezündet wird.
da werden die Herren sagen das kann man ja überall so machen..............!!??
Gruß Günther
 
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